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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 22.01.2008, 13:47
rotbart
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was kostet die Bergung

Schlepper oder Nepper?
Wer auf See liegen bleibt, braucht Hilfe - doch mitunter haben die vermeintlichen Retter nur eines im Sinn: Überhöhten Bergelohn



Unter Wassersportlern ist es üblich, einander bei Havarien ohne großes Aufheben beizustehen - das gehört zur Seemannschaft, wie Segler gute Kinderstube an Bord nennen, einfach dazu. Mit einem "Danke schön!" ist es meist getan. Doch mitunter kann Hilfeleistung auch zur Falle werden: In südeuropäischen Gestaden beispielsweise kann der geforderte Bergelohn oft die gesamte Urlaubskasse kosten. Dann wird der Abschlepper zum Nepper, der seine Hilfeleistung eventuell nur mit dem Hintergedanken erbringt, abzusahnen.Die Gründe, die eine Bergung oder ein Abschleppen einer Jacht nötig machen können, sind vielfältig. Bei vielen Motorbootfahrern sind es mitunter der leer gefahrene Tank oder eine defekte Zündkerze, bei Seglern kommen Ruderbrüche und Havarien dazu. Wer in Deutschland die Profis zu Hilfe ruft, kann mit einem festen Tarif rechnen: Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger stellt für technische Hilfeleistung oder das Schleppen eines Sportbootes in den nächsten Hafen maximal 250 Euro in Rechnung................

Quelle und ganzer Text : Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #2  
Alt 22.01.2008, 14:13
Benutzerbild von handbreitwasseruntermkiel
handbreitwasseruntermkiel handbreitwasseruntermkiel ist offline
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Danke Rotbart,

und damit es so bleibt, das es uns im Falle des Falles "nur" 250.- Euro kostet, stecke ich in jede Ihrer Sammelbarken gerne den ein oder anderen Fünfer rein.

Gruss und
Immer beine Handbreit Wasser unterm Kiel.
Andreas
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  #3  
Alt 22.01.2008, 14:42
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hausmeisterkrause hausmeisterkrause ist offline
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Zitat:
Zitat von rotbart
- das gehört zur Seemannschaft, wie Segler gute Kinderstube an Bord nennen...
War mir völlig neu, dass die "Seemannschaft" ein Privileg der Segler ist!
__________________
Grüsse
Werner
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  #4  
Alt 22.01.2008, 15:09
rotbart
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Zitat:
Zitat von hausmeisterkrause
War mir völlig neu, dass die "Seemannschaft" ein Privileg der Segler ist!
Von wem sonst Segler / Seemannschaft gab es schon als es das Word Gummiboot oder Motor noch garnicht gab !
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  #5  
Alt 22.01.2008, 15:12
Markus[LB] Markus[LB] ist offline
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Hallo zusammen,

wenn andere in einer Notlage sind, dann hilft man doch gerne. Man könnte ja auch einmal in so eine Situation kommen und freut sich dann auch, wenn man zum teuren Motorschaden nicht auch noch hohe Bergungskosten tragen muss.

Grundprizip ist klar: Wenn ich sehe, dass jemand Hilfe benötigen könnte, fahre ich längsseits und frage klar und deutlich... möglichst in der Sprache die ich als die wahrscheinlichste erachte um eine Kommunikation zustande zu bringen... (schon mal Deutsche auf Spanisch angesprochen... ).
Jaja die Flaggen...

Wenn man dann helfen kann, z.B. in Schlepptau nehmen, dann verlangt man nach so einer Aktion auch kein Geld, wenn jeder so vorgeht, dann macht das Miteinander auf dem Wasser sehr viel mehr Spaß.

Es gibt dann noch die Hafenmeisterei, die das in Spanien z.B. gar nicht gerne sieht, da diese angeblich (ich weiss nicht ob rechtlich zugelassen) als einzige das Recht haben Schiffe im Hafenbereich (wozu alles gezählt wird, das nicht Meer ist) zu schleppen und sich das auch nicht ganz unbescheiden vergüten lassen.

Es gibt aber eine einfache Möglichkeit der Ausrede: Motorausfall und Gefahr für das Schiff (andere, Kanalwände etc.) im Verzug... dann kann man helfen...

Spaß macht es weniger, wenn man mit einem kleinen Schlauchboot ein ca. 3,5t schweres Boot im Schlepptau hat. Funktioniert aber problemlos.

Gruß Markus

PS: Weiss jemand vielleicht wie das rechtlich aussieht, mit schleppen im Hafenbereich? Wenn es nicht aus eigener Kraft geht, ist das ja die einzige Möglichkeit zum Liegeplatz zu kommen...
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  #6  
Alt 22.01.2008, 15:12
Benutzerbild von hausmeisterkrause
hausmeisterkrause hausmeisterkrause ist offline
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Zitat:
Zitat von rotbart
Von wem sonst Segler / Seemannschaft gab es schon als es das Word Gummiboot oder Motor noch garnicht gab !
Es geht aber nicht darum "wer´s erfunden hat", sondern wer es offensichtlich ausschließlich für sich beansprucht
__________________
Grüsse
Werner
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  #7  
Alt 22.01.2008, 15:23
Benutzerbild von sewi
sewi sewi ist offline
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Naja dass Seemannschaft gleich gute Kinderstube an Bord ist wäre mir aber auch neu. Meine Definition ist jedenfalls eine andere.

Seemannschaft oder auch das Gegenteil davon ist bei Seglern wie Mobofahrern wohl ähnlich verteilt.

Ich erinnere mich an diverse sehenswerte Vorstellungen von beiden Seiten, an rutschende Anker und gestrandete Boote vor meiner Haustür, jedes Jahr mindestens eins zwei Stück- mit und ohne Mast, an Versuche, mit kleinen Außenbordmotoren auf Legerwall einen Hafen zu verlassen wenn man segeln könnte (die mit Totalschaden an der Mole endeten), an sehr unterhaltsame Anlegemanöver durch Chartercrews auf Bavaria in Marstal (mit Musto Segelhandschuhen!) und an einen Versuch, mit 40 Knoten die Schwiegermutter in der Flensburger Förde zu schneiden.
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  #8  
Alt 22.01.2008, 15:44
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Berny Berny ist offline
Berny
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Lieber Werner, manchmal frage ich mich wirklich:

Was hat das jetzt wieder mit diesem Thema zu tun ?
Anscheinend liegt es wirklich immer wieder gewissen Leuten nur daran, I-Tüpferl zu suchen und sich darüber zu zerpflücken, bis wieder wo gestritten wird oder sonst irgendwas passiert.

Um die Seemannschaft gehts hier nicht, sondern um die Nepperei, und da ist es egal, wie ich wen bezeichne

Sowas nervt immer wieder !
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  #9  
Alt 22.01.2008, 15:54
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Hallo zusammen und

An Markus,

kurz gegoogelt zum Thema Schleppen im Hafen:

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§18

und

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§15.2

Gruss
IeHWuK
Andreas
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  #10  
Alt 22.01.2008, 17:44
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Udo Udo ist offline
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Hi,
wenn ich für jedes Mal abschleppen 250 € bekommen würde könnte ich mir schon lange einen neuen Motor kaufen .
Über das Jahr gesehen schleppe ich bestimmt 3-4 Boote ab, vom kleinen Schlauchboot bis zur 15 Meter Yacht
Das ist bei Jörg.K und mir schon fast zum Hobby geworden
Wir haben da schon so einiges abgeschleppt.
Gruß Udo
__________________
Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste
Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
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  #11  
Alt 22.01.2008, 17:47
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daniels daniels ist offline
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Zitat:
Zitat von Markus[LB]
Spaß macht es weniger, wenn man mit einem kleinen Schlauchboot ein ca. 3,5t schweres Boot im Schlepptau hat. Funktioniert aber problemlos.
Hallöchen,
egal von wem die Seemannschaft erfunden wurde. Für mich ist es einfach eine Form der Hilfsbereitschaft.

Marcus, haben wir in 2007 noch vollzogen. Weiß zwar nicht wieviel die Yacht wog, aber mein Boot hätte bei denen als Tender gepasst. Der Hilferuf kam über die Schleuse auf UKW und gezogen haben wir mit dem Rib und einem Angelboot. Klappte gut. Nur das manövrieren im Hafen, haben wir dann den Profis überlassen. Yacht hatte Ruderschaden und diese Manövrieraktion war mir zu "heiß".
Die Yachtbesatzung war froh und hat uns sogar anschließend den Sprit bezahlt. Sogar aufgezwungen !


Gruß Hans
__________________
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Skype: rescue_schlauchi
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  #12  
Alt 22.01.2008, 17:58
rotbart
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Zitat:
Zitat von daniels
Hallöchen,
egal von wem die Seemannschaft erfunden wurde. Für mich ist es einfach eine Form der Hilfsbereitschaft.

Marcus, haben wir in 2007 noch vollzogen. Weiß zwar nicht wieviel die Yacht wog, aber mein Boot hätte bei denen als Tender gepasst. Der

Gruß Hans
Seemannschaft ist viel mehr, es bedeutet den verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit allem was zur Führung und Instandhaltung eines Schiffes notwendig ist von A wie Anker über K wie Kalfatern bis z wie richtiges zurren.

Mit zwei kleinen Booten kann man auch große Yachten abschleppen man vertäut sie Bb und Stb der großen Yacht und auf der steht der Skipper und gibt seine Befehle wieviel GAS (%maschinenleistung) die kleinen machen sollen, dann kann man ein Schiff selbst durch enge Häfen gefahrlos bugsieren auch so etwas ist Seemannschaft
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  #13  
Alt 22.01.2008, 18:03
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hausmeisterkrause hausmeisterkrause ist offline
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@Hans: habe noch ein Bild von der Aktion darf ich das hier einstellen?!

Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Lieber Werner, manchmal frage ich mich wirklich:

Sowas nervt immer wieder !
Lieber Berny, frage Dich mal schön weiter ...und wenn´s Dich nervt: es gibt eine Ignorierliste

Um Links zu sehen, bitte registrieren kann man übrigens nachlesen, was wikipedia über den Begriff "Seemannschaft" sagt... ich frag mich immer noch, was das spezifisch mit den Seglern zu tun haben soll?! (für berny: auch wenn das nichts mit dem primärem Thema zu tun hat)
__________________
Grüsse
Werner
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  #14  
Alt 22.01.2008, 18:13
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attorney attorney ist offline
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Ich glaube weniger, dass Sportsbootkameraden auf Abzocke beim Bergen aus sind, sondern in aller Regel solche für mich selbverständlichen Hilfeleistungen kostenlos erbringen.
Eher sind es Fischer oder Leute, die gezielt auf Notfälle lauern, um daraus Profit zu schlagen.

Rainer
__________________
[navigare necesse est
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  #15  
Alt 03.11.2008, 23:09
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Bergelohn

Hallo,

durch Zufall entdeckt (HGB):

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Zitat:
§ 742 Bergelohnanspruch
(1) 1Waren die Bergungsmaßnahmen erfolgreich, hat der Berger einen Anspruch auf Zahlung eines Bergelohns. 2Der Anspruch besteht auch dann, wenn das geborgene Schiff und das Schiff, von dem aus die Bergungsmaßnahmen durchgeführt wurden, demselben Eigentümer gehören.
(2) 1Der Bergelohn umfasst zugleich den Ersatz der Aufwendungen, die zum Zweck des Bergens gemacht wurden. 2Nicht im Bergelohn enthalten sind Kosten und Gebühren der Behörden, zu entrichtende Zölle und sonstige Abgaben, Kosten zum Zweck der Aufbewahrung, Erhaltung, Abschätzung und Veräußerung der geborgenen Gegenstände (Bergungskosten).
(3) Zur Zahlung des Bergelohns und der Bergungskosten sind der Schiffseigentümer sowie die Eigentümer der sonstigen geborgenen Vermögensgegenstände im Verhältnis des Wertes dieser Gegenstände zueinander anteilig verpflichtet.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 743 Höhe des Bergelohns
(1) 1Der Bergelohn ist, wenn die Parteien seine Höhe nicht vereinbart haben, so festzusetzen, dass er einen Anreiz für Bergungsmaßnahmen schafft. 2Bei der Festsetzung sind zugleich die folgenden Kriterien ohne Rücksicht auf die nachstehend aufgeführte Reihenfolge zu berücksichtigen:

1.
der Wert des geborgenen Schiffes und der sonstigen geborgenen Vermögensgegenstände;
2.
die Sachkunde und die Anstrengungen des Bergers in Bezug auf die Verhütung oder Begrenzung von Umweltschäden (§ 741 Abs. 2);
3.
das Ausmaß des vom Berger erzielten Erfolgs;
4.
Art und Erheblichkeit der Gefahr;
5.
die Sachkunde und die Anstrengungen des Bergers in Bezug auf die Bergung des Schiffes und der sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Rettung von Menschenleben;
6.
die vom Berger aufgewendete Zeit sowie die ihm entstandenen Unkosten und Verluste;
7.
die Haftungs- oder sonstige Gefahr, der der Berger oder seine Ausrüstung ausgesetzt war;
8.
die Unverzüglichkeit, mit der die Leistungen erbracht wurden;
9.
die Verfügbarkeit und der Einsatz von Schiffen oder anderen Ausrüstungsgegenständen, die für Bergungsmaßnahmen bestimmt waren;
10.
die Einsatzbereitschaft und Tauglichkeit der Ausrüstung des Bergers sowie deren Wert.

(2) Der Bergelohn ohne Zinsen, Bergungskosten und erstattungsfähige Verfahrenskosten darf den Wert des geborgenen
Schiffes und der sonstigen geborgenen Vermögensgegenstände nicht übersteigen.

§ 749 Rettung von Menschen
(1) Menschen, denen das Leben gerettet worden ist, haben weder einen Bergelohn noch eine Sondervergütung zu entrichten.
(2) 1Wer bei Bergungsmaßnahmen Handlungen zur Rettung von Menschenleben unternimmt, kann jedoch von dem Berger einen angemessenen Anteil an der diesem für die Bergung des Schiffes oder eines sonstigen Vermögensgegenstandes oder für die Verhütung oder Begrenzung von Umweltschäden (§ 741 Abs. 2) nach den Vorschriften dieses Abschnitts zuerkannten Vergütung verlangen. 2Steht dem Berger aus den in § 746 genannten Gründen keine oder nur eine verminderte Vergütung zu, kann der Anspruch auf einen angemessenen Anteil an der Vergütung in Höhe des Betrages, um den er sich mindert, unmittelbar gegen den Eigentümer des Schiffes und, soweit die Bergungsmaßnahmen erfolgreich waren, gegen die Eigentümer der geborgenen Vermögensgegenstände geltend gemacht werden; § 742 Abs. 3 gilt entsprechend
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!
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