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  #1  
Alt 20.04.2008, 10:55
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ruediger013
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Frequenzzuteilung für Kombianlage

Hallo,

kann mir jemand im Forum sagen, ob ich für eine sogenannte Kombianlage (See- und Binnenfunk mit ATIS, DSC) eine Frequenzzuteilung bekomme, bin seit gestern Inhaber des UBI UKW Funkzeugnisses. Habe bereits vor mehreren Wochen die Bundesnetzagentur in dieser Frage per Email angeschrieben, die bislang jedoch noch nicht geantwortet hat.

Der SRC soll jetzt folgen.
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viele Grüsse aus dem SL

Viviane, Ute und Rüdiger
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  #2  
Alt 20.04.2008, 11:53
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Nun, eine Frequenz bekommst Du nicht zugeteilt, denn Du beantragst ja keinen Betriebsfunk. Die Frequenzen sind ja Festgelegt für den Seefunk/Binnenfunk.

Du bruachst nur eine Zulassung zum Seefunkdienst / Binnenfunkdienst (die Du mit deinem UBI ja schon hast) und eine Anmeldung dafür, sprich eine Rufzeichenzuteilung von der Bundesnetzagentur.

Wenn das Gerät für den Binnenfunk eine Zulassung hat ist das kein Problem. Ein Problem könnte deine´fehlende Prüfung vom SRC sein, denn genaugenommen betreibst Du mit einer Kombianlage ein Gerät für das Du keine Berechtigung hast, weil das Gerät Sendefähig ist.
Wenn Du eine Amateurfunklizenz hast kannst Du damit dieses Problem umgehen, denn als Funkamateur darfst Du jedes Gerät betreiben, solange Du Dich damit nur auf den Amateurfunkfrequenzen austobst. Die reine Tatsache dass ein Gerät in anderen Frequenzbereichen Sendefähig ist reicht beim Amateurfunk nicht aus um jemand ein illegalen Betrieb zu unterstellen.

So sehe ich das. Wenn Du auf nummer Sicher gehen willst musst Du noch die Scheine machen die Du benötigst um die Sendebereiche Deines Gerätes abzudecken.

Im übrigen, wenn wir schon stehen, ein Amateurfunkgerät kann theoretisch auch im Bereich des Seefunks senden, nur leider hat es dafür keine Zulassung. :-( Meineserachtens Schwachsinn, denn ein kleines Seehandfunkgerät bekommt man um 70 Euro teilweise nachgeworfen. Mein Icom AFu Gerät ist um Welten hochwertiger ........
Umgekehrt gehts aber, ich darf ein Seefunkgerät so modifizieren, dass ich im AFu Bereich senden kann :-) Eine zulassung zum Amateurfunk und eine Rufzeichenzuteilung natürlich vorrausgesetzt.


Schreib denen mal ein paar Mails hintereinander, am besten an verschiedene Leute dort immer in den Veteiler genommen, dann bewegt sich meistens was.

Viel Glück
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Grüße aus Tübingen
Mirco
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  #3  
Alt 20.04.2008, 12:08
rotbart
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Zitat:
Zitat von ruediger013
Hallo,

kann mir jemand im Forum sagen, ob ich für eine sogenannte Kombianlage (See- und Binnenfunk mit ATIS, DSC) eine Frequenzzuteilung bekomme, bin seit gestern Inhaber des UBI UKW Funkzeugnisses. Habe bereits vor mehreren Wochen die Bundesnetzagentur in dieser Frage per Email angeschrieben, die bislang jedoch noch nicht geantwortet hat.

Der SRC soll jetzt folgen.
Ja bekommst Du problemlos
Die Frequenzzuteilung (so ist es tatsächlich korrekt) ist die Anmeldung in D bei der Bundesnetzagentur, einfach Formular (PDF) aus dem Internet downloaden ausfüllen abschicken (Gebühren zahlen nicht vergessen) BASTA.

Du brauchst für die Anmeldung noch nicht einmal einen Funkschein, den benötigst Du nur ZUM BENUTZEN !!

Steht alles ausführlichst erklärt in den Merkblättern (Bundesnetzagentur), ebenfalls per download dort abzurufen.

Kleines Problem ergibt sich, wenn Du später auf See (z.B. in der Ostsee) auch Telefongespräche über UKW machen willst (preiswerter als Handyroaming) dann musst Du dich noch bei einem Provider anmelden ähnlich wie Internet, aber bis dahin ist ja noch etwas zeit

Erst mal Gratulation zum UBI
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  #4  
Alt 20.04.2008, 12:14
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Tatsächlich Frequenzzuteilung ???

Komisch
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Mirco
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  #5  
Alt 20.04.2008, 12:47
rotbart
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Zitat:
Zitat von Gumminudel
Tatsächlich Frequenzzuteilung ???

Komisch
Auch wenn Du es nicht glaubst

Zitat:
1. Einführung
In Deutschland bedarf jede Frequenznutzung einer Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur), einer Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
und das ist auch logisch denn Du darfst nur die zugeteilte Frequenz auch nutzen !!!!!!!!!!!!! (nur mit Schein natürlich)

----------------

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  #6  
Alt 20.04.2008, 16:32
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Hallo Mirco,
Du bekommst von der Bundesnetzagentur ein Dokument, auf dem "Frequenzzuteilungsurkunde" steht! Hinter der zugeteilten MMSI steckt dann die Frequenz, auf die das Funkgerät programmiert wird.Die Urkunde ist an Bord mitzuführen, genau wie Dein Ubi oder SRC/LRC-Zertifikat.
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Grüße

Bernhard
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  #7  
Alt 20.04.2008, 17:08
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Hallo,

hier ein paar Infos:
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Immer wenn Binnenfunk dabei ist geht die Anmeldung über Mülheim/Ruhr!

Viel Spaß beim Funken!
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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  #8  
Alt 20.04.2008, 17:57
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Wieder ein Stück gescheiter, danke
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Mirco
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  #9  
Alt 20.04.2008, 18:00
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Zitat:
Zitat von brs51
Hallo Mirco,
Du bekommst von der Bundesnetzagentur ein Dokument, auf dem "Frequenzzuteilungsurkunde" steht! Hinter der zugeteilten MMSI steckt dann die Frequenz, auf die das Funkgerät programmiert wird.Die Urkunde ist an Bord mitzuführen, genau wie Dein Ubi oder SRC/LRC-Zertifikat.
Sorry
aber die MMSI = Maritime Mobile Service Identity das ist keine FREQUENZ, sondern nur eine eineindeutige Rufnummer, so wie jede Telefonnummer an Land für eine Küsten- oder Seefunkstelle, wichtig vor allem im GMDSS System !

Im Binnenbereich gibt es die ATIS auch dies ist eine eineindeutige Nummer, die IMMER mitgesendet wird, sobald die Sendetaste gedrückt wird. Diese Nummer ist vor allem für die Ahndung von Fehlverhalten beim funken gedacht, z.B. Störung des Funkverkehrs etc.

Die Frequenzzuteilung ist das was es sagt der beweglichen Seefunkstelle wird ein Frequenzbereich zugeteilt auf dem sie AKTIV arbeiten (=senden) darf, damit erhält diese Stelle das Recht diese Frequenz(en) zu nutzen.

Anders ist es z.B. beim reinen EMPFANG z.B. Navtex, da benutzt man ja die Frequenzen nicht AKTIV, sondern hört nur - dafür gibt es eine Globalzulassung (wie bei Radiohören).

Mitzuführen ist übrigen auch das Binnenschiffahrts-Funkhandbuch (Binnen)
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  #10  
Alt 20.04.2008, 18:33
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Hallo Rotbart,
mit einer bekannten MMSI sprichst Du aber im DSC gezielt ein andere Seefunkstelle an! Also hast Du im zugelassenen Frequenzbereich digital doch Deine eigene Quasifrequenz, oder?? Und kein anderer kann mithören,da DSC!
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Grüße

Bernhard
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  #11  
Alt 20.04.2008, 18:46
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Zitat:
Zitat von Gumminudel
Wieder ein Stück gescheiter, danke
Gern geschehen!

Das lernt man alles beim Funkschein - so unnütz ist die Theorie entgegen mancher Meinung doch nicht!
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  #12  
Alt 20.04.2008, 19:36
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Zitat:
Zitat von brs51
Hallo Rotbart,
mit einer bekannten MMSI sprichst Du aber im DSC gezielt ein andere Seefunkstelle an! Also hast Du im zugelassenen Frequenzbereich digital doch Deine eigene Quasifrequenz, oder?? Und kein anderer kann mithören,da DSC!
Nein nicht ganz

(A)MMSI stellst Du Dir am besten vor wie Deine Handynummer - da spricht Du ja auch genau EIN anderes Handy an - das klingelt , die anderen xtausend klingeln nicht, weil falsche Nummer !!

(B) Keiner kann mithören ?? doch (fast) jeder wie beim Handy, natürlich kannst Du auch ein Handygespräch abhören (wird täglich millionenfach gemacht).

Im normalen Fall bei UKW kann wie immer jeder mithören - nur Du rufst gezielt eine Funkstelle an und es klingelt bei allen anderen nicht.
DSC ist nur ein Anrufverfahren, das eigentliche Gespräch geht dann auf einem Arbeitskanal weiter und ist genauso offen wie alle anderen.

(Im DSC Call wird vom Rufenden der Arbeitskanal bereits vorgeschlagen)

Es kann allerdings weiter gehen : Reedereien z.B. haben die Möglichkeit alle Schiffe (ihrer Flotte) gleichzeitig anzusprechen und natürlich auch die Möglichkeit Nachrichten zu zerhacken und/oder private Frequenzen zu mieten. Das kostet aber alles Geld und ist im normalen Sportschiffahrt - Gerät nicht vorgesehen.

Im Notfall klingelt sogar absichtlich bei allen die zu erreichen sind das UKW Gerät und zwar laut und deutlich damit eben wenigsten einer erreicht wird, eine bewegliche Seefunkstelle hat aber zunächst zu warten, ob nicht jemand einer Landfunkstelle antwortet.
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  #13  
Alt 20.04.2008, 23:14
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Hallo zusammen,

wenn ihr bei der Bundesnetzanentur das Dokuemt beantragt füllt am besten das PDF online aus und druckt es maschinell aus und faxt es denen zu. Ging bei mir dann vom einen auf den anderen Tag ;-)

Und der Mann dort hatte sich total über meinen leserlichen Antrag gefreut.

Ciao
Chris
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  #14  
Alt 20.04.2008, 23:52
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Hi,

hab' da mal ne Frage an die Fachleute: Kann ich für eine 6 Watt Seefunkhandgurke, als einziges Gerät an Bord, eine eigene Frequenzzuteilung erfolgreich beantragen und kennt jemand die aktuellen Jahresgebühren?
__________________
Gruß vom Garda- oder Baldeneysee,

Ingo



45°33'58,42" N
10°33'01,47" O



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  #15  
Alt 21.04.2008, 06:26
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Zitat:
Zitat von Ingo
Hi,

hab' da mal ne Frage an die Fachleute: Kann ich für eine 6 Watt Seefunkhandgurke, als einziges Gerät an Bord, eine eigene Frequenzzuteilung erfolgreich beantragen und kennt jemand die aktuellen Jahresgebühren?
Hallo Ingo,

das Handfunkgerät muss eine Zulassung haben. Bislang kannte ich nur welche bis zu 5 Watt, aber das muss nichts heißen. Zur Not beim Hersteller nachfragen ob es die deutsche Zulassung hat.

Ansonsten bezahlst Du die Einmalzahlung von EUR 130,00. Bislang musste ich mit meinem Handfunkgerät noch keine Jahresgebühr bezahlen.

Aber halt nur im Seefunk...
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Tom


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