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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

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  #31  
Alt 19.06.2007, 22:31
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Hallo,

kleines Intermezzo:

Sportwagen, 700 PS, 750 Nm, in weniger als 4 sec. auf 100, Reichweite 400 km und in 10 Minuten wieder "vollgentankt"

Hier ist die Zukunft:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Nachteil: Kfz-Mechaniker müssen wohl zu Elektromeister umgeschult werden!

Nur wie berechnet man dann die Kfz-Steuer???
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!
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  #32  
Alt 19.06.2007, 22:33
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Mutti
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... ich wollte nicht antworten aber ich tue es doch.

mein Womo ist in 2 Jahren 8000km gefahren!!!!!!!!!!!!

ich zahle aber die Steuer für Lkw die in dieser Zeit 1..........? fahren.

so nur mal so:

1.:Motorboote werden versteuert!!!!
2.: Pro Meter und Ps wird ein Beitrag "X" fällig!!!!!!!!!!!
3.:Im Jahr (ob an Land oder im Wasser)
für Robert: aus deinem Blauwassersegler wir ein Motorboot!!!!!!!!!!!

obwohl du deinen Motor "nur" im Hafen brauchst!!!!!!!!

und volle Steuern zahlst!!!!!

währe das gerecht??????????????
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Gruß Harry


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  #33  
Alt 20.06.2007, 11:54
Markus[LB] Markus[LB] ist offline
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Zitat:
Zitat von Mutti
... ich wollte nicht antworten aber ich tue es doch.

mein Womo ist in 2 Jahren 8000km gefahren!!!!!!!!!!!!

ich zahle aber die Steuer für Lkw die in dieser Zeit 1..........? fahren.

so nur mal so:

1.:Motorboote werden versteuert!!!!
2.: Pro Meter und Ps wird ein Beitrag "X" fällig!!!!!!!!!!!
3.:Im Jahr (ob an Land oder im Wasser)
für Robert: aus deinem Blauwassersegler wir ein Motorboot!!!!!!!!!!!

obwohl du deinen Motor "nur" im Hafen brauchst!!!!!!!!

und volle Steuern zahlst!!!!!

währe das gerecht??????????????
Hallo Harry,

eine gute Idee mit der Steuer auf Motorboote! Für mein Auto zahle ich ja auch Steuern, egal ob ich damit fahre, oder nicht!
Den Jeep sind wir im Schnitt 3000 km pro Jahr gefahren, jetzt sind es nur noch 1500 km / Jahr... und zahlen auch die volle Steuer...

Also beim Boot muss ich Einspruch einlegen... pro Meter? Warum das denn? Zahlt man beim WoMo auch pro Meter? Oder beim Auto?
eher würde ich sagen, auch Hubraumabhängig, das wäre doch ok?

Es wäre beim Boot zwar ein harter Schlag für die, die zwei Einbaumaschinen (Diesel) mit je 3,6 Liter Hubraum haben, aber warum nicht? Allerdings wird es da Probleme innerhalb der EU geben, mit den anderen Mitgliedländern, denn ein Boot kann man ja auch im Ausland anmelden?!?

Gruß Markus

PS: Ein Wohnmobil ist mit einem LKW keinesfalls zu vergleichen, sonst müssen die WoMo`s auch auf 80 km/h begrenzt werden, einen Fahrtenschreiber besitzen, Lenkzeiten wie die LKW-Fahrer einhalten etc. gleiches Recht für alle!
Ist es das, was Du willst? (Abgesehen davon, dass LKW`s i.d.R. gewerblich genutzt werden und wir unsere Speditionen in Deutschland wettbewerbsfähig halten sollten, schon alleine wegen der Arbeitsplätze!)
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  #34  
Alt 20.06.2007, 13:18
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Fortnox Fortnox ist offline
Reif für die Insel
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jaja, es soll auch Leute geben die ihren Nachbarn anschwärzen, weil er die mauer 20 cm zu hoh baut.

so kommt mir das vor, wie hier diskutiert wird, sorry
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MfG
Martin

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  #35  
Alt 20.06.2007, 13:35
Markus[LB] Markus[LB] ist offline
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Zitat:
Zitat von Fortnox


jaja, es soll auch Leute geben die ihren Nachbarn anschwärzen, weil er die mauer 20 cm zu hoh baut.
Hallo Martin,

was hat das denn damit zu tun?

Wenn unser Nachbar seine Mauer zu hoch baut, dann schwärze ich den sicher nicht an, sondern nehm den Hammer und den Meisel und mache einen gepflegten "Rückbau"...

Und ohne Scherz: Das haben wir schon fabriziert... Behördengänge sind doch äußerst langweilig und wenn man eine Vereinbarung mit dem Nachbarn getroffen hat, dann hält er sich daran oder nicht. Wenn nicht dann muss er sich nicht wundern, wenn man eben was gegen unternimmt... in dem Fall gab es natürlich wieder einen Kompromiss, so daß beide Seiten zufrieden sind... wir haben unsere Sicht und er größtenteils seine Mauer (an einer Stelle sogar 1,50 m zu hoch, aber da stört uns das nicht, und sonst 40cm zu hoch, auch nicht störend... da ging es nur um die letzen 1,5m (Länge) der Mauer, die wirklich die Sicht stark beeinträchtigten...)

Gruß Markus

PS: Man kann über alles reden...
Aber Mauern haben mit Wohnmobilen wohl wenig gemeinsam?!? Wobei Wohnmobile können auch genauso lästig wie Mauern sein...
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  #36  
Alt 20.06.2007, 16:24
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Mutti
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Zitat:
Zitat von Markus[LB]

PS: Ein Wohnmobil ist mit einem LKW keinesfalls zu vergleichen, sonst müssen die WoMo`s auch auf 80 km/h begrenzt werden, einen Fahrtenschreiber besitzen, Lenkzeiten wie die LKW-Fahrer einhalten etc. gleiches Recht für alle!
Ist es das, was Du willst? (Abgesehen davon, dass LKW`s i.d.R. gewerblich genutzt werden und wir unsere Speditionen in Deutschland wettbewerbsfähig halten sollten, schon alleine wegen der Arbeitsplätze!)

Hallo Markus,
ich glaube hier Irrst du dich.
Ein Womo über 3,5t darf nur 80 km/h fahren (Fahrtenschreiber brauch es (noch) nicht).
Ein Womo über 2,8t wurde/wird wie ein Lkw versteuert.
Ein Opel Combo oder VW Caddy wird auch als LKW versteuert.
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Gruß Harry


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  #37  
Alt 20.06.2007, 16:28
rotbart
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Zitat:
Zitat von Mutti
Hallo Markus,
ich glaube hier Irrst du dich.
ER IRRT (diesmal) NICHT , Lenkzeiten / Sonntagsfahrverbot / Fahrtenschreiber hast Du selbst erwähnt und 80 wäre mir neu !!!!

NO CHERRYPICKING - wenn schon denn schon
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  #38  
Alt 20.06.2007, 16:41
Markus[LB] Markus[LB] ist offline
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Zitat:
Zitat von rotbart
ER IRRT (diesmal) NICHT , Lenkzeiten / Sonntagsfahrverbot / Fahrtenschreiber hast Du selbst erwähnt und 80 wäre mir neu !!!!
Hallo Roland,

das in Klammer hättest Du weglassen können...

ansonsten, wenn LKW-Zulassung, dann sollten die auch behandelt werden, wie jeder andere LKW auch... und da langt es dann nicht den Kühlschrank voll mit "verderblichen" Lebensmitteln zu haben, um das Sonntagsfahrverbot aufzuheben.

Die ganze Geschichte geht beim Bußgeldkatalog dann weiter... also die mit LKW Zulassung herumfahrenden, sollten so bestraft werden, wie LKW-Fahrer auch, entsprechend der Überschreitungen. Da wird sich dann so mancher wundern, daß er statt einem Punkt gleich zwei kassiert und das Bußgeld auch plötzlich doppelt so hoch ist...

Es geht ja schon damit los, ab 2,8 t bekam man LKW-Zulassung, kann aber parken, wo man gerade lustig ist und auch so schnell fahren, was die Kiste hergibt! Das ist schon irgendwie komisch...

Ein LKW darf in einem Wohnsiedlungsgebiet nicht geparkt werden, die müssen im Industriegebiet oder auf speziellen Plätzen parken und es gibt gesperrte Straßen etc.

Also ich bin der Auffassung, daß man das Gesetz nur insoweit ändern sollte, daß ein Wohnmobil entweder als LKW zugelassen wird (mit den Konsequenzen) oder eben als PKW... warte mal ab, bis die Speditionen ihre LKW`s als PKW`s zulassen wollen, um das sonntägliche Fahrverbot zu umgehen....

Gruß Markus

PS: Wo Licht ist fällt auch Schatten...
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  #39  
Alt 20.06.2007, 16:51
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Mutti
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Sorry ich habe mich wohl falsch ausgedrückt,
das Womo wird als Lkw besteuer,ist aber ein Sonderkfz-Womo.

Ps.: siehst du Robert man lernt immer dazu!
Womo`s über 3,5t müssen auch jährlich zum Tüv.
__________________
Gruß Harry


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  #40  
Alt 20.06.2007, 16:54
rotbart
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Zitat:
Zitat von Mutti
Sorry ich habe mich wohl falsch ausgedrückt,
das Womo wird als Lkw besteuer,ist aber ein Sonderkfz-Womo.
und das ist eine SUBVENTION AUF kOSTEN DER RESTLICHEN bEVÖLKERUNG
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  #41  
Alt 20.06.2007, 16:58
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Robert,
kauf dir ein Womo und du bist dabei!

"AUF kOSTEN DER RESTLICHEN bEVÖLKERUNG"

was hast Du davon????????????????

oder die "bEVÖLKERUNG"???
__________________
Gruß Harry


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  #42  
Alt 20.06.2007, 17:00
rotbart
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Zitat:
Zitat von Mutti
Sorry ich habe mich wohl falsch ausgedrückt,
das Womo wird als Lkw besteuer,ist aber ein Sonderkfz-Womo.

Ps.: siehst du Robert man lernt immer dazu!
Womo`s über 3,5t müssen auch jährlich zum Tüv.
dAS IST LEIDER SO nicht RICHTIG
---------------
Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht
(zGG) bis 3,5 t nach der ersten Zulassung 36 Monate danach alle 24 Mon

Wohnmobile mit einem zGG über 3,5 t bis 7,5 t in den ersten 72 Monaten nach der ersten Zulassung 24 Monate danach 12 Monate

Wohnmobile mit einem zGG über 7,5 t alle 12 Monate

--------------------------------
und auch die Sache mit 80 km/h stimmt so nicht

-------------------
Auf Autobahnen und Autostrassen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h für:

a.
Gesellschaftswagen, ausgenommen Gelenkbusse;
b.
schwere Wohnmotorwagen.
----------------------

Mutti Du hast Recht, man lernt immer was dazu :-)))))) (Mein nachbar is 'ne Fahrschule :-)))

---------------
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  #43  
Alt 20.06.2007, 17:04
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Zitat:
Zitat von rotbart
dAS IST LEIDER SO nicht RICHTIG
---------------
Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht
(zGG) bis 3,5 t nach der ersten Zulassung 36 Monate danach alle 24 Mon

Wohnmobile mit einem zGG über 3,5 t bis 7,5 t in den ersten 72 Monaten nach der ersten Zulassung 24 Monate danach 12 Monate

Wohnmobile mit einem zGG über 7,5 t alle 12 Monate
---------------

und was schrieb ich
__________________
Gruß Harry


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  #44  
Alt 20.06.2007, 17:08
rotbart
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Zitat:
Zitat von Mutti
und was schrieb ich
Das
Zitat:
Womo`s über 3,5t müssen auch jährlich zum Tüv.
Na ja das die alten Kisten (älter als 6 Jahre) öfter hinmüssen ist doch klar schon wegen dem Umweltschutz
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  #45  
Alt 22.06.2007, 20:45
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keine Ahnung, aber alle reden mit...

Hallo, ich bin ein Wohnmobilist!
Ich muss euch sagen, eure Argumente als Nicht-Womos sind panne! Gebe keinen Kommentar. Schaut Euch nur mal richtig um, wie sich echte Womos verhalten. Lasst die schwarzen Schafe beiseite : ich kenne genug Segelkapüitäne, die ihre Fäkalien beim Auslaufen auds der Traumbucht mal eben ablassen, weil die Entsorgung im Hafen Geld kostet!!!! Fragt Euch, warum Gemeinden Stellplätze zur Verfügung stellen - und dann noch kostenlos -trotz der vielen schwarzen Schafe - und verschafft Euch einfach mal ein wertfreies Gesamtbild!!! Aber der Papst redet ja auch mit seinen vielen "Mitarbeitern" über Ehe, Verhütung, ......... Ich bin jedenfalls solche platten Diskussionen leid - und werde auch nicht weiter antworten.
Ich wünsche der weiteren Diskussion hier im Bootsforum einen interessanten Verlauf.
Gruß
bubble
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