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  #1  
Alt 26.05.2015, 12:26
bf109v7 bf109v7 ist offline
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Zitat:
Zitat von schlauchi20 Beitrag anzeigen
Falls der Link mal nicht mehr geht:
8 PR = 8 Ply Rating
Der Reifen hat eine höhere Lagenanzahl (8 statt 4 bei normalen PKW Reifen).
Somit ist er stabiler und kann mehr tragen, braucht aber auch einen höheren Luftdruck!

Gruß Rüdiger
Den höheren Luftdruck braucht der, um höhere Last zu tragen. Bei gleicher Beladung ist da der gleiche Druck wie bei weniger Lagen (PR) einzufüllen.
Alex
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  #2  
Alt 25.05.2015, 18:41
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ZarRottiKer
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Hier eine Reifendrucktabelle_ Um Links zu sehen, bitte registrieren

Ist zwar nicht vom Reifenhersteller, aber man(n) sieht schon was .....
__________________
LG
Mathias

.


...

Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #3  
Alt 25.05.2015, 19:28
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dori dori ist offline
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dann bin ich mit meine 3,5 um 1 AtÜ zu niedrig....werde demnächst die Pumpe aktivieren! Danke allerseits!!
__________________
gruss aus monaco di bavarese
Theo
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  #4  
Alt 26.05.2015, 13:04
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el greco el greco ist offline
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Hier noch was erhellendes von der User Information von Yokohoma:
2. Never inflate beyond 275 kPa(2.75 bar, 40psi)to seat beads. After beads are fully seated,never exceed the maximum tire pressure

Also nach der Montage darf der Druck bis zum max Presure erhöht werden
__________________
Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
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  #5  
Alt 26.05.2015, 18:55
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sven82 sven82 ist offline
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Lies dir einfach Post #46 durch. Das gilt für alle Prüfstellen egal was für eine....
__________________
Gruß
Sven


"If the oceans die, we die."
(Captain Paul Watson)
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  #6  
Alt 26.05.2015, 19:21
bf109v7 bf109v7 ist offline
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Zitat:
Zitat von sven82 Beitrag anzeigen
Lies dir einfach Post #46 durch. Das gilt für alle Prüfstellen egal was für eine....
Wieso soll etwas, was der TÜV Nord herausgibt für alle Prüfstellen gelten? Das gilt nur für TÜV Nord, nicht mal für TÜV Rheinland usw.
Das der TÜV Monopol hatte und Vorschriften erlassen konnte, das war im 3. Reich so, und das ist glücklicherweise, wie anderes auch abgeschafft worden. Nur bei manchen TÜV Leuten hat man das Gefühl, die haben das noch nicht mitbekommen, so, wie die sich aufführen. Und es gibt ja auch immer noch genug Leute, mit denen die das machen können, wie ich sehe.
Klar ist das in dem Fall ziemlich unwichtig, da es kaum Reifen gibt, die nur bis 100 Km/h zugelassen sind und die für ein 100 Km/h Anhänger in Frage kommen.
Muss mich korrigieren, es steht hier
Um Links zu sehen, bitte registrieren
unter § 3.
Verständlich wird es dadurch:
wodurch der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h im Vergleich zur Nichtausstattung
verbessert wird; nachgewiesen werden muss dies mit einem Teilegutachten

Was man ja nicht tun kann, wenn die Reifen nur 100 dürfen.
Alex

Geändert von bf109v7 (26.05.2015 um 19:47 Uhr)
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  #7  
Alt 27.05.2015, 00:49
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sven82 sven82 ist offline
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Zitat:
Zitat von bf109v7 Beitrag anzeigen
Wieso soll etwas, was der TÜV Nord herausgibt für alle Prüfstellen gelten? Das gilt nur für TÜV Nord, nicht mal für TÜV Rheinland usw.
Das der TÜV Monopol hatte und Vorschriften erlassen konnte, das war im 3. Reich so, und das ist glücklicherweise, wie anderes auch abgeschafft worden. Nur bei manchen TÜV Leuten hat man das Gefühl, die haben das noch nicht mitbekommen, so, wie die sich aufführen. Und es gibt ja auch immer noch genug Leute, mit denen die das machen können, wie ich sehe.
Klar ist das in dem Fall ziemlich unwichtig, da es kaum Reifen gibt, die nur bis 100 Km/h zugelassen sind und die für ein 100 Km/h Anhänger in Frage kommen.
Muss mich korrigieren, es steht hier
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unter § 3.
Verständlich wird es dadurch:
wodurch der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h im Vergleich zur Nichtausstattung
verbessert wird; nachgewiesen werden muss dies mit einem Teilegutachten

Was man ja nicht tun kann, wenn die Reifen nur 100 dürfen.
Alex
Wie du letztendlich nun selbst richtig erkannt hast, steht es in §3 der 9.
Ausnahmeverordnung zur StVO
__________________
Gruß
Sven


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  #8  
Alt 28.05.2015, 20:43
Honky Honky ist offline
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Ist ja wahrscheinlich offtopic aber mein 475er SACS auf gebremstem 750 kg Ellebitrailer wog genau 950 kg ohne Firlefanz im Boot.
Der Trailer wurde zusammen mit dem Boot gekauft.
Alles lief super bis ich halt das Ergebnis sah
Die Konsequenz war nun ein 1300er Trailer.
Nicht weil ich dem Trailer und den Reifen das Gewicht nicht zugetraut hätte sondern weil ich keinen Stress haben möchte.
Jetzt habe ich über 200 Kg reserve die ich im Urlaub auch fast ausreize.
( Ja der Trailer hat ein schwarzes Nummernschild)
__________________
Honk,James Honk Andreas
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  #9  
Alt 28.05.2015, 20:55
Honky Honky ist offline
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Das schlimmste ausser einem Unfall finde ich das es mit der Weiterfahrt vorbei ist neben der saftigen Geldstrafe nebst Punkten.
Das wäre das Ende des Urlaubes für mich gewesen da ich das Gewicht nicht hätte grossartig reduzieren können.
__________________
Honk,James Honk Andreas
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  #10  
Alt 28.05.2015, 21:34
bf109v7 bf109v7 ist offline
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Da wir bei Vorschriften angekommen sind: Mein Vater ist mit einem Wohnwagen, der in Deutschland bis 80 zugelassen war, in Belgien 100 gefahren und der Wohnwagen hat sich zerlegt. Er war in dem Glauben, das er 100 in Belgien fahren darf, weil da (damals) dort keine 80 Beschränkung für Häger galt. Das war ein Irrtum. Es gilt immer die max Geschwindigkeit, für die der Hänger zugelassen ist, auch wenn in dem Land höhere Geschwindigkeiten zulässig wären. Er durfte alles bezahlen.
Noch mal zu Chinareifen. Die haben das gleiche Profil wie ein Markenreifen (kopiert), aber die halten fast doppelt so lange. Was heißt, sie haben ein härteres Gummi. Und das heißt, vor allem bei Nässe haften die viel schlechter. Das sollte man halt wissen, und entsprechend langsamer fahren.
Alex
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  #11  
Alt 29.05.2015, 12:29
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schlauchi20 schlauchi20 ist offline
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Liebe Leute:

Man darf die Stützlast NICHT vom ZGG des Anhängers abziehen. ZGG bedeutet: Hänger auf die Waage, nicht angekuppelt, und das was die Waage anzeigt ist das GG, welches das ZGG nicht überschreiten darf. Auch nicht in Deutschland. Sonst möge man die Regelung bitte nennen.

Was man machen darf (wenn man ans Limit gehen will): Die Stützlast von der Reifenlast abziehen.
Beispiel:
Gewogen nach obiger Methode 1275 kg
Stützlast 75 kg
Bleiben 1200 kg für die Achse. Also reicht theoretisch bei einem Einachser auf jeder Seite ein Reifen mit einer Tragkraft von 600 kg.
Wer so am Limit fahren möchte, bitteschön, ich nicht!

Ein 1300er Trailer, welcher wie oben beschrieben gewogen wird, ist bei 1350 kg auf der Waage bei einer Stützlast von 75 kg trotzdem überladen!

Gruß Rüdiger
__________________
Viele Grüße
Heike & Rüdiger
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  #12  
Alt 29.05.2015, 12:49
bf109v7 bf109v7 ist offline
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Zitat von schlauchi20 Beitrag anzeigen
Liebe Leute:
Bleiben 1200 kg für die Achse. Also reicht theoretisch bei einem Einachser auf jeder Seite ein Reifen mit einer Tragkraft von 600 kg.
Wer so am Limit fahren möchte, bitteschön, ich nicht!
Gruß Rüdiger
Die Belastbarkeit von Reifen ist etwas zwischen Tragfähigkeit und zulässiger Geschwindigkeit. Wenn ich also die Tragfähigkeit voll ausnutze oder überschreite, sollte ich nicht auch noch die zulässige Geschwindigkeit ausnutzen, sondern deutlich darunter bleiben. Oder umgekehrt, wenn die Geschwindigkeit voll ausgenutzt wird, sollte man nicht auch noch die Tragfähigkeit ausnutzen.
Um bei dem Beispiel oben zu bleiben, wenn der Reifen 600 Kg trägt und bis 160 km/h zugelassen ist, hätte ich keine Bedenken.
Und wenn er bis 120 Km/h zugelassen ist, würde ich höchsten 80 damit fahren.
Alex
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  #13  
Alt 29.05.2015, 15:33
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Bluebird Bluebird ist offline
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Zitat von bf109v7 Beitrag anzeigen
Die Belastbarkeit von Reifen ist etwas zwischen Tragfähigkeit und zulässiger Geschwindigkeit. Wenn ich also die Tragfähigkeit voll ausnutze oder überschreite, sollte ich nicht auch noch die zulässige Geschwindigkeit ausnutzen, sondern deutlich darunter bleiben. Oder umgekehrt, wenn die Geschwindigkeit voll ausgenutzt wird, sollte man nicht auch noch die Tragfähigkeit ausnutzen.
Um bei dem Beispiel oben zu bleiben, wenn der Reifen 600 Kg trägt und bis 160 km/h zugelassen ist, hätte ich keine Bedenken.
Und wenn er bis 120 Km/h zugelassen ist, würde ich höchsten 80 damit fahren.
Alex
Hallo,

Gruß
Peter
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  #14  
Alt 29.05.2015, 16:10
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DieterM DieterM ist offline
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Hallo Leute,

leider sind in Italien die gebraucht gekauften Trailer (mit Boot) meistens unterdimensioniert, werden aber auch nicht mit vollgetankten und urlaubsbeladenen Schlauchis auf Langstrecke durch die Gegend gefahren. Das hat auch etwas mit dem für das Zugfahrzeug zugelassenen Führerschein zu tun.

Holt man diese Trailer nach D oder A, dann wird meistens ein Trailerwechsel fällig um die richtige Tragfähigkeit zu erreicchen, natürlich mit der hier erlaubten höheren Endgeschwindigkeit. Dann müssen auch die Reifen dafür ausgelegt sein.

Reifen 2. Wahl und Billigfabrikate egal welches Label sind dann eben vollkommen fehl am Platz, wenn man höchste Leistung des Trailers auf Langstrecke fährt.
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  #15  
Alt 29.05.2015, 20:23
bf109v7 bf109v7 ist offline
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Hallo,

Gruß
Peter
Sie mal im Internet bei PKW Reifen für hohe Geschwindigkeiten nach. Da steht bei vielen, dass man nicht die volle Traglast ausnutzen darf, wenn man die zulässige Höchstgeschwindigkeit fahren will. Und bei manchen wird das WARUM auch erklärt.
Alex
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