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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 10.05.2004, 14:37
Benutzerbild von huegli
huegli huegli ist offline
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Patent in Italien

Hi,

habe vor, am Küstenbereich in Italien mit meinem Boot zu fahren. Bin Besitzer des Binnenpatents und des kroatischen Küstenpatents. Darf ich das nun mit meinen Scheinen oder nicht? Aus den vorhergehenden Threads bin ich nicht wirklich schlau geworden... :weissnich

LG
Harry
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  #2  
Alt 10.05.2004, 15:04
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Servus Harry,

Dein Kroatisches Küstenpatent ist definitiv in Italien und auch in keinem anderen Land gültig.

In wie weit Dein österreichische Patent dafür (Italien Küste) ausreicht, hängt von der Prüfungsstufe ab die Du dafür absolviert hast, da es in Österreich verschieden Patente gibt.

Gruß
Dieter zw. München und Ingolstadt
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  #3  
Alt 10.05.2004, 15:11
Ferdi
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DieterM, Hügli !
Zitat:
In wie weit Dein österreichische Patent dafür (Italien Küste) ausreicht, hängt von der Prüfungsstufe ab die Du dafür absolviert hast, da es in Österreich verschieden Patente gibt.
da gibt es keine Prüfungsstufen, nur ein Binnenpatent und ein Küstenpatent. Und wie der Name schon sagt, Binnen für Binnen, Küsten für Küste. Wie schon in unzähligen Threads beschrieben, scheiden sich bei uns Ösis die Geister, weil wir ja keine Küste haben und daher auch kein staatl. Küstenpatent, nur ein privates, das vom Staat anerkannt wird. Aber dazu gibts wirklich mehr als einen Thread, wo das behandelt wird.
Das kroatische gilt für uns nur in Kroatien, für einen Kroaten gilt es auch in Italien.

lg
Ferdi
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  #4  
Alt 10.05.2004, 15:57
Benutzerbild von herbert
herbert herbert ist offline
schwerer Leichtmatrose
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Italien

Ich würde mit dem HR Patent in I fahren

Es genügt, wenn man sich vom Bundesministerium eine Rechtslagebescheinigung ausstellen lässt, wonach für Österreicher ein Schiffsführerpatent nicht zwingend vorgeschrieben haben.

Herbert
__________________
Gruß
Herbert
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  #5  
Alt 10.05.2004, 16:41
Scarab
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Ich hab´s aufgegeben DAS verstehen zu wollen ...
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  #6  
Alt 10.05.2004, 18:30
Benutzerbild von Gummizwerg
Gummizwerg Gummizwerg ist offline
Aufblasweltmeister
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Zitat:
Zitat von herbert
Ich würde mit dem HR Patent in I fahren

Es genügt, wenn man sich vom Bundesministerium eine Rechtslagebescheinigung ausstellen lässt, wonach für Österreicher ein Schiffsführerpatent nicht zwingend vorgeschrieben haben.

Herbert
Erklär mal näher? wie funktioniert das? und das wird dann tatsächlich anerkannt? :glotz:

ich hab schon so viele meinungen und aussagen auch von behördlichen mitarbeitern gehört.....also die rechtslage scheint keinem so wirklich klar zu sein!!

grüße gzwerg
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  #7  
Alt 10.05.2004, 18:44
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
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Du kannst als Österreicher mit einem HR-Küstenpatent nicht in I fahren, Punkt und aus.
Du kannst in einem fremden Land nur mit den Patenten fahren, die von deinem Heimatland ausgestellt wurden.
Als Österreicher wird dir also in I das HR-Patent nicht anerkannt, wenn du kein Kroate bist.

Du kannst aber mit dem Binnenschein iV dem Internationalen Schein in I an der Küste fahren, weil es in A kein vergleichbares Patent gibt und der Binnenschein in I anerkannt ist. Dies betrifft 2 Seemeilen (oder 3 :weissnich) vom Festland weg.

Für weiter entferntere Gebiete (FB2 und weiter) brauchst wiederum einen anderen Schein. Da genügt dann für Österreicher zB auch der Donau-Schein.
Ob der Binnenschein für FB2 in I anerkannt ist, weiß ich leider auch nicht, müßte man nachlesen.

Lese in den diversen Threads nach, da steht das ausreichend beschrieben und ist auch mit diversen Dokumenten belegt.

@Herbert: Das was du meinst betrifft nur Boote mit Motoren, wofür du in A keinen FS brauchst (unter 4 KW). Für alle anderen gilt diese Bescheinigung nicht.
Diese brauchst in der Praxis aber nicht, weil die I-Behörden die Bestimmungen des Auslands sehr wohl kennen (zumindest die von A und D, fahren ja genug herum da unten). Wichtig ist in I aber zB die Versicherung, da legen die Behörden seit neuestem sehr viel Wert darauf und strafen auch Lenker mit nicht versicherten Booten sehr hoch.

Zum Abschluß des ganzen Themas noch einmal ein Statement meinerseits:

Ich habe damals mit dem BMIVT (Verkehrsministerium in A) gesprochen, diese haben mir mitgeteilt, daß es kein Abkommen zwischen A und HR gibt.
Demnach hängt die alleinige Entscheidung, ob ein A-Patent in HR anerkannt wird alleine vom Hafenkaptiän ab.
Die Italiener sind in der EU. Damit werden auch alle Konstellationen (Boote und FS) die im Heimatland gültig und EU-konform sind, anerkannt.
(Da wären wir wieder bei Zulassung in A ohne EU-Gültigkeit )
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  #8  
Alt 10.05.2004, 18:50
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dodl dodl ist offline
nomen est omen
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Hallo,

Die Sache ist die, dass ueblicherweise das Gastland den Schein akzeptiert, der auch in deinem Heimatstaat vorgeschrieben ist. Nun ist logischerweise in A kein Kuestenschein vorgeschrieben. Jetzt waere nach dieser Auffassung fuer Österreicher theoretisch garkein Schein noetig. Man kann sich aber wieder nicht drauf verlassen, dass das Gastland fahren ganz ohne Schein akzeptiert :)

Wenn du jetzt ein HR Patent und den Rechtslagebescheid hast, wird dir das in Italien bei einer Kontrolle sehr hilfreich sein, wenn der Polizist was schriftliches haben will. Wobei, obwohl offiziell nicht anerkannt, mir kein einziger Fall bekannt ist, wo einer der unzaehligen Oesterreicher mit HR Patent in I irgendein Problem gehabt haetten.

Und wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann rufst du kurz die Botschaft in 1030 Wien an. Die sind nett dort. Ich hab aber die Nummer grad nicht hier...

cu
martin
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  #9  
Alt 10.05.2004, 20:01
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Berny Berny ist offline
Berny
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So, nochmals nachgefragt und hier eine Erklärung:

Es gibt im Internationalen Führerschein nur den Unterschied des Inland Water und Costal Water.
Für den Begriff Inland Water werden auch Küstengebiete innerhalb der 3-Meilen Zone angesehen. Die 3-Meilen Zone ist von letzten Land (also auch Inseln!) aus zu sehen.

Schiffsführerpatente für Seen und Flüsse (in Österreich heißen die so) gelten im Internationalen Führerschein (Dieser muß natürlich vorhanden sein, kann aber nachgemacht werden, dabei sind nur die Druckkosten zu bezahlen) als Inland Waters . Damit gilt die 3 Meilen Zone.
Außerhalb dieser Zone muß der Führerschein für Costal Waters vorhanden sein.

Wenn in Zukunft über dieses Thema diskutiert wird, sollte dann auch die 3-Meilenzone entsprechend erwähnt werden.

Es ist also bei diesen Definitonen immer die 3-Meilen Zone zu berücksichtigen (zB Küstengewässer innerhalb der 3-Meilen Zone)

Soweit ich weiß, gibt es auch noch andere im Forum, die an einer Lösung bezüglich Donaupatent in Verbindung mit Costal Waters drann sind, da weiß ich über den Stand der Dinge nicht bescheid.

Die Bestätigungen, die von diversen Verbänden oder anderen Institutionen angeboten werden sind rechtlich nicht haltbar. Ohne jemanden auf die Füße treten zu wollen, dabei gehts aber meistens nur um das Geschäft.

Es macht keinen Sinn, etwas zu bestätigen, was rechtlich vorhanden ist.
Ebenso ist es bedenklich, etwas zu bestätigen, was rechtlich nicht vorhanden ist.

Zu was also überhaupt was bestätigen ?

Ich würde als Exekutivbeamter auf Bestätigungen irgendwelcher ausländischen Vereine sowieso nichts geben.

Wo wir bei den Patenten der Deutschen sind (Um Links zu sehen, bitte registrieren):
Ich gebe nichts auf ein Patent, welches von einem ausländischen Verein ausgestellt wurde. Wenn ein Patent aber von einer ausländischen Behörde stammt, dann wird das anerkannt.

So, ich hoffe jetzt, einiges zur Klärung beigetragen zu haben. :hä: :hä: :hä:
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  #10  
Alt 10.05.2004, 20:11
Ferdi
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Frage

Hi Berny,

super Abhandlung . Gibst Du auch Deine Quelle bekannt ? :weissnich Sonst muss ich dem ital. Beamten, wenn er mich kontrolliert, erzählen, das hat mir alles der Berny gesagt, dass ich in der Lagune von Venedig keinen Küstenschein brauche (weil das int. Flüsse, Seen und Wasserstrassen hab ich ja).

Gleichzeitig würde das aber auch bedeuten, dass ich, wenn ich innerhalb der 3 Meilen-Zone bleibe, und das ist ganz schön viel, über 5km, auch in HR kein HR-Patent brauche, sondern dort mit meinem int. Binnenschein herumschippern darf :confused: . Was sagt da der "Luca Capitanja" , oder wie immer man den schreibt, dazu ?

lg
Ferdi
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  #11  
Alt 10.05.2004, 20:27
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Vor allem wuerde das heissen, versicherungsrechtliches mal ausgelassen, dass du fahren kannst wo du willst mit deinem Binnenpatent, weil du ab 3sm ueberhaupt nix mehr brauchst. All die Fuehrerscheine brauchst du eigentlich nur um dich in den 3sm zu bewegen. Gabs auch ne schoene Abhandlung in einem anderen Forum...

Also rechtssicherheit hast du wohl nur, wenn du viel Geld beim MSVÖ liegen laesst :)

cu
martin
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  #12  
Alt 10.05.2004, 20:34
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Patent

@Berny
Zitat:
Du kannst in einem fremden Land nur mit den Patenten fahren, die von deinem Heimatland ausgestellt wurden.
Als Österreicher wird dir also in I das HR-Patent nicht anerkannt, wenn du kein Kroate bist.
Kannst du mir eine amtliche Stelle in Österreich nennen wo das steht ?

Bitte nur für Österreicher
Ist schon eigenartig das es KEINE Internationale Regelung gibt aber einige immer von EU Regelung schreiben, wieso ?
Wenn Österr. nix vorschreibt dann braucht man nix, ist auch bei den Engländern so wenn sie in Deutschland fahren. Wenn also auf der Internetseite des Ministerium steht das nichts vorgeschrieben ist, kann man davon ausgehen das dies der Wahrheit entspricht. Das dies auch auf Deutschland zutrifft wurde bereits von einem Redakteur einer Bootszeitschrift bestätigt. Als Ösi darf ich in Deutschland 1 Jahr ohne Schein fahren, ebensoalle Länder die keinen Schein für ihre Bürger vorschreiben.

Da ja auch Österreicher in Italien mit einem deutschen Schein fahren, ohne einen Wohnsitz in D zu haben, wäre dieser demnach dem HR Patent gleich zu schalten und damit ungültig, wenn es so wäre !!

So nun meine Frage: Was schreibt Österreich vor ?

Nichts !!

Und warum soll ein EU Bürger aus England andere Rechte haben als wir ?

so sehe ich das

herbert
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Gruß
Herbert
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  #13  
Alt 10.05.2004, 20:40
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Berny
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Diese Information stammt vom Fahrlehrer der Fahrschule Mittendorfer.
Er ist ein Gendarm und bei diesen Gesetzen sehr gewissenhaft und gut informiert.
Er hat letztens mit den Prüfern der OÖ Landesregierung über dieses Thema gesprochen, da genau diese Frage aufgetaucht ist.

Er wird mir auch das entsprechende Dokument zukommen lassen.

Laut seinen Angaben ist die Information auf der Homepage des BMVIT schlecht formuliert und damit unbrauchbar.
Wichtig
Grundsätzlich sei aber trotzdem gesagt, daß es laut Homepage des BMVIT keine Internationale Vereinbarung (weder mit HR, noch mit anderen EU-Ländern) gibt, demnach immer noch in der Entscheidung des dortigen Hafenkapitäns (oder Behörde) liegt, welche Patente anerkannt werden.

Wer sich also absolut sicher gehen will, dem wird es nicht ausbleiben, entweder sich die Bewilligung des jeweiligen Landes einzuholen (zB über die Botschaft) oder den entsprechenden Schein des dortigen Landes (zB Küstenpatent in HR für HR) zu machen.
Im österreichischen Verkehrsministerium bekommst auf jedenfall nichts:
Zitat:
Sehr geehrter Herr Stummer !

Mein Wissensstand ist auf unserer homepage vollständig wiedergegeben;
möglicherweise können Sie über die jeweiligen Vertretungsbehörden in
Österreich Näheres bzw. Konkreteres über die im Ausland geltende
Rechtslage in Erfahrung bringen.

Mit freundlichen Grüßen !


Dr. Andreas LINHART
Ich denke aber, daß die Regelung, die mir der Fahlehrer gab, die richtige ist, da sie am logischten erscheint, zumal ich in A kein Küstenpatent machen kann.

Nicht so wichtig
Wer aber will, kann ja trotzdem sagen: Der Berny hat gsagt ...


@Herbert: Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #14  
Alt 10.05.2004, 20:44
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Noe berny, du kannst sehr wohl fuer alle Fahrtenbereiche auf See bei uns ein Patent machen. Und du kannst in HR NICHT mit Binnenpatent fahren. Nicht mal aus dem hafen. Fortnox weiss das aus eigener Erfahrung...

cu
martin
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  #15  
Alt 10.05.2004, 20:46
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Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
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Stimmt nicht!!!!!!!!!!!!!

Rotti
__________________
LG
Mathias

.


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