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#1
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Led-Lampen
Hallo Bootsfahrer
möchte bei den Positionslampen Led's reingeben funktioniert das oder ist es vieleicht verboten??????? Und wenn ma es darf wo bekomme ich die Led's??? Schauen einfach irgendwie cool aus finde ich und geben auch ein besseres Licht wie die normalen Lampen freue mich schon auf zahlreiche Antwoten lg Hansi
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Gruß vom Opa Hansi Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf
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#2
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Hi Hansi,
ja klar Led´s sind viel schöner aber bei uns in D als Positionslampen verboten. In D müssen die Lampen in einem bestimmtem Winkel abstrahlen und über eine Din Größe verfügen. Kann bei euch in Österreich ja anders geregelt sein,keine Ahnung :hiiilfe: . Gruß Udo
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Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr |
#3
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Hallo,
Ich arbeite grade dran und will 1W Luxeon Emitter in die Gehäuse bauen. Sollte kein Problem sein. In D allerdings mangels BSH Zulassung unmoeglich, fuer uns sollte es weitestgehend unproblematisch sein. Den Link zum LED Vertrieb hab ich aber grade nicht parat. Ganz einfach ist es aber wieder nicht, du brauchst eine Konstantstromquelle, oder Konstantspannungsquelle mit entsprechend dimensionierten Vorwiderstaenden und bei den 1W Emittern (immerhin etwa die Leuchtkraft von 20 normalen superhellen 5er Dioden) muss man mit der Abwaerme aufpassen. Da gibts ein eigenes thermal design Document dazu. Die Dinger sind aber imho die einzig sinnvollen, wenn ich wirklich weit genug gesehen werden will. Vor allem muss ich nur eine Diode beschalten und nicht 3 parallell oder so. Was halt auch wieder ein Sicherheitsaspekt waere. Aber mit dem Abstrahlpattern der Einzeldioden kommt man schlecht auf den geforderten Winkel fuer die Positionslichter. Der passt beim Luxeon sehr gut. Und mehr hab ich noch nicht, ich les mich gerade durch einen Stapel ausgedruckter pdf's :) cu martin |
#4
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Hallo Leute!
Diese Idee hatte auch ich schon mal! Durchgebrannte Glühlampen sind immer so eine Sache, auch bräuchten LED´s wesentlich weniger Strom und sind praktisch unkaputtbar (nettes Wort). Diese Idee habe ich allerdings bald wieder verworfen, da eine Zulassung für solch einen Eigenbau nicht zu bekommen ist. Stellt euch vor, die Grad-Einteilung der Lampen ist nicht korrekt, es kommt zu einer Kollision, und man weist Euch die Schuld nbach => Keine Versicherung würde bezahlen !! Zur Erinnerung: Bug: weiss 225° Stb: grün 112,5° Bb: rot 112,5° Heck: weiss 135° Bzw. Anstelle der Bug und Hecklaterne ein 360° Rundumlicht Zusatz: gilt für Binnenfahrzeuge Details dazu hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren
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lg Roman *the Boater formerly known as DB600 |
#5
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Zitat:
jetzt muß ich in die Garage und meine Beleuchtung umbauen Dachte immer Stb wäre grün |
#6
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Zitat:
Danke!! Update ist bereits erfolgt, tja, das kommt davon, wenn man durch Arbeit beim Beitrag posten unterbrochen wird,...
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lg Roman *the Boater formerly known as DB600 |
#7
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Achtung Leute,
in Fahrtrichtung muß die Steuerbord-Positions-Lampe grün anzeigen und an Backbord rot. Alles Andere ist falsch! Und bitte Finger weg vom LED-Glühbirnen für Positionslaternen! Diese sind noch nirgends dafür freigegeben in Europa. Damit auch nicht in Österreich zulässig als Binnenland! |
#8
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Zitat:
cu martni |
#9
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in Österreich ist fast alles erlaubt, solange es rot und grün leuchtet :ferdis: .
Ich fahr ja auch mit einem rot/grünen Batterielicht, das ich mir bei Bedarf vorne festschnalle . |
#10
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Hallo Leute
danke für eure sehr informativen Antworten lg Hansi
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Gruß vom Opa Hansi Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf
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#11
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Zitat:
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#12
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Zitat:
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#13
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Hallo Leute!
Der österreichische Gesetzgeber ist sehr genau, was die Beleuchtung am Wasser angeht. Nur regelt er das nicht über Prüfzeichen / Zulassung, sondern über eindeutige Definitionen in der Wasserstrassenverkehrsordnung (Anlage 5). Dort werden unterschieden: starkes Licht helles Licht gewöhnliches Licht, die sich im Wesentlichen durch die Tragweite und die Lichtstärke in cd unterscheiden. (Für Kleinfahrzeuge, die Sportfahrzeuge sind, ist "gewöhnliches" Licht erlaubt). Was die Farben angeht (wie grün ist grün?), ist das über "Gesamttransmissionfaktoren" beschrieben. In Anlage 4 werden die Farben definiert (mit Verweis auf die Festlegungen der CIE Um Links zu sehen, bitte registrieren ). Eine Baumustergenehmigung ist meines Wissens bei den Lichtern nicht vorgesehen. Für andere Ausrüstungsgegenstände gelten zT ÖNORMen (zB Feuerlöscher oder Verbandszeug) Details siehe Um Links zu sehen, bitte registrieren Suche nach: Kurztitel Verordnung: Wasserstraßen-Verkehrsordnung Kundmachungsorgan BGBl.Nr. 265/1993 Gruss Andreas |
#14
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hi andereas!
der begriff "gewöhnliches licht" gefällt mir. klingt ja fast als ob eine led was abnormales wäre*gg*. spaß beiseite, ich weiß wast meinst. lg martin |
#15
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man könnte es auch "perverses Licht" nennen, sofern wes sich nicht um "gewöhnliches, normales Licht" handelt
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lg Roman *the Boater formerly known as DB600 |
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