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Bootsumbauten Bootserweiterungen ala "Pimp my Boat"

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  #1  
Alt 28.03.2016, 00:05
fischbär fischbär ist offline
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BSH Beleuchtung für Schlauchboot

Hallo

gibt es aktuelle Lösungen für BSH konforme Beleuchtung an Schlauchbooten? Ich finde nur nicht zugelassene Sachen...
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  #2  
Alt 28.03.2016, 01:00
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bkj5 bkj5 ist offline
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Welches Problem hast Du den? Ich habe an meinem eine BSH-konforme Beleuchtung (Aquasignal Serie 34 LED) montiert weil ich das so wollte. Das geht aber schon ins Geld! Notwendig ist es auch nicht unbedingt.
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Grüße Bernhard

"Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!"
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  #3  
Alt 28.03.2016, 01:56
derfonz68 derfonz68 ist offline
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Die aktuelle BSH sieht vor (seit 2010) dass ein Positionslicht 1nM sichtbar sein muss (herunter gesetzt von 2 nM... die wissen schon warum)

Ganz im Ernst: dafür gibt es keine Skala, die das bestätigt, wie weit eine PL leuchtet.
Momentan sind schöne gute Navi Lichter über die Bucht erhältlich und mMn auch ausreichend.

Da jeden Tag immer neue Artikel auf den Markt kommen, kann die Zulassungstelle nie im Leben nach kommen, um die tauglichkeit zu prüfen und amtlich zu zu lassen.

Wie du aus dem Bootsführerschein weißt, ist es je nach Bootsart erforderlich entweder eine weiße Rundumleuchte zu haben, eine Tricolor oder eine weiße Rundumleuchte und min. eine grün/rote Positionsleuchte.

Dafür gibt es einiges mittlerweile

z.B. das hier ....

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oder das:

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Alles kann, nichts muss

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Ich habe keine Macken, das sind Special Effects

Geändert von derfonz68 (28.03.2016 um 02:05 Uhr)
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  #4  
Alt 28.03.2016, 07:37
PowerBoot PowerBoot ist offline
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Ich überlege auch aber brau man das echt beim Schlauchboot

Wie ist das im Urlaub wenn man das Boot im Wasser lässt sind die am nächsten Tag noch da

Usw.

Lg

Sven
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Lg
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  #5  
Alt 28.03.2016, 07:46
fischbär fischbär ist offline
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Hallo und danke schon mal. Ich will sie nicht fest installieren. Dreifarbenlaterne geht leider nicht weil Motorboot. Ich brauche eine weiße Dampferlampe und eine Zweifarbenlaterne am Bug. Wollte letztere per Saugnapf und erstere per Mast am Spiegel befestigen. Es geht dabei darum, nach dem Angeln in der Dämmerung noch legal nach Hause fahren zu dürfen. Wenn ich jetzt eine 100 Euro Beleuchtung kaufe die der Polizei dann aber nicht gefällt und sie mir trotzdem ein Ticket ausstellt wäre das schade.
Die Elbe ist bei uns in der Dämmerung und auch tagsüber so gut wie nicht befahren. Außerdem kann man mit dem Boot eh gut neben der Fahrrinne fahren, so dass auch nachts keinerlei echte Kollisionsgefahr besteht.
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  #6  
Alt 28.03.2016, 09:39
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roehrig roehrig ist offline
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Naja, wenn Du dann das erste Mal mit dem UW Teil des Motors an einer Buhne hängen geblieben bist, wirst du anders darüber denken.

Mal ne ganz andere Frage: Hast Du einen Sportbootführerschein gemacht?

In dem anderen Thread habe ich Dir die Seiten des BSH ans Herz gelegt. Wenn man ganz gründlich liest, findet man etwas zur Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen. Da gibt es eine lange Regelbeschreibung, und ganz am Ende steht etwas für Dich interessantes. Eine Ausnahmeregelung quasi....

Wenn Du einen Führerschein gemacht hättest, hättest Du da mit sehr hoher Sicherheit von gehört!
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Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen


Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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  #7  
Alt 28.03.2016, 12:12
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el greco el greco ist offline
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Zitat:
Zitat von derfonz68 Beitrag anzeigen

Da jeden Tag immer neue Artikel auf den Markt kommen, kann die Zulassungstelle nie im Leben nach kommen, um die tauglichkeit zu prüfen und amtlich zu zu lassen.

Wie du aus dem Bootsführerschein weißt, ist es je nach Bootsart erforderlich entweder eine weiße Rundumleuchte zu haben, eine Tricolor oder eine weiße Rundumleuchte und min. eine grün/rote Positionsleuchte.

Dafür gibt es einiges mittlerweile


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Alles kann, nichts muss

Zu Ende gedacht heißt das ja wohl:
Da jeden Tag neue Autos auf der Welt gebaut werden, kann die Zulassungsstelle nie im Leben nach kommen, um die Tauglichkeit zu prüfen und amtlich zu zu lassen. Wie du von der Fahrschule weist, muss ein Auto je nach Bauart vier Räder haben. Da gibt es mittlerweile einige.
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Mal im Ernst. Die Bauartzulassung ist jecht aufwendig und Teuer, deshalb kosten die BSH Laternen auch deutlich mehr. Binnen habe ich die Erfahrung gemacht, dass die WSP die Lampen (zumindest am Tage) nicht auf BSH Konformität untersucht hat. Auf den Seewasserstraßen ist das anders.
Und zu prüfen, ob ein BSH-Zeichen auf der Laterne ist, ist wirklich bei jeder Kontrolle machbar.
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Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
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  #8  
Alt 28.03.2016, 13:14
fischbär fischbär ist offline
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Ich habe keinen SBF, würde ihn aber vielleicht mal machen. Das Boot ist hauptsächlich zum Angeln. Ich kenne den Fluss gut, habe GPS und Kartenplotter an Bord und Echolot. Außerdem verriegele ich den Motor nicht. Durch die große Stadt ist zudem die Sicht auch nachts gut. Unterwasserhindernisse sieht man da durch die Wirbel an der Oberfläche ganz gut. Also bitte lasst doch den Thread nicht zu einem nachts ist's gefährlich oder mach nen SBF Thread entgleisen. Wenn das wem wichtig ist, kann er sich doch selbst einen erstellen.
Mir geht es doch explizit um legale Möglichkeiten. Ich suche einfach eine schlauchboottaugliche BSH zugelassene Beleuchtung, möglichstLED
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  #9  
Alt 28.03.2016, 13:55
derfonz68 derfonz68 ist offline
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Zitat:
Zitat von el greco Beitrag anzeigen
...
Mal im Ernst. Die Bauartzulassung ist jecht aufwendig und Teuer, deshalb kosten die BSH Laternen auch deutlich mehr. Binnen habe ich die Erfahrung gemacht, dass die WSP die Lampen (zumindest am Tage) nicht auf BSH Konformität untersucht hat. Auf den Seewasserstraßen ist das anders.
Und zu prüfen, ob ein BSH-Zeichen auf der Laterne ist, ist wirklich bei jeder Kontrolle machbar.
leider steht es nicht immer dabei, was den Kauf erschwert. Ich würde auch gerne PL's installieren...denn man weiß nie, ob man nicht doch mal nach der Dämmerung mal los schippert, weil an irgendeiner Bucht Freunde feiern ;-)

Ist denn diesbezüglich in Kroatien schonmal jemand kontrolliert worden? War noch nie da.
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Grüße vom Dreiländereck

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  #10  
Alt 28.03.2016, 14:05
Keine Ahnung Keine Ahnung ist offline
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Also mir ist es nicht bekannt dass welche darauf hin kontrolliert wurde.
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  #11  
Alt 28.03.2016, 15:10
cougar67 cougar67 ist offline
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Hier ist eine Bugbefestigung für die Rot / Grüne.
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Kann auch mit der BSH geprüften LED kombiniert werden.
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Für das Toplicht gibt es eine ausziehbare Stange die neben den Steuerstand montiert wird.
Um Links zu sehen, bitte registrieren die Stange gibt es auch einzelnt, auch eine Befestigung am Heck ist möglich. Da zu noch das passende Toplicht mit Zulassung. Um Links zu sehen, bitte registrieren
Wichtig finde ich das Toplicht mit Zulassung, vorne habe ich eine günstige ohne Zulassung. Und was am Tage / bei gutem Wetter nicht verbaut ist kann auch nicht bemängelt werden

Michael
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  #12  
Alt 28.03.2016, 19:41
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DieterM DieterM ist offline
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In Italien werden sehr viel Steckmaste mit der vorgeschriebenen Beleuchtung verwendet, auch auf RIBs, wo teilweise die Seitenbeleuchtung am Steuerstand angebracht ist. Entscheidend ist, das die Glühbirnen für 10W ausgelegt sind , damit sie die nötige Reichweite von 2 nm haben.

Auf meinem WIKING-Saturn Schlaucherl hatte ich in den 90er Jahren sowas am Heckspiegel abnehmbar mit weißem Rundumlicht.

Wichtig erscheint mir auch, das man an Bord auch eine kräftigen Suchscheinwefer hat um Tiefen,/Untiefen/Felsen, Uferbereiche und Häfen auszuleuchten. Die heutige LED Lenser MD7R eignet sich sehr gut dazu.
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  #13  
Alt 28.03.2016, 20:42
derfonz68 derfonz68 ist offline
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Entscheidend ist, das die Glühbirnen für 10W ausgelegt sind , damit sie die nötige Reichweite von 2 nm haben.
Soweit ich das weiß, ist es seit 2010 nur noch 1nM, das müsste mit den erhältlichen LED Dingern auch möglich sei. Angaben ohne Gewähr

ich such nochmal den Hinweis
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  #14  
Alt 28.03.2016, 22:02
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roehrig roehrig ist offline
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Die Halbwahrheiten nehmen hier kein Ende. Ich möchte versuchen Licht in Eure Dunkelheit zu bringen.

Auf den Seiten des Bundesamtes für Schifffahrt und Hydrografie (BSH) gibt es eine PDF zum herunter laden.
Über 100m=trifft uns alle nicht
50-100m=auch nicht
Bis 20m= träumen viele von, ist aber auch nicht relevant
Bis 12m=kann schon mal vorkommen
Kleinfahrzeuge bis 7m= das ist das was wir brauchen

Quelle: Wikipedia, Auszug aus BSH Lichterführung:
Zitat:
Ein Maschinenfahrzeug von weniger als 7 m Länge, dessen Höchstgeschwindigkeit 7 kn nicht übersteigt, darf statt Topp-, Heck- und Seitenlichtern ein weißes Rundumlicht und muss, wenn möglich,.....
Ist es also an einem Schlauchboot ohne Steuerstand und ohne Geräteträger nicht möglich Seitenlichter zu führen, reicht ein weißes Rundumlicht. Natürlich sollte man sich dann an die 7kn halten!

In den Links steht auch ganz klar etwas zur Tragweite:
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  #15  
Alt 28.03.2016, 23:49
cougar67 cougar67 ist offline
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Kann man alles beim BSH nachlesen.
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Michael
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