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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Sbf
ferdi bist du sicher mit Ebner ich glaube der Verband ist Koller
Komisch das keiner von uns das gelesen hat. Muß doch zum auftreiben sein
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Gruß Herbert Geändert von herbert (17.09.2008 um 13:28 Uhr) |
#2
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Zitat:
beim Koller kannst ja sogar das kroatische auf das VKSÖ Patent umschreiben lassen, gegen eine entsprechende Maut natürlich Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren Aber die Fahrschule, die den Leuten erklärt, dass die deutschen SBF See auch für Österreicher Gültigkeit haben, das ist der Ebner. Um Links zu sehen, bitte registrieren ( Euro 450,-- fürs Küstenpatent - Theorie und Praxis, über die Prüfung und wo steht nix beschrieben). ich hab mir noch was überlegt, wenn es wirklich ein entsprechendes Gerichtsurteil vom österr. Handelsgtericht geben sollte. Nur, wo sollte dieses Gerichtsurteil dann Gültigkeit haben ? In Österreich ? da haben wir keine Küste . Und, In Frankreich oder Italien, dort hast Du als Österreicher dann einen deutschen Führerschein, vom dem das österr. Handelsgericht behauptet, er gilt auch für Österreicher. Das wird den Italienern oder Franzosen aber ziemlich egal sein , was das österr. Handelsgericht festgestellt hat . |
#3
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Hi
@ferdi es ist schrecklich aber Du hast ja schon wieder Recht. Übrigens der Diktion nach stimme ich für Ebner weil Zitat:
NUR welches es ist bleibt im Dunkel der Nacht. |
#4
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Also unter der genannten Aktenzahl (zumindest fast gleich) kenne ich eben nur ein Urteil, das ist nachlesbar auf der Seite Um Links zu sehen, bitte registrieren und das betrifft die "Gleichstellung" des VKSÖ-Patents mit dem des MSVÖ. Vom deutschen Schein steht da nix drinnen.
Koller = 007 024 CG 31/02 -><- Ebner = 24Cg31/02w-16 (so ein Zufall, oder ?) Sollte es betreffend dem deutschen Schein auch ein entsprechendes Urteil oder Verfahren geben oder gegeben haben, wäre es sicherlich interessant. Also her damit! @Herbert: Guck mal bei Um Links zu sehen, bitte registrieren ins Impressum, St Peter am Hart ist bei Braunau Muss ja nicht Herr Ebner sein, aber irgendwie deutet alles darauf hin... |
#5
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Schein
Für einen Ösi Eigner ist es sowieso egal welches Patent ich besitze, wenn ich das mit der versicherung schriftlich geklärt.
selbst auf die gefahr das ich bis zur festsellung der Ösi scheinregelung bei den behörden fest sitzen kann, ändert das nix. soweit meine infos stimmen ist kroatien das einzige mittelmeerland das ein patent zwingend vorschreibt und das muß ein Küstenpatent und amtlich sein. svö-msvö mit IC sind das. sonst gilt überall, der im heimatland vorgeschriebenen schein ...... siehe minsterium. für Deutschland Zitat:
Schade das sich das Thema MSVÖ FB1 so weit entfernt hat.
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Gruß Herbert |
#6
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Zitat:
leider gilt - wie Du zitierst_ Zitat:
Daher nochmals (auch an Berny) lamentiert nicht sondern wendet Euch an das eigene Ministerium - wo bleibt denn die Petition ????? Nur die Ö-Regierung kann hier wirklich Klarheit per Gesetz und Vertrag (EU/bilateral) schaffen. UND DAS FEHLT EUCH IN Ö also redet mit eurem Abgeordneten oder was weis ich, oder macht eine E-Mail Demo an das Ministerium ABER bitte fallt nicht wieder auf blanken Klamauk rein |
#7
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Schein
in all den jahren seid ich nun boot fahre sind tausende Ösi mit SBF See oder HR Patenten unterwegs und das wird auch noch in den nächsten jahren so sein.
Wenn ich die Beiträge in der Yachtrevue über den geplanten FB1 lese bezweifle ich das es ein Ösi SBF See wird. Im Grunde wollen doch alle "NUR" boot fahren warum, soll man sich die Lizenz dafür nicht dort organisieren wo es für den einzelnen am besten ist. was für einen das beste ist muß jeder selbst entscheiden. So, nun ist für mich das thema FB1 erledigt @Berny schei... drauf mach den SBF See oder das HR Patent
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Gruß Herbert |
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