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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 17.09.2008, 13:23
Benutzerbild von herbert
herbert herbert ist offline
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Sbf

ferdi bist du sicher mit Ebner ich glaube der Verband ist Koller

Komisch das keiner von uns das gelesen hat.

Muß doch zum auftreiben sein
__________________
Gruß
Herbert

Geändert von herbert (17.09.2008 um 13:28 Uhr)
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  #2  
Alt 17.09.2008, 14:25
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
ferdi bist du sicher mit Ebner ich glaube der Verband ist Koller

Komisch das keiner von uns das gelesen hat.

Muß doch zum auftreiben sein
Herbert,
beim Koller kannst ja sogar das kroatische auf das VKSÖ Patent umschreiben lassen, gegen eine entsprechende Maut natürlich
Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Aber die Fahrschule, die den Leuten erklärt, dass die deutschen SBF See auch für Österreicher Gültigkeit haben, das ist der Ebner.
Um Links zu sehen, bitte registrieren ( Euro 450,-- fürs Küstenpatent - Theorie und Praxis, über die Prüfung und wo steht nix beschrieben).



ich hab mir noch was überlegt, wenn es wirklich ein entsprechendes Gerichtsurteil vom österr. Handelsgtericht geben sollte.

Nur, wo sollte dieses Gerichtsurteil dann Gültigkeit haben ? In Österreich ? da haben wir keine Küste .
Und, In Frankreich oder Italien, dort hast Du als Österreicher dann einen deutschen Führerschein, vom dem das österr. Handelsgericht behauptet, er gilt auch für Österreicher.
Das wird den Italienern oder Franzosen aber ziemlich egal sein , was das österr. Handelsgericht festgestellt hat .
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  #3  
Alt 17.09.2008, 15:18
rotbart
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Hi
@ferdi
es ist schrecklich aber Du hast ja schon wieder Recht.

Übrigens der Diktion nach stimme ich für Ebner weil

Zitat:
Wochenendkurs zur Erlangung des
amtlichen Küstenpatentes entspricht der EU Resolution 40 der Vereinten Nationen,
DAS muß man sich sozusagen auf der Zunge zergehen lassen

NUR welches es ist bleibt im Dunkel der Nacht.
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  #4  
Alt 17.09.2008, 16:57
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Berny Berny ist offline
Berny
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Also unter der genannten Aktenzahl (zumindest fast gleich) kenne ich eben nur ein Urteil, das ist nachlesbar auf der Seite Um Links zu sehen, bitte registrieren und das betrifft die "Gleichstellung" des VKSÖ-Patents mit dem des MSVÖ. Vom deutschen Schein steht da nix drinnen.


Koller = 007 024 CG 31/02 -><- Ebner = 24Cg31/02w-16
(so ein Zufall, oder ?)

Sollte es betreffend dem deutschen Schein auch ein entsprechendes Urteil oder Verfahren geben oder gegeben haben, wäre es sicherlich interessant.

Also her damit!

@Herbert: Guck mal bei Um Links zu sehen, bitte registrieren ins Impressum, St Peter am Hart ist bei Braunau
Muss ja nicht Herr Ebner sein, aber irgendwie deutet alles darauf hin...
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  #5  
Alt 17.09.2008, 17:57
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Schein

Für einen Ösi Eigner ist es sowieso egal welches Patent ich besitze, wenn ich das mit der versicherung schriftlich geklärt.
selbst auf die gefahr das ich bis zur festsellung der Ösi scheinregelung bei den behörden fest sitzen kann, ändert das nix.
soweit meine infos stimmen ist kroatien das einzige mittelmeerland das ein patent zwingend vorschreibt und das muß ein Küstenpatent und amtlich sein.
svö-msvö mit IC sind das.
sonst gilt überall, der im heimatland vorgeschriebenen schein ......
siehe minsterium.

für Deutschland
Zitat:
"§ 1 Fahrerlaubnis

Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad. Keiner Erlaubnis bedürfen

...

2. ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, dass in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist; in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist

Schade das sich das Thema MSVÖ FB1 so weit entfernt hat.
__________________
Gruß
Herbert
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  #6  
Alt 17.09.2008, 23:18
rotbart
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Für einen Ösi Eigner ist es sowieso egal
für Deutschland
.............................................
Hi Herbert
leider gilt - wie Du zitierst_
Zitat:
in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist
und das ist es eben nicht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Daher nochmals (auch an Berny) lamentiert nicht sondern wendet Euch an das eigene Ministerium - wo bleibt denn die Petition ?????

Nur die Ö-Regierung kann hier wirklich Klarheit per Gesetz und Vertrag (EU/bilateral) schaffen.

UND DAS FEHLT EUCH IN Ö
also redet mit eurem Abgeordneten oder was weis ich, oder macht eine E-Mail Demo an das Ministerium
ABER
bitte fallt nicht wieder auf blanken Klamauk rein
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  #7  
Alt 18.09.2008, 00:08
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herbert herbert ist offline
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Schein

in all den jahren seid ich nun boot fahre sind tausende Ösi mit SBF See oder HR Patenten unterwegs und das wird auch noch in den nächsten jahren so sein.

Wenn ich die Beiträge in der Yachtrevue über den geplanten FB1 lese bezweifle ich das es ein Ösi SBF See wird.

Im Grunde wollen doch alle "NUR" boot fahren warum, soll man sich die Lizenz dafür nicht dort organisieren wo es für den einzelnen am besten ist.
was für einen das beste ist muß jeder selbst entscheiden.

So, nun ist für mich das thema FB1 erledigt

@Berny
schei... drauf mach den SBF See oder das HR Patent

__________________
Gruß
Herbert
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