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  #1  
Alt 10.03.2005, 07:42
alex101068
Gast
 
Beiträge: n/a


Die EU schlägt zurück ...

Stammt von Fred aus dem Kroatienforum, ich finds 1a.


Neue Bestimmung für die Einreise mit PKW's in die EU mit Kroatischem Kennzeichen
Man denkt über eine Bestimmung nach wonach Eigentümer von PKW's mit kroatischem Kennzeichen (als Nachweis ist die kroatische Zulassung vorzuweisen) beim ersten Eintritt in ein EU Land eine Vignette lösen müssen.

Die Vignette wir pro KFZ einmal ausgestellt und gilt für die Dauer von 12 Monaten.

Mit dem Erlös der Vignette ist dieses KFZ berechtigt beliebig oft in die EU ein uns auszureisen.

Gleichzeitig mit dem Erlös der Vignette ist eine Mitfahrerliste (Car-Crew)auszufüllen welche die doppelte Anzahl der maximal zulässigen Personen
des KFZ (Diese ist aus dem mitzuführenden Zulassungsschein zu ermitteln) nicht überschreiten darf.

Diese Personenliste kann bei jedem Grenzübertritt bis zur maximal zulässigen Personenanzahl ergänzt werden.

Bei jedem Grenzübertritt oder bei Kontrollen innerhalb der EU muß der Fahrzeughalter im KFZ anwesend sein. Sollte der Fahrzeughalter nicht
anwesend sein, so ist ein notariell beglaubigtes ( in der jeweiligen Landessprache der Ersteinreise übersetztes) KFZ Überlassungsschreiben mitzuführen.

Auf Ermessen des Grenzzollbeamten kann die Personenliste um 30% der maximal zulässigen Personen des KFZ erweitert werden. Z.B.: Anzahl der zulässigen Personen 5. D.h. es dürfen maximal 10 Personen eingetragen werden bzw. auf ermessen bis zu 11,5 Personen.

Verstöße gegen diese Verordnung werden mit hohen Geldbußen bis hin zur Beschlagnahmung des KFZ's geahndet.

Diese Verordnung soll primär der EU Autovermietungsbranche dienen, da vermutet wird daß immer mehr KFZ ausgeliehen werden um in der EU Urlaub zu machen, anstatt sich die KFZ's bei EU Autovermietern für die Dauer des Aufenthaltes anzumieten. Dadurch entgehen der EU hohe Steuereinnahmen.

Der Kroatische Autoklub hat bereits schärfste Beschwerden an die EU nach Brüssel geschickt, da dies eine klare Verletzung der Eigentumsverfügung über das KFZ ist und Kroatien ja bemüht ist in die EU einzutreten. Auch EU Tourismusverbände haben schon Beschwerde in Brüssel eingelegt da Sie hohe Ausfälle von Kroatischen Touristen erwarten. Die Kroatische Regierung bezeichnet dieses Vorhaben als Willkür und nicht Konform mit den Kroatischen Gesetzen. Im Gegenzug konterte die EU, daß EU Recht gilt und Sonderbestimmungen wie diese sehr wohl mit dem EU Recht in Einklang zu bringen sind. Die EU Vertreter zeigten sich ziemlich unbeeindruckt von dem Proteststurm.

Inzwischen haben schon viele Kroatische Bürger Ihre Urlaubspläne in nicht EU Länder geändert. Man ist verwundert warum die Masse der Kroatischen KFZ Halter für eine kleine Minderheit der "KFZ Schwarzvermieter" in Sippenhaftung genommen werden. Man Bezeichnet das Problem der "KFZ Schwarzvermietung" als ein Problem der EU und nicht des einzelnen KFZ Halters auf dessen Kosten das Probelm gelöst werden soll. Weiters ist man fest davon überzeugt, daß der EU weit mehr finanzielle Ausfälle Drohen durch diese Verordnung als Sie einbringt und dem Image der EU ("Willkürverordnung") extrem schadet. Aber auch darauf reagierten die EU Vertreter extrem gelassen, ja fast ignorant den ehrlichen KFZ Haltern gegenüber welche jahrelang Ihr Geld im Urlaub in der EU gelassen haben.

Weiters ist nicht geklärt ob Kinder auch auf die Personenliste aufgenommen werden müssen und wie im Fall von "Carsharing" umgegangen werden soll.

Der Kroatische Autoklub konnte jedoch erreichen, das KFZ's welche zu Rennveranstaltungen einreisen, von dieser Bestimmung ausgenommen sind. Ob Rennteilnehmer zu Vorbereitungen mitgenommen werden dürfen ist noch nicht geklärt.

Weiters ist nicht klar geregelt was "Im Ermessen" des Grenzzollbeamten tatsächlich bedeutet. Man befürchtet daß es hiebei zu reiner Willkür an der Grenze kommen wird.

Völlig verunsichert sind auch Firmen als Halter von KFZ's welche zwecks Geschäftsanbahnung, Kunden im KFZ in die EU mitnehmen. Dies wird zukünftig nicht mehr möglich sein.

Personen welche nicht auf der Personenliste aufscheinen haben an der Grenze das KFZ zu verlassen und zu Fuß zurück zu gehen. Dem KFZ Halter drohen dann erhebliche Strafen.
.

Gruß Fred
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  #2  
Alt 10.03.2005, 08:45
Benutzerbild von FAR FAR AWAY
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Finde ich echt spitze !!!
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lg Roman

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  #3  
Alt 10.03.2005, 08:47
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Superklasse Alex

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  #4  
Alt 10.03.2005, 08:49
Benutzerbild von Udo
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Hi,
sollte so aber auch mal für ein paar Wochen in die Praxis umgesetzt werden :zunge: .
Dann würde sich die Kroatiche Regierung vieleicht doch mal Gedanken darüber machen wie unsinnig ihr Vorhaben ist.

Gruß Udo
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Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste
Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
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