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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

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  #1  
Alt 15.07.2015, 12:53
goeberl
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Zitat von koem@ Beitrag anzeigen
Sollten unsere österreichischen Freunde im Karnevalskostüm wirklich so genau sein,...
ist natürlich leicht, diejenigen, die die einhaltung der gesetze überprüfen, als lächerlich hinzustellen, nur weil man sich selber einen schei** um gesetze kümmert.

das mit den gewichten hat schon seine richtigkeit. einige nachbarn von mir hats schon erwischt. der eine hatte einen 7m daycruiser mit innenborder, inkl bier für drei wochen um boot verstaut, auf einem 1200er trailer. die waage hat dann irgendwas deutlich über 2t gezeigt und dann ging die reise am lkw zurück nach wien. einem anderen ist schon zweimal die achse vom wowa gebrochen, weil er ihn immer mit heimischem proviant vollfüllt, damit man am campingplatz nix mehr kaufen muß.
toleranzen sind schön und gut, aber sich darauf zu verlassen ist vertrottelt. der hersteller gibt einen wert an, der noch aus sicher gilt und der ist einzuhalten. wenn nicht, muß man halt mit den konsequenzen leben. aber dann bei der polizei die schuld zu suchen ist echt das blödeste überhaupt.

lg martin
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  #2  
Alt 15.07.2015, 13:52
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super-groby super-groby ist offline
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Zitat von goeberl Beitrag anzeigen
ist natürlich leicht, diejenigen, die die einhaltung der gesetze überprüfen, als lächerlich hinzustellen, nur weil man sich selber einen schei** um gesetze kümmert.

das mit den gewichten hat schon seine richtigkeit. einige nachbarn von mir hats schon erwischt. der eine hatte einen 7m daycruiser mit innenborder, inkl bier für drei wochen um boot verstaut, auf einem 1200er trailer. die waage hat dann irgendwas deutlich über 2t gezeigt und dann ging die reise am lkw zurück nach wien. einem anderen ist schon zweimal die achse vom wowa gebrochen, weil er ihn immer mit heimischem proviant vollfüllt, damit man am campingplatz nix mehr kaufen muß.
toleranzen sind schön und gut, aber sich darauf zu verlassen ist vertrottelt. der hersteller gibt einen wert an, der noch aus sicher gilt und der ist einzuhalten. wenn nicht, muß man halt mit den konsequenzen leben. aber dann bei der polizei die schuld zu suchen ist echt das blödeste überhaupt.

lg martin
Moin Martin,
da hast du natürlich Recht. Es gibt leider sehr viele Leute, die es überhaupt nicht interessiert, was deren Fahrzeug oder Gespann wiegt und wie schnell sie damit z.B. fahren dürfen. Einige Gespannfahrer meinen je schneller desto cooler, habe je ein tolles Zugfahrzeug, der Rest kommt schon irgendwie mit...

Ich bin beruflich öfter auf der Autobahn unterwegs, da könnte ich jeden Tag diverse Führerscheine abnehmen.
Ich hab's jetzt nicht mehr so genau im Kopf, aber unser WoMo kann viele hundert Kilogramm laden. Nur jedes kleine Extra kostet logischerweise auch etwas mehr Gewicht.
Ich hatte dann mal in der Beschreibung nachgelesen, was welche Extras so wiegen. Da konnte ich schnell mal grob 300kg wieder abziehen.

Die Anhängerkupplung wiegt richtig was
Klimaanlage etwa 30kg
vollautomatische SAT glaube 35kg
Zusatzstützen 16kg
großer Kühlschrank
und und und...

Manche Wohnwagenhersteller müsste man verklagen, da darf man praktisch gar nichts mehr einladen, manche sind schon ab Werk an der Grenze...
__________________
Viele Grüße aus Niedersachsen

Ralf
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  #3  
Alt 15.07.2015, 14:19
goeberl
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Ich weiß, das ist ein Problem. Hab selber mal vor Jahren mein absolutes wunschauto nicht gekauft, weils eine Zuladung von 300kg hatte. Das sind drei gut gewachsene Männer ohne Gepäck.

Aber für Gewichtsüberschreitungen an der Polizei herumnörgeln geht garnicht. Und sich noch dazu über fehlende Toleranzen beschweren.
Ich fahr juristisch gesehen übrigens auch mit überladenem traile. Ist ein 1500er, der, weil mein letztes auto nur 1400 ziehen durfte, runtertypisiert wurde. Jetzt der pajero darf mehr ziehen, ich hab das umschreiben aber noch nicht gemacht. Wenn ich jetzt mit meinen ca 1420kg zählen muss, ärgere ich mich über mich, aber ich würd nie die Polizei ins lächerliche ziehen. Die Strafe wäre nämlich gerechtfertigt.

LG Martin
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  #4  
Alt 15.07.2015, 14:23
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the_ace the_ace ist offline
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Zitat:
Zitat von super-groby Beitrag anzeigen

Manche Wohnwagenhersteller müsste man verklagen, da darf man praktisch gar nichts mehr einladen, manche sind schon ab Werk an der Grenze...
Genau das stimmt, aber die Kunden kaufen.... Menschen sind nicht so klug wie man allgemein annimmt, oft wird sich für das optisch Ansprechende entschieden.
Die wenigsten Entscheidungen werden mit dem Verstand getroffen, sonst sähe es auf unseren Strassen ganz anders aus - und nicht nur dort
__________________
Gruß
Frank



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  #5  
Alt 16.07.2015, 09:55
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Zitat von goeberl Beitrag anzeigen
ist natürlich leicht, diejenigen, die die einhaltung der gesetze überprüfen, als lächerlich hinzustellen, nur weil man sich selber einen schei** um gesetze kümmert.
Das ist mal ne unterstellung. Und ob die Waldmeister in A oder in D, da wollte ich keinen Unterschied machen. Aber es wurde hier eben geschrieben, das die D-Cops da mal eher ein Auge zudrücken. Ob ich nun mein Auto überlade oder nicht, ist meine Sache und es sind meine Konsequenzen, wenn ich erwischt werde. Ist weder eine Anleitung zum Nachmachen, noch ein schlechtes Beispiel.
__________________
Ingo


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  #6  
Alt 16.07.2015, 14:02
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Hallo Ingo

Mit Deiner Ausdrucksweise gelangst Du sehr schnell in den Bereich der Ignorierfunktion. Wenn Du Dich so bei einer Kontrolle aufführst, wie Du hier schreibst, brauchst Dich auch nicht zu wundern, wenn Du zahlst.

Wir sind hier in dem Forum, weil wir ein gemeinsames Hobby haben, und da muß ich mich und meine Kollegen nicht anpöbeln lassen.

Zum Ausgangsthema:
Es gibt zunächst unterschiedliche Waagentypen, die unterschiedliche Toleranzen (im Fachdeutsch Verkehrsfehlergrenzen) haben. Auf Grund so netter Menschen wie Ingo, werde ich den Teufel tun und die jetzt hier öffentlich bekannt geben.
Dann gibts unterschiedliche Ahndungen, die der Bußgeldkatalog vorgibt. der BGK geht von einer fahrlässigen begehung aus, mit der Aussage was solls schert mich nicht, handelt es sich um Vorsatz mit Verdoppelung des Bußgeldes.

und das Hauptproblem für die Urlauber ist im Anschluß an die Verwiegung die Herstellung des verkehrssicheren Zustandes.
Grundsätzlich werden 3 % toleriert, aber dass ist eine Kann-Entscheidung.
Wenn es sich um einen besonders netten Menschen handelt, dann gehts auch mal auf genau 0% Überladung runter.
Spätestens ab 5 % folgt die Abladung.

Deutschland und Österreich sind wie alle anderen auch souveräne Staaten, die ihr Recht unterschiedlich anwenden.
Und wie Dieter schon schrieb, gibt es Schadensfall möglicherweise auch Probleme mit der Vollkasko.

mfg
Marcus
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  #7  
Alt 16.07.2015, 14:40
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Zitat:
Zitat von marcus Beitrag anzeigen

und das Hauptproblem für die Urlauber ist im Anschluß an die Verwiegung die Herstellung des verkehrssicheren Zustandes.
Grundsätzlich werden 3 % toleriert, aber dass ist eine Kann-Entscheidung.
Wenn es sich um einen besonders netten Menschen handelt, dann gehts auch mal auf genau 0% Überladung runter.
Spätestens ab 5 % folgt die Abladung.

Deutschland und Österreich sind wie alle anderen auch souveräne Staaten, die ihr Recht unterschiedlich anwenden.
Und wie Dieter schon schrieb, gibt es Schadensfall möglicherweise auch Probleme mit der Vollkasko.

mfg
Marcus
Geb ich Dir uneingeschränkt recht ! Nur ich schreib auch, es ist ein Unterschied, ob ich ein aufgelastetes Chassis von Z.B. 3,1 to. auf 3,5 to. vor mir habe, oder ein abgelastetes Chassis aufgrund der Maut ,also sprich z.n. 3,8 to auf 3,5 to..

Rechtlich gesehen ist Überladen, überladen. Ich hab aber das Gefühl, daß die deutsche Paulizei ein wenig mehr Bemessungsspielraum in solchen Geschichten hat. Vor Fahrtantritt durch Österreich und Schweiz schau ich auch ganz genau hin, die 90 kg Stützlast versauen mir noch zusätzlich die Zualdung.

Versicherungstechnisch hätte ich nur bedenken, wenn die Achslasten und zul. GG. das ermittelte Gewicht nicht hergeben.............

@Ingo..........na aber wenn Du mir mit Deiner überladenen Karre entgegenkommst, diese nicht mehr im Griff hast und mich gefährdest, ist es halt nicht mehr nur Dein Problem. Ich bin auch nicht der Heilige was z.B. Ladungsicherung etc anbelangt. Bei manchen Dingen muß ich echt den Kopf schütteln, manche Dinge haben aber durchaus Berechtigung ...............
__________________
LG Ralf

...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer

Geändert von Monoposti (16.07.2015 um 14:48 Uhr)
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  #8  
Alt 16.07.2015, 16:37
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@Ingo..........na aber wenn Du mir mit Deiner überladenen Karre entgegenkommst, diese nicht mehr im Griff hast und mich gefährdest, ist es halt nicht mehr nur Dein Problem. Ich bin auch nicht der Heilige was z.B. Ladungsicherung etc anbelangt. Bei manchen Dingen muß ich echt den Kopf schütteln, manche Dinge haben aber durchaus Berechtigung ...............
Hallo

Danke Ralf

hätte ich auch nicht besser schreiben können
__________________
Schöne Grüße aus dem Westmünsterland
Bernhard und Claudia

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