Verlink uns
Zurück   Schlauchbootforum > Allgemeines > Papierkram

Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #76  
Alt 16.09.2008, 22:31
Benutzerbild von reini0077
reini0077 reini0077 ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 6.409
abgegebene "Danke": 2

Boot Infos

Zitat:
Vermiete Dachboden oder Keller an Österreichische Schlauchbootfreunde zu Zwecken des Wohnsitzes für SBF SEE...
ich hätt gern ein warmes Eckchen beim Kamin.

Ich hoffe du heizt gut über den Winter.

lg reini
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
Mit Zitat antworten
  #77  
Alt 16.09.2008, 23:49
scip scip ist offline
Neuer Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 31.07.2005
Beiträge: 10
abgegebene "Danke": 0


Sportbootführerschein See für Österreichische Staatsbürger

Also wie versprochen

Das Urteil des Handelsgerichtes in Wien wurde in der Yacht Info in der Ausgabe 1 / 2005 in Fettdruck auf Seite 42 veröffentlicht.

Die Aktenzahl des Gerichturteil lautet 24Cg31/02w-16


Mich wundert wirklich, welche Wellen, nur durch ein paar Zeilen entstehen.
Wenn durch ein Gerichtsurteil bestätigt wird, in einem Verfahren dass sich über Jahre gezogen hat, Richter und Sachverständige sicherlich alles mögliche geprüft haben. Mit der Würdigung der Rechtslage zu so einem Schluss kommen.

Seit dem heutigen Tag bin ein bisserl in Zweifel ob die Richter , Sachverständige vielleicht doch besser hier im Forum die hier so genannten Sachverständigen fragen hätten sollen!!!

scip
Mit Zitat antworten
  #78  
Alt 17.09.2008, 06:19
Benutzerbild von herbert
herbert herbert ist offline
schwerer Leichtmatrose
Treuesterne:
 
Registriert seit: 12.10.2003
Beiträge: 715
abgegebene "Danke": 26

Boot Infos

SBF See

Zitat:
Mich wundert wirklich, welche Wellen, nur durch ein paar Zeilen entstehen.
Wenn durch ein Gerichtsurteil bestätigt wird, in einem Verfahren dass sich über Jahre gezogen hat, Richter und Sachverständige sicherlich alles mögliche geprüft haben. Mit der Würdigung der Rechtslage zu so einem Schluss kommen.

Seit dem heutigen Tag bin ein bisserl in Zweifel ob die Richter , Sachverständige vielleicht doch besser hier im Forum die hier so genannten Sachverständigen fragen hätten sollen!!!
Mußt du dich nicht fragen warum das so ist ?
@scip

Damit wir uns nicht streiten
das Gerichtsurteil das ich vielleicht fälschlicherweise meinte
Leider finde ich nicht alle Beiträge dazu aber in der Yachtrevue ist dazu etwas
Um Links zu sehen, bitte registrieren
da wurde im 3. oder 4 Beitrag von einem AtterseeFan funter anderem geschrieben
Zitat:
Dort heisst es auch:

Das Österreichische Handelsgericht Wien hat festgestellt, dass die Küstenpatente des VKSÖ den MSVÖ- und ÖSV-Patenten gleichwertig sind.

Gerichtsurteil Handelsgericht Wien Aktenzahl: 24 Cg 148/02a/14
Berufungsgericht Oberlandesgericht Aktenzahl: 5R 185/03t-18
Oberster Gerichtshof Aktenzahl: 4Ob 93/04m / 22
Ebenso stellt das Schweizer Institut für Rechtsvergleichung die Gleichwertigkeit der Küstenpatente fest. Akte: 007 024 CG 31/02
Das war bei mir im Hinterkopf gespeichert.

Deine Aktenzahl ist zwar eine andere aber wo soll ich mir das Urteil raussuchen ? Da du keinen Text eigestellt hast bzw. auch die anderen User nicht wirklich etwas damit anfangen konnten waren die antworten eben nicht so ausgefallen wie erwartet. Du brauchst den Text ja nicht, wie geschrieben abtippen, scannen würde reichen
auch eine Bildschirmkopie (STGR-alt-druck) und dann in einem Bildbearbeitungsprogramm als JPG geht auch
Nun stelle ich mir die Frage, wenn es ein Urteil gibt muß es einen Kläger und einen Beklagten geben. Der Beklagte ist nach deiner meldung nach der MSVÖ aber wer ist der Kläger und was ist der Grund der Klage ?

Ich hoffe das du mehr darüber berichten kannst

Verstehst warum ich/wir so reagieren.
__________________
Gruß
Herbert

Geändert von herbert (17.09.2008 um 06:30 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #79  
Alt 17.09.2008, 08:09
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 10.300
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Also rein von der Zahl her dürfte es sich um das Urteil des Schweizer Institut für Rechtsvergleichung handeln.

Also ein alter Hut.
Das Urteil ist OK, die Gültigkeit der vom VKSÖ ausgestellten Patente ebenfalls.

Leider geht daraus nicht hervor, wie weit diese in Kroatien gelten (gleiche Problematik wie die FB-Patente des MSVÖ).

Ebenso betrifft dieses Urteil ja nicht die deutschen Scheine, oder?

Zitat:
Seit dem heutigen Tag bin ein bisserl in Zweifel ob die Richter , Sachverständige vielleicht doch besser hier im Forum die hier so genannten Sachverständigen fragen hätten sollen!!!
Nein, sicherlich nicht, es stellt keiner das Urteil in Frage, aber es wurde über dieses Thema schon sehr ausgiebig diskutiert, alle möglichen Seiten betrachtet und daher kommen gewisse Erkenntnisse zu diesem Urteil. Du solltest einfach mehr in diesem Forum lesen dann wüßtest du auch mehr, was dir bei deinem Geschäft sicherlich helfen würde !

PS.: der Thread im Yachtrevue-Forum ist aus dem Jahre 2006, außerdem stimmen da einige Dinge nicht, die da so berichtet wurden, ist aber auch schon Schnee von gestern...

Und noch etwas zum Schluss: Es wird immer wieder einiges über die Gültigkeit diverser Patente behauptet, jedoch gabs bis dato (fast) keine schriftlichen Belege über diese Behauptungen.
Dies gilt auch für deine Behauptungen, einfach irgendwas verkünden ist eine Sache, dies zu belegen eine andere.

Wir warten auf solche Belege, dies würde allen weiterhelfen, also nur her damit!

Beispiel: in der Kroatienverordnung wird davon gesprochen, dass Patente anerkannt werden, die im Heimatstaat für das Führen des Schiffes notwendig sind.
Dies läßt den Schluss zu, dass in Kroatien ein Binnenpatent ausreichen würde. Es gibt aber auch Ansichten, wonach dieses Binnenpatent in Küstengewässern nicht gilt, weil es kein Küstenschein ist. Aber genau diesen Unterschied kann man nirgendwo lesen, er ist nirgendwo beschrieben usw usw usw.
Ergo gibt es keinen Hinweis, dass ein österreichisches Binnenpatent (welches ja zum Führen des Schiffes in Österreich notwendig ist) in Kroatien nicht gilt.
Genauso ist es für den deutschen SBF-Schein (Frage des Wohnortes, und gilt dieser in Österreich), oder den MSVÖ-Patenten (diese sind zwar amtlichen Patenten gleichzusetzen, aber es gibt keine Bi-Laterale Vereinbarung über die Anerkennung) usw usw usw.

Also nur her mit Urteilen, Gesetzen, Überinkommen usw usw usw, wir würden uns freuen.

Geändert von Berny (17.09.2008 um 08:15 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #80  
Alt 17.09.2008, 09:36
scip scip ist offline
Neuer Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 31.07.2005
Beiträge: 10
abgegebene "Danke": 0


Gültigkeit des Sportbootführerschein See für Österreichische Staatsbürger

In den Verfahren ging es um den Punkt, ob der Amtl. Sportbootführerschein See für Österreichische Staatsbürger gilt oder nicht!

Das gesamte Urteil des Gerichtes zu veröffentlichen würde jeden Rahmen sprengen . Es liegt auch nicht in elektronischer sonder nur in gedruckter Form vor. ( Somit Bildschirm Copy oder dergleichen nicht möglich.) Der Akt umfasst jenseits 30 Seiten und nur im gesamten aussagekräftig, da jeder einzelne Punkt entsprechend behandelt und erörtert wird. Vor allem liegt das Urteil nur in gedruckter Form.

Über Rechtsanwalt bezw. Im Internet müssen alle Gerichtsurteile unter Angabe der Aktenzahl eingesehen werden können. Ein Anwalt könnte hier bestimmt entsprechende Hinweise geben. Ich bin überzeugt dass ein Anruf bei einem Rechtsanwalt Zielführend ist und entsprechende Tipps geben kann!!!

Das Urteil betrifft Österreichische Staatsbürger und den Sportbootführerschein See. Und kein anderes Patent. Diese Urteil war für nachfolgende erstmalig in der Österreich und dient damit auch für ähnliche Gerichtsverfahren als Muster.

Die beklagte Partei war der MSVÖ.

Das Schweizer Institut für Rechtsvergleichung war in diesem Verfahren lediglich Sachverständiger und kein Richter! Somit ist nachvollziehbar, das für ähnlich gelagerte Fälle der jeweilige Richter auf ein vorhandenes Gutachten zurückgreift .
.

Ich bin sehr selten in diesem Forum , einfach weil meine Zeit dies nicht erlaubt. Geschrieben habe ich nur auf eine Aussage das der Amtl. SBS für Österr. Staatsbürger nicht gelten soll und meine Erkenntnis dies widerlegt! Tipp: Es gibt gar nicht so wenig Seegerichtsverfahren , wenn auch nicht in Österreich. Nehmen SIE einmal als Zuseher Teil , viele sind öffentlich.
In den meisten Fällen werden Sie sehen, das durch Fehlverhalten eine Havarie verursacht wurde. Somit ist Primär Seemännisches Verhalten , Wissen und nicht bestimmte Patente ausschlaggebend.

Sollte jemand Fragen bezügl. Patente , Zulassung oder dergl. haben ist ein Anruf an eine der 9 Landesregierungen Abt. Verkehr in Österreich bezw. In Deutschland das Deutsche Verkehrsministerium oder auch die Wasser und Schifffahrtsämter in ihrem Landkreis Zielführender und vor allem sicherer!

scip
Mit Zitat antworten
  #81  
Alt 17.09.2008, 09:47
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Sorry
aber so eine Antwort nennt "Schw.... einziehen und davonlaufen".
übrigens ist das Aktenzeichen offenbar falsch, denn unter diesem AZ ist kein Urteil zu finden, möglicher Weise darf ich aber als D ja keine Ö-Urteile einsehen ?

Aber man kann das Urteil ja auch nicht finden denn
Zitat:
Es liegt auch nicht in elektronischer sonder nur in gedruckter Form vor. ( Somit Bildschirm Copy oder dergleichen nicht möglich.) Der Akt umfasst jenseits 30 Seiten und nur im gesamten aussagekräftig, da jeder einzelne Punkt entsprechend behandelt und erörtert wird. Vor allem liegt das Urteil nur in gedruckter Form.
und wohl auch nur bei Poster SCIP

und wie bootsboerse.at (Berny) schon schrieb nicht EINE ECHTE (= nachprüfbare) Information in dem langen Posting.

Sorry aber das ganze ist fauler Zauber und Klamauk
Mit Zitat antworten
  #82  
Alt 17.09.2008, 10:59
goeberl
Gast
 
Beiträge: n/a


scip, du drückst dich ziemlich hartnäckig vor aussagekräftigen informationen. dass der sbf see für österreichter gilt, bestreitet ja keiner. nur muss der betreffende österreicher halt seinen hauptwohnsitz in deutschland haben. dann gilt der sbf see für ihn weltweit, überall und immer (solange er in deutschland hauptgemeldet ist).
du brauchst nicht die ganzen 30 seiten kurzfassen, sag uns einfach, ob der österreicher, in dem es in dem verfahren ging, in österreich hauptgemeldet war oder wenn nicht, wo sonst.
lg martin
Mit Zitat antworten
  #83  
Alt 17.09.2008, 11:43
Benutzerbild von Edwin
Edwin Edwin ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 08.07.2004
Beiträge: 229
abgegebene "Danke": 0


Zitat:
Zitat von scip Beitrag anzeigen
Das Gerichtsurteil, von dem ich schrieb war, wenn auch schon vor ein paar Jahren in der Yacht Info in Fettdruck „ Im Namen der Republik.“
Zitat:
Zitat von scip
Der Akt umfasst jenseits 30 Seiten und nur im gesamten aussagekräftig, da jeder einzelne Punkt entsprechend behandelt und erörtert wird. Vor allem liegt das Urteil nur in gedruckter Form.
Na bumm, das muß damals ja a ziemlich fette Ausgabe von der Yacht-Info gewesen sein...

L.G.

Edwin
Mit Zitat antworten
  #84  
Alt 17.09.2008, 13:04
hobbycaptain
Gast
 
Beiträge: n/a


Reden

es würde schon helfen, wenn scip sich nicht als scip sondern ev. als Ebner ? präsentieren würde. dann lägen wenigstens schon mal ein paar Karten offen auf dem Tisch.
Dann noch ein Scan der 30 Seiten, so lange dauert das auch wieder nicht, und wenn dann alles so stimmt, wie Du geschrieben hast, lieber scip/Ebner, dann werden Dir die Leute die Türe einrennen und alle werden bei Dir den SBF See-Kurs belegen wollen .

Bisher hab ich aber nur warme Luft gespürt .
Mit Zitat antworten
  #85  
Alt 17.09.2008, 13:23
Benutzerbild von herbert
herbert herbert ist offline
schwerer Leichtmatrose
Treuesterne:
 
Registriert seit: 12.10.2003
Beiträge: 715
abgegebene "Danke": 26

Boot Infos

Sbf

ferdi bist du sicher mit Ebner ich glaube der Verband ist Koller

Komisch das keiner von uns das gelesen hat.

Muß doch zum auftreiben sein
__________________
Gruß
Herbert

Geändert von herbert (17.09.2008 um 13:28 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #86  
Alt 17.09.2008, 14:25
hobbycaptain
Gast
 
Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
ferdi bist du sicher mit Ebner ich glaube der Verband ist Koller

Komisch das keiner von uns das gelesen hat.

Muß doch zum auftreiben sein
Herbert,
beim Koller kannst ja sogar das kroatische auf das VKSÖ Patent umschreiben lassen, gegen eine entsprechende Maut natürlich
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Aber die Fahrschule, die den Leuten erklärt, dass die deutschen SBF See auch für Österreicher Gültigkeit haben, das ist der Ebner.
Um Links zu sehen, bitte registrieren ( Euro 450,-- fürs Küstenpatent - Theorie und Praxis, über die Prüfung und wo steht nix beschrieben).



ich hab mir noch was überlegt, wenn es wirklich ein entsprechendes Gerichtsurteil vom österr. Handelsgtericht geben sollte.

Nur, wo sollte dieses Gerichtsurteil dann Gültigkeit haben ? In Österreich ? da haben wir keine Küste .
Und, In Frankreich oder Italien, dort hast Du als Österreicher dann einen deutschen Führerschein, vom dem das österr. Handelsgericht behauptet, er gilt auch für Österreicher.
Das wird den Italienern oder Franzosen aber ziemlich egal sein , was das österr. Handelsgericht festgestellt hat .
Mit Zitat antworten
  #87  
Alt 17.09.2008, 15:18
rotbart
Gast
 
Beiträge: n/a


Hi
@ferdi
es ist schrecklich aber Du hast ja schon wieder Recht.

Übrigens der Diktion nach stimme ich für Ebner weil

Zitat:
Wochenendkurs zur Erlangung des
amtlichen Küstenpatentes entspricht der EU Resolution 40 der Vereinten Nationen,
DAS muß man sich sozusagen auf der Zunge zergehen lassen

NUR welches es ist bleibt im Dunkel der Nacht.
Mit Zitat antworten
  #88  
Alt 17.09.2008, 16:57
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 10.300
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Also unter der genannten Aktenzahl (zumindest fast gleich) kenne ich eben nur ein Urteil, das ist nachlesbar auf der Seite Um Links zu sehen, bitte registrieren und das betrifft die "Gleichstellung" des VKSÖ-Patents mit dem des MSVÖ. Vom deutschen Schein steht da nix drinnen.


Koller = 007 024 CG 31/02 -><- Ebner = 24Cg31/02w-16
(so ein Zufall, oder ?)

Sollte es betreffend dem deutschen Schein auch ein entsprechendes Urteil oder Verfahren geben oder gegeben haben, wäre es sicherlich interessant.

Also her damit!

@Herbert: Guck mal bei Um Links zu sehen, bitte registrieren ins Impressum, St Peter am Hart ist bei Braunau
Muss ja nicht Herr Ebner sein, aber irgendwie deutet alles darauf hin...
Mit Zitat antworten
  #89  
Alt 17.09.2008, 17:57
Benutzerbild von herbert
herbert herbert ist offline
schwerer Leichtmatrose
Treuesterne:
 
Registriert seit: 12.10.2003
Beiträge: 715
abgegebene "Danke": 26

Boot Infos

Schein

Für einen Ösi Eigner ist es sowieso egal welches Patent ich besitze, wenn ich das mit der versicherung schriftlich geklärt.
selbst auf die gefahr das ich bis zur festsellung der Ösi scheinregelung bei den behörden fest sitzen kann, ändert das nix.
soweit meine infos stimmen ist kroatien das einzige mittelmeerland das ein patent zwingend vorschreibt und das muß ein Küstenpatent und amtlich sein.
svö-msvö mit IC sind das.
sonst gilt überall, der im heimatland vorgeschriebenen schein ......
siehe minsterium.

für Deutschland
Zitat:
"§ 1 Fahrerlaubnis

Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad. Keiner Erlaubnis bedürfen

...

2. ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, dass in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist; in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist

Schade das sich das Thema MSVÖ FB1 so weit entfernt hat.
__________________
Gruß
Herbert
Mit Zitat antworten
  #90  
Alt 17.09.2008, 19:16
Benutzerbild von Hansi
Hansi Hansi ist offline
Medline-Fahrer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 8.767
abgegebene "Danke": 585

Boot Infos

Zitat:
Zitat von ferdi Beitrag anzeigen
es würde schon helfen, wenn scip sich nicht als scip sondern ev. als Ebner ? präsentieren würde. dann lägen wenigstens schon mal ein paar Karten offen auf dem Tisch.
Dann noch ein Scan der 30 Seiten, so lange dauert das auch wieder nicht, und wenn dann alles so stimmt, wie Du geschrieben hast, lieber scip/Ebner, dann werden Dir die Leute die Türe einrennen und alle werden bei Dir den SBF See-Kurs belegen wollen .

Bisher hab ich aber nur warme Luft gespürt .

Hallo Ferdi


ich habe den SBF-See beim Ebner gemacht.
Also was heißt dass jetzt gilt der Schein oder nicht ???

lg Hansi
__________________
Gruß vom Opa Hansi



Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:41 Uhr.


Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com