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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 07.03.2007, 12:34
fricky fricky ist offline
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Boot Infos

Bootsnamen, kann oder muss....

Hallo zusammen,

ich werde demnächst mein "neues" Schlauchi anmelden und versichern.

Zu Versicherungen bzw. Anmeldung IBS oder WSA habe ich hier ja schon vieles an hilfreichen Infos bekommen ( )

Jetzt stellen sich mir aber noch ein paar Fragen:

Muss ich meinem Boot nun auch einen Namen geben, oder gilt das nur für die Boote, die nicht anmeldepflichtig sind?

MUSS ich meinem Boot einen Namen geben und es auch dementsprechend zusätzlich zur offiziellen Bootnummer beschriften, oder KANN ich das machen, wenn (und beschriften wie) ich das will?

Gruss, Fricky.
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  #2  
Alt 07.03.2007, 12:43
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HubiSepp HubiSepp ist offline
HubiSepp
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Hallo Fricky,

Wenn du dein Boot Anmeldest must du im auch einen Namen geben,

Beschriftung ist Backboard und Steuerboard seitig am Bug vom Boot,

wenn du auch auf einer Wasserstraße unterwegs bist musst du auch am Heck

(achtern) ein Kennzeichen aufbringen.

LG
Sepp
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  #3  
Alt 07.03.2007, 12:43
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Kleinandi Kleinandi ist offline
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Hi
Du kannst Deinem Schlauchi einen Namen geben musst es aber nicht............
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  #4  
Alt 07.03.2007, 13:20
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armstor armstor ist offline
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Zitat:
Zitat von HubiSepp
Wenn du dein Boot Anmeldest must du im auch einen Namen geben,

Beschriftung ist Backboard und Steuerboard seitig am Bug vom Boot,

wenn du auch auf einer Wasserstraße unterwegs bist musst du auch am Heck

(achtern) ein Kennzeichen aufbringen.

LG
Sepp
Hallo Sepp

Habe meinen Zar angemeldet und etrax wegen der Namensgebung gefragt.
Lt. Ing. Mazucco von der Salzburger Landesregierung ist eine Namensgebung nicht erforderlich und ich habe auch keinen Namen. Auch mit dem Kennzeichen Achtern liegst du vermutlich falsch.
Das dritte Kennzeichen muß auf Wasserstraßen so angebracht sein, dass der Schleusenmeister das Kennzeichen ablesen kann. Am besten meistens am Steuerstand. So habs ich bzw. mein Freund bei der Fahrschule Koller in Aschach gelernt.



LG Franz

Geändert von armstor (07.03.2007 um 13:27 Uhr)
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  #5  
Alt 07.03.2007, 13:42
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Hallo Sepp,

Zitat:
Zitat von armstor
Hallo Sepp

Habe meinen Zar angemeldet und etrax wegen der Namensgebung gefragt.
Lt. Ing. Mazucco von der Salzburger Landesregierung ist eine Namensgebung nicht erforderlich und ich habe auch keinen Namen. Auch mit dem Kennzeichen Achtern liegst du vermutlich falsch.
Das dritte Kennzeichen muß auf Wasserstraßen so angebracht sein, dass der Schleusenmeister das Kennzeichen ablesen kann. Am besten meistens am Steuerstand. So habs ich bzw. mein Freund bei der Fahrschule Koller in Aschach gelernt.



LG Franz
Franz hat recht, auch die Oberösterrichische Landesregierung verlangt keine Namensgebung.
Das dritte Kennzeichen muß so befestigt sein wie Franz es beschrieben hat.

Dies gilt allerdings für Österreich, wie es in Deutschland aussieht weeiß ich nicht.

hier der link zum WSA Berlin. Um Links zu sehen, bitte registrieren

Wenn Du aus Deutschland kommst, kannst du auch bei deinem zuständigen
Wasserschiffahrtsamt nachfragen.

lg Reini
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  #6  
Alt 07.03.2007, 14:21
scorsese scorsese ist offline
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Boot Infos

Hallo!

Darf ich mich gleich mit einer Frage anschließen?
Betreibe mein Boot ausschließlich in Kroatien, kenne aber auch die österreichischen Vorschriften. Bisher hatte ich auf meinem zerlegbaren Boot 335 cm kein amtliches Kennzeichen angebracht. Hatte auch nie Probleme, da ich mit dem kleinen Schlauchboot nie kontrolliert wurde.
Meine Frage: wie sieht es mit Kontrollen in Kroatien aus, wie sind dort die Vorschriften bzgl. Kennzeichnung? Hat jemand Erfahrungen gemacht, ist man da eher großzügig?

Danke für die Antworten
Haimo
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  #7  
Alt 07.03.2007, 14:51
fricky fricky ist offline
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Boot Infos

danke für Eure zahlreichen Antworten, die Meinungen sind dazu wohl eher nicht so ganz einheitlich. Ich werde mal beim WSA etwas genauer dazu nachfragen. Wenn ich dazu was weiss, stelle ich das hier rein.

Zitat:
Meine Frage: wie sieht es mit Kontrollen in Kroatien aus, wie sind dort die Vorschriften bzgl. Kennzeichnung? Hat jemand Erfahrungen gemacht, ist man da eher großzügig?
Also nach allem was ich bisher dazu hier gelesen habe, kann ich mir alles vorstellen, nur nicht dass die Kroatischen Behörden in irgendeiner Form grosszügig sind. Habe aber selbst (noch) keine konkreten Erfahrungen dazu.

Bin auch immer noch dabei, mir die ganzen Infos zur Anmeldung in HR zusammen zu suchen. Falls mir das ein oder andere noch unklar ist, würde ich mich nochmal an euch wenden.

Gruss, Fricky.
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  #8  
Alt 07.03.2007, 16:03
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reini0077 reini0077 ist offline
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Boot Infos

Hallo nochmal,

Zitat:
Also nach allem was ich bisher dazu hier gelesen habe, kann ich mir alles vorstellen, nur nicht dass die Kroatischen Behörden in irgendeiner Form grosszügig sind. Habe aber selbst (noch) keine konkreten Erfahrungen dazu.

Bin auch immer noch dabei, mir die ganzen Infos zur Anmeldung in HR zusammen zu suchen. Falls mir das ein oder andere noch unklar ist, würde ich mich nochmal an euch wenden.
von den Kroatischen Behörden hast du nichts befürchten wenn, du.....

dein Boot vorschriftsmäßig beim Hafenkapitän anmeldest.
du alle benötigten Papier dabei hast (Führerschein, Versicherungsbestätigung, Reisepass, Personenliste)
du dich an die bestehenden Vorschriften (Geschwindikeitsbeschränkungen, Mindestabstände zum Ufer, keine Gefährdung anderer Personen)hältst.

du die notwendige Ausrüstung dabei hast.

die kroaten sind ja keine Unmenschen, sie tun ja auch nur ihre Pflicht.

lg Reini
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  #9  
Alt 07.03.2007, 16:11
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dievoggis dievoggis ist offline
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Servus Fricky ,

bei der Anmeldung beim WSA brauchst in Deutschland keinen Bootsnamen.

Zu kroatien kann ich nichts sagen, fahre heuer das erste mal hin. kann mir aber vorstellen, dass entsprechend der Unterlagen zu Deinem Boot kein Name notwendig ist.

Auch die Versicherung verlangt keinen Namen.

Gruß Peter
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  #10  
Alt 07.03.2007, 16:56
fricky fricky ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von reini0077
die kroaten sind ja keine Unmenschen, sie tun ja auch nur ihre Pflicht.lg Reini
naja, soooo hab ich das ja auch nicht gemeint, ich hatte nur den ein oder anderen Beitrag zu Kontrollen gelesen, und es kam mir irgendwie so vor, als würde die Einhaltung der Vorschriften in HR ganz genau bis super genauestens eingehalten. Ist aber nur so ein Eindruck, ich nehm das nicht als Vorurteil mit, werd mir demnächst mein eigenes Bild davon machen.

Danke Dir trotzdem für Deine Hinweise. Das Wesentliche hast du da recht übersichtlich zusammengefasst. Das macht es einem Anfänger wie mir leichter, sich einen Überblick zu verschaffen.

Ich werde mich zu der Anmelderei in HR noch etwas umhören und informieren, und dann sicher auch noch einige Fragen hier abladen, hab schon einige Punkte auf meiner Liste. Aber dann lohnt es sich wenigstens, ich will ja nicht wegen jedem Sch.... hier anfragen.

Zitat:
Zitat von dievoggis
bei der Anmeldung beim WSA brauchst in Deutschland keinen Bootsnamen.
Denke ich auch, btw.:das Anmeldeformular vom WSA ist schon unterwegs.

Ich habe beim ADAC noch was dazu gefunden.
In den FAQ's steht da:

Zitat:
Zitat von ADAC
Muss das Boot einen Namen haben?
Boote, die von der Kennzeichnungsverordnung ausgenommenen sind müssen mit dem Bootsnamen (auf beiden Außenseiten in gut lesbaren mindestens 10 cm hohen lateinischen Schriftzeichen) sowie mit dem Namen und der Anschrift des Eigentümers (innen) versehen sein, wenn sie nicht freiwillig ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen.
Wobei; ich weiss nicht, ob der ADAC in Sachen Boot die Quelle schlechthin ist, und ob sich das jetzt nur auf den IBS bezieht, oder allgemein gilt.

Aber die Anschrift des Eigentümers.....?!?!?
Das stelle ich mir gut vor...

Gruss, Fricky.
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  #11  
Alt 07.03.2007, 17:33
fricky fricky ist offline
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wen's interessiert:

hier hab ich noch was konkretes zu Kennzeichnung und Namensgebung gefunden:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

bezieht sich allerdings nur auf Binnenschifffahrtsstraßen.

Gruss, Fricky.
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  #12  
Alt 07.03.2007, 18:28
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armstor armstor ist offline
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Zitat:
Zitat von fricky
danke für Eure zahlreichen Antworten, die Meinungen sind dazu wohl eher nicht so ganz einheitlich. Ich werde mal beim WSA etwas genauer dazu nachfragen. Wenn ich dazu was weiss, stelle ich das hier rein.



Also nach allem was ich bisher dazu hier gelesen habe, kann ich mir alles vorstellen, nur nicht dass die Kroatischen Behörden in irgendeiner Form grosszügig sind. Habe aber selbst (noch) keine konkreten Erfahrungen dazu.

Gruss, Fricky.
--
Ja Fricky

Du hast von mir und vom Reni recht klare Antworten bekommen. Das mit der Kontrolliererei in Kroatien hat Reini sehr treffend beschrieben. Diese Schwarzmalerei mit den kroatischen Kontrollen finde ich schön langsam zum Kotzen. Ich kenne bis heute keinen einzigen Hobbykapitän der irgendeine Strafe bezahlen hätte müssen und sollte mal einer bezahlt haben, hat er sicher ein größeres Vergehen begangen. Ich sage Euch nur ein Beispiel:
In der Supetarska gibt es seit vorigem Jahr eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Da sind von 10 Booten mindestens 2 Boote mit Vollgas - ich will nicht einmal behaupten abssichtlich - rausgefahren. Die Polizei die draußen stand hat niemanden bestaft.
Wenn du dich an die Spielregeln, so wie sie Reini beschreibt hälst, hast du nicht die geringsten Probleme. Last euch nicht durch einige Mießmacher aus dem Häuschen bringen. Sollte widererwarten doch einer Strafe bezahlt haben, weis er genau warum und wird es nicht zugeben, warum er bezahlt hat.

LG Franz
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  #13  
Alt 07.03.2007, 19:07
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DieterM DieterM ist offline
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Hallo Fricky,

Du wohnst in Bad Kohlgrub, also D, und hälst Dich an die WSA Zulassung, siehe ELWIS wie schon gelesen, daher für Deine Schlauchi die Zulassungsnummer vorne Steuerbord und Backbord auf den Schlauch, mind. 10 cm groß und schwarz oder weiß, fertig. Am besten die speziellen Nummern im Fachhandel bestellen unter Angabe des Schlauchmaterials (PVC oder Hypalon), müssen frisch sein damit diese auch auf dem Schlauch halten. Die aus dem Baufachhandel kannst Du vergessen, halten nicht auf dem Schlauch.

Möchtest Du Deinem Boot einen Namen geben, was Dir frei steht, so kommt dieser Steuerbord oder Backbord auf den Schlauch achtern, da mittig ja der Outboarder hängt.

Das genügt in ganz Europa, aber für die französische Küste benötigst Du das Flaggenzertifikat vom BSH in Hamburg (Bundesamt für Schiffahrt und Hydrografie) mit Namen und Heimathafen am Heck (Pflicht!) und einem Bild vom Boot, kostet um die Eur 50 für 8 Jahre und dauert derzeit 8 bis 10 Wochen nach Antragstellung, siehe hierzu Um Links zu sehen, bitte registrieren

Lt. DMYV und ADAC wären Sportboote jetzt vom Flaggenzertifikat befreit, aber ich habe in Frankreich dazu noch keine Bestätigung gefunden und habe deswegen für Korsika jetzt wegen einem neuen Motor eine Änderung meines Flaggenzertifikates in Hamburg beantragt für mein Boot, liegt dort vor dauert jetzt aber schon seit Mitte Januar an, da von den beiden Damen dort nur eine zur Bearbeitung derzeit verfügbar ist.
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  #14  
Alt 07.03.2007, 19:20
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reini0077 reini0077 ist offline
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Servus nochmal,

Zitat von Fricky,
Zitat:
Ich werde mich zu der Anmelderei in HR noch etwas umhören und informieren, und dann sicher auch noch einige Fragen hier abladen, hab schon einige Punkte auf meiner Liste. Aber dann lohnt es sich wenigstens, ich will ja nicht wegen jedem Sch.... hier anfragen.
Ich weiß nicht was es da noch viel zu informieren gibt, habs ja erklärt. Wichtig ist nur das die Bootsanmeldung beim zuständigen Hafenkapitän spätestet am dritten Tag erfolgen muß.
Ich halte es so,
1 Tag Ankunft, Beziehen der Unterkunft, Boot Wassern und Boje oder Mole belegen.
2 Tag Vormittags Bootsanmeldung beim zuständigen Hafenkapitän
dann ................. U R L A U B.

Zu den Kontrollen in HR

Auch ich hab ein Beispiel:

In der Bucht von Cikat wurde letztes Jahr fast Täglich kontroliert. Berny und ich wurden aber nicht ein einziges mal angehalten, warum?
1. Weil wir uns an die Sicherheitsvorschriften (Abstand Ufer, Geschwindigkeit beim nähern der Bucht, usw.) gehalten hatten.
2. Wir unsere Boote vorschriftsmäßig ausgestattet haben.
3. Wir alle nötwendigen Formalitätet sprich Bootsanmeldung erledigt hatten.

Wir hatten einige befragt die Kontrolliert oder Gestraft wurden.

Immer dasselbe, kein benötigter Führerschein, keine Sicherheitsausrüstung, Boot überladen, Boot nicht angemeldet, usw.
da wunderts mich nicht.

Den Rest hat auch Franz ganz treffend erklärt.

Ansonsten kannst du fragen was du willst.

Es wird sowieso nie geantwortet.

lg Reini
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  #15  
Alt 07.03.2007, 20:13
stebn stebn ist offline
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....ich war auch letztes Jahr das erste mal in Kroatien.. was hab ich mir vorher Gedanken gemacht Genau so wie du!!
Und was war!!?? NIX
Ich bin so gefahren dass ich keinen anderen und mich nicht gefährde. Einige male kam mir die Polizei entgegen und die haben einmal beim vorbei fahren geguckt und sind dann weiter gefahren.

Wer mit Vollgas in und aus Buchten kommt sollte sofort den Schein abgeben. Die Gefahr da einen Taucher oder Schwimmer zu verletzten ist zu groß.

Das die Zahlen müssen ist schon richtig.

Melde dein Boot. Namen brauchst du nicht und gut ist
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Gruß Stefan
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