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  #1  
Alt 13.04.2005, 19:52
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Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
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Gespann - Gesamtgewicht auf 4250kg !!

Hi Freunde!

habe das gerade gelesen:

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Zitat:
B-Führerschein auch für Wohnmobile bis 4,25 Tonnen

ar - 13. März 2005. Mit dem "normalen" B-Pkw-Führerschein können wahrscheinlich demnächst auch Reisemobile bzw. Anhänger-Kombinationen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gefahren werden. Einem entsprechenden Entwurf, der die gegenwärtige Begrenzung bis 3,5 Tonnen aufhebt, stimmte jetzt das Europäische Parlament in Straßburg in erster Lesung zu.
Dies betrifft hier in Österreich die meisten Gespannfahrer. Zur Erklärung: In Österreich darf das max. zulässige Gesamtgewicht (Summe GG - Zugfahrzeug plus GG Trailer/Hänger/Wowa) bei auflaufgebremsten Hängern die 3500kg nicht überschreiten. Wenn diese Regelung kommt, dann würde man sich den Führerschein E(Hänger) zu B (PKW) ersparen. Mir geht es da mit meinem Espace genau so. Wenn ich den Trailer nicht runtertypisieren hätte können, dann wäre die E - Prüfung bei mir auch notwendig geworden. D.h. dass ich trotz niedriegerem Trailerdaten bei vollgetankten Boot schon (vielleicht) etwas über die erlaubten Gewichte bin. Weis von euch Ösis einer mehr wie weit es damit tatsächlich ist und wie weit dies im Parlement Beschlussfähig ist, sodaß wir in Zukunft endlich nicht illegal ohne E Schein durch die Lande ziehen können??

Gruß Rotti

P.S.: Noch anschließend, weiß jemand ob sich in Richtung 1ookmh Zulassung bei Hängern in Österreich was ändert oder ob eine Änderung dahingehend im Busch liegt??
__________________
LG
Mathias

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  #2  
Alt 13.04.2005, 20:09
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Zitat:
Zitat von Rotti
In Österreich darf das max. zulässige Gesamtgewicht (Summe GG - Zugfahrzeug plus GG Trailer/Hänger/Wowa) bei auflaufgebremsten Hängern die 3500kg
Wie jetzt???? Darf ich nicht mehr durch Ösi-Land fahren???

Mein Gespann-Gewicht beträgt 4,5 t und der Trailer ist auflaufgebremst.

Bezieht sich die 3,5 t jetzt auf die Auflaufbremse oder auf den Führerschein??
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  #3  
Alt 13.04.2005, 20:15
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Hallo Olaf

Du hast doch Bestandsschutz und darfst mit Deinem deutschen Lappen weiterhin bis 7,5 t fahren.
__________________
Gruß
Ludger
---------------------------------------------------------------------
N 51° 37` 38,0"
E 006° 11` 49,9"


Rettet den Wald.............esst mehr Spechte!!!!!
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  #4  
Alt 13.04.2005, 20:20
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Hy Lutti,

um den Lappen geht's mir nicht, ich darf so ziemlich alles fahren, was über Deutschlands Strassen rollen kann

Ich hatte das von Rotti so verstanden, dass bei einem auflaufgebremsten Hänger das Gespanngewicht grundsätzlich nur 3,5 t betragen darf.

Bei Rottis seinen Landsleuten weiss man ja nie......

ich erinnere mich an einen Sommer, als die Urlauber aus Italien nicht mehr nach Hause kamen, weil es in Österreich auf einmal ein neues (altes) Gesetz bezüglich der Anhängelast gab, Also unmöglich ist da nix....

... und wir sind auch noch davon abhängig wenn wir ans Mittelmeer wollen :zerschepp :zerschepp
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  #5  
Alt 13.04.2005, 20:23
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Hi ihr Beiden!

Diese Regelung gilt nur in Österreich f. österr. Führerscheinbesitzer der Klasse B (PKW mit schwerem Anhänger der GG >750kg und auflaufgebremst ist). Ihr dürft soweit das als deutsche Führerscheinbesitzer fahren was bei euch im Heimatland erlaubt ist. Jedoch (O:T) die 100kmh Regelung für die bei euch in Deutschland zugelassene Hänger gilt hier nicht. Also schön mit 8okmh durch die Lande ziehen.

Gruß Rotti
__________________
LG
Mathias

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  #6  
Alt 14.04.2005, 08:05
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und ich Deep mache den E zu B
:blemblem: :blemblem: :blemblem:
was soll's
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Gruß vom Opa Hansi



Alles,was in dieser Welt WERTSCHÄTZUNG verdient,hat seinen Ursprung im HERZ, nicht im Kopf
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  #7  
Alt 14.04.2005, 16:08
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Na endlich, ich dachte mir schon, es kann ja nicht sein, dass die Deutschen sich das gefallen lassen
Sie hats ja besonders getroffen, von 7,5 auf 3,5

Für mich ist das auf jedenfall gut, ich hoffe, das kommt bald!!!

Derzeit fahre ich mit 3480 KG herum, geht gerade noch.
Aber bei neueren Autos habe ich das Problem, dass die immer schwerer werden, da geht mein Gespann nicht mehr !

Noch was: gilt das auch für Bootsanhänger ?
also Vorsicht, immer aufpassen, was die Bestimmung bringt !
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