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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Jetzt nur mal rein hypotetisch!
Angenommen!!!!!!!!! Du verlierst im Sinne von aus der Tasche gefallen den Führerschein und läßt dir einen neuen ausstellen. Dann hast du doch falls der verlorene zufällig wieder auftaucht zwei. Dann suchst du dir den fahrfreien Monat aus, machst in der Zeit 4 Wochen Urlaub in Kroatien, fährst einen Tag bevor du abgeben musst in Urlaub, und läßt die Schwiegermutter deinen Schein abgeben! Nach den vier Wochen fährste wieder nach Hause und holst deinen Führerschein wieder ab. Wirst du beim heimfahren angehalten, haste ja noch den wieder gefundenen. Ist ja nicht mein Gedanke, aber vielleicht kommt der eine oder andere auf die Idee! Also nochmal, nur rein hypotetisch! Jetzt mal los, was meint Ihr zu der Sache! Liebe Grüße Dirk |
#2
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wenn was passiert, verlierst du einen großen teil deines versicherungsschutz. das ist fahren ohne fahrerlaubnis.
besser - fliege nach thailand, mach da eine prüfung vor ort, und hab ruhe - solange bis du zuhause wieder fahren darfst! |
#3
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Dirk
nun warte erst mal ab, was kommt. Im Normalfall kannst Du bei der Geschwindigkeit von der Tachoanzeige bestimmt 7 km/h abziehen, um auf die tatsächliche geschwindigkeit zu kommen. Von der Messung warden eh 3 % abgezogen. Wenn Du also Glück hast, von der Tachoanzeige 10 km/ h. Und wenn dann die 145 km/h stimmen, dann hättest Du laut Tacho 155 drauf haben dürfen. Erst mal abwarten was da kommt. Was man Dir anrechnen möchte, steht im "Anhörungsbogen" dann drin. Damit gehst Du in den Bußgeldrechner und guckst nach, ob es ein Fahrverbot gibt oder nicht. Wenn nein, würde ich nichts machen, einmal laut fluchen und dann zahlen. Allerdings mußt Du dann 1 Jahr (oder 2, ich weiß es nicht genau), sehr vorsichtig fahren, den bei einem zweiten Verstoß, der einen Punkt gibt, ist der Lappen dann weg, auch wenn die zweite Tat alleine betrachtet noch OK ware!. Kümmere Dich um Deinen Vater und warte in Ruhe ab. Eventuell erkundige Dich bis dahin im Vorfeld, ob die Rechtschutzversicherung einen Anwalt zahlt oder nicht und überlege Dir, zu welchem Anwalt du im Fall der Fälle gehts. Hingehen erst mit dem Bescheid. Im Voraus zur Polizei gehen würde ich nicht. Gruß Rüdiger
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Viele Grüße Heike & Rüdiger |
#4
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Eine nicht so gute Idee...
Bei uns stehen Ordnungsbehörde und Polizei in sehr gutem Kontakt. Bei Fahrverboten nicht unbedingt aber bei Entzug der FE. Ansonsten kann man schonmal für die MPU üben...
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Viele Grüße von der Ruhrmündung Andreas |
#5
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Zitat:
Aber ich denke wenn du genug Zeit und Geld hast, kannste sowas leicht umgehen! Leider habe ich beides nicht im Überfluss! Mir ist schon klar das ich einen Fehler gemacht habe, der auch sicherlich mit einem Bußgeld geahndet werden muss! Nur halt den Lappen weg, das möchte ich wegen der Situation nicht! Das nur zu dem klaren Verständnis! Liebe Grüße Dirk |
#6
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bei fall no. 1 hast du evtl ein fahrverbot von 4 wochen, als erstsünder kannst du dir noch aussuchen, wann du ihn abgibst.
bei fall no. 2 + erwischen tippe ich auf 1 - 2 jahre entzug der fahrerlaubnis, evlt verbunden mit MPU und neuerteilung, sprich neue prüfung. obs das so wert ist?? |
#7
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Zitat:
Gut es ist nichts passiert und da war ich gerade mal 20 Jahre alt, leichtsinnig, kurzum, es ist gut gegangen. Aber, heute würde ich das nicht nochmal machen.
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Grüße aus dem Schwarzwald und so oft wie es geht vom Bodensee, oder Oberrhein. Markus Nach der Saison, ist vor der Saison, also freuen wir uns auf die kommende. „Navigation ist, wenn man trotzdem ankommt” Wer gute Freunde hat, ist wahrlich reich, denn die meisten sind Gold wert und einige sogar unbezahlbar. Marlin 500, Yamaha 60 PS 4 Takt. Chronik: Marlin 440S, Yamaha 40 PS 2 Takter, Zeepter 330 Al, Sail 9,9/15 PS mit 4 Takten, Trailer Eigenbau, Johnson 6/8 PS u. Johnson 20 PS. |
#8
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Zitat:
Sollte dieser "Verlust" gerade jetzt bei drohendem Fahrverbot "passieren", und dann der alte "zufälligerweise" wieder "auftauchen", und solltest du den alten dann auch noch benutzen statt ihn pflichtgemäß abzugeben, dann muss kein Richter glauben dass die eidesstattliche Versicherung des Verlustes der Wahrheit entsprach. D.h. dann bist du wegen Meineid dran, und das ist eine echte Straftat, während die Geschwindigkeit nur eine läppische Owi war. Ansonsten kommt es auf kroatisches Recht an. In Deutschland darf ein Ausländer nicht fahren der im Heimatland Fahrverbot hat. Sollte das in Kroatien auch so geregelt sein, dann bist du dort ohne Fahrerlaubnis unterwegs, mit allen Folgen die das z.B. bei einem Unfall haben könnte. All das greift natürlich nur wenn es raus kommt. In deinem Fall würde ich da schon eher mit einem guten Fachanwalt für Verkehrsrecht vor Gericht gehen und auf Absehen vom Fahrverbot plädieren. Du warst zwar nicht berechtigt zu schnell zu fahren, aber der Notruf ist aktenkundig und es war eine wirklich außergewöhnliche Situation.
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Gruß Robert "Habe gehört du hast jetzt ein Boot?" - "Ja, aber nur ein Schlauchboot, mit einem Zweitakter." - "Ach so." - Geändert von SpassCaptain (04.02.2016 um 01:36 Uhr) |
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