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  #1  
Alt 06.03.2019, 20:58
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KOI7161 KOI7161 ist offline
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Mensch Harry,

Machs doch genau so wie die ganze Zeit.
Du hast ein Boot, du hast einen Trailer und du hattest vorher auch schon beides.
Warum jetzt was neues.
Nur weil jetzt ein Brenderup unters Boot kommt.
Aber du hast recht. Den neuen Trailer sollte man besonders versichern.
__________________
Grüsse vom Rhein km 462

Michael








Schlauchlegende:Boot:Norisboat 420SD / Motor: Johnson 35 / Trailer:Nautikpro 750...Boot: BSC50/ Motor:Suzuki DF70/ Trailer: Satellite MX101
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  #2  
Alt 06.03.2019, 21:01
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Ich bin durch und geh mit der ganzen Kutsche wieder zu Wehring & Wolfes.
Was mir besonders gut gefällt, die haben die AGB s für den Otto Normal Bürger übersetzt, so daß man sich mit dem Vers.Kauderwelsch nicht mehr auseinandersetzen muss.

Was ich bis dto. auch nicht gewusst habe..........

Wenn der Trailer von Hand bewegt wird und einen Haft Schaden hinterläßt, dann zahlt die Privathaftplflicht.
Wenn der Trailer sich selbständig macht (ohne angekuppltes KFZ), dann zahlt die Trailerhaftplicht ( übers Boot oder separat)
Wenn der Trailer sich vom KFZ löst, teilen sich KFZ und Trailerhaft die Kosten.Heisst dann aber im Umkehrschluss,habe ich keine Trailerhaftpflicht,zahle ich trotz angekuppelten KFZ die Hälfte ? Ist mir aber auch egal, ist der Bootshaft ist der Trailer includiert.
__________________
LG Ralf

...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer
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  #3  
Alt 07.03.2019, 07:34
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Zitat:
Zitat von Monoposti Beitrag anzeigen
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Ich bin durch und geh mit der ganzen Kutsche wieder zu Wehring & Wolfes.
Was mir besonders gut gefällt, die haben die AGB s für den Otto Normal Bürger übersetzt, so daß man sich mit dem Vers.Kauderwelsch nicht mehr auseinandersetzen muss.

Was ich bis dto. auch nicht gewusst habe..........

Wenn der Trailer von Hand bewegt wird und einen Haft Schaden hinterläßt, dann zahlt die Privathaftplflicht.
Wenn der Trailer sich selbständig macht (ohne angekuppltes KFZ), dann zahlt die Trailerhaftplicht ( übers Boot oder separat)
Wenn der Trailer sich vom KFZ löst, teilen sich KFZ und Trailerhaft die Kosten.Heisst dann aber im Umkehrschluss,habe ich keine Trailerhaftpflicht,zahle ich trotz angekuppelten KFZ die Hälfte ? Ist mir aber auch egal, ist der Bootshaft ist der Trailer includiert.
Da bin ich auch und bin bisher sehr zufrieden. Hab einfach auch 2 Stellplätze angegeben (Sommer/Winter). Alles kein Thema

Zitat:
Zitat von Tom77 Beitrag anzeigen
Abgekoppelt ist Trailer nur Versichert, wenn das Boot draufsteht (haftpflicht).
Wenn Trailer alleine wegrollt,..... Ist nicht versichert. Bei den Versicherungen, wo ich angefragt hab, ist dies nicht möglich, in die Bootskasko miteinzuschließen.
Und sind wir uns ehrlich, es geht um 10-20€/Jahr.
Na ja das müsste ich jetzt echt nachlesen, kann ich mir aber nicht vorstellen:
- hab gerade geslippt und Boot ins Wasser und den Trailer auf dem Gelände vom Bootsverein abgestellt

Wenn der nun aus irgendwelche Gründen sich selbstständig machen würde, hätte ich die Erwartungshaltung das die Bootshaftpflicht das regelt ?

Sonst wären ja die xx Trailer da alle nicht versichert ?
__________________
mit besten Grüßen
Dirk
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  #4  
Alt 06.03.2019, 21:58
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Marlinisti
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Zitat von KOI7161 Beitrag anzeigen
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Nur weil jetzt ein Brenderup unters Boot kommt.
Aber du hast recht. Den neuen Trailer sollte man besonders versichern.
Da hat Michael vollkommen recht.
__________________
Grüße aus dem Schwarzwald und so oft wie es geht vom Bodensee, oder Oberrhein.
Markus

Nach der Saison, ist vor der Saison, also freuen wir uns auf die kommende.

„Navigation ist, wenn man trotzdem ankommt”

Wer gute Freunde hat, ist wahrlich reich, denn die meisten sind Gold wert und einige sogar unbezahlbar.


Marlin 500, Yamaha 60 PS 4 Takt.

Chronik: Marlin 440S, Yamaha 40 PS 2 Takter, Zeepter 330 Al, Sail 9,9/15 PS mit 4 Takten, Trailer Eigenbau, Johnson 6/8 PS u. Johnson 20 PS.
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