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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #31  
Alt 16.08.2008, 23:37
Benutzerbild von Alf2T
Alf2T Alf2T ist offline
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Zitat:
Zitat von ferdi Beitrag anzeigen
ehrlich gesagt ist es mirt völlig egal, was sich jemand vorstellen kannn oder nicht, wenn so ist.

vorrang zu haben und auf surfer trotzdem rücksicht nehmen sind 2 paar schuhe und haben nix miteinander zu tun.

lies dir einfach den link durch über buten, vielleicht verstehst du es dann ja auch. und im österr. schiffahrtsgesetz gelten surfer halt nicht als segler sondern als schwimmkörper, genauso wie jemand, der auf der luftmatratze paddelt, der hat auch keinen vorrang und man darf ihn trotzdem nicht übern haufen fahren .
wirklich nett "gesagt", kann ich nur unterschreiben!!

Und damit wären wir endlich wieder bei der eingangs von mir gestellten Frage!

Ein Schwimmer mag zwar ausserhalb "seines Bereiches" im Vorrang sein....überfahren darf (und will) ich ihn trotzdem nicht!
__________________
lg. Alex


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  #32  
Alt 16.08.2008, 23:38
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surfen

war ja klar, auch die wasserstraßen in HR zb. Kornaten Durchfahrt
Einfahrt Sibenik und natürlich auch Uglan Pasman Durchfahrt ist Tabu.
Die Kroaten unterscheiden sehr wohl zw. Segler und Surfer
Binnen ist nicht mein Revier obwohl ich keine 5 Min zur Donau habe.
__________________
Gruß
Herbert
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  #33  
Alt 17.08.2008, 00:05
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Alf2T Alf2T ist offline
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als kurze Erinnerung an das Eingangsposting:

Zitat:
Zitat von Alf2T Beitrag anzeigen
Hallo Leute und besonders Kroatien - Kenner!

Ein Freund von mir hat letzte Woche die Prüfung zum "Küstenpatent" abgelegt.

Im Gespräch darüber stellte sich heraus, dass er im vorangehenden Kurs u.a. lernte:

nach den KVR sollten die SCHWIMMER (in Kroatien) IMMER im Nachrang sein!!

.....
Wie sich in der darauf folgenden Diskussion zeigt, geht es dabei um ein eher heikles Thema.

Das Problem dabei ist, dass mein "Freund" vor dem Kurs NULL Ahnung, nicht bloß vom Motorbootfahren sondern vom Wassersport im Allgemeinen hatte.

Er war zwar selbst erstaunt,wie das am Wasser scheinbar so geregelt ist...

Gott sei Dank ist er jemand mit "gesundem Menschenverstand" aber die Aussage des dortigen Kursleiters finde ich u.U. schon eher gefährlich!

Da hätte der Satz von "Ferdi" mit der Luftmatratze usw. als Beispiel für angehende Bootsfahrer besser gepaßt!

Im Endeffekt sollten wir als Freizeitbootfahrer quasi JEDEM am Wasser ausweichen (wenn nicht erkennbar ist, dass unser Gegenüber unsere Kurshaltepflicht erkannt hat), uns zumindest so verhalten, dass ein Kurs bzw. eine Kursänderung deutlich erkennbar ist.

Leider habe ich als Bootsneuling im letzten Urlaub nicht selten am Beherrschen der KVR von so manchen "Speedbootfahrer" zweifeln müssen.
__________________
lg. Alex


Wiedereinsteiger
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  #34  
Alt 17.08.2008, 16:20
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Berny Berny ist offline
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In Österreich:
Fahrzeuge: Binnenschiffe einschließlich Kleinfahrzeuge, Fahrgastschiffe, Sportfahrzeuge, Fähren, schwimmende Geräte und Seeschiffe.

Schwimmkörper: Flöße und andere fahrtaugliche Konstruktionen, Zusammenstellungen oder Gegenstände mit oder ohne Maschinenantrig, die weder Fahrzeuge noch schwimmende Anlagen sind (zB Segelbretter, Wetbike, Jetski, ungemannte Schlepp- oder Wasserschischleppgeräte)

Sportgerät: Luftmatratzen, Schwimmreifen und andere, ausschließlich Sport- und Spielzwecken dienenden Geräte ohne Maschinenantrieb.

Ein Surfebrett bzw ein Windsurfbrett ist kein Fahrzeug, auch kein Sportfahrzeug, höchstens noch ein Sportgerät, aber auch das ist im Vorrang zum Schluss gelistet!
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  #35  
Alt 17.08.2008, 17:09
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HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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In der Praxis diskutiere ich das nicht -

- ich weiche allem und jedem aus.


Grüße

Harald
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Bekennender Auf- und Abbauer
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  #36  
Alt 17.08.2008, 20:28
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at Beitrag anzeigen
In Österreich:
Fahrzeuge: Binnenschiffe einschließlich Kleinfahrzeuge, Fahrgastschiffe, Sportfahrzeuge, Fähren, schwimmende Geräte und Seeschiffe.

Schwimmkörper: Flöße und andere fahrtaugliche Konstruktionen, Zusammenstellungen oder Gegenstände mit oder ohne Maschinenantrig, die weder Fahrzeuge noch schwimmende Anlagen sind (zB Segelbretter, Wetbike, Jetski, ungemannte Schlepp- oder Wasserschischleppgeräte)

Sportgerät: Luftmatratzen, Schwimmreifen und andere, ausschließlich Sport- und Spielzwecken dienenden Geräte ohne Maschinenantrieb.

Ein Surfebrett bzw ein Windsurfbrett ist kein Fahrzeug, auch kein Sportfahrzeug, höchstens noch ein Sportgerät, aber auch das ist im Vorrang zum Schluss gelistet!
ABER SCHWIMMER sind dort nicht aufgelistet, stehen die nu' über allem oder sind sie zum "Abschuß" freigegeben
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  #37  
Alt 18.08.2008, 09:37
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Jugocaptan Jugocaptan ist offline
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Reden

Zitat:
Zitat von HaraldGesser Beitrag anzeigen
In der Praxis diskutiere ich das nicht -

- ich weiche allem und jedem aus.


Grüße

Harald

Ja, aber möglichst spät wenn ich Vorrang habe
__________________
Herzlichen Gruss aus Wien - Peter

ein neues Charterboot fährt besser als ein altes verkauftes
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  #38  
Alt 18.08.2008, 12:27
Bernhard
Gast
 
Beiträge: n/a


auf der wasserstrasse /donau

auf der wasserstrasse/donau, sind was den vorrang betrifft, die schwimmer das allerletzte.

die dürfen nur schwimmen, wenn sie den verkehr nicht behindern!!

trotzdem sollte man sie wenn möglich nicht überfahren, wenn man sie sieht.
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