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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden.

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  #16  
Alt 08.10.2008, 07:47
Benutzerbild von HaraldGesser
HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Boot Infos

Hallo,

grundsätzlich lässt sich zu dem Thema ergänzend bemerken daß es jemandem, der sich zu bestehenden Vorschriften unsicher ist und um Aufklärung bittet nicht geholfen ist mit, sicherlich gut gemeinten, Ratschlägen in der Art "so mach´ich´s".

Da sollte man dann schon erklären wie die Situation ist. Und wenn er dann mit einem weißen Rundumlicht im Dunkeln unterwegs ist weiß er wenigstens daß dies zwar ein gemütliches Licht macht, aber im Binnenbereich auf einem unter Motorkraft fahrenden Boot nichts verloren hat und die Wasserschutzpolizei, sollte sie denn das Boot kontrollieren, nicht milde stimmen wird.

Es ist eine Sache sich über Bestimmungen hinwegzusetzen. Eine andere ist es sie gar nicht zu kennen.


Grüße

Harald
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  #17  
Alt 08.10.2008, 22:34
luigi_k2001 luigi_k2001 ist offline
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Schön guten abend

nochmal kurz dazu. Ich habe nicht vor bei Nacht oder unsichtigem Wetter zu fahren. SBF - Binnen, bin ich gerade dabei. am 26.10.2008 ist Prüfung.
Die Frage ist, bauche ich bei guter Sicht am Tage eine Beleuchtung zum vorzeigen, weil, die Sicht könnte sich ja verschlechtern.
Als Beleuchtungsminimum sagt der Gesetzgeber.
eine Zweifarbenlaterne und ein weißes Rundumlicht 1 mtr höher als die Seitenlichter.


gruß
Axel
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  #18  
Alt 08.10.2008, 22:48
Bäriger
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Licht

Hallo !

Also ich würde vorschlagen du übst schön deine Fragebögen und ruck zuck kennst du die Antwort auf deine Frage. Und bis zur Prüfung hast ja nicht mehr lange, hihi

Nix für ungut !


Viele Grüße

Wolfgang
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  #19  
Alt 09.10.2008, 11:55
Benutzerbild von snoopy21
snoopy21 snoopy21 ist offline
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Zitat:
Zitat von luigi_k2001 Beitrag anzeigen
Schön guten abend

nochmal kurz dazu. Ich habe nicht vor bei Nacht oder unsichtigem Wetter zu fahren. SBF - Binnen, bin ich gerade dabei. am 26.10.2008 ist Prüfung.
Die Frage ist, bauche ich bei guter Sicht am Tage eine Beleuchtung zum vorzeigen, weil, die Sicht könnte sich ja verschlechtern.
Als Beleuchtungsminimum sagt der Gesetzgeber.
eine Zweifarbenlaterne und ein weißes Rundumlicht 1 mtr höher als die Seitenlichter.


gruß
Axel

Hallo Axel,


nein, die brauchst du nicht zum Vorzeigen mithaben.

Wie du bereits schriebst, fährst du ja nicht bei Nacht oder unsichtigem Wetter.

Aber im Binnenbereich wird so plötzlich kein unsichtiges Wetter aufkommen.

Denn: du fährst ja sicherlich ohnehin nicht bei Sauwetter herum (oder bist du einer der Härtesten ?).

Und: du weist ja anhand der vor der Bootsfahrt eingeholten Wetternachrichten , ob mit Unwettern oder Nebel o.ä. zu rechnen ist.

Wenn damit zu rechnen ist, dann kannst du halt nicht fahren, wenn du keine BSH-zugelassenen Lämpchen in vorgeschriebener Weise montiert hast.

Wenn nicht, kannst halt fahren.

Als ich mein Boot das erste Mal überhaupt ins Wasser gelassen hatte (am Mittellandkanal), "überfiel" mich noch beim Slippen die Wapo. Nach der Kontrolle (war ja alles bestens ) habe ich die als frischgebackener Neuling (damals war ich noch nicht im Forum, so dass mir die Fragemöglichkeit fehlte) gefragt, ob ich denn die Lichter dabei haben müsste.

Und sie sagten: Nein !!!! Nur wenn unsichtiges Wetter kommt oder der Sonnenuntergang bricht plötzlich herein, dann dürfe ich halt nicht weiterfahren.


Somit dürfte deine Frage nunmehr erschöpfend beantwortet worden sein.
__________________
Viele Grüße,
Thomas

_________________________
Derjenige, der am meisten plant, wird vom Zufall am härtesten getroffen...

Geändert von snoopy21 (09.10.2008 um 12:01 Uhr)
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  #20  
Alt 09.10.2008, 14:17
Benutzerbild von HaraldGesser
HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Zitat:
Zitat von snoopy21 Beitrag anzeigen
Somit dürfte deine Frage nunmehr erschöpfend beantwortet worden sein.
ich glaube das war das was man als eine schwere Geburt bezeichnet



Grüße

Harald
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  #21  
Alt 09.10.2008, 23:10
rotbart
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Zitat:
Zitat von HaraldGesser Beitrag anzeigen
Hallo,

.......................................
Wenn von "Binnendingsbums" die Rede ist geht es wohl um die Verordnung für die Binnenschifffahrt, und die schreibt eine Beleuchtung nur vor und nach Sonnenuntergang und bei unsichtigem Wetter vor.

Ansonsten muss keine Beleuchtung mitgeführt werden.

Grüße

Harald
Hi
Ja eigentlich ist alles geschrieben, nur hier bin ich im schleudern

Eine Beleuchtung nur VOR und NACH SonnenUNTERGANG

und was ist mit VOR und NACH SonnenAUFGANG

Denn NACH SonnenUNTERGANG eine Beleuchtung fällig ist, dann doch wohl auch VOR SonnenAUFGANG, ABER

ABER es heisst ja VOR und NACH ----- also wirklich verwirrend
: biere:
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  #22  
Alt 11.10.2008, 19:50
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HaraldGesser HaraldGesser ist offline
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Zitat:
Zitat von rotbart Beitrag anzeigen
Eine Beleuchtung nur VOR und NACH SonnenUNTERGANG

und was ist mit VOR und NACH SonnenAUFGANG
Da hast Du jetzt mal recht!


Harald
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