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  #1  
Alt 14.03.2011, 15:34
Benutzerbild von krigschduwas
krigschduwas krigschduwas ist offline
Krigschduwas
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Gallion Kasko Haftungsausschluß für Diebstahl?

Hallo da draußen,

ist vielleicht ein Versicherungsfachmann unter Euch der mir diesen Passus erklären kann? So wie ich es verstanden habe ist bei einer Allgefahren Deckung alles versichert was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Die Gallion hat unter dem Punkt 4.18 aber Schäden durch Diebstahl ausgeschlossen oder lese ich das falsch? Der Versicherungsvertreter sagte Diebstahl sei versichert. Der Passus beziehe sich nur auf den Trailer. Ich möchte nur sicher gehen und ziehe den Puplikumsjoker.

"4. Einschränkung der Haftung
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für:

4.18 Schäden, durch Diebstahl des versicherten Wasserfahrzeuges (auch
des Bootsanhängers, sofern dieser nicht ausdrücklich mitversichert
ist), wenn der Bootsanhänger nicht ausreichend gegen Diebstahl (z.B.
mit einer abgeschlossenen Kupplungssicherung, einer Kette aus gehärtetem
Stahl mit entsprechendem durch den “Verband der Schadenversicherer
e.V.“ (VDS) geprüftem Schloss), gesichert ist; Schäden
durch nicht sachgemäße Verladung oder Befestigung während des
Transportes."

*** Auszug aus den Bedingungen der Gallion ***
__________________
Beste Grüße,

Thomas

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  #2  
Alt 14.03.2011, 16:27
Benutzerbild von desmo
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Frühschwimmer
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Zitat:
Zitat von krigschduwas Beitrag anzeigen
Hallo da draußen,

ist vielleicht ein Versicherungsfachmann unter Euch der mir diesen Passus erklären kann? So wie ich es verstanden habe ist bei einer Allgefahren Deckung alles versichert was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Die Gallion hat unter dem Punkt 4.18 aber Schäden durch Diebstahl ausgeschlossen oder lese ich das falsch? Der Versicherungsvertreter sagte Diebstahl sei versichert. Der Passus beziehe sich nur auf den Trailer. Ich möchte nur sicher gehen und ziehe den Puplikumsjoker.

"4. Einschränkung der Haftung
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für:

4.18 Schäden, durch Diebstahl des versicherten Wasserfahrzeuges (auch
des Bootsanhängers, sofern dieser nicht ausdrücklich mitversichert
ist), wenn der Bootsanhänger nicht ausreichend gegen Diebstahl (z.B.
mit einer abgeschlossenen Kupplungssicherung, einer Kette aus gehärtetem
Stahl mit entsprechendem durch den “Verband der Schadenversicherer
e.V.“ (VDS) geprüftem Schloss), gesichert ist; Schäden
durch nicht sachgemäße Verladung oder Befestigung während des
Transportes."

*** Auszug aus den Bedingungen der Gallion ***
Ich bin zwar kein Versicherungsfachmann aber lies das ganze doch mal ohne die Klammern und ersetze das Semikolon, dann ist es verständlich:

Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden, durch Diebstahl des versicherten Wasserfahrzeuges, wenn der Bootsanhänger nicht ausreichend gegen Diebstahl gesichert ist.

Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden, durch nicht sachgemäße Verladung oder Befestigung während des Transportes."
__________________
Viele Grüße, Peter
____________________________
P.S.: Wer lesen kann ist klar im Vorteil :zwinkern

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  #3  
Alt 14.03.2011, 16:40
Benutzerbild von roehrig
roehrig roehrig ist offline
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So, oder so ähnlich wird es wohl überall stehen:

Wer das Boot nicht richtig auf dem Trailer sichert, oder den Trailer ungesichert als Einladung zum Diebstahl anbietet geht leer aus !!!




Lies mal die Bedingungen Deiner Hausrat durch. Da dürfte sinngemäß drinstehen: Schließt Du die Tür nicht ab und machst die Fenster zu, hast Du Pech gehabt !


Ist doch das Gleiche, sinngemäß.
Die Kraftfahrzeugkasko haftet auch nicht, wenn Du den Schlüssel im Auto stecken lässt....
__________________
Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen


Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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  #4  
Alt 14.03.2011, 16:40
Benutzerbild von krigschduwas
krigschduwas krigschduwas ist offline
Krigschduwas
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prima, dank dir, ein Joker ist weg, bin dann aber eine Runde weiter
__________________
Beste Grüße,

Thomas

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  #5  
Alt 14.03.2011, 20:13
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Engelbert Wrede Engelbert Wrede ist offline
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Hallo Desmo,
das stand bei mir auch bei Gallion. Ich habe dann schriftlich nachgefragt, da ich ja oft das Boot auf dem Trailer am Zugfahrzeug angehängt über Nacht irgendwo draußen stehen habe, wenn ich unterwegs bin. Die schriftliche Antwort:
Immer versichert, wenn ich eine Kralle benutze.
So habe ich mir eine Kralle gekauft (conrad), mache immer ein Bild mit Kralle, wenn ich das Boot abstelle und bin auf der sicheren Seite.
__________________
Engelbert

Wem das Wasser bis zum Hals steht, sollte nicht noch den Kopf hängen lassen!
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  #6  
Alt 14.03.2011, 21:29
Kalli Kalli ist offline
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ich hatte unter anderem auch diesen Passus bei Gallion hinterfragt.

Der Trailer muss im angehängten und im nicht angehängten Zustand abgesichert sein. Es genügt ein günstiges Schloss, dass z.B. in das Kupplingsmaul gesteckt wird.
Gruß
Andreas
__________________
viele Grüße
Andreas
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