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Alt 05.03.2018, 09:06
mihu mihu ist offline
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Zitat:
Zitat von Visus1.0 Beitrag anzeigen
Ist nicht richtig, sobald eine Kamera drauf ist, ist sie ohne Genehmigung verboten, auch unter 250 Gramm.
Dann nenne mir bitte deine Quelle dafür. Im LFG ist folgendes definiert:

Unbemannte Geräte bis zu 79 Joule maximaler Bewegungsenergie

§ 24d. Soweit unbemannte Geräte mit einer maximalen Bewegungsenergie unter oder gleich 79 Joule, die selbständig im Fluge verwendet werden können, nicht höher als 30 Meter über Grund betrieben werden, ist darauf zu achten, dass durch den Betrieb keine Personen oder Sachen gefährdet werden. Abgesehen davon fallen diese Geräte nicht in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes.


250g Gewicht und 30m Fallhöhe ergeben die 79J, darunter fällt man nicht ins LFG. Woraus schließt du also auf irgendein Verbot?
Es steht übrigend auch auf der ÖAMTC Seite dass <250g auch mit Kamera keine Genehmigung erforderlich ist.
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