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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 28.01.2007, 17:28
jeronimo jeronimo ist offline
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Eilanfrage Führerschein Spanien

Hallo allerseits,
ich habe mit meinem Bruder gewettet, dass man in spanischen Küstengewässern nur bis 5 PS Führerscheinfrei schippern darf!
Es gelten die Heimatführerscheinbestimmungen!!
Habe ich recht???????

Danke für die Anworten

Jeronimo
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  #2  
Alt 28.01.2007, 17:31
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santhos santhos ist offline
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JA hast du.
__________________
Gruß

Michael

Im Hafen liegen Schiffe sicher, doch dafür sind sie nicht gebaut.
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  #3  
Alt 28.01.2007, 17:37
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Aladin Aladin ist offline
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Stimmt voll und ganz...
Einzige mir bekannte Ausnahme ist Kroatien, da ist bei jedem Motor ein Führerschein vorgeschrieben...

Gruß Carsten

Edit: ich hoffe die Wette hat sich gelohnt, wir haben alle Durst
__________________
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  #4  
Alt 28.01.2007, 17:39
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Berny
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Zitat:
Zitat von jeronimo
HEs gelten die Heimatführerscheinbestimmungen!!
Habe ich recht???????
Damit wäre ich nicht so sicher!
Wie das in Spanien aussieht, weiß ich auch nicht, aber zB in HR kann man das nicht sagen!

Die Heimatscheinbestimmungen gelten für dich dann, wenn du einen Heimatschein hast, aber was, wenn nicht ????
Wie zB HR, die haben auf diese "Lücke" schon reagiert!
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  #5  
Alt 28.01.2007, 17:43
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Aladin Aladin ist offline
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@ Berny,

in Italien darfst als Deutscher oder Österreicher doch auch nur 5 bzw. 6 PS Führerscheinfrei fahren obwohl für Italiener 40 PS Führerscheinfrei sind

Gruß Carsten
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  #6  
Alt 28.01.2007, 20:25
Neptun Neptun ist offline
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Hi,

es geht um Spanien,

und da gelten für den Deutschen Urlauber die Deutschen Führerscheinbestimmungen,

... d.h., alles was mehr als 3,68 kW/5 PS hat, ist FS-Pflichtig

Ausnahmen: einige Motore sind auch über 5 PS FS-frei, siehe hierzu den Link
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Grüße
"Neptun"
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  #7  
Alt 28.01.2007, 20:29
Neptun Neptun ist offline
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nebenbei,

ob das kontrolliert wird, steht auf einem anderen Blatt,
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  #8  
Alt 28.01.2007, 20:49
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Berny Berny ist offline
Berny
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Gut, geklärt ist, dass in D das Heimatlandprinzip gilt (siehe Um Links zu sehen, bitte registrieren ), aber ist das auch in anderen Staaten so ?

zB in Österreich heißt es so:
Zitat:
Zitat von bmvit
Ausnahmen: ...
... ausländische Führer von Sportfahrzeugen, die einen entsprechenden ausländischen Befähigungsausweis oder ein nach den Empfehlungen der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) ausgestelltes Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen besitzen;
Dieser Vorschrift nach, darf nämlich ein Italiener mit 40 PS in A nicht fahren, wenn er kein Patent hat!

Ich denke, deshalb kommt auch oft die falschen Annahmen, was bei uns gilt, gilt auch woanders !!!

Also, das Heimatlandprinzip gilt anscheinend nicht überall !!!
So gesehen muss man genau diesen Umstand im fremden Land erfragen, sollte man kein Patent besitzen!!!
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  #9  
Alt 29.01.2007, 13:38
Markus[LB] Markus[LB] ist offline
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Hallo Jeronimo,

grundsätzlich mal hast Du Recht!

ABER: Die spanische Wasserschutzpolizei/ den Hafenmeister und wer auch immer kennt nur das spanische Gesetz und nicht das deutsche...
daher kannst Du bis zu 13,5 PS motorisiert ziemlich legal herumfahren, nur passieren sollte dann nichts. Jedenfalls kein Zusammenstoß mit einem Deutschen, denn dann gilt wieder deutsches Recht und Du kannst in Deutschland dann im Zweifel vor Gericht antanzen.

Wie es versicherungsrechtlich aussieht, da hab ich sowieso keine Ahnung!

Der Spanier darf jedenfalls ganz legal mit 13,5 PS motorisiert herumfahren (soviel ist führerscheinfrei). Problematisch für Spanier ist der Erwerb eines Sportbootführerscheines hingegen, da das nicht so einfach geregelt ist wie in Deutschland... die müssen sich da über verschiedene motorisierungen bzw. bootslängen hocharbeiten und Stunden nachweisen etc... ein Akt der Bürokratie

Gruß Markus
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  #10  
Alt 29.01.2007, 17:33
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herbert herbert ist offline
schwerer Leichtmatrose
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Zitat:
Zitat von Markus[LB]
Hallo Jeronimo,

grundsätzlich mal hast Du Recht!

ABER: Die spanische Wasserschutzpolizei/ den Hafenmeister und wer auch immer kennt nur das spanische Gesetz und nicht das deutsche...
daher kannst Du bis zu 13,5 PS motorisiert ziemlich legal herumfahren, nur passieren sollte dann nichts. Jedenfalls kein Zusammenstoß mit einem Deutschen, denn dann gilt wieder deutsches Recht und Du kannst in Deutschland dann im Zweifel vor Gericht antanzen.

Wie es versicherungsrechtlich aussieht, da hab ich sowieso keine Ahnung!


Gruß Markus
Grundsätzlich gilt Spanisches Recht und nicht Deutsches Recht.
Wenn ich Sche.. bau dann sitze ich in spanien und nicht anderswo
Versicherung:
Wenn ich legal fahren darf dann ist auch die Versicherung Ok

Sicher wird es da unterscheidungen geben ob ich mit einem eigenem Boot oder charter fahre

Ob Versicherungen gern bezahlen mag ich sowieso bezweifeln die finden doch immer etwas um sich zu drücken.
Da gibt es genug Fälle wo alles für den Skipper stimmte Schein Fahrgebiet usw. dann war es halt fehlende Praxis oder eine nicht vorhandene Seekarte
__________________
Gruß
Herbert
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  #11  
Alt 29.01.2007, 17:37
Benutzerbild von axel bernhard
axel bernhard axel bernhard ist offline
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Frage

Zitat:
Zitat von Aladin
@ Berny,

in Italien darfst als Deutscher oder Österreicher doch auch nur 5 bzw. 6 PS Führerscheinfrei fahren obwohl für Italiener 40 PS Führerscheinfrei sind

Gruß Carsten
Ja und am Gardasee vermieten sie jedem deutschen Urlauber ein Boot mit 40 ps, ohne darauf hinzuweisen, daß für ihn eigentlich die deutschen Bestimmungen geltend sind.

Gruß Henning
__________________
Liebe Grüße Henning-Axel
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  #12  
Alt 29.01.2007, 17:47
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Berny Berny ist offline
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Zitat:
Zitat von Markus[LB]
Jedenfalls kein Zusammenstoß mit einem Deutschen, denn dann gilt wieder deutsches Recht und Du kannst in Deutschland dann im Zweifel vor Gericht antanzen.
Woher hast du diese Info schon wieder ???

Also bei uns in A ist das so, wenn da ein D mit einem D zusammenfährt, gilt immer noch das Recht von A !!!!

Ich denke mal, das ist in den Hoheitsgewässern eines Ausländischen Staates ebenfalls so, außerhalb der 12 SM-Zone bist vermutlich eh nicht unterwegs !
Wenn doch, dann ist wiederum die Versicherung wichtig.
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  #13  
Alt 29.01.2007, 17:51
Markus[LB] Markus[LB] ist offline
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Zitat:
Zitat von herbert
Grundsätzlich gilt Spanisches Recht und nicht Deutsches Recht.
Wenn ich Sche.. bau dann sitze ich in spanien und nicht anderswo
Versicherung:
Wenn ich legal fahren darf dann ist auch die Versicherung Ok
Hallo Herbert,

was Du hier schreibst ist leider nicht ganz so einfach.

Sachlage ist folgende: Wenn Du in Spanien unterwegs bist, dann gilt tatsächlich in erster Linie das spanische Recht. Also in Spanien kannst Du nicht wegen fahren ohne Führerschein drankommen, hältst Du Dich an die Begrenzungen, die in Spanien gelten.

Das Problem aber: Angenommen Du baust mit einem Deutschen einen Unfall, dann gilt plötzlich das spansiche Recht nicht mehr und das Verfahren wird in Deutschland vor einem deutschen Gericht sein. Die wissen dann, daß Du ohne gültige Fahrerlaubnis nur 5 PS führen darfst und da bekommst Du dann Ärger. Wenn die Versichrung das mitbekommt (wovon ich ausgehe, dann wird die vermutlich auch nicht zahlen, spanische Versicherer zahlen sowieso äußerst ungern).

Ich hatte vor 4 Monaten einen PKW-Unfall in Spanien und mein Auto wurde schwer beschädigt (6000€ Schaden). Leider war der/bzw. die Unfallgegnerin eine Spanierin, so daß die ganze Geschichte auch in Spanien geregelt werden muss... Anwalt von mir versucht nun seit über 3 Monaten das Geld einzufordern (die gute Frau kam über ein Stoppschild in die Haupstraße rein und traf mein Auto auf Höhe der hinteren Türe und Hinterachse).
Glück im Unglück hätte ich da noch gehabt, wenn der PKW des Unfallgegners in Deutschland zugelassen gewesen wäre, dann hätte ich das Geld schon längst, da dann die Schadensregulierung und der Gerichtsstandort in Deutschland wäre!
Naja es ist niemandem etwas passiert, was bei Unfällen die Hauptsache ist. Dauert eben ewig, bis Geld fließt (und dann vermutlich auch zuwenig für die Höhe des Schadens)...

Gruß Markus
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  #14  
Alt 29.01.2007, 18:06
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Aladin Aladin ist offline
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@ Henning,

Soweit mir bekannt ist, hängt es auch davon ab unter welcher Flagge das Boot läuft... Für ein Deutsches Boot gilt Deutsches Recht (zumindest hab ich das so mal gelernt)...

Auf Experimente würde ich mich da nicht einlassen...

Gruß Carsten
__________________
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  #15  
Alt 29.01.2007, 18:21
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Berny Berny ist offline
Berny
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Das stimmt so nicht ganz, es ist nur der Umstand, dass das ganze Verfahren, soferne beide Partein einverstanden sind, nach Deutschland abgetreten wird.

Dennoch gilt das Spanische Recht, auch wenn das Verfahren in D durchgeführt würde. Lediglich der Strafrahmen wird nach Deutschem Recht bemessen.
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