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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 30.04.2019, 17:31
Benutzerbild von bolli_man
bolli_man bolli_man ist offline
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Boot Infos

Auszug aus den Unterlagen welche meine Tochter bekommen hat / sie macht den Skipper B an Pfingsten in Sibenik:

Gültigkeit und Anerkennung
Der Inhaber dieses Zertifikates besitzt die Erlaubnis bis 12 Meilen vor der Küste oder den Inseln im
adriatischen Meer
- Passagierschiffe bis 3 Meilen vor der Küste und den Inseln zu führen
- Fracht oder Fischerboote zu führen
- Sportboote (alle Typen) zu führen
- Yachten bis 30 GT zu führen
- Charter-Yachten bis 30 GT ohne professionelle Crew zu führen
- Es wird für jedes motorbetriebene Wasserfahrzeug ein gültiger Bootsführerschein benötigt.
Beschreibung
Mit dem kroatischen Küstenpatent dürfen sowohl Motoryachten, Segelyachten als auch Katamaran
gefahren werden. Einzige Einschränkung: Es dürfen 30 GT (Gross-Tonnage) nicht überschritten werden.
Eine kommerzielle Nutzung ist mit diesem Bootsführerschein bis 3 Meilen Entfernung von der Küste
bzw. den Inseln erlaubt.
Im Gegensatz zu den deutschen Scheinen ist im kroatischen Küstenpatent der Funkschein (UKWSprechfunk)
enthalten. Da für alle Charterschiffe über 7 Meter Länge Seefunk vorgeschrieben ist, wird
beim Chartern immer ein Funkschein verlangt.
Das Mindestalter für das kroatische Küstenpatent B beträgt 16 Jahre (Der Fahrer muss am Prüfungstag
16 Jahre alt sein). Allerdings ist das Patent für Fahrer unter 18 Jahren auf Boote bis max. 20 PS begrenzt.
Ab 18 Jahren gibt es keine Einschränkungen bezüglich der Motorleistung mehr.
Außer in den kroatischen Küstengewässern wird das kroatische Küstenpatent auch anerkannt:
Gemäß einem Abkommen der Mitglieder der International Maritime Organization (IMO) über die
gegenseitige Anerkennung von Bootsführerscheinen erkennen die Mittemeeranrainerstaaten Ihre
Bootsführerscheine untereinander an. Quelle: Website der UNECE, Unece Resolution No 40 und
ECE/TRANS/…


Grundlagen kroatisches Küstenpatent und wichtige Regelungen
Eine Anerkennung der Patenten is in verschiedenen Dokumenten geregelt: Abkommen IMO, UNECE
Resollution No. 40 , UNECE ECE/TRANS/… Ergänzung
Für Personen mit 1. Wohnsitz in Deutschland wird das kroatische Patent in deutschen Gewässern jedoch
nicht anerkannt. Ausnahme: Der Inhaber ist im Besitz eines ICCs (International Certificate of
Competence)

Der alte jugoslawische Bootsführerschein, welcher vor dem Krieg ausgestellt wurde, ist nach wie vor
gültig. Er kann in einen aktuellen kroatischen Führerschein umgeschrieben werden sofern er von einer
Behörde, die in den heute kroatischen Gebieten liegt, ausgestellt wurde. Außerdem muss entweder im
alten Bootsführerschein der Funkschein enthalten sein oder der Inhaber muss im Besitz eines gültigen
Funkscheins sein.
__________________
VG, Alex
------------------------


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Geändert von bolli_man (30.04.2019 um 17:39 Uhr)
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  #2  
Alt 30.04.2019, 18:14
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von bolli_man Beitrag anzeigen
Auszug aus den Unterlagen welche meine Tochter bekommen hat ...
UNECE Resollution No. 40 , ...[/I]
Danke für die Info!! Jetzt wird es wieder sachlich.

Hier die Guidelines zum Dokument:
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Und das meine ich! In den FAQ´s: alles kann und nichts muß! Regelungen sehen anders aus! Solche Dokumente findet man ja zu Hauf, aber was jetzt erlaubt ist oder auch verboten steht wieder nicht drin.
__________________
Grüße Bernhard

"Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!"
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