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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #16  
Alt 07.03.2017, 09:11
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schwarzwaelder50 schwarzwaelder50 ist offline
Marlinisti
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Lächeln

Hallo Martin,
also ich sehe das so, aber das muss ja nicht stimmen. Und zwar meine ich, in dem Land, wo Du das Boot anmeldest ist, kommt auch diese Heimatlandflagge drauf.

Der Anker ist cool, aber muss es ein 5 Kg Anker sein, bei einem 43er RIB?

Wie gesagt, ist "nur" meine Meinung und die muss auch nicht stimmen.
__________________
Grüße aus dem Schwarzwald und so oft wie es geht vom Bodensee, oder Oberrhein.
Markus

Nach der Saison, ist vor der Saison, also freuen wir uns auf die kommende.

„Navigation ist, wenn man trotzdem ankommt”

Wer gute Freunde hat, ist wahrlich reich, denn die meisten sind Gold wert und einige sogar unbezahlbar.


Marlin 500, Yamaha 60 PS 4 Takt.

Chronik: Marlin 440S, Yamaha 40 PS 2 Takter, Zeepter 330 Al, Sail 9,9/15 PS mit 4 Takten, Trailer Eigenbau, Johnson 6/8 PS u. Johnson 20 PS.
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  #17  
Alt 07.03.2017, 10:19
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Zitat:
Ps: setzt Ihr die DE Flagge auch auf DE Seen?
als Patriot schon und auf dem Bodensee kommt noch der Bayernbanner dazu Click the image to open in full size. und wenn mans genau nimmt setze ich auch die Rubberdogs Fahne

Zitat:
Da ich in der Schweiz wohne (habe dem BSH extra geschrieben) bekomme ich keines. Dürfte sie demnach also eigentlich auch nicht setzen (unter 15 Meter aber eigentlich auch keine Pflicht)
das sehe ich als Schmarrn an denn man will ja wissen wem man gegenüber hat .Flagge zu zeigen gilt als Seemännisch und als solchen wollen wir ja respektiert werden
__________________
und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon
Bier im Glas
Gruß Harry
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  #18  
Alt 07.03.2017, 10:31
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Seesternchen Seesternchen ist offline
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Wir finden das auch blödsinnig,aber momentan sieht es so aus als würde niemand uns offiziell eine Flagge geben :(
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  #19  
Alt 07.03.2017, 12:32
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Zitat:
Zitat von Comander Beitrag anzeigen

das sehe ich als Schmarrn an denn man will ja wissen wem man gegenüber hat .Flagge zu zeigen gilt als Seemännisch und als solchen wollen wir ja respektiert werden
Da hat der Erdogan gestern aber ganz was anderes gesagt.

lg Franz
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  #20  
Alt 07.03.2017, 14:00
tom68 tom68 ist offline
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Das wurde glaub ich eh schon diskutiert.
Soviel ich mich erinnern kann ist rausgekommen, dass man am Sportboot nur die eigene Flagge setzen muss, Gastland ist freiwillig und verzichtbar.
__________________
Lg

Thomas
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  #21  
Alt 07.03.2017, 14:59
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Was wurde diskutiert? Es haben hier kaum welche den speziellen Fall wie wir, nämlich Deutsche Staatsbürgerschaft, Wohnsitz Schweiz, Boot in der Schweiz zugelassen.
Es kursiert hier viel halbwissen. Wir dürfen wie Martin es mit Links belegt hat eigentlich gar keine Flagge führen.

Die Frage ist: wie oft wird das tatsächlich kontrolliert? Und gibt es andere Möglichkeiten, außer einen Verein zu gründen, um offiziell überhaupt eine Flagge zu bekommen?
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  #22  
Alt 07.03.2017, 15:00
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Tom man muss unter 12 m gar keine setzen.
Links durchlesen hilft manchmal.
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  #23  
Alt 07.03.2017, 15:18
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Übrigens gilt das in der Schweiz als STRAFTAT wenn du einfach so die Flagge setzt.
Man darf auch als deutscher Staatsbürger nicht einfach so ohne ZERTIFIKAT die deutsche Flagge hissen!! Das ZERTIFIKAT bekommt man aber nicht mit Wohnsitz und Zulassung des Bootes im Ausland!

Da wir aber Flaggen hissen wollen, daher unsere Frage: welche Wege gibt es und wie oft wurdet ihr kontrolliert?
Zahlt ihr alle für das Flaggenzertifikat, oder hängt ihr die einfach so hin?

Offensichtlich ist hier die Rechtsgrundlage nicht allen bekannt.
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  #24  
Alt 07.03.2017, 15:50
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Seesternchen Seesternchen ist offline
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Geändert von Seesternchen (07.03.2017 um 16:03 Uhr) Grund: Link vergessen
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  #25  
Alt 07.03.2017, 16:14
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Hallo Nicole & Martin,

ein Flaggenzertifikat wird in D und CH nur für Landes Staatsbürger ausgestellt. So ist das beim BSH in D als auch der Schweizer Eidgenossenschaft.

Da Ihr aber eingebürgerte schweizer Bürger seit mit deutscher Nationalität, und zusätzlich ein in der Schweiz zugelassenes Boot betreiben wollt, solltet Ihr die schweizer Nationalflagge am Heck führen (mittig oder steuerbordseitig), das ist internationaler Brauch und auf internationalen Gewässern Plicht im Küstenbereich (auch am Bodensee). Gastlandflaggen werden dann etwas höher oder darüber gesetzt. Grundsätzlich gilt Flaggenführung vom Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, auf See werden diese nicht gesetzt.

Ob Ihr mit Wohnsitz ein in der CH zugelassenes Boot mit deutschem Bootsführerschein fahren dürft über längere Zeit (also nicht nur im Urlaub) sollte Euch die schweizer Zulassungsbehörde sagen können.


Geändert von DieterM (07.03.2017 um 19:45 Uhr)
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  #26  
Alt 07.03.2017, 17:47
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Hallo,

Harry hat ja schon den passenden Link gesetzt. Binnen ist eine Nationale nicht notwendig und am Bodensee auch nicht verpflichtend. Wurde früher mal kontrolliert, aber mittlerweile nicht mehr.

Schweizer Flaggen sieht man relativ viele auf dem See, meistens auch etwas größer als üblich (keine Ahnung ob da alle Boote einen Flaggenschein haben, Bodenseezulassung jedoch sicherlich). Auch die Schweizer Kursschiffahrt hat relativ große Flaggrn am Heck, wir hatten uns immer wieder mal gefragt ob man dafür einen Segelschein benötigt?
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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  #27  
Alt 07.03.2017, 18:05
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Zitat:
Sehr geehrter Herr Bundschuh

Hochseejachten und maritime Küstenboote können nur Schweizer Bürger oder schweizerische Vereine eintragen lassen (Art. 6 Jachtverordnung; SR 747.321.7). Gemäss Abs. 2 der genannten Bestimmung muss der Verein im Handelsregister eingetragen werden. Gemäss Abs. 4 darf kein ausländischer Einfluss verdeckt oder verheimlicht werden.


Mit freundlichen Grüssen

Dr. Reto Dürler


Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA

Chef des Schweizerischen Seeschifffahrtsamtes SSA
Folgende Info eben von höchster Stelle erhalten.
Dieter die Staatsbürgerschaft und Nationalität sind das gleiche. Wir haben nur die deutsche. Für die Schweiz haben wir lediglich eine Bewilligung, um hier 5 Jahre (statt Standard 3 Monate als EU Bürger) zu wohnen. Wir haben weder einen Pass noch dürfen wir wählen. Hierfür muss man nach min. 10jahren dies beantragen, welches dann von der Gemeinde per Volksentscheid bewilligt oder abgelehnt wird.

Eine Eintragung eines Vereins würde uns 400CHF kosten. Da eine Führung von nationaler Flagge < 15 Meter nicht Pflicht ist, werden wir uns eine eigene Vereinsflagge machen und an Backboard hängen. Diese wird auch schöner aussehen :). Gastland dann an Steuerboard. Mitte lassen wir dann eben frei.
Für Frankreich reicht eine gültige Zulassung in der Schweiz, Flagge ist nur nice to have.

In Deutschland (laut BSH) ist es ebenso. Es zählt die Staatsbürgerschaft PLUS Schiffsstandort.

Unsere Frage war eigentlich nur (und wurde bisher nur einmal beantwortet), ob ihr je auf ein gültiges Flaggenzertifikat überprüft wurden oder ob ihr die Fahne einfach setzt.
Die Versicherungen kommen hier auch gerne mal durcheinander :).

P.s.: Mit dem Führerschein hat dies nichts zu tun. Dieser muss lediglich von dem Land, auf wessen Gewässer du fährst, anerkannt werden. Dies tut Frankreich mit dem deutschen SEE Schein. Für den Bodensee brauchst man eben dieses Patent oder Gastpatent (ein Monat gültig mit SBFSee nach Beantragung) Oder eben einen schweizerischen Binnen Schein.
In der Schweiz kann man den Hochseeschein (entspricht in etwa dem SKS) machen, sofern man den Schweizer Binnen plus nachweislich 600Betriebsstunden auf Binnengewässern nachweisen kann.

Die Schweiz ist eben gerne mal etwas kompliziert :)

Liebe Grüsse
Martin
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  #28  
Alt 07.03.2017, 18:28
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Zitat:
Zitat von chumZar43 Beitrag anzeigen
Eine Eintragung eines Vereins würde uns 400CHF kosten. Da eine Führung von nationaler Flagge < 15 Meter nicht Pflicht ist, werden wir uns eine eigene Vereinsflagge machen und an Backboard hängen. Diese wird auch schöner aussehen :). Gastland dann an Steuerboard. Mitte lassen wir dann eben frei.
Für Frankreich reicht eine gültige Zulassung in der Schweiz, Flagge ist nur nice to have.

In Deutschland (laut BSH) ist es ebenso. Es zählt die Staatsbürgerschaft PLUS Schiffsstandort.

Unsere Frage war eigentlich nur (und wurde bisher nur einmal beantwortet), ob ihr je auf ein gültiges Flaggenzertifikat überprüft wurden oder ob ihr die Fahne einfach setzt.
Hallo Martin,

laut BSH wird ein Flaggenzertifikat nur erteilt, wenn keine andere Eintragung/Registrierung vorliegt. Durch die Registrierung am Bodensee (oder WSA oder IBS des ADAC) hat man m.E. automatisch die Berechtigung zur Führung der Nationalen. Binnen wie geschrieben freiwillig, aber am Meer verpflichtend. Das gilt mit Sicherheit nicht nur in D, denke auch andere Länder wie Frankreich haben das verpflichtend. Bei Italien meine ich, dass ich es auch kürzlich auf der Seite der Guardia Costiera gesehen habe.

Frag doch mal bei Deiner Zulassung nach, ob Du dann die Schweizer Nationale auf dem Bodensee führen darfst. Würde mich wundern wenn nicht.

Schwieriger wird es dann am Meer, denn da brauchst Du i.d.R. eine. Aber da gibt es auch keine schweizer Wapo, die das kontrolliert.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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  #29  
Alt 07.03.2017, 20:13
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Zitat von thball Beitrag anzeigen
Hallo Martin,

laut BSH wird ein Flaggenzertifikat nur erteilt, wenn keine andere Eintragung/Registrierung vorliegt. Durch die Registrierung am Bodensee (oder WSA oder IBS des ADAC) hat man m.E. automatisch die Berechtigung zur Führung der Nationalen. Binnen wie geschrieben freiwillig, aber am Meer verpflichtend. Das gilt mit Sicherheit nicht nur in D, denke auch andere Länder wie Frankreich haben das verpflichtend. Bei Italien meine ich, dass ich es auch kürzlich auf der Seite der Guardia Costiera gesehen habe.

Frag doch mal bei Deiner Zulassung nach, ob Du dann die Schweizer Nationale auf dem Bodensee führen darfst. Würde mich wundern wenn nicht.

Schwieriger wird es dann am Meer, denn da brauchst Du i.d.R. eine. Aber da gibt es auch keine schweizer Wapo, die das kontrolliert.
Da unser Boot im Kanton Thurgau zugelassen ist, was nicht anders geht und das in CH ist, hat der BSH schon mal gar keine Möglichkeit uns zu erlauben die deutsche Flagge zu hissen. Ich zitiere noch eine andere Mail von heute morgen:



]]Sehr geehrter Herr Bundschuh



Besten Dank für Ihre heutige Anfrage im Zusammenhang mit Ihrem Antrag für die Ausstellung einer Flaggenbestätigung für Kleinboote.



Auf dem von Ihnen erwähnten Merkblatt ist folgendes zu lesen:



2. Nationalität

Die Eigentümer des Bootes müssen Schweizerbürger sein oder ein schweizerischer Verein, der die Förderung der Sport- und Vergnügungsschifffahrt bezweckt. Ein/e Doppelbürger/in kann die Flaggenbestätigung nicht erwerben, sofern er/sie im Staat seines/ihres andern Bürgerrechts Wohnsitz hat.



Somit dürfen Sie weder Doppelbürger, d.h. 1 oder mehrere weitere Staatsbürgerschaften neben derjenigen der Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen wenn Sie in einem dieser Staaten wohnen. Wenn Sie nicht Schweizer sind, müssen Sie einen Schweizer Verein besitzen, der die Förderung der Sport- und Vergnügungsschiffahrt bezweckt.



Verbindliche Auskunft über die Möglichkeiten eine schweizerische Flagge an das Boot zu hängen gibt Ihnen:



Schweizerisches Seeschifffahrtsamt
Elisabethenstrasse 33
Postfach
4010 Basel
Tel. +41 58 467 11 20
Fax +41 58 467 11 29
dv-ssa@eda.admin.ch





Wir hoffen, diese Informationen sind Ihnen dienlich.





Logo_Helpline_EDA

Sahra Guggenheim Lovis

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA

Helpline EDA

CH- 3003 Bern

Tel. aus der Schweiz 0 800 24 7 36
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  #30  
Alt 07.03.2017, 20:17
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Ich hatte für meine früheren Boote und dem letzten MARLIN 16' immer das Flaggenzertifikat zu der WSA Zulassung, da F für Seegebiete dies verlangte und so auch auf Korsika nötig war.

Als ich mal Aukunft im Hafenamt in Propriano einholte für bestimmte Verhältnisse in Bonifaccio, legte ich dort meinen Pass mit sämtlichen Bootsdokumente einschl. dem Flaggenzertifikat vor zur Indentifizierung. Da war auch das Flaggenzertifikar dabei. Ansosnten habe ich auf Korsika die übliche internationale Beflaggung am Boot gehabt, daher Nationale und die Flagge Korsikas.

Inzw. heißt es, das F das Flaggenzertifikat an seinen Küstengebieten nicht mehr vorschreibt für Sportboote, damit sollte die örtliche nationale Zulassung ausreichend sein als Eigentumsnachweis.

Also mich würde es auch wundern, wenn die Schweiz ein in der Schweiz zugelassens Boot nicht die dazu gehörende Natinalflagge führen darf und dies auch noch ausdrüclich verbietet wenn der Eigentümer nicht Schweizer ist. Das würde gegen internationalem Brauch widersprechen privat und auch beruflich. Ich vermute, das es hier nur um das Flaggenzertfikat geht das auch in der Schweiz extra beantragt werden kann, und da gilt es grundsätzlich nur für einheimische Bürger genauso wie in D, aber auch diese mit zusätzlichen Rechten austattet. Vielleicht ergibt sich doch diesbezüglich auf der scxhweizer Boots Zulassungsstelle eine klärende Antwort darauf, die dann auch den Bodensee abdeckt.

Andersherum: wenn das Boot von Euch nun in D zugelassen würde, dann kommt ja die Nachzahlung der EU MWST (22% in I, oder 19% in D) auf Euch dazu mit den deutschen Zulassungskosten. Würdet Ihr dann das Boot in der Schweiz halten können? Dürft Ihr dann auch auf schweizer Seite in den Bodensee slippen?
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