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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 26.08.2011, 11:35
josh josh ist offline
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Boot Infos

So meine lieben, ich hab mir nun doch das Zodiac C310s von 2000 geholt, es fehlte zwar die ce konformitätserklärung, aber ich kann es trotzdem zulassen.
der Verkäufer war Anwalt und hat sich mit dem Schiffartsamt auseinandergesetzt.....die gesetzlich Regelung besagt, das Boote aus dem Ausland (Importe) ab ...äh ich glaube ab juni 1998 eine CE-Prüfung für eine Zulassung nachweisen müssen. Da auf meinem Boot am Heckspiegel auf dem Tollen Blechschildchen sowohl das CE-Zeichen als auch die CE NUmmer dahinter steht, reicht es bei mir, Fotos des Schildes als Nachweis für eine CE Prüfung mitzusenden.

So, nun bekomme ich das Boot schonmal angemeldet, allerdings sagte mir der nette her vom Schiffartsamt, das ich es zwar zulassen könne, aber nicht mit fahren dürfe, da man die Ce-erklärung immer mitsich füren müsse.....jetzt meine Frage? reicht da nicht auch das CE am Boot? wurdet ihr schonmal kontrolliert?

mfg

Sören
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  #2  
Alt 26.08.2011, 11:58
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von josh Beitrag anzeigen

....


So, nun bekomme ich das Boot schonmal angemeldet, allerdings sagte mir der nette her vom Schiffartsamt, das ich es zwar zulassen könne, aber nicht mit fahren dürfe, da man die Ce-erklärung immer mitsich füren müsse.....jetzt meine Frage? reicht da nicht auch das CE am Boot? wurdet ihr schonmal kontrolliert?

mfg

Sören
So ein Quatsch, kein Mensch führt eine CE-Homologation mit sich auf dem Boot. Das gehört Zuhause bei den Bootsunterlagen aufgehoben. Für unterwegs auf dem Boot muß man lediglich das Original der amtlichen Zulassung und seinen Bootsführerschein dabei haben. Es empfiehlt sich noch die Haftversicherungsbestätigung dabei zu haben, die in manchen Ländern Pflicht ist. Außerdem, hat jedes CE-zertfizierte Boot eigentlich ein CE-Schild am Rumpf, so auch mein Boot.

Ich habe vorsorglich auch noch eine Kopie der original quittierten Kaufrechnung vom Boot dabei, wegen der bezahlten MWST, da ich viel über Grenzen in Europa unterwegs bin, und es könnte ja mal kontrolliert werden. Das original Flaggenzertifikat vom BSH fehlt auch nicht wegen Frabnkreich-Küste, es wird dort als Eigentumsnachweis verlangt, wird aber außerhalb der EU auch immer wieder nützlich.
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  #3  
Alt 26.08.2011, 13:38
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David S David S ist offline
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...es wäre ja auch irgendwie blödsinnig, die Erklärung dabei zu haben, wenn man die Zulassung nur mit Vorlage der CE Erklärung bekommt...
Da reicht ja logischerweise die Zulassung, die Du ohne CE gar nicht hättest.

David
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  #4  
Alt 26.08.2011, 15:44
josh josh ist offline
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naja, logisch, das man nicht das original mitführt, aber laut Schiffartsamt ist eine Kopie der Konformitätserklärung wphö Pflicht
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