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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 29.03.2007, 23:50
rotbart
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Container die einfach umfallen

Hier noch eine Powerpoint Präsentation - einfach immer weiter klicken (linke Maustaste)

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  #2  
Alt 30.03.2007, 09:25
Benutzerbild von Jörg K.
Jörg K. Jörg K. ist offline
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Ist schon beängstigend was so alles aufs Wasser darf !!!
Da kann man ja froh sein wenn man keinen Container zufällig rammt. Es werden bestimmt einige "herrenlose" herum schwimmen.
Nicht nur eine handbreit Wasser unter dem Kiel, nein auch eine Hand breit Abstand zum Müll auf dem Wasser.

Gruß Jörg
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  #3  
Alt 30.03.2007, 09:29
rotbart
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Zitat:
Zitat von Jörg K.
Ist schon beängstigend was so alles aufs Wasser darf !!!
Da kann man ja froh sein wenn man keinen Container zufällig rammt. Es werden bestimmt einige "herrenlose" herum schwimmen.
Nicht nur eine handbreit Wasser unter dem Kiel, nein auch eine Hand breit Abstand zum Müll auf dem Wasser.

Gruß Jörg
Hi Jörg

leider nicht nur einige sondern VIELE auch im Mittelmeer, sogar in der Adria, die Zahl der verlorenen Container dürfte in die Tausende gehen und nicht alle gehen in Landnähe verloren.
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  #4  
Alt 30.03.2007, 10:25
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Klausowitz Klausowitz ist offline
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Hi rotbart hi Jörg,

Hab mir mal erzählen lassen das die großen Schiffe, diese Blechkisten
mit Radar erfassen und die automatische Ruderanlage einfach ausweicht.

Und wie sieht es eigentlich mit den Bergungsrechten aus ?

Wäre doch mal eine Aufgabe im Urlaub, son Ding ins Flachwasser
zu ziehen und dann in Folie eingeschweißte Außenboarder (500 Stück)
als Eigentum anzusehen.

Sorry, krieg schon Koller, will endlich aufs Wasser!

Thomas
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  #5  
Alt 30.03.2007, 11:01
rotbart
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Zitat:
Zitat von Klausowitz
Hi rotbart hi Jörg,

Hab mir mal erzählen lassen das die großen Schiffe, diese Blechkisten
mit Radar erfassen und die automatische Ruderanlage einfach ausweicht.

Und wie sieht es eigentlich mit den Bergungsrechten aus ?

Wäre doch mal eine Aufgabe im Urlaub, son Ding ins Flachwasser
zu ziehen und dann in Folie eingeschweißte Außenboarder (500 Stück)
als Eigentum anzusehen.

Sorry, krieg schon Koller, will endlich aufs Wasser!

Thomas
Wenn das RADAR die denn erfasst, habe schon selbst welche "gesehen", die praktisch nicht mehr aus dem Wasser herausguckten , wenn Du z.B. nachts mit einer Segelyacht da drauf rumpelst - kannst Du meist nur noch zu Fuß weitergehen
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  #6  
Alt 30.03.2007, 11:43
Benutzerbild von Klausowitz
Klausowitz Klausowitz ist offline
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Zitat:
Wenn das RADAR die denn erfasst, habe schon selbst welche "gesehen", die praktisch nicht mehr aus dem Wasser herausguckten , wenn Du z.B. nachts mit einer Segelyacht da drauf rumpelst - kannst Du meist nur noch zu Fuß weitergehen
Bin Schlauchbootfahrer ohne Radar/automatische Selbssteueranlage und das auch nur am Tage.

Mit "große Schiffe" meine ich die Berufsschifffahrt z.b. die auf der Ostsee.
Die Skandinavienfähren sollen mit solchen Systemen extra dafür ausgerüstet
sein um teure Schäden zu vermeiden.

Hoffe auch das niemand mit einem Container Kollidiert, besonders nicht bei
Gleitfahrt.
Lieber nen Container auf dem Schiff, als unterm Schlauchi.

Schönes WE noch und Gruß Thomas

PS. Was ist mit den Bergungsrechten oder Finderlohn?
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  #7  
Alt 30.03.2007, 12:08
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DieterM DieterM ist offline
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Hallo Freunde,

schon mal daran gedacht, das Radar unter Wasser nicht funktioniert?

Da gibt es nur die Möglichkeit mit speziellen und teuren Echoloten zu arbeiten die auch nach vorne schauen. Aber ob diese immer bei schneller Gleitfahrt alles erfassen, was so im Wasser schwimmt bezweifle ich.

Trotz aufmerksamer Fahrweise und Blick nach vorne verhindert nicht, das man gelegentlich doch in etwas reinrauscht ud sei es Treibholz, das knapp unter der Wasseroberfläche schwimmt.

Wer da vorsorgt durch entsprechend aufmerksame Fahrweise bzw. Navigation und einen Ersatz-Prop mit Splint und Werkzeug anBord hat, ist da eher schon auf der sicheren Seite. Trotzdem sind nicht alle Risiken auszuschließen und auch die gängigen Echolots (neudeutsch "Fischfinder") geben keine Sicherheit.
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  #8  
Alt 30.03.2007, 12:15
rotbart
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Zitat:
Zitat von DieterM
Hallo Freunde,

Wer da vorsorgt durch entsprechend aufmerksame Fahrweise bzw. Navigation und einen Ersatz-Prop mit Splint und Werkzeug anBord hat, ist da eher schon auf der sicheren Seite. Trotzdem sind nicht alle Risiken auszuschließen und auch die gängigen Echolots (neudeutsch "Fischfinder") geben keine Sicherheit.
Hallo Dieter
ob da ein neuer Prop + Splint ausreicht, wenn Du mit 20 kn in einen 40Fuß Container "rauscht"

Ich würde vermuten eine Rettungsinsel würde hilfreicher sein
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  #9  
Alt 30.03.2007, 12:18
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Zitat:
Zitat von Klausowitz
...


PS. Was ist mit den Bergungsrechten oder Finderlohn?
Da fragst Du am besten bei den jeweiligen zuständigen Wasserschiffahrtsämter nach, denn die verwalten die Flußabschnitte.

Bei Strandungen an der Küste handelt es sich um Strandgut, bis diese Sachen von den zuständigen Behörden abgesichert sind. Außerhalb der nationalen Gewässer gilt das internationale Bergerecht (?). Solange jemand anBord ist z.Bsp. der Schiffsführer (Kapitän) und Hilfe abgelehnt wird, wurde das Treibgut nicht aufgegeben.
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  #10  
Alt 30.03.2007, 12:44
hobbycaptain
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Reden

Zitat:
Zitat von DieterM
Außerhalb der nationalen Gewässer gilt das internationale Bergerecht (?). Solange jemand anBord ist z.Bsp. der Schiffsführer (Kapitän) und Hilfe abgelehnt wird, wurde das Treibgut nicht aufgegeben.
ich hab noch nie von einem Kapitän auf einem Container gehört, der seinen Container nicht aufgeben wollte .
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  #11  
Alt 30.03.2007, 13:14
rotbart
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Zitat:
Zitat von ferdi
ich hab noch nie von einem Kapitän auf einem Container gehört, der seinen Container nicht aufgeben wollte .
Nur das Eigentum an dem Container u.U. auch nicht, vielleicht hat er ja die Absicht wiederzukommen und zu suchen

Strandrecht ist in D passee, bei uns regelt das alles das BGB und da ist zu lesen :
-----------------
§ 958 Eigentumserwerb an beweglichen herrenlosen Sachen
(1) Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache.
(2) Das Eigentum wird nicht erworben, wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist oder wenn durch die Besitzergreifung das Aneignungsrecht eines anderen verletzt wird.

§ 959 Aufgabe des Eigentums
Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.

§ 960 Wilde Tiere
(1) 1Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden. 2Wilde Tiere in Tiergärten und Fische in Teichen oder anderen geschlossenen Privatgewässern sind nicht herrenlos.
(2) Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt.
(3) Ein gezähmtes Tier wird herrenlos, wenn es die Gewohnheit ablegt, an den ihm bestimmten Ort zurückzukehren.

§ 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos...........

es geht nun noch mehrere §§ über die Bienen !!!
----------------------------------------------------

Wenn Du also einen Container auch Dein Schlauchi legst, der über Bord fiel und nicht von einen Untergang stammt, bist Du NICHT der Eigentümer (höchstens der Besitzer) sondern hast etwas gefunden und damit natürlich auch Anspruch auf Finderlohn

Alles andere, was man so über Strandgut etc. redet, sind alte Legenden - längst abgeschafft. (in D)
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