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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Container die einfach umfallen
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#2
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Ist schon beängstigend was so alles aufs Wasser darf !!!
Da kann man ja froh sein wenn man keinen Container zufällig rammt. Es werden bestimmt einige "herrenlose" herum schwimmen. Nicht nur eine handbreit Wasser unter dem Kiel, nein auch eine Hand breit Abstand zum Müll auf dem Wasser. Gruß Jörg |
#3
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Zitat:
leider nicht nur einige sondern VIELE auch im Mittelmeer, sogar in der Adria, die Zahl der verlorenen Container dürfte in die Tausende gehen und nicht alle gehen in Landnähe verloren. |
#4
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Hi rotbart hi Jörg,
Hab mir mal erzählen lassen das die großen Schiffe, diese Blechkisten mit Radar erfassen und die automatische Ruderanlage einfach ausweicht. Und wie sieht es eigentlich mit den Bergungsrechten aus ? Wäre doch mal eine Aufgabe im Urlaub, son Ding ins Flachwasser zu ziehen und dann in Folie eingeschweißte Außenboarder (500 Stück) als Eigentum anzusehen. Sorry, krieg schon Koller, will endlich aufs Wasser! Thomas |
#5
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#6
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Zitat:
Mit "große Schiffe" meine ich die Berufsschifffahrt z.b. die auf der Ostsee. Die Skandinavienfähren sollen mit solchen Systemen extra dafür ausgerüstet sein um teure Schäden zu vermeiden. Hoffe auch das niemand mit einem Container Kollidiert, besonders nicht bei Gleitfahrt. Lieber nen Container auf dem Schiff, als unterm Schlauchi. Schönes WE noch und Gruß Thomas PS. Was ist mit den Bergungsrechten oder Finderlohn? |
#7
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Hallo Freunde,
schon mal daran gedacht, das Radar unter Wasser nicht funktioniert? Da gibt es nur die Möglichkeit mit speziellen und teuren Echoloten zu arbeiten die auch nach vorne schauen. Aber ob diese immer bei schneller Gleitfahrt alles erfassen, was so im Wasser schwimmt bezweifle ich. Trotz aufmerksamer Fahrweise und Blick nach vorne verhindert nicht, das man gelegentlich doch in etwas reinrauscht ud sei es Treibholz, das knapp unter der Wasseroberfläche schwimmt. Wer da vorsorgt durch entsprechend aufmerksame Fahrweise bzw. Navigation und einen Ersatz-Prop mit Splint und Werkzeug anBord hat, ist da eher schon auf der sicheren Seite. Trotzdem sind nicht alle Risiken auszuschließen und auch die gängigen Echolots (neudeutsch "Fischfinder") geben keine Sicherheit. |
#8
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Zitat:
ob da ein neuer Prop + Splint ausreicht, wenn Du mit 20 kn in einen 40Fuß Container "rauscht" Ich würde vermuten eine Rettungsinsel würde hilfreicher sein |
#9
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Bei Strandungen an der Küste handelt es sich um Strandgut, bis diese Sachen von den zuständigen Behörden abgesichert sind. Außerhalb der nationalen Gewässer gilt das internationale Bergerecht (?). Solange jemand anBord ist z.Bsp. der Schiffsführer (Kapitän) und Hilfe abgelehnt wird, wurde das Treibgut nicht aufgegeben. |
#10
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#11
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Strandrecht ist in D passee, bei uns regelt das alles das BGB und da ist zu lesen : ----------------- § 958 Eigentumserwerb an beweglichen herrenlosen Sachen (1) Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache. (2) Das Eigentum wird nicht erworben, wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist oder wenn durch die Besitzergreifung das Aneignungsrecht eines anderen verletzt wird. § 959 Aufgabe des Eigentums Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt. § 960 Wilde Tiere (1) 1Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden. 2Wilde Tiere in Tiergärten und Fische in Teichen oder anderen geschlossenen Privatgewässern sind nicht herrenlos. (2) Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt. (3) Ein gezähmtes Tier wird herrenlos, wenn es die Gewohnheit ablegt, an den ihm bestimmten Ort zurückzukehren. § 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos........... es geht nun noch mehrere §§ über die Bienen !!! ---------------------------------------------------- Wenn Du also einen Container auch Dein Schlauchi legst, der über Bord fiel und nicht von einen Untergang stammt, bist Du NICHT der Eigentümer (höchstens der Besitzer) sondern hast etwas gefunden und damit natürlich auch Anspruch auf Finderlohn Alles andere, was man so über Strandgut etc. redet, sind alte Legenden - längst abgeschafft. (in D) |
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