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  #1  
Alt 03.03.2013, 21:05
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Problem wegen Todesfall

Hallo Freunde,

vielleicht kann mir jemand bei folgendem Problem helfen.

Durch den Tod einer Großtante (um die sich die buckligen Verwandschaft
null gekümmert hat) was ich aus Verbundenheit schließlich jahrelang gemacht
habe ist mir folgendes Problem erwachsen.

Da im Altenheim außer mir kein Verwandter bekannt war, (in den letzten 8 Jahren wurde die Tante außer von mir durch niemanden besucht) wurde mir
da mit dem Tod der amtliche Betreuer entfällt, angetragen, die Beerdigung und die Auflösung der letzten Habseeligkeiten im Altenheim durchzuführen.

Dies habe ich am Freitag spätnachmittag auch in die Wege geleitet. Da die
Räumung schnell vonstatten gehen musste, war es mir nicht möglich, Kontakt
mit dem Nachlaßgericht aufzunehmen. Dies werde ich am Montag nachholen.

Wer kann mir hier folgende Fragen beantworten:

Kann ich die Beerdigungskosten irgendwie erstattet bekommen oder muss ich
diese selber tragen ?

Unter Zeugen habe ich das Zimmer geräumt, die abgenutzten Dinge wie Sofa,
Tisch, Teppich entsorgt. Vielleicht wichtige Dinge bzw. Gegenstände mit einem
geringen Wert im Keller eingelagert.

Kann mir hier einer der Erben, die sich 8 Jahre nicht gemeldet hatten, Ärger bereiten mit der Vorgehensweise.

Schlimm, wenn man jemand gern hatte und dann unter Druck handeln muss
um Beerdigung und Zimmerauflösung durchzuführen. Ich bin sehr down, da ich
erst vor einigen Tagen meinen Cousin (55 Jahre) und meine Tante verloren habe,
so dass mein rationales Denken stark eingeschränkt ist.

Vielleicht weis ja jemand, was ich noch beachten muss.

Gruß Erich
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  #2  
Alt 03.03.2013, 23:34
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4630 4630 ist offline
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Erst mal Herzliches Beileid ....

Eigendlich hättes du alles ablehnen müssen...
aber da du ein guter Mensch bist , hast du alle richtig gemacht
Bererdigungskosten kannst du Steuerlich absetzten ( allerdings sonst nix ) ...und
sollten die Erben anspruch erheben , kannst du die Kosten auf die Abwälzen....
Zumindest haste alles aufbewart was noch vorhanden war .....
allerdings weiß ich jetzt nicht wie lange du das das machen musst
__________________
Viele Grüße
Klaus


langsam kommt man auch an´s Ziel ......jetzt wird´s nur etwas schneller
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  #3  
Alt 04.03.2013, 00:09
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DieterM DieterM ist offline
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Herzliches Beileid Erich!

eigentlich dürfte die Tante ja auch Rente und krankenversichert sein. Möglicherweise war sie auch pflegebedürftig und hatte einen bevollmächtigten Betreuer, der nun eine Reihe von juristischen Handlungen vornehmen muß.

Da steht die Krankenkasse auch für Beerdigungskosten. Die mögliche Verwandschaft muß benachrichtigt werden und der Rest des Vermögens soweit vorhanden geht an alle berechtigten Erben.

Vorsicht bei der Auflösung des Hausrates, denn hier haben Erben sicher auch ein Mitsprache Recht. Am besten Du sprichst auf Deiner Gemeinde oder der Meldestelle Deiner Tante vor und fragst auf was Du alles achten mußt.
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  #4  
Alt 04.03.2013, 10:52
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Moin Erich,

vorab mein aufrichtiges Beileid und viel Kraft in dieser dunklen Zeit!

Leider hast Du in so einem Fall immer nur Ärger und bürokratischen Aufwand ohne Ende. Wie Klaus schon schreibt ist es immer ganz wichtig das Erbe vor Gericht auszuschlagen, solange nichts für Dich zu erwarten ist. Nur dann kannst Du auch die Kosten der Bestattung unter Umständen ablehnen.

Wir hatten etwas ähnliches letztes Jahr mit der Halbschwester meiner Schwiegermutter, zu der aber gar kein Kontakt bestand. Da flatterte eine Zahlungsaufforderung der Satdt Unna bei uns ins Haus, dass wir die durch die Stadt bestellte Beerdigung zu tragen haben. In Nordrheinwestfalen ist es wohl so geregelt, dass die Kosten bis zu Erben 2. Grades eingefordert werden können. In Bremen ist dies aber nicht zulässig, so dass aber erst einmal ein Anwalt zurück schreiben musste etc. und wir auch das Erbe ausschlagen mussten.

Die Krankenkasse übernimmt KEINE Beerdigunskosten, es sei denn es ist eine besondere Police mit einer eingebundenen Sterbeversicherung. Es gibt aber sehr wohl ein geringes Sterbegeld, was aber die Bestattungskosten im Regelfall bei weitem NICHT deckt
__________________
Viele Grüße, Peter
____________________________
P.S.: Wer lesen kann ist klar im Vorteil :zwinkern

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  #5  
Alt 04.03.2013, 11:18
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DieterM DieterM ist offline
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Zitat:
Zitat von desmo Beitrag anzeigen
Moin Erich,

....

Die Krankenkasse übernimmt KEINE Beerdigunskosten, es sei denn es ist eine besondere Police mit einer eingebundenen Sterbeversicherung. Es gibt aber sehr wohl ein geringes Sterbegeld, was aber die Bestattungskosten im Regelfall bei weitem NICHT deckt
Richtig, Sterbegeld wird von der einen oder anderen Krankenkasse gezahlt, nicht Beerdingungskosten wie ich sagte. In unserer BKK ist dieses auch enthalten und manchmal zahlt der ehemalige Arbeitgeber, bei dem man in Rente ging, auch noch etwas dazu. Außerdem sind Beerdigungskosten sehr unterschiedlich ob traditionell oder Verbrennung angesagt ist, der Rest hängt von dem Procedere ab. Die Grabkosten fallen unterschiedlich in der BRD aus je nach Region.
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  #6  
Alt 04.03.2013, 13:47
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Problem wegen Todesfall

Danke für Eure schnellen Antworten. Nur so viel vorab wegen Stress.
Dieter, die Aufgaben des Betreuers enden mit dem Tode der zu betreuenden
Person. Dann muss jemand aus der Verwandtschaft weiter tätiig werden. Trotzdem hat mir der Betreuer weiter geholfen.
Die Kosten für die Beerdigung sind gedeckt, so viel weiss ich jetzt.
Glücklicherweise können Betreuer und Heimleitung bestätigen, dass
nur quasi wertlose Gegenstände entrümpelt wurden, die paar evtl.
wertvollen Teile habe ich unter Zeugen aus dem Heim entnommen und
eingelagert. Sollte als jemand kommen und was wollen, bin ich abgesichert.

Gruß Erich
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  #7  
Alt 05.03.2013, 07:56
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Hallo Erich,

ich spreche jetzt nur für Dtld.:

Der Bestatter sollte folgende Aufgaben für dich erledigt haben:

Besorgung der Sterbeurkunden, wobei die für soziale Zwecke (Kirche, Rente, Krankenkasse) kostenfrei sind
Todesfallmeldung an die Krankenkasse/Pflegeversicherung; das Amt, welches den event. Schwerbehindertenausweis ausgestellt hat; an das Geburts-, Heirats- und Sterberegister;
Abmeldung der gesetzl. oder priv. Rente.

Bei der kontoführenden Bank legst du eine Sterbeurkunde vor. Die ziehen sich eine Kopie. Das Vermögen des Nachlaßes wird zum Zeitpunkt des Todes festgestellt. Solltest du eine Vollmacht über den Tod hinaus haben, kannst du weiterhin darüber verfügen, mußt allerdings den Erben darüber Rechenschaft ablegen. Weiterhin solltest du alle Kontoauszüge der letzten 13 Monate durchsehen. Nur so siehst du wo Geld her kommt bzw. hin geht. Lastschriften einfach zurückgehen lassen, wenn du keine Adresse für den Vorgang hast, die melden sich dann schon.

Grundsätzlich gilt, dass alle direkt in Verbindung mit dem Todesfall stehenden Kosten aus dem Nachlaß vor Verteilung des Nachlaß zu begleichen sind. Dies sind alle üblichen Kosten der Beeerdigung bis hin zum setzen und event. in 20 Jahren wieder abzuräumen des Grabsteines sowie die Grabpflege über diesen Zeitraum. Hierzu gehören aber auch Leichenschmaus, Fahrt- und Telefonkosten, Kosten für einen schwarzen Anzug, etc.

Sollten die Beerdigungskosten höher als der Nachlaß sein, so kannst du die Differenz als Sonderausgabe bei deiner Steuer geltend machen. Die Auslagen kannst du dir von den Erben bzw. von den Bestattungspflichtigen zurück holen. Gesetzestexte hierzu müsste ich raussuchen.

So, das war's in Kürze.

Erich, wenn du noch Fragen hast schicke mir eine PN, ich gebe dir dann meine Telefonnummer.
__________________
Gruß Michael

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  #8  
Alt 05.03.2013, 13:08
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Todesfall

Hallo Michael,

vielen Dank für Deine Antwort.Das meiste ist jetzt schon dank Hilfe
verschiedener Personen bei mir vor Ort bereits geklärt.

Sende Dir aber nach der Beerdigung am Freitag, wenn ich mal ein
wenig Ruhe habe, noch mal ne PN zu verschiedenen Fragen.

Ich war heute bei Gericht und habe die Sterbeurkunde abgegeben.
Leider war bei Gericht die Auskunftsfreude sagen wir mal "unterirdisch"
schlecht. Meine Großtante muss aber wohl alles geregelt haben.
Habe einen sehr interessanten Brief erhalten und gehe davon aus
dass ich keinerlei Ärger bekommen kann mit evtl. Erben usw.

Sie hat z. B. auf der Bank hinterlegt, dass ich informiert werde, dass
alle Kosten für die Beerdigung abgesichert sind.

Gruß Erich
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