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  #16  
Alt 25.05.2007, 12:01
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kerlchen kerlchen ist offline
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Hallo!

Wir wurden bei unsere 2 Ausfahrt mit dem Gespann, gleich mal auf der Autobahn angehalten zu einer Kontrolle.

Das einzige was die Herren sehen wollten waren Zulassung und Führerschein.

Dann teilten sie uns mit, das wir das Gesamtgewicht von 3.5 t überschreiten (2400 Auto + 1300 Trailer) und bitte die Geschwindigkeit bei 80 kmh auf der Autobahn beachten sollen.(gefahren sind wir zw. 90 und 100 kmh)
Außerdem wollte er wissen ob der Fahrer auch einen E zu B Schein hat.

Sie waren sehr freundlich
__________________
-------------------------------------------------
Beste Schlaucherl Grüße

Herwig


B S C 62 Sport / Yamaha F175AETX
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  #17  
Alt 25.05.2007, 14:04
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von kerlchen
.............
Außerdem wollte er wissen ob der Fahrer auch einen E zu B Schein hat.
...................
hat er das im FS nicht herauslesen können ?
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  #18  
Alt 25.05.2007, 14:16
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elmarG. elmarG. ist offline
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Zitat:
Zitat von ferdi
hat er das im FS nicht herauslesen können ?
...wahrscheinlich kennt er jemanden, der lesen kann...
__________________

...wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht...
Man erreicht mehr mit einem freundlichen Wort und einer Pistole, als mit einem freundlichen Wort alleine. -Al Capone
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"
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  #19  
Alt 25.05.2007, 14:51
goeberl
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Zitat:
Zitat von ferdi
hat er das im FS nicht herauslesen können ?
war wahrscheinlich noch ein alter führerschein. bei den neuen ist es schon mit bildern gemacht. der gesetzgeber kümmert sich halt um seine kontrollorgane .
lg martin
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  #20  
Alt 25.05.2007, 20:42
stebn stebn ist offline
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Zitat:
Zitat von goeberl
danke ferdi!
dass heisst jetzt für die eigentliche frage aus den ersten posting, dass stefan so oder so 100 fahren darf. selbst, wenn der f1 wert gilt.
lg martin

Wenn F.1 wert gilt wiegt beides zusammen 3550kg (2800+750), bei F.2 3388kg ( 2800+588)


Ich gehe aber auch davon aus das F.2 gilt
__________________
Gruß Stefan
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  #21  
Alt 25.05.2007, 20:49
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suncamper2005 suncamper2005 ist offline
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Zitat:
Zitat von ferdi
also:

1) KFZ bis 3,5 t höchster zulässiger Gesamtmasse mit leichtem Anhänger: 50/100/100/100 (Ortsgebiet/freiland/Autostrasse/Autobahn)

2) KFZ bis 3,5 t höchster zul. Gesamtmasse mit schwerem Anhänger, wenn die Summe der höchstzul. Gesamtmassen 3,5 t nicht überschreitet: 50/80/80/100

3) KFZ mit schwerem Anhänger, wenn die Summer der höchstzul. Gesamtmassen mehr als 3,5 t beträgt: 50/70/70/80

E zu B ist nur für Punkt 3 notwendig.


PS:
Definition leichter Anhänger: bis 750 kg höchstzul. Gesamtmasse
Definition schwerer Anhänger: über 750 kg höchstzul. Gesamtmasse

Moment zu Punkt 2.

unter 3,5 t wenn das zugfahrzeug "leer" schwerer ist als Hänger "voll"

Dh auch mit schweren Hänger bsp 1500 kilo HZGG un das Auto hat leergew 1505 Kilo darf ich 100 fahren!! natürlich wenn alles zusammen unter 3,5 t bleibt!

mfg chri
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  #22  
Alt 25.05.2007, 22:49
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Zitat:
Zitat von suncamper2005
Moment zu Punkt 2.

unter 3,5 t wenn das zugfahrzeug "leer" schwerer ist als Hänger "voll"

Dh auch mit schweren Hänger bsp 1500 kilo HZGG un das Auto hat leergew 1505 Kilo darf ich 100 fahren!! natürlich wenn alles zusammen unter 3,5 t bleibt!

mfg chri
das seh ich nicht so, lieber Chris, obwohl Dein Geschreibsel ein bisserl schwer verständlich ist, weil Du Dich nicht an die gesetzl. Ausdrücke hältst (leer, voll .... ).
es zählen immer die zulässigen Gesamtmassen für die Vmax.
Nur bei der Anhängelast zählt bei ungebremsten leichten Hängern das tatsachl. Gewicht und nicht das zulässige Gsamtgewicht, was Du ziehen darfst.

Im Klartext - ein Auto, das 500 kg ungebremst ziehen darf, darf auch einen ungebremsten 750kg Anhänger ziehen, wenn er nicht voll beladen ist und nicht mehr als 500kg insgesamt wiegt.

und noch ein Bonmot - wenn man keinen E zu B hat, dann darf man z.B. auch kein Gespann lenken, bei dem das höchstzul. Gesamtgewicht mehr als 3,5 t beträgt, auch wenn der Anhänger gar nicht beladen ist und man mit dem tatsächl. Gewicht 1000 kg drunter wäre.
Z.B: darf meine Frau ohne EzuB nicht mit meinem leeren (ohne Boot) 1500kg Anhänger fahren (360 oder 400 kg Eigengewicht ).

das tatsächliche Gewicht wird nämlich nur bei leichten Anhängern genommen, bei schweren zählt immer das höchstzulässige Gewicht. Hab jetzt extra nochmal in meinen Fahrschulunterlagen nachgeschaut, weil mir ein Polizist aus dem Forum (nicht Berny ) Gegenteiliges erzählt hat (nämlich, dass auch bei schweren Hängern das tatsächl. Gewicht zählt und dass man deshalb mit einem leeren Anhäger auch ohne EzuB fahren dürfte, auch wenn das höchstzulässige über 3,5t liegt)


aber eigentlich gehts hier ja um Geschwindigkeiten , und ausserdem ist die Auslöserfrage schon lang beantwortet .
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  #23  
Alt 25.05.2007, 23:59
goeberl
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ferdi, nochmal kurz zu punkt 1:
also wenn ich ein auto mit zb. 3to höchstzulässiges ggw hab und da einen 750kg trailer dranhänge, dürfte ich dann mit dem b-schein noch fahren?
kann mich da noch dumpf an so ein stvo-paradoxon aus der fahrschule erinnern*g*.
lg martin
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  #24  
Alt 26.05.2007, 00:35
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N8falke N8falke ist offline
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Ist bei mir zwar schon ein bisserl länger her mit der Fahrschule, aber ich glaub Du erinnerst Dich richtig. Das Auto dürfte sogar 3,5 to höchst zulässiges Ges. Gew. haben - (3500 + 750 = 4250 kg)
__________________
Liebe Grüsse und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel!!!
Dein/Euer Manfred
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Sie ist farb- und geruchlos, tut LEIDER nicht weh und ein wirksamer Impfstoff ist nicht in Sicht!!!


Die schlimmsten Geisseln der Menschheit sind Neid, Mißgunst, Intoleranz und Egoismus!
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  #25  
Alt 26.05.2007, 00:42
goeberl
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genau so hab ichs in erinnerung. weiss aber nur, dass man das ganze dann mit dem b-schein fahren darf. bei der geschwindigkeit bin ich mir nicht sicher. aber ich glaube, mit leichtem anhänger sinds 100km/h. daher auch mit einem leichten anhänger und 4250kg.
lg martin
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  #26  
Alt 29.05.2007, 16:34
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MichaelH MichaelH ist offline
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Zitat:
Zitat von ferdi
Nur bei der Anhängelast zählt bei ungebremsten leichten Hängern das tatsachl. Gewicht und nicht das zulässige Gsamtgewicht, was Du ziehen darfst.

das tatsächliche Gewicht wird nämlich nur bei leichten Anhängern genommen, bei schweren zählt immer das höchstzulässige Gewicht.
Ist der Unterschied nicht eher der E zu B als leichter oder schwerer Anhänger?

Mit E-Schein darf ich einen leeren 3,5t-Hänger hinter einem Polo nachziehen.

Andererseits darf ich einen ungebremsten leichten 750kg Anhänger auch nicht unbeladen hinter einem Auto herziehen welches nur für zb. 500kg ungebremste Anhängelast zugelassen ist, oder?

Egal, mein 750kg Anhänger hatte schon öfters auf der Waage 1,3t und fährt zu meiner Freude noch immer.

Bei Anhägergesetzen kennen sich nichtmal die Polizisten aus. Wenn die einen dicken Hänger sehen wollen die E zu B sehen, dann sind sie zufrieden. Wenn ich mit meinem Hänger 70km/h auf der Bundesstraße fahre, halten die mich auf und fragen mich ob ich deppert bin.
__________________
LG
Michael
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  #27  
Alt 29.05.2007, 16:52
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Zitat:
Zitat von MichaelH
Andererseits darf ich einen ungebremsten leichten 750kg Anhänger auch nicht unbeladen hinter einem Auto herziehen welches nur für zb. 500kg ungebremste Anhängelast zugelassen ist, oder?

doch, genau das darfst Du (zulassungsmäßig, vom FS gibts da eh kein Problem). Hab ich weiter oben schon irgendwo geschrieben.

Einen schweren Hänger hingegen darfst ohne EzuB nur fahren, wenn das höchstzul. Gesamtgewicht unter 3,5t bleibt, Über 3,5t zul. Gesamtgewicht brauchst EzuB, auch wenn der Hänger leer.
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  #28  
Alt 02.06.2007, 09:41
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mcstander mcstander ist offline
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hallo Ö-Land,

was arbeiten dort nur für Kollegen???

Auf der A1 bekomme ich jedesmal einen Weinkrampf, wenn die Wochenendfahrer mit ihrem Gespann lt. Tacho 80 km/h fahren
Und die wundern sich dann auch noch, dass sie von den "rasenden" Lkw überholt werden...

Fakt ist, dass der Tacho des Pkw alles andere als genau arbeitet, während der Fahrtenschreiber im Lkw eichfähig ist. Diese sind mit reellen 84-89 km/h unterwegs, also zeigt das Instrument beim "Wohnwagentrucker" irrwitzige 95-110 an.

Also, immer so schnell wie der Lkw vor einem und es kann nichts passieren (außer vielleicht in Ö. ), denn letztendlich ist der Zeitgewinn minimal!
__________________

Schöne Grüße

Olli
( Meine Frau sagt, ich sei glücklich verheiratet )

Geändert von mcstander (02.06.2007 um 09:47 Uhr)
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  #29  
Alt 06.06.2007, 03:18
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suncamper2005 suncamper2005 ist offline
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Hallo Ferdi

deine Aussage:
Zitat:
Nur bei der Anhängelast zählt bei ungebremsten leichten Hängern das tatsachl. Gewicht und nicht das zulässige Gsamtgewicht, was Du ziehen darfst.

Im Klartext - ein Auto, das 500 kg ungebremst ziehen darf, darf auch einen ungebremsten 750kg Anhänger ziehen, wenn er nicht voll beladen ist und nicht mehr als 500kg insgesamt wiegt.


STIMMT sicherlich nicht

Du hast IMMER!!! auf die papiere zu achten, wenn drinnen steht der Hänger ist für 750 kg zugelassen und dein Auto darf nur 700 kilo und du hättest auch nur 700 kilo drauf ist das scheissegal, die Zulassung ist ausschlaggebend, das kannst mir zu 100 prozent glauben, hatte erst e zu b prüfung und da war das Prüfungsteil! Hatte sogar der Prüfer uns gezapft, also wieviel du innerhalb der Hängerzulassung drauf hast ist uwrscht, das HZGG zählt!!

Frag mal nach wennst mirs nicht glaubst.

mfg chri
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  #30  
Alt 06.06.2007, 06:15
Twikey Twikey ist offline
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Fragen???

Hallo Ihr Spezialisten
Da Ihr Euch offenbar ziemlich einig seid, stimmt es vielleicht doch... Ich hielt es beim Lesen für einen 'Österreicherwitz', dass das zulässige Gesamtgewicht eines Anhängers massgebend sein soll. In der Schweiz (da darf man eh nur 80 fahren, auch Ihr mit Euren 100er-Zulassungen ) gilt für die Prüfung (braucht man BE oder nicht) und die Anhängelast am Fahrzeug das EFFEKTIVE Gewicht. Das zulässige GG brauche ich nur, um zu messen, ob der Anhänger selber überladen ist.
Andernfalls dürfte ich z.B. mit meinem Volvo (1800 kg Anhängelast) nie im Leben einen Autotransport-Anhänger ziehen - letzthin hatte ich einen ausgeliehen, der ist 780 Kilo schwer (Leergewicht), hatte aber ein zul. GG von 3500 Kilo
Liebe Grüsse von Michael, Euerm CH-
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