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E-bay und andere Net-Angebote Hier könnt Ihr Links zu diversen Netzangeboten reinstellen. |
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#1
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Ich muss Nordy recht geben, in Österreich gibt es sogar, wenn das gewerbsmässig gemacht wird, im Strafgesetzbuch einen eigenen Paragraphen.
Also so einfach ist das wieder nicht mit der freien Marktwirtschaft! ++++++++++++++++ Sachwucher § 155. (1) Wer außer den Fällen des § 154 gewerbsmäßig die Zwangslage, den Leichtsinn, die Unerfahrenheit oder den Mangel an Urteilsvermögen eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für eine Ware oder eine andere Leistung einen Vermögensvorteil versprechen oder gewähren läßt, der in auffallendem Mißverhältnis zum Wert der eigenen Leistung steht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wenn er jedoch durch die Tat eine größere Zahl von Menschen schwer geschädigt hat, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine solche Forderung, die auf ihn übergegangen ist, gewerbsmäßig wucherisch verwertet. (3) Neben der Freiheitsstrafe kann in allen Fällen auf Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen erkannt werden. ++++++++++++++++ Dann gibt es noch Paragraphen im AGB und vieles mehr, die solche Sachen regeln. Klar ist aber auch, dass dies das Gericht entscheiden muss. Wenn der Käufer nicht klagt, ist natürlich alles kein Problem. Wo kein Kläger, da kein Richter, sagt ein alter Spruch. |
#2
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e-bay und andere Angebote
Hallo @ Nordy,
ich sehe das genau wie Du und würde mich freuen wenn solche Leute aus dem Verkehr gezogen würden. Hallo @ Skymann, es ist zwar ärgerlich mit der Servicewüste Deutschland, möchte Dir aber mal ein Beispiel aus dem Unternehmen schildern, in dem ich tätig bin. Sanitär/Heizungs/Klempner-Betrieb. Ein Kunde kommt und möchte ein Stück Blech auf Maß geschnitten und gefalzt haben. Dies geht exakt nur auf der Abkantbank. Das muss ein Monteur machen, der das "drauf" hat. So kommt zu dem bißchen Blechpreis halt schnell 1/2 Arbeitsstunde hinzu die 17,40 + MWST kostet. Inzwischen sind die Preise im Gewerbe so versaut, dass es sich kein Firmenchef mehr erlauben kann, dies umsonst zu machen, zumal der Kunde den dazu gehörigen Ofen im Baumarkt gekauft hat, wo es aber halt kein Blech auf Maß gibt. Hätte der Kunde den Ofen beim Fachhandwerker gekauft, hätte der Chef auch die Möglichkeit gehabt, 1/2 Preis zu machen. Übrigens, ich habe einen aussagekräftigen Vergleich: Markt Intern hatte einen Preisvergleich zwischen uns und einem Baumarkt im Nachbarort durchgeführt (Ich hatte mich gewundert, und dachte "Welcher Trottel stellt den diese Teile zusammen, die passen doch gar nicht" aber das war ein Testangebot von Markt Intern, die immer wieder solche Preisvergleiche machen, und zwar bundesweit. Hinterher durften wir lesen, dass der Baumarkt bei allen Zubehörteilen ca. 40 % teurer war und alle Porzellan- und Armaturenteile, die nicht im Angebot waren, 15 % teurer. Natürlich bekommst Du ohne Beratung aus dem Internet Teile noch günstiger. Genau das aber zwingt die Firmen - wie in Deinem Fall - jegliche Dienstleistungen "abzukassieren. Erich |
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