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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 28.07.2020, 19:38
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Zitat:
Zitat von saver_g2 Beitrag anzeigen
WSA ist eine Deutsche Zulassung - wie der KFZ Schein....
Dirk,

das ist leider nicht Richtig!

Du hast KEINE Zulassung, nur eine Registrierung!!!

Diese Thema wurde über Tage im Booteforum durchgekaut.... Boote in Deutschland haben KEINE Zulassung!
( Ausnahme BODENSEE... dort brauchst du eine Zulassung )


Weder der ISB noch die WSA Registrierung ist eine ZULASSUNG!

lg

Robert
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  #2  
Alt 28.07.2020, 19:46
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Zitat:
Zitat von Robert29566 Beitrag anzeigen
............
Du hast KEINE Zulassung, nur eine Registrierung!!!

Diese Thema wurde über Tage im Booteforum durchgekaut.... Boote in Deutschland haben KEINE Zulassung!
( Ausnahme BODENSEE... dort brauchst du eine Zulassung )


Weder der ISB noch die WSA Registrierung ist eine ZULASSUNG!
Na ja Robert,

ich habe mit dem WSA Schein einen
- Ausweis , über das Kleinfahrzeugkennzeichen
der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
ausgestellt von "Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes"

Somit einen "offizielles Dokument" - eben wie ein KFZ Schein.
Dieses Papier/Schein (wie auch immer) wird somit automatisch in der EU anerkannt (muss ja da offizielle Behörde)...

Wer , wie das wo disskutiert - sag ich lieber nix zu. Das ist wie überall.
Fakt ist dieser Schein muss anerkannt werden, die anderen müssen das irgendwie vereinbaren. Da "Vereine" diese Papiere ausstellen....

Kann ja jeder machen wie er will - WSA reicht mir vollkommen und spart den Papierkram mit der Verlängerung ...
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mit besten Grüßen
Dirk
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  #3  
Alt 28.07.2020, 20:17
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Hallo,

Grundsätzlich verliert der IBS auch nach zwei Jahren nicht seine Gültigkeit innerhalb der EU.....Der IBS ist International... und deshalb nur zwei Jahre International gültig....

Die Registrierung erlischt erst mit der " Rückgabe " deines IBS... somit könntest du Dir auch die 20. - Euro sparen, wenn du innerhalb der EU bleibst.

Lg

Robert
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  #4  
Alt 29.07.2020, 08:24
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Zitat:
Zitat von Robert29566 Beitrag anzeigen
Grundsätzlich verliert der IBS auch nach zwei Jahren nicht seine Gültigkeit innerhalb der EU.....Der IBS ist International... und deshalb nur zwei Jahre International gültig....

Die Registrierung erlischt erst mit der " Rückgabe " deines IBS... somit könntest du Dir auch die 20. - Euro sparen, wenn du innerhalb der EU bleibst.
Na das stimmt jetzt nicht so ganz.
Genau der "internationale" Teil muss ja alle 2 Jahre verlängert werden. Steht ja auch so auf dem Schein drauf. Von in EU gültig ... - steht da überhaupt nix.
"In Deutschland unbegrenzt gültig"
von EU lese ich da überhaupt nix.

Da mir das beim ersten Boot zu doof war - bin ich dann direkt zum WSA gewechselt.

Zitat:
Zitat von rg3226 Beitrag anzeigen
Hier noch einmal etwas darüber:
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Die Seite von Andreas ist gut - aber privat und auch schon länger nicht aktualisert.
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg ibs_deutschland.jpg (292,2 KB, 9x aufgerufen)
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mit besten Grüßen
Dirk
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  #5  
Alt 29.07.2020, 12:32
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Hallo Dirk...genau dieses Thema wurde im Booteforum gut durchgekaut...auch mit Quellen und Rechtlern...ich habe das auch bis vor kurzem nicht gewusst...aber es ist so...
Lg

Robert
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