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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 09.06.2008, 10:42
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Berny Berny ist offline
Berny
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FB1 Patent in Österreich - jetzt möglich

So, nach langem hin und her, mal ein erster Schritt in diese Richtung:

Grundsätzliches: Dieses Kursangebot ist noch nicht offiziell (aber hiermit öffentlich bekannt), sondern speziell für User dieses Forums gedacht. Er soll ein erster Schritt in die richtige Richtung vorgeben.

Die Yachtschule Um Links zu sehen, bitte registrierenbietet einen Kurs an, bei dem man den FB1 in Österreich machen kann. (Siehe die Diskussionen rund um den FB1 in Österreich)

Was wird geboten:
Kurs analog zur Ausbildung des Kroatischen Küstenpatents mit Kartenarbeit, Praxis ist nicht notwendig

Was bekommt man dafür:
Küstenpatent für FB1 und IC für Costal Waters 3 sm >> ausgestellt von einem österreichischen Verband (zB VKSOE Um Links zu sehen, bitte registrieren )

Voraussetzung für diesen Kurs:
Österreichisches Patent Seen und Flüsse bis 10 m

Kosten für diesen Kurs:
20,- € Unterlagen
119,- € Kurs
50,- € IC
30,- € Prüfungsgebühren

219,- € Gesamtkosten
Dieser Kurs ist günstiger als das HR Küstenpatent ansich.

Kurs- und Prüfungsort:
Schwanenstadt, Oberösterreich

Mindestteilnahme:
10 Personen (Dieser Kurs und der Preis ist ein Spezialkurs für Rubberdogs!)

IC:
Eine sofortige Ausstellung des IC bei erfolgreichen Prüfungsabschluss ist bei einer Anmeldung 14 Tage vor Kurs möglich.

Offizielle Anerkennung dieses Patents:
Siehe auch Um Links zu sehen, bitte registrieren

Termin: derzeit noch keiner bekannt, wenn wir aber rasch 10 Leute oder mehr zusammenbringen, könnte ev im Juni noch einer stattfinden.

Anmeldung:
Ansich bei der Yachtschule Koller direkt, wenn jemand interesse hat, wärs aber nicht schlecht, sich bei mir zu melden, da ich dann die Anzahl eventueller Teilnehmer wüßte und auch einen Termin vereinbaren kann.
Das Interesse bitte mir spätestens bis Ende dieser Woche per PN oder E-mail melden!

Was braucht man zur Anmeldung:
Anmeldung unbedingt 14 Tage vor Kursbeginn
2 Passbilder
Kopie des Führerscheines, beidseitig auf A4
Kopie des bestehenden Patents
Kopie des Reisepasses od. Geburtsurkunde

Ergänzungen folgen...
  #2  
Alt 09.06.2008, 11:01
hobbycaptain
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Berny,
Deine Bemühungen in allen Ehren und ich will hier und jetzt auch keine neue Führerscheindiskussion hervorrufen, aber, das von Koller ausgestellte IC für Coastal Waters hat leider keinen Bundesadler drauf, ist also nicht staatlich anerkannt, da kann der Koller noch so viele Gerichtsurteile präsentieren.
Der Koller schreibt Dir ja auch gegen eine Gebühr von € 200,-- den kroatischen Schein auf seinen Coastal Waters IC um, ist genau der selbe Schmäh. Wir waren auf der Messe in Tulln vor mehr als 1 Jahr auch begeistert über die Möglichkeit, ja, bis wir uns ein wenig schlau gemacht haben und draufgekommen sind, dass der VKSÖ nur aus der Yachtschule Koller besteht.
Das ist also ein Verband, den er nur für sich gegründet hat und dem keine andere Bootsfahrschule angehört.
Ich bin selber sehr interessiert an so einem Schein, was hilft aber ein Schein, der nicht offiziell anerkannt ist und wo Du wieder auf das Wohlwollen des jeweiligen Hafenkapitäns bzw. des kontrollierenden Organs angewiesen bist und wo Du wieder im rechtlichen Vakuum bist.

Wenns nur ums Plastikkartel geht, dann kann ich auch einen Verein gründen und mir selber eins drucken und MSVDEFÖ (Motorsportverband der E-TEC Fahrer Österreichs) draufschreiben. Wenn's Papier wär, könntest Dir damit den Hintern auswischen, mehr nicht.
  #3  
Alt 09.06.2008, 11:09
rotbart
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Das Gerichtsurteil auf das verwiesen wird besagt garnichts, es gilt nur in Ö und es untersagt jemand (einem Österreicher) abwertende Bemerkungen über einen Schein zu machen, den ein bestimmter Verband ausstellt.

Also bräuchte man zuerst Infos ob die besagten Hafenkapitäne bzw. der kroatische Staat dies Papier anerkennt - darüber gibt es keine Aussage, allerdings bezweifle ich es stark !

Koller bzw. dieser Verband gibt natürlich auch keine Garantie dafür, sondern schreibt ja, es hängt von (nicht vorhandenen) bilateralen Vereinbarungen ab.

Sorry ich glaube die € 219,-- sind in einem schönen Abendessen besser angelegt.
  #4  
Alt 09.06.2008, 11:52
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Berny
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Das stimmt so nicht ganz, dass mit dem Bundesadler ist komplett wurscht, hat nur einen Formfaktor, ausstellen tuts die Staatsdruckerei, eine private Organisation.
Des weitern sind die Patente gleich, derzeit sicherlich so, dass in HR nur der Kroatische gilt, auch nicht die des MSVÖ usw usw usw.
Wenn also der MSVÖ gelten sollte, müßte somit auch der des VKSOE gelten.
Es stellt sich nur die Frage, ob nicht in Zukunft die Staatsdruckerei auch IC von VKSOE ausdrucken werden muss.
Das Gerichtsurteil besagt ja, dass der Schein gleichzusetzen ist. Man sollte insbesondere die ersten Sätze des Gerichtsurteils lesen, zB dass inländische Versichungen den Schein anerkennen, dass nicht festgestellt werden konnte, dass dieser Schein im Ausland nicht anerkannt wird, usw usw.

Die Patente, auch vom VKSOE, werden zB auch von der Yachtpool anerkannt (Siehe dazu auch das Thema Große Schiffe - Kleine Schiffe).

Richtig ist, dass der IC der Staatsdruckerei einen offiziellen Charakter vermittelt, aber nicht mehr. Auch dieser Punkt wurde im Gerichtsurteil klargestellt, die Regierung hat aus Kostengründen dem MSVÖ dies zugebilligt, Grundlage ist § 15/1 Schiffahrtsgesetz. Und genau hier kann man in weiterer Folge ansetzen, nur muss man dazu mal einen Schein haben, um damit zu argumentieren.

Die Richtung ist aber auch klar, durch das Gerichtsurteil ist das Monopol des MSVÖ aufgebrochen, auch von staatlicher Seite wird es nicht mehr so leicht sein, darauf zu pochen. Für den MSVÖ heißt dies unter Umständen erhebliche finanziele Einbußen, zumal eventuell teure Kurse und Prüfungen wegfallen werden. Auch hier könnte es sein, dass der MSVÖ in dieser Richtung umdenkt, aber ohne Denkanstoß gehts halt oft nicht.

Grundsätzlich sei aber auch gesagt, lieber ein FB1 als gar kein Patent, und dass schon aus versicherungstechnischer Hinsicht!

Wie gesagt, man muss ja nicht, es geht um den Schritt in die richtige Richtung, und die ist die Wiedereinführung des FB1 in Österreich.

Klar ist auch, dass die Anerkennung in HR generell in der Grauzone liegt, auch die Anerkennung des IC des MSVÖ. Somit wäre die Erlangung des Küstenpatents von HR für HR die logische Konsequenz:

Aber mal zum Eingemachten:
Wenn man diesen Kurs macht, kann man auch die Prüfung beim Hafenmeistern machen, wo liegt der Unterschied (Kurs analog zur Ausbildung des Kroatischen Küstenpatents mit Kartenarbeit) lediglich die Praxis könnte ein Problem darstellen, aber auch dies kann ja gemacht werden.
Es gibt sicherlich Bestrebungen, die ganze Problematik EU-Weit zu regeln, auch hier kann genau dieser Punkt relevant werden.
Es geht sicherlich nicht nur um das Patent, sondern auch um einen Kurs für Küstengebiete, und dieser ist doch erheblich günstiger und weniger Aufwändig, als ein HR-Kurs.
usw usw usw.

@Rotbart: die FB2 und höher vom VKSOE wurden bist dato von HR anerkannt, darum gehts eigentlich gar nicht, sondern darum, dass es derzeit keinen FB1 gibt.
Im IC wird dieser aber jetzt definiert als C-bis 3 sm.

Ich sehe das ganze auf jedenfall positiv
  #5  
Alt 09.06.2008, 12:10
goeberl
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berny, deine bemühungen in ehren, aber im prinzip hat sich nur eines geändert: der koller verlässt sich jetzt nicht mehr auf die prüferischen fähigkeiten des kroatischen hafenkapitäns, sondern überprüft das wissen der kursteilnehmer selber, bevor der das pastikkarterl vertickert. und dafür verlangt er jetzt 19€ mehr als nur fürs umschreiben.
solange in dem von dir angeführten gesetztestext nicht auch kollers privatverband steht, hat das plastikkarterl keinerlei wert.
lg martin
  #6  
Alt 09.06.2008, 12:24
rotbart
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Also wenn man das Urteil GENAU liest, ist einzig der Ausdruck die VSK... Scheine seien WERTLOS hier zur Begründung herangezogen worden und die Bezeichnung ist unlauterer Werttbewerb (wäre es im dt. auch)
und NUR dies wurde geprüft, nicht die Frage welchen WERT sie denn haben !!!!!!!! Der Umkehrschluß ist leider falsch.

Dass die Scheine amtlichen Scheinen NICHT gleichgestellt sind, ist eine wahre Behauptung und nicht zu kritisieren. (steht ebenfalls im Urteil)

Also wir hatten dies schon einmal hier in einem Thread, billiger wäre es die Scheine durch das Forum drucken zu lassen (Entwürfe gab es doch schon )

Also Koller hat eine klasse Reklame aber das war's denn auch

Geändert von rotbart (09.06.2008 um 12:30 Uhr)
  #7  
Alt 09.06.2008, 12:27
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Zitat:
Zitat von rotbart
Also wenn man das Urteil GENAU liest, ist einzig der Ausdruck die VSK... Scheine seien WERTLOS hier zur Begründung herangezogen worden und die Bezeichnung ist unlauterer Werttbewerb (wäre es im dt. auch)

Dass die Scheine amtlichen Scheinen NICHT gleichgestellt ist eine wahre Behauptung und nicht zu kritisieren. (steht ebenfalls im Urteil)

Also wir hatten dies schon einmal hier in einem Thread, billiger wäre es die Scheine durch das Forum drucken zu lassen (Entwürfe gab es doch schon )

Also Koller hat eine klasse Reklame aber das war's denn auch

ungern aber doch, ich muss Dir leider Recht geben, lieber Roland .
  #8  
Alt 09.06.2008, 16:42
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Fang ma wieder von vorne an ?
Zitat:
Es kann daher davon ausgegangen werden, dass Ausweise, die von den gesetzlich genannten Verbänden, dem "Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ)" und dem "Österreichischen Segelverband (ÖSV)", ausgestellt und mit dem Vermerk der Gleichwertigkeit (mit amtlichen Ausweisen) versehen wurden, anerkannt werden.
Wo steht bitte, dass dieser IC amtlich ist????

Also der IC mit Bundesadler ist genausowenig "amtlich" wie der des VKSOE nur mit dem Unterschied, dass die des IC des MSVÖ im Gesetzestext definiert wurden, mehr aber schon nicht!

Das sollte auch gesagt werden, hier gibts leider immer wieder Fehlinformationen.

Nach der derzeitigen Gesetzeslage kann ein Österreicher kein amtliches österreichisches Küstenpatent machen, weil es gar keines gibt.

Und in der Resolution 13 steht ja nur die Form des Papiers, nicht die daraus folgende Qualifikation.

Demnach kann ein IC, der der Resolution 13 entspricht, auch von einem anderen Verband ausgestellt werden...

PS.: das ganze hat aber nix mit der Anerkennung gem Resolution 40 zu tun, hier gibts in HR immer noch keine offizielle Anerkennung österreichischer Patente, aber auch keine Aberkennungen. (heißt, es ist nicht definiert, eben Grauzone)

Und zur Kroatienverordnung: Hier steht auch, wenn man kein für das Heimatland gültiges Patent hat, braucht man das Kroatische. naja, mit diesem Schein habe ich ein in Österreich für Küstengebiete gültiges Patent.

So sehe ich das, und deshalb denke ich, dass dies auch funktioniert.
Man kann alles in Frage stellen, auch hinterfragen, aber ich denke, dass es passt.

Was für mich aber das aller wichtigste ist:
Die Versicherungen erkennen dieses Patent an!
Es gibt keinerlei Berichte, dass es in Kroatien mit den Patenten des VKSOE Probleme gab, dies wurde auch per Gerichtsbeschluss festgestellt.
Es gibt eine kostengünstige Ausbildung analog dem Kroatenschein (ev auf ein richtiges HR-Patent erweiterbar ?).
Ich habe ein offizielles (wenn auch nicht amtliches) österreichisches Patent, kann damit auch zB in Italien fahren.

Letztendlich sind diese Punkte für mich ausschlaggebend.
  #9  
Alt 09.06.2008, 16:51
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Fang ma wieder von vorne an ?

Wo steht bitte, dass dieser IC amtlich ist????

Also der IC mit Bundesadler ist genausowenig "amtlich" wie der des VKSOE nur mit dem Unterschied, dass die des IC des MSVÖ im Gesetzestext definiert wurden, mehr aber schon nicht!

Das sollte auch gesagt werden, hier gibts leider immer wieder Fehlinformationen.

Nach der derzeitigen Gesetzeslage kann ein Österreicher kein amtliches österreichisches Küstenpatent machen, weil es gar keines gibt.
sorry Berny,
aber das verstehst nur Du so, und das schon seit Jahren, für alle anderen " ist der Kas schon bissen " .
  #10  
Alt 09.06.2008, 17:13
goeberl
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berny, warum hast du das patent vom koller nicht schon längst "gekauft"? mit der neuen regelung zahlst du halt jetzt 19 euro mehr und hast den lernaufwand. am plastikkarterl hat sich nix geändert. ausserdem scheint dieses problem eh hauptsächlich dich zu betreffen, die meisten haben einfach das kroatische patent gemacht und sind damit auf der sicheren seite. du bist ja bis jetzt immer mit dem binnenschein unten gefahren, oder?
lg martin
  #11  
Alt 09.06.2008, 17:18
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Zitat:
Zitat von ferdi
sorry Berny,
aber das verstehst nur Du so, und das schon seit Jahren, für alle anderen " ist der Kas schon bissen " .
Zitat:
Zitat von VKSOE
Der Österreichische Staat kann mir nicht erlauben, in fremden Gewässern ein Boot zu benützen, da es keine bilateralen Abkommen gibt. Der Österreichische Staat kann nur in Österreich etwas erlauben, und das tut er. Dafür gibt es staatliche Scheine, die Landesregierungen aufgrund von Prüfungen ausstellen (z.B. betreffend Donau).
Nicht nur ich und diese Argumentation habe ich unabhängig vom VKSOE gefasst.

Zitat:
Zitat von Rotbart
Dass die Scheine amtlichen Scheinen NICHT gleichgestellt sind, ist eine wahre Behauptung und nicht zu kritisieren.
Tja, und genau hier sollte man ansetzen, was heißt das genau?
Trifft dies auch auf die Qualifikation und auf die Anerkennung zu? (eben nicht!)
Weil genau diese Ansicht läßt keinen Rückschluss darauf zu, dass andere Patente nicht anerkannt werden oder eben wertlos sind (eben gerichtlich festgestellt!)

Wie gesagt, eine endlose Diskussion, dieses Angebot bezüglich eines FB1 vom VKSOE ist zumindest mal ein Schritt, den ja nicht jeder gehen muss.

By the Way, guck mal
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Auch Italien reagiert, wie man sieht ...

@Martin: naja, "kaufen" will ich nix, das sollte schon seine Ordnung (Kurs) haben.
Und mit dem Binnenschein fahren: heißt ja nicht, dass dieser nicht anerkannt ist, ist halt nicht genau definiert, also eine unbefriedigende Situation(eben diese berühmte Grauzone).
Dazu kommt noch die Versicherungsfrage, wonach man ohne Küstenpatent einen schlechteren Ausgangspunkt hat.

Und es bietet derzeit kein anderer einen FB 1 an !!!

Geändert von Berny (09.06.2008 um 17:22 Uhr)
  #12  
Alt 09.06.2008, 17:22
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Sind somit alle die den FB2 beim MSVÖ, die ganzen Jahre über gemacht haben und damit überall unterwegs sind,in deren Augen Spinner? Weil sie für teures Geld eine Ausbildung gemacht haben, die ja für die Wurst ist da sie ja sowieso nirgends gültig ist?
Den das bekommt man ja wo anders alles viel billiger!
Egal dann haben wir halt unser Geld zum Fenster hinaus geworfen.
Jeder soll machen was er will, es geht ja nur drum das hier einer einen neid auf einen anderen hat.

Ps: Irgendwann wird einem diese Disskusion einfach zu blöd!
Wer was können will muß was lernen! Je nach dem was jeder bereit ist dafür zu tun oder zu zahlen.
__________________
-------------------------------------------------
Beste Schlaucherl Grüße

Herwig


B S C 62 Sport / Yamaha F175AETX
  #13  
Alt 09.06.2008, 17:25
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Zitat:
Zitat von kerlchen
Sind somit alle die den FB2 beim MSVÖ, ...
Naja, aber warum sollte ich teures Geld für ein Patent ausgeben, in dessen Fahrtbereich ich mit meinem Boot gar nicht fahren darf ?
Warum nicht ein Kurs, der die Grundlagen in der Küstenfahrt erklärt?

Was spricht also gegen diesen Kurs ???

Leider geht die Diskussion etwas in die Falsche Richtung, eben die prinzipielle schon oft diskutierte Frage nach der Gültigkeit, deren Antwort sowieso keiner geben kann, weils eben keine bilaterale genaue Regelung gibt!
  #14  
Alt 09.06.2008, 17:30
goeberl
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berny, jetzt mal eine ganz einfache und direkte frage: was hat sich jetzt aktuell geändert, das dich veranlasst hat, die diskussion neu anzuleiern?
lg martin
  #15  
Alt 09.06.2008, 17:45
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Hallo,

um mal ein bißchen Schwung in die Führerscheinfrage zu bringen hätte ich folgenden Vorschlag: Ihr startet eine Umfrage an diverse amtliche Stellen in HR (Küstenwache, Hafenkapitäne etc.). In dieser Umfrage beschreibt Ihr die einzelnen Scheine (inkl. Foto) und bittet um Auskunft welcher dieser Scheine anerkannt werden und welche nicht. Die Antworten sammelt Ihr und stellt das Ergebnis hier ein.

Ich versuche mal die Führerscheinmöglichkeiten abzugreifen:
FB II
Binnenpatent
Bodenseepatent
FB I (wie hier dargestellt)
SBF See (als Österreicher in D gemacht)
...

Ich könnte mir zwar vorstellen was die Behörden antworten, aber mal sehen!

Nachtrag: Die Anerkennung des HR-Patents bezweifel ich nicht, aber könnte natürlich auch aufgeführt werden.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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