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4-Takt Alles zum Thema 4 takt Aussenbordmotoren.

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  #1  
Alt 16.10.2006, 18:50
Benutzerbild von brbd01
brbd01 brbd01 ist offline
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Boot Infos

Komformitätserklärung Yamaha F60

Hallo Schlauchbootfahrer,

wegen der Bodenseezulassung habe ich um eine Konformitätserklärung bei Yamaha gebeten. Heute bekam ich Angehängtes Fax.
Was haltet Ihr davon.
ich hoffe es ist zu lesen

Gruss Günter
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg yam.JPG (74,9 KB, 109x aufgerufen)
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  #2  
Alt 16.10.2006, 19:03
Benutzerbild von thball
thball thball ist offline
Bodenseefahrer
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Hallo Günter,

das ist bitter. Aber Danke für die Info!
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!
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  #3  
Alt 16.10.2006, 19:06
Benutzerbild von Kleinandi
Kleinandi Kleinandi ist offline
Greifvogelfreund
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Hi
Das war leider zu erwarten.
Ist bei anderen Herstellern aber auch so.

Grüße Andi
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  #4  
Alt 16.10.2006, 20:17
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Hallo Andi,

der 40 PS Vergaser YAM 4-Takt kann aber zugelassen werden, wie aus dem Schreiben ersichtlich ist. Also bitte nichts unversucht lassen mit dem Motor an dem gerade gekauften Boot in Italien.
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  #5  
Alt 16.10.2006, 20:50
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Fortnox Fortnox ist offline
Reif für die Insel
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Ich hätte gerne einen 60 er Yammi und Du gerne einen 50 er Honda?

Können ma gleich das komplette Boot tauschen is eh dasselbe wie ich gerade gesehen habe
__________________
MfG
Martin

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  #6  
Alt 16.10.2006, 21:00
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Erst muss ich mal damit fahren.
Wie ich gelesen hab, bist Du damit sehr zufrieden und gut aussehen tun sie auch.
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  #7  
Alt 16.10.2006, 20:48
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Boot Infos

Hallo Schlauchbootfahrer,
Für Zulassungsfähige Motoren muss ein Abgastypenprüfzertifikat vorliegen, dieses Zertivicat kostet den Motorenhersteller zwischen 715,00-1230,00 Euronen + Aufwendungen der technischen Prüfstelle.
Ich glaube nicht dass ein Motorenhersteller für Ältere schon verkaufte Motoren das Investiert.
es folgt ein Auszug.
Gruss Günter

V. Abgasvorschriften für Schiffsmotoren

Grundsätzlich muss jeder auf dem Bodensee neu zugelassene Motor die derzeit geltende Abgasstufe II besitzen. Zur Zulassung muss ein Abgastypenprüfzertifikat vorgelegt werden. Von dieser Vorschrift können gemäß Beschluß der Internationalen Schifffahrtskommission für den Bodensee vom 23.02.06 folgende Ausnahmen gemacht werden:

*
4-Takt-Benzinmotoren (Einbau- und Außenbordmotoren) bis einschließlich 74,0 kW müssen für die Neuzulassung oder den Ersatz, entweder die Grenzwerte gemäß BSO Stufe 1, BSO Stufe 2 oder der EU-Sportbootrichtlinie erfüllen.
*
Bestehende 4-Takt-Benzin-Innenbordmotoren über 74, 0 kW können durch Motoren ersetzt werden, die zumindest die Abgasgrenzwerte der Stufe 1 der BSO erfüllen, wenn die Motorenleistung um nicht mehr als 10 % erhöht wird.

Eine Liste mit den zulassungsfähigen Stufe 1 bzw. 2 Einbau- und Außenbordmotoren erhalten Sie beim Schifffahrtsamt. Als Nachweis, dass der Motor nach der BSO abgasgeprüft ist, erhalten Sie vom Hersteller des Motors bzw. vom Händler beim Kauf ein sog. Abgastypenprüfzertifikat. Dieses muss dem Schifffahrtsamt in Kopie vorgelegt werden.

Die Abgasvorschriften gelten nicht nur für Neuzulassungen, sondern auch für Austauschmotoren!
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