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4-Takt Alles zum Thema 4 takt Aussenbordmotoren.

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  #46  
Alt 04.12.2004, 15:54
nordy nordy ist offline
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Zitat:
Leichter zu merken ist es wohl, einen Motor von 5 auf 8PS zu bringen, da gibts ja einen eklatanten, merkbaren Leistungsunterschied.
Aber z.B. von 50 auf 60 PS , das merkt ein Aussenstehender nie
Genau, selbst 70 aus 50 PS würden noch niemanden besonders auffallen, solange äusserlich keine ins Auge fallenden Veränderungen am Motor vorgenommen wurden.

Gruss Nordy
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  #47  
Alt 04.12.2004, 16:20
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frankm frankm ist offline
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Genau

Ich weiß ja nicht mal selbst genau wieviel Leistung mein 60FET hat...........wenn ich mit ihm fertig bin

Gruss Frank
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  #48  
Alt 04.12.2004, 17:29
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NOS NOS ist offline
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Hallo Frank,

was meinst du mit " wenn du mit ihm fertig bist" ? Bist du ebenfalls daran dein Motor zu optimieren oder sogar frisieren ?

Gruss NOS
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  #49  
Alt 04.12.2004, 17:51
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frankm frankm ist offline
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Hi Nos.

Ja.....das mußte jetzt mal sein. :5bouncy:

Ich hatte einen leichten Kolbenfresser (angesaugte Plastiktüte und dadurch keine Kühlung). Zwei Kolben leicht beschädigt und die müssen sowieso neu. :5bomb:

Und wenn schon mal alles auseinander ist, kann man es auch gleich vernüftig machen

Mal sehen was dabei rauskommt. Es ist aber ein Zweitakter, da ist eine Optimierung etwas leichter zu bewerkstelligen.

Gruss Frank
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  #50  
Alt 04.12.2004, 20:17
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dievoggis dievoggis ist offline
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Servus Ferdi und Nordy ,

sorry Nos, etwas OT:

ich glaub Euch schon, dass sich normalerweise keine Wasserschutzpolizei dafür interessiert ob ein Motor frisiert ist oder nicht. Selbst bei kleineren Schäden wird es keinen interessieren.
Ganz anders liegt meines Erachtens der Fall bei Unfällen mit Personenschäden. So wie ich unsere Staatsanwaltschaft / Versicherungen einschätze wird als erstes das Boot sicher gestellt, dann wird ein Gutachter eingeschaltet und der wird wohl recht schnell drauf kommen, dass der AB nicht mehr die original PS hat, sondern frisiert ist. Das nächste Gutachten wird dann die genaue PS Zahl fest stellen.

Und schwupps wird sich die Haftplichtversicherung wohl an dem Schadensverursacher schadlos halten.

Euch allen ein schönes Wochenende.

Gruß Peter
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  #51  
Alt 04.12.2004, 21:18
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Matt_CDN Matt_CDN ist offline
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Zitat:
Zitat von dievoggis
Servus Ferdi und Nordy ,

sorry Nos, etwas OT:

ich glaub Euch schon, dass sich normalerweise keine Wasserschutzpolizei dafür interessiert ob ein Motor frisiert ist oder nicht. Selbst bei kleineren Schäden wird es keinen interessieren.
Ganz anders liegt meines Erachtens der Fall bei Unfällen mit Personenschäden. So wie ich unsere Staatsanwaltschaft / Versicherungen einschätze wird als erstes das Boot sicher gestellt, dann wird ein Gutachter eingeschaltet und der wird wohl recht schnell drauf kommen, dass der AB nicht mehr die original PS hat, sondern frisiert ist. Das nächste Gutachten wird dann die genaue PS Zahl fest stellen.

Und schwupps wird sich die Haftplichtversicherung wohl an dem Schadensverursacher schadlos halten.

Euch allen ein schönes Wochenende.

Gruß Peter

Ich bin auch jemand der alles tuned/frisiert aber bei den bootsmotoren lasse ich die finger davon. Ein grund ist dass es mir beim boot sehr viel wichtiger ist einen verlaesslichen motor als einen mit 10% mehr leistung zu haben (ich schwimme ungern zurueck;)

Das mit der verischerung ist auch ein ernstes problem! Viele leute realisieren gar nicht wie leicht man seinen versicherungsschutz los ist. Uebrigens ist meist auch die kleinste luege/ungenauigkeit grund genug das man keinen pfenning bekommt.

Es macht also wenig sinn fuer die versicherung zu zahlen und dann der versicherung gruende zu geben damit diese NICHT zahlen muss (zb zu starker motor) da kann man sich die versicherung auch gleich sparen und das geld in eien anwalt investieren.

Zu unfaellen mit frisierten motoren muss man sagen dass wohl nicht in jedem fall der motor mit der lupe untersucht wird. Sehr wohl aber wenn der unfallgergang verdachtig wirkt, z.b boot wegen grosser geschwindigkeit ausser kontrolle geraten, strukturelle fehler am boot. Wenn dann auch noch der schaden gross
ist kann man schon sicher sein, dass da nachgeforscht wird.

Hier gilt es immer zu bedenken dass versicherungen:

- nicht bloed sind
- die besseren anwaelte haben
- mehr geld fuer rechtsstreite haben
- viel zeit haben
- ihr geld damit verdienen NIX zu bezahlen
- auch davon profitieren ein exempel statuiert zu haben (abschrecken)

Matt
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Hat sich die Katze an der Hand festgebissen, läßt sie sich unter fliessendem Wasser leicht entfernen.
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  #52  
Alt 05.12.2004, 20:32
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Mehr Geschwindigkeit

Hallo

@ Nordy und Ferdi

Eigentlich wollte ich hier noch mal lange Zeilen schreiben, aber das ist nicht nötig, da Matt und die Voggis schon alles gesagt haben.

Solange nix passiert, merkt natürlich keiner was. Kommt es aber zum Schadensfall siehts leider anders aus.

Erich
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  #53  
Alt 06.12.2004, 19:06
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
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Hallo zusammen,

wie ich mit 16 Jahren mein Mokick von 45 km/h auf 75km/h *frisiert* hatte, da hätten alle die hier geäußerten rechtlichen Konsequenzen mich treffen können.

Beim Bootfahren darf ich als 16 jähriger mit Schein eine 260PS Maschine fahren und es interessiert keine *.au*.

NOS darf bis 50PS fahren und hat 40 PS - hier würde ich das als Entdrosselung des Motors bezeichnen, wobei ich auf so ein Boot nicht aufsteigen würde - der Katamaran-Rumpf hebt das Boot nach meinem Empfinden zu weit aus dem Wasser - deshalb ja auch die *irre* Geschwindigkeit.

Ein Poster hier fährt einen stärkeren Motor, als die von google angezeigten Bootsdaten zulassen - der Motor ist aber sagenhaft leicht.
Stellt sich die Frage: wie und wer entscheidet welches Gewicht und welche Motorleistung gefahren werden darf.

Das manche Schweizer sich den 75PS Honda kaufen - die Zulassung durchboxen und dann das 90PS-Tuning-Kit montieren ist sogar bis Nürnberg durch die Buschtrommeln übertragen worden.

Mir sind auch die führerscheinfreien 5PS Motoren, die mittels Kit auf 8PS entdrosselt werden können von den Preislisten des Bootszubehörs bekannt - bei 5 PS würde ich auch keine Versicherung haben - das sehe ich auch bei 25 PS nicht ein, bei 90 PS schließe ich sie ab.
__________________
grüsse
Jürgen (der 15.te)
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  #54  
Alt 06.12.2004, 19:22
Benutzerbild von dodl
dodl dodl ist offline
nomen est omen
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Zitat:
Zitat von DschungisKahn
Mir sind auch die führerscheinfreien 5PS Motoren, die mittels Kit auf 8PS entdrosselt werden können von den Preislisten des Bootszubehörs bekannt - bei 5 PS würde ich auch keine Versicherung haben - das sehe ich auch bei 25 PS nicht ein, bei 90 PS schließe ich sie ab.
Fragt sich nur obs fuer den überfahrenen Schnorchler einen Unterschied macht, ob ihm 8" oder 19" Steigung mit 2500rpm durch die Birne fahren :zerschepp

Kosten wirds so oder so ein paar Euros.

Ich seh sonst kaum echte Unfallgefahr, ausser vielleicht Gewaesserverschmutzung. Andere Haftpflichtfaelle sollten kaum vorkommen, und wenn dann eher nicht nuechtern und dann is sowieso alles egal.. :)

cu
martin
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  #55  
Alt 06.12.2004, 19:30
nordy nordy ist offline
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@dievoggis

Zitat:
Und schwupps wird sich die Haftplichtversicherung wohl an dem Schadensverursacher schadlos halten.
Ich frage jetzt mal ganz platt:

Wieso erlischt automatisch bei einem frisierten Motor der Versicherungsschutz, wenn das Boot für die höhere Leistung vom Hersteller zugelassen ist.

Klar, dass die Versicherung jede Gelegenheit, sich vor der Versicherungsleistung zu drücken, nutzen wird.
Aber kann sie das wirklich ?

So etwas wie ABE, die erloschen sein könnte, gibt es das bei AB ?

Gruss Nordy
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  #56  
Alt 06.12.2004, 20:30
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
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Zitat:
Zitat von dodl
Fragt sich nur obs fuer den überfahrenen Schnorchler einen Unterschied macht, ob ihm 8" oder 19" Steigung mit 2500rpm durch die Birne fahren :zerschepp

Kosten wirds so oder so ein paar Euros.

Ich seh sonst kaum echte Unfallgefahr, ausser vielleicht Gewaesserverschmutzung. Andere Haftpflichtfaelle sollten kaum vorkommen, und wenn dann eher nicht nuechtern und dann is sowieso alles egal.. :)

cu
martin
Hallo Martin,

90 PS sind mehr Power und die fahre ich nicht mehr an der Pinne. In der Fahrschule ist es mir 2mal beim Aufstoppen passiert, das ich die Gase reingeschoben habe, anstatt den Hebel zu mir zu ziehen - im engen Hafenbecken macht das schon einen Unterschied, wenn dann noch ein paar andere Boote rumstehen, kann das schon passieren, das ich die mal an die Mauer titschen lasse (ungewollt). Von solchen ungünstigen Situationen habe ich schon ein paar Mal gehört.
__________________
grüsse
Jürgen (der 15.te)
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  #57  
Alt 06.12.2004, 20:33
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Matt_CDN Matt_CDN ist offline
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Zitat:
Zitat von nordy
@dievoggis



Ich frage jetzt mal ganz platt:

Wieso erlischt automatisch bei einem frisierten Motor der Versicherungsschutz, wenn das Boot für die höhere Leistung vom Hersteller zugelassen ist.

Klar, dass die Versicherung jede Gelegenheit, sich vor der Versicherungsleistung zu drücken, nutzen wird.
Aber kann sie das wirklich ?

So etwas wie ABE, die erloschen sein könnte, gibt es das bei AB ?

Gruss Nordy

Versicherungen koenne leider praktisch alles, genauso wie banken. Denn sie wissen dass kaum ein normalsterblicher das geld und zeit hat dagegen viel zu machen.

Ob es fuer O/B's ABE's und so gibt waere eine interessante ueberlegung. Mir zwar egal, aber die die in Deutschland rumschippern sollten das mal nachpruefen.

Vielleicht darf man doch mehr wie man dachte ;)


Matt
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  #58  
Alt 09.12.2004, 17:18
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Hallo zusammen,

ich wollte nur mal schnell sagen, dass der Motor, der am Boot auf dem Bild ( von Ferdi) zu sehen ist, meines Wissens, ein 50 H Yamaha 2-Takt ist ( wird heute nicht mehr verkauft)!
Dieser Motor ist 82 kg schwer, kurzschaft! Glaubt ihr wircklich, dass ein Motor mit zusätzlichen 10-15 kg einen so grossen Leistungsunterschied erbringt? Meiner ist 90 kg, sehr leicht für ein 4-Takter!

Gruss NOS
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  #59  
Alt 09.12.2004, 20:04
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Servus Zusammen ,

@Nordy, so platt ist die Frage gar nicht.
Da ich kein Rechtsanwalt bin, hab ich nur mein Allgemeinwissen und das sagt mir:
Wenn ich in meinem Antrag auf Haftpflichtversicherung einen 40 PS Motor angebe, ich aber anschließend einen 50 PS Motor (getunt) fahre und ich einen entsprechenden Unfall habe, kann ich mir durchaus vorstellen, dass Versicherungen die Zahlung verweigert.
Wobei man sich natürlich fragen muß, ob es dann überhaupt Sinn macht eine Versicherun ab zu schließen.
Aber wie gesagt, ich bin kein Rechtsanwalt.

Gruß Peter
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  #60  
Alt 10.12.2004, 09:02
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Mehr Geschwindigkeit

Hallo Nordy, hallo Peter,

ich seid der Sache sehr nahe, also genau so sieht es aus.

Die Versicherung muss nicht zahlen, es sei denn es wurde die Mehrleistung des Außenborders angemeldet und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers liegt vor.

Genau wie beim KFZ die Versicherung nicht zahlt, wenn ein PS-stärkerer Motor nicht abgenommen wurde, verhält es sich beim Boot.

Ein Unterschied besteht dahingehend, dass beim Auto der TÜV prüfen muss, ob die Komponenten wie Bremsanlage, etc. noch ausreichen, gibt es beim Boot keine solche Bremse :5bouncy: :5bouncy: :5bouncy:

Zumindest erklärte mir das mein Versicherungsvertreter so, den ich gestern gefragt habe, nachdem ich sowieso wg. KFZ-Änderung mit Ihm gesprochen hatte.

Gruß Erich
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