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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot.

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  #16  
Alt 27.10.2023, 06:54
Benutzerbild von Ralles
Ralles Ralles ist offline
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Kann da den Vorteil nicht erkennen.

Oft hab ich das Auto nicht so stehen, dass ich da hinten so werken kann und dann pack ich an der Slippe und daheim nochmal um.

Da finde ich die Lösung mit dem Fahrradträger und der original Verpackung bessern.


Was mich nochmal interessieren würde, ist hier im Thread auch schon mal angesprochen worden. Die italienische Warntafel.

Ich hab die ja am Womo und dort ist die Pflicht, weil der Träger über die Heckbeleuchtung des WoMos raussteht und keine eigenen Lichter hat.

Bei einem Heckträger mit eigener Beleuchtung hatte ich eigentlich gedacht, dass die Tafel nicht nötig ist.

Weiß da wer Bescheid?
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Servus aus Oberbayern, Ralf

"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen!"
Valentin Ludwig Fey (†)

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  #17  
Alt 30.10.2023, 12:25
Gardacruiser Gardacruiser ist offline
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Zitat:
Zitat von Ralles Beitrag anzeigen

Was mich nochmal interessieren würde, ist hier im Thread auch schon mal angesprochen worden. Die italienische Warntafel.

Ich hab die ja am Womo und dort ist die Pflicht, weil der Träger über die Heckbeleuchtung des WoMos raussteht und keine eigenen Lichter hat.

Bei einem Heckträger mit eigener Beleuchtung hatte ich eigentlich gedacht, dass die Tafel nicht nötig ist.

Weiß da wer Bescheid?

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Italien: In Italien muss jede nach hinten über das Fahrzeugheck hinausgehende Ladung mit einer Warntafel versehen werden. Nimmt die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei der vorbezeichneten Warntafeln links und rechts am seitlichen Ende der Ladung angebracht werden.
Eine Ausnahme gilt seit einer Gesetzesänderung im August 2023: Bei Heckträgern mit Wiederholungskennzeichen und eigener Beleuchtung kann auf eine Warntafel verzichtet werden.
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filstalrebell (30.10.2023), Ralles (07.11.2023)
  #18  
Alt 06.11.2023, 10:20
Benutzerbild von dereppsteiner
dereppsteiner dereppsteiner ist offline
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Zitat:
Zitat von Falko Beitrag anzeigen
ist das zugelassen??? Glaube nicht.
Natürlich ist das Zulässig !
Wie z.B. auf Anhänger , Wohnwagen oder Autodach , ist hier nur die Ladungssicherung und die zu beachtende Stützlast Maßgeblich.
Lediglich ist unter anderem im Ausland eine Kennzeichnungspflicht vorgeschrieben.

Paragraf 22, Absatz 2 der StVO : "Nach der Straßenverkehrsordnung darf die Ladung nicht breiter als 2,55 Meter und höher als vier Meter sein"

Geändert von dereppsteiner (06.11.2023 um 10:29 Uhr)
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