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  #1  
Alt 03.02.2016, 20:08
Benutzerbild von nuernberger-1
nuernberger-1 nuernberger-1 ist offline
Hellwig Bootler
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Zitat:
Zitat von andy06kw Beitrag anzeigen
Ja Dirk, dass ist schon eine blöde Situation, auf jeden Fall solltest Du dich mit deinem Anwalt besprechen, falls es zum Fahrverbot kommt.

Die Geschichte mit dem Führerschein kenne ich aber anders.
Mir wurde gesagt, dass bei einem Führerschein Endzug alle Scheine weg sind, auch der Bootsschein!!

Würde ich mich an deiner Stelle wenn es dazu kommen sollte noch einmal informieren!!
Wer hat dir das erzählt? Wenn dir der KFZ Schein wegen Alkohol abgenommen wird, können sie dir auch den Bootsschein abnehmen, weil du Psychologisch nicht geeignet bist ein Fahrzeug zu führen! Nur wegen zu schnell fahren aber bestimmt nicht, noch dazu wenn du Verkehrstechnisch nichts auf dem Kerbholz hast. Kann mich noch gut erinnern als uns der Lehrer beim Bootsschein das erklärt hat. Gibst du den Schein wegen Saufen ab, kann die behörde anordnen das dir der Bootsschein abgenommen wird, wegen geblitzt worden sein, noch dazu einmalig nicht. Wirst du dauernd geblitzt und gibst öfters mal deinen Schein ab, kann die Behörde auch anordnen das der Bootsschein entzogen wird. Aber nicht wegen einmal!
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Gruß Peter

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  #2  
Alt 03.02.2016, 20:20
Benutzerbild von ad-mh
ad-mh ad-mh ist offline
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Ich möchte mal die Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot gegen Verdopplung des Bußgeldes in den Raum werfen.

=> Augenblicksversagen wegen Ausnahmesituation und nicht Nachweisbarkeit "grober Pflichtwidrigkeit"

"Eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers gem. § 4 Abs. 1 der Bußgeldkatalogverordnung (BkatV) liegt in der Regel vor, wenn ein dort genannter Regelfall verwirklicht wird. Die Erfüllung dieses Tatbestandes weist auf das Vorliegen eines groben Verstoßes i.S.v. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG hin, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, dass es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf. Ausnahmsweise kann von der Anordnung ggf. unter Erhöhung des Bußgeldes (§ 4 Abs. 4 BKatV) abgesehen werden, wenn greifbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Tat von den genannten Regelfällen zugunsten des Betroffenen unterscheidet und hierdurch die tatbestands- oder die rechtsfolgenbezogene Vermutung entkräftet wird." (Quelle Gesetztstext sowie Verkehrsportal)

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Viele Grüße von der Ruhrmündung

Andreas
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  #3  
Alt 03.02.2016, 22:35
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
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Zitat:
Zitat von ad-mh Beitrag anzeigen
dirki, mach doch dort mal dein Thema auf.
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Gruß Robert

"Habe gehört du hast jetzt ein Boot?" - "Ja, aber nur ein Schlauchboot, mit einem Zweitakter." - "Ach so." -
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  #4  
Alt 03.02.2016, 20:41
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andy06kw andy06kw ist offline
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Zitat:
Zitat von nuernberger-1 Beitrag anzeigen
Wer hat dir das erzählt? Wenn dir der KFZ Schein wegen Alkohol abgenommen wird, können sie dir auch den Bootsschein abnehmen, weil du Psychologisch nicht geeignet bist ein Fahrzeug zu führen! Nur wegen zu schnell fahren aber bestimmt nicht, noch dazu wenn du Verkehrstechnisch nichts auf dem Kerbholz hast. Kann mich noch gut erinnern als uns der Lehrer beim Bootsschein das erklärt hat. Gibst du den Schein wegen Saufen ab, kann die behörde anordnen das dir der Bootsschein abgenommen wird, wegen geblitzt worden sein, noch dazu einmalig nicht. Wirst du dauernd geblitzt und gibst öfters mal deinen Schein ab, kann die Behörde auch anordnen das der Bootsschein entzogen wird. Aber nicht wegen einmal!
Ja oder so ähnlich, hatte es nur noch im Kopf, ist ja auch schon lange her.
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Gruß Andy

"Bin auf dem Weg ins Badezimmer geblitzt worden, wollte putzen – jetzt ist der Lappen weg!"


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