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  #1  
Alt 08.07.2013, 19:53
gessi gessi ist offline
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UKW Funk - Anmeldung

Ich habe letzten November ein Boot aus Italien erworben. Mit dabei war ein UKW Funkgerät. Ich besitze für Österreich kein Funkerzeugnis - möchte das Funkgerät in Österreich auch nicht verwenden (kein Bedarf...). Jedoch wäre es im Urlaub in Kroatien sicher kein Nachteil (die UKW Funkberechtigung habe ich mit dem Küstenpatent in Kroatien mit erworben).

Jetzt meine Frage: Muss ich das Funkgerät in Österreich und/oder in Kroatien anmelden oder kann ich es im Urlaub in Kroatien einfach im Bedarfsfall benutzen? Wenn man es anmelden muss - wo und wie funktioniert dies? Erhält man da dann auch eine eigene Kennung? Bin beim Googlen über die Begriffe MMSI und ATIS gestolpert. Was bedeutet dies? Ist dies für meinen Verwendungszweck von Nöten? Fragen über Fragen... Kann mir hier jemand mit Infos diesbezüglich aushelfen?

Danke im Voraus für Eure Hilfe!

LG
gessi
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  #2  
Alt 08.07.2013, 20:15
Benutzerbild von thball
thball thball ist offline
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Boot Infos

Hallo Gessi,

wenn Du einen Funkschein hast, dann weißt Du sicherlich dass jede Funkstation einen Rufnamen bekommt. Dies geht nur wenn man angemeldet ist.

Natürlich kennt "Not kein Gebot" Aber bei einer Kontrolle herrscht nun mal keine Not.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!
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  #3  
Alt 09.07.2013, 07:56
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krigschduwas krigschduwas ist offline
Krigschduwas
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Boot Infos

Und wo wird das Funkgerät dann angemeldet? Macht man das auch in Kroatien?
__________________
Beste Grüße,

Thomas

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  #4  
Alt 09.07.2013, 12:11
gessi gessi ist offline
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Auskunft Fernmeldebehörde Österreich:

Grundsätzlich muss JEDES Funkgerät bei der zuständigen Behörde unter dessen Landesflagge das Schiff fährt angemeldet werden (diese Anmeldung ist unabhängig ob man auch ein Funkerzeugnis dafür hat). Auch für die Benutzung in Kroatien muss das Funkgerät angemeldet sein. Diese Anmeldung kann befristet für die Urlaubsmonate im Jahr (z.B. Juli - August) erfolgen. Kosten belaufen sich hierfür auf 10,90 €/Anmeldemonat.

Auszug aus den Verwaltungsstrafbestimmungen:

Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 4000 € zu bestrafen, wer
•eine Funkanlage ohne Bewilligung errichtet oder betreibt;
•eine Funkanlage missbräuchlich verwendet;
•eine Funkanlage für einen anderen als bewilligten Zweck, an einem nicht bewilligten Standort oder in einem nicht bewilligten Einsatzgebiet betreibt;
•Funksendeanlagen mit nicht bewilligten Frequenzen oder Rufzeichen betreibt;
•Änderungen nicht anzeigt oder angeordnete Änderungen nicht befolgt;
•nicht erforderliche Auskünfte gibt oder nicht die verlangten Urkunden vorweist;
•Funkanlagen zur Prüfung nicht an dem dafür bestimmten Ort oder zu dem bestimmten Zeitpunkt bereitstellt;

Das wäre dann mal gar nicht so billig......

lg
gessi
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  #5  
Alt 09.07.2013, 14:25
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OLKA OLKA ist offline
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Zitat:
Zitat von krigschduwas Beitrag anzeigen
Und wo wird das Funkgerät dann angemeldet? Macht man das auch in Kroatien?
Als Deutscher meldest du das Gerät In Deutschland bei der Um Links zu sehen, bitte registrieren an.
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  #6  
Alt 09.07.2013, 16:36
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dori dori ist offline
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ich glaub das ist a' Österreicher
__________________
gruss aus monaco di bavarese
Theo
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  #7  
Alt 09.07.2013, 18:54
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Ich glaub nicht,

seine Flagge ist schwarzrotgold
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  #8  
Alt 09.07.2013, 19:00
gessi gessi ist offline
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Zitat:
Zitat von dori Beitrag anzeigen
ich glaub das ist a' Österreicher
Wenn ich damit gemeint war: RotWeisRot sind meine Landesfarben!

lg
gessi
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  #9  
Alt 09.07.2013, 19:02
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Aaalso: ich hatte die Frage von Tom beantwortet. Deshalb steht die Frage ja auch als Zitat in meinem Beitrag

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  #10  
Alt 10.07.2013, 08:41
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Boot Infos

Hallo Gessi,
die Funkbestimmungen, die Frequenzzuteilung bei der nationalen Behörde und die Rufzeichen gelten international,für Binnen UBI (ATIS) in Europa und für See SRC/LRC (Sign/MMSI) weltweit.
Insoweit entfällt eine Anmeldung in Kroatien, wenn Du eine österreichische Anmeldung hast.
Grundsätzlich gilt, dass wenn eine Funkanlage an Bord ist, diese betriebsbereit (funktionstüchtig und eingeschaltet) sein muss , die erforderliche Frequenzzuteilungsurkunde muss mitgeführt werden, im Binnenfunk auch das das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk (Allgemeiner und Regionaler Teil) und jemand mit dem entsprechenden Funkzeugnis muss an Bord sein.
Wenn das Funkgerät ein Kombigerät für See und Binnen ist, reicht es m. E. nicht aus, einfach die Antenne abzuschrauben, sondern es muss das Gerät ausgebaut sein.
Vielleicht sehen das die nationalen Behörden in Österreich anders, das kann ich von hier aus nicht beurteilen.

Mich wundert es eigentlich nicht mehr, dass bei der Prüfung in Kroatien die internationalen Rechtsvorschriften nicht vermittelt/abgefragt werden und dass bei der Sportbootführerscheinprüfung auch das Funkzeugnis inkludiert ist. Deshalb ist ein kroatischer Sportbootführerschein in Deutschland auch nicht gültig oder anerkannt (es sein denn man ist kroatischer Staatsbürger oder man hat seinen ständigen Wohnsitz in Kroatien).
__________________
Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
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