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  #16  
Alt 05.10.2007, 08:33
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Hallo Oliver - der Trailer schaut gut aus, aber kann's sein, dass er keine verstellbare Achse hat?

Auch die Gewichtsklasse scheint mir wie schon geschrieben etwas sehr knapp gewählt. Gut, Du wirst das Boot fest auf Brac nutzen und Urlaubsfahrten nicht damit machen, oder?

Reinhard
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  #17  
Alt 05.10.2007, 08:34
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Zitat:
Zitat von trolldich
Hallo Michael,

bedeutet das, dass du mit dem Trailer hier zwingend bei der Dekra oder beim Tüv vorfahren musst. Ich habe gedacht, dass, wenn der Trailer das CE Zeichen und EU-Papiere hat, du ihn hier einfach beim Straßenverkehrsamt anmelden kannst. Oder anders: Wie bekomme ich das Ding denn hier rüber, wenn ich keine Nummernschilder habe?
Gruß
Oliver
Hallo Oli,
den Trailer musst du auf jedenfalls Vorfahren, das CE Zeichen und EU-Papiere vereinfachen die Abnahme. Bei der Abnahme meines Trailers hatte der Techniker bedenken wegen der Winde. Als er auf der Winde das CE-Zeichen sah (einfacher Aufkleber, hätte ich selber aufkleben können) war alles in Ordnung!
Ich hatte damals das Kennzeichen des Vorbesitzers zur Überführung. Ansonsten gibt es die unterschiedlichsten Möglichkeiten über die Zulassungsstelle. Dieses muss vor Ort erfragt werden unter der Berücksichtigung aus welchem Land der Trailer ausgeführt wird und über welche Länder er bei der Überführung gefahren wird. Die einzige richtige Lösung ist ein Ausfuhrkennzeichen, dass in dem Land wo der Trailer gekauft wird, bei einer Behörde erhältlich ist. Einziger Nachteil, die Sache kann Wochen dauern! Somit scheidet dieses bei ca. 90 % der Bootskäufe aus, weil wir meistens das Teil gleich mitnehmen.

Gruß Michael
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Sorge dich nicht, was kommen könnte, sonst zahlst du im Voraus Zinsen für Schulden, die du vielleicht niemals machen wirst.
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  #18  
Alt 05.10.2007, 09:08
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Hei,

oder bei jeder beliebigen Zulassungsstelle ein Fünf-Tages-Kurzzeit-Kennzeichen beorgen und damit den Hänger holen.
Allerdings weiß ich nicht, ob die Kennzeichen in GB gültig sind...
Kostet fürn Hänger deutlich unter 50 Euro inkl. Kennzeichen.

Grüße,

Tom
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  #19  
Alt 05.10.2007, 09:50
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Hallo Oli,

die einzigen zwei Möglichkeiten den Hänger zu überführen hat dir Michael ( Freiheit) schon genannt.

Lt. Auskunft unserer Zulassungsstelle als ich mein Boot aus Italien geholt habe, waren die beiden Möglichkeiten:

- Ausfuhrkennzeichen in dem Land besorgen von welchem man den Hänger importieren möchte.
- Kennzeichen des Vorbesitzers (wenns ein gebr. Hänger ist)

ein Fünf-Tages-Kurzzeitkennzeichen ist nach Auskunft unserer Zulassungsstellen nicht zulässig um einen Hänger nach D einzuführen.

Gruß
Gunter
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  #20  
Alt 05.10.2007, 11:07
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Zitat:
Zitat von Gunter
...

ein Fünf-Tages-Kurzzeitkennzeichen ist nach Auskunft unserer Zulassungsstellen nicht zulässig um einen Hänger nach D einzuführen.

Gruß
Gunter
Das ist nicht korrekt.

Die 5-Tageszulassung kostet Eur 18 und man braucht eine Haftversicherung dazu, und ... sie gelten auch außerhalb D innerhalb der EU (A, I und NL bisher ohne Probleme! Andere EU-Länder könnten u nterschiedlich reagieren, es liegen hier bisher keine Erfahrungen vor, das gilt auch hier für GB. Auch in der Schweiz wurden diese deutschen Kurz-Kennzeichen nicht beanstandet.

Die alte rote Überführungs-Kennzeichen durften nur eingeschränkt benutzt werden im Ausland, insofern gilt die Aussage der Zulassungsstelle von Gunter nur für frühere rote Kennzeichen.

Auch Österreich hat bereits mehrere italien. Boote/Trailer mit österr. Sonder-Kennzeichen aus Italien geholt in der letzten Zeit.
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  #21  
Alt 05.10.2007, 12:46
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Hallo Dieter,

jetzt habe ich nochmal bei der Zulassungsstelle angerufen und vom Leiter der Zulassungsstelle folgende Aussage erhalten:

" Fahrten ins Ausland sind i.d.R. nicht zulässig."

So steht es auch auf der Homepage der Kreisverwaltung.
Vielleicht wird das ja auch von den Zulassungsstellen verschieden gehandhabt.

Hier noch ein Auszug vom ADAC:

Zitat:
Zwar entspricht das (rote bzw.) Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Dänemark wurde 1990 gekündigt.

Im Hinblick auf Italien verfolgte die dortige Polizei seit Anfang 2004 zunehmend Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Die Fahrzeugführer wurden mit hohen Geldbußen (in der Regel 1000 Euro) bestraft; außerdem wurden die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt. Begründet wurde dies seitens der italienischen Behörden damit, dass derartige Kennzeichen in Italien nicht zulässig seien. Den zuständigen italienischen Stellen zufolge soll nämlich die Abmachung von 1994 nicht für die neuen, seit 1998 im Aussehen veränderten Nummernschilder gelten.

Auf Ersuchen des ADAC hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBW) beim italienischen Innenministerium interveniert und dieses dringlich aufgefordert, die zwischenstaatliche Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Überführungskennzeichen einzuhalten. Die italienischen Stellen wurden bereits 1998 anlässlich der seinerzeitigen Einführung des Kurzzeitkennzeichens darüber informiert, dass diese Schilder die bisherigen roten Kennzeichen ersetzen.

Das italienische Verkehrsministerium hat daraufhin ausdrücklich klargestellt, dass auch die deutschen Kurzzeitkennzeichen unter die besagte Vereinbarung fallen und die zuständigen Behörden angewiesen, von Beanstandungen abzusehen.

In einigen weiteren Nachbarländern wird das rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. In Belgien und Luxemburg gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.
So wie ich das lese, kann es gut gehen oder auch nicht.

Gruß
Gunter
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  #22  
Alt 05.10.2007, 13:44
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Hallo Oliver,

ich habe gerade ein ähnliches Problem bei dem Import eines Klein-RIBs aus Österreich. Da "Dein" Trailer zZ. nicht zugelassen ist und Du ihn auch nicht ohne TÜV-Bescheinigung in D zulassen kannst, würde ich die Variante mit den Kurzzeitkennzeichen wählen. Bei uns (in Bremen) kostet das 10,50 Euro + Nummernschild. Allerdings würde ich für alle Fälle noch eine Versicherung abschließen bzw. bei der Beantragung der Kurzzeitkennzeichen einen Versicherungsnachweis (früher Doppelkarte) vorlegen.

PS: Bin kein großer Trailer-/RIB-Experte, aber Deine Rechnung mit 385kg Boot + 175 kg Motor + 200kg Tank bei 800 kg Nutzlast sind doch recht knapp bemessen, oder? Kommst Du denn wirklich mit 40 kg für das ganze Gerödel, dass man so an Bord, aus? Vielleicht solltest Du Dir doch etwas mehr "Luft" nach oben gönnen?!?!?
__________________
viele Grüße,

Henning

Bernhardiner ist das letzte, was ich sein möchte. Dauernd die Flasche am Hals, und niemals trinken dürfen!
Joachim Ringelnatz (1883-1934)
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  #23  
Alt 05.10.2007, 16:15
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Zitat:
Zitat von Henning K.
Hallo Oliver,

PS: Bin kein großer Trailer-/RIB-Experte, aber Deine Rechnung mit 385kg Boot + 175 kg Motor + 200kg Tank bei 800 kg Nutzlast sind doch recht knapp bemessen, oder? Kommst Du denn wirklich mit 40 kg für das ganze Gerödel, dass man so an Bord, aus? Vielleicht solltest Du Dir doch etwas mehr "Luft" nach oben gönnen?!?!?
Knapp aber passt! Die Sache sieht so aus als das ich den Trailer nur brauche um das Boot von hier nach CRO zu bringen - das ganze mit leerem Tank! D. H. ich habe die 200kg aus dem Tank ja noch als Reserve. Danach bleibt das Boot bei mir in CRO in der Garage und muss nur 2-3x im Jahr die 100 m aus der Garage ins Meer und irgendwann einmal vielleicht - so Gott will - wieder zurück nach Deutschland - auch wieder mit leerem Tank.
Gruß
Oliver
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  #24  
Alt 08.10.2007, 14:29
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Unterschied ob neu oder gebraucht

Hallo
es ist ein Unterschied ob ein neuer oder gebrauchter Hänger importiert wird.
ein neuer aus der EU braucht keine Vollabnahme mehr. Wenn wir einen Anhänger nach Frankreich vekaufen, bestellen wir den gleich mit französischen Papieren und Typenschild. Papiere hinschicken, die Leute kommen mit dem Schild zum Abholen.
__________________
Gruß aus dem Schwarzwald
Helmut
Rib that`s it
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  #25  
Alt 08.10.2007, 16:39
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Aber Oliver,

Trailer aus GB geht doch nicht. Die fahren dort doch alle links und auf dem Kontinent fahren wir doch rechts
__________________
Gruß
Hans-Theo



Wer nicht fragt, bekommt auch keine Antwort :-)

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  #26  
Alt 08.10.2007, 20:36
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Zitat:
Zitat von Gunter
Hallo Dieter,

jetzt habe ich nochmal bei der Zulassungsstelle angerufen und vom Leiter der Zulassungsstelle folgende Aussage erhalten:

" Fahrten ins Ausland sind i.d.R. nicht zulässig."

So steht es auch auf der Homepage der Kreisverwaltung.
Vielleicht wird das ja auch von den Zulassungsstellen verschieden gehandhabt.

Hier noch ein Auszug vom ADAC:



So wie ich das lese, kann es gut gehen oder auch nicht.

Gruß
Gunter
Hallo Günter, Deine Zulassungsstelle arbeitet antiquiert, keine Ahnung warum der dortige Leiter eine so unsachgemäße Aussage macht!

Gegenbeweis: bin heute vom Attersee in A nach D zurückgefahren, und habe noch auf der österreichischen Seite vor Salzburg mehrere nagelneue MAN Mittlere Reihe LKW auf der AB überholt, die aus dem Werk Steyer nach D auf Achse überführt wurden ... mit deutschem roten Kurzzeichen-Nummer aus Nürnberg.

Bitte nehme unbedingt mit Michael (Ba150) Kontakt auf. Er hat bevor er sein ZAR47 aus Italien geholt hat, sich minuziös mit seiner Versicherung und der KFZ Zulassungsstelle in Bamberg in Verbindung gesetzt und dabei alle Details für das deutsche Kurz-Kennzeichen geklärt, um dann mit diesem sein Boot mit Trailer aus Italien zu holen. Anderen ist es in diesem Jahr auch bereits so gegangen.
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  #27  
Alt 08.10.2007, 22:33
haschibischel
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Beiträge: n/a


hallo,

mein neues boot hat 650 kg leer,
trailer mit 1300 kg zul. gesammtgewicht ist mit fast leerem tank an der grenze,
immer eine nummer größer ,
mit der zeit sammelt sich einiges an ,
wollte jetzt die achse tauschen ,
geht aber nicht weil die zugdeichsel auch auf 1300 kg ausgelegt ist ,

gruß torsten
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  #28  
Alt 09.10.2007, 06:59
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Hallo Dieter,

bitte,wenn Du mich schon zitierst, dann Richtig, oder hast Du das Zitat vom ADAC gar nicht gelesen?
Hier nochmal für Dich:
Zitat:
Hier noch ein Auszug vom ADAC:

Zwar entspricht das (rote bzw.) Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Dänemark wurde 1990 gekündigt.

Im Hinblick auf Italien verfolgte die dortige Polizei seit Anfang 2004 zunehmend Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Die Fahrzeugführer wurden mit hohen Geldbußen (in der Regel 1000 Euro) bestraft; außerdem wurden die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt. Begründet wurde dies seitens der italienischen Behörden damit, dass derartige Kennzeichen in Italien nicht zulässig seien. Den zuständigen italienischen Stellen zufolge soll nämlich die Abmachung von 1994 nicht für die neuen, seit 1998 im Aussehen veränderten Nummernschilder gelten.

Auf Ersuchen des ADAC hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBW) beim italienischen Innenministerium interveniert und dieses dringlich aufgefordert, die zwischenstaatliche Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Überführungskennzeichen einzuhalten. Die italienischen Stellen wurden bereits 1998 anlässlich der seinerzeitigen Einführung des Kurzzeitkennzeichens darüber informiert, dass diese Schilder die bisherigen roten Kennzeichen ersetzen.

Das italienische Verkehrsministerium hat daraufhin ausdrücklich klargestellt, dass auch die deutschen Kurzzeitkennzeichen unter die besagte Vereinbarung fallen und die zuständigen Behörden angewiesen, von Beanstandungen abzusehen.

In einigen weiteren Nachbarländern wird das rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. In Belgien und Luxemburg gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.

Dein Gegenbeweis mit den roten Kennzeichen ist auch Äpfel mit Birnen verglichen.
Nach §16 FVZ können rote Kennzeichen nur an Fahrzeughersteller, Teilehersteller oder Händler ausgegeben werden. Als Privatperson bekommst Du gar kein rotes Schild von der Zulassungsstelle.
Die Fahrzeughersteller können mit Ausnahmegenehmigung Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach D einführen.

Zitat:
Zitat Dieter:
Bitte nehme unbedingt mit Michael (Ba150) Kontakt auf. Er hat bevor er sein ZAR47 aus Italien geholt hat, sich minuziös mit seiner Versicherung und der KFZ Zulassungsstelle in Bamberg in Verbindung gesetzt und dabei alle Details für das deutsche Kurz-Kennzeichen geklärt, um dann mit diesem sein Boot mit Trailer aus Italien zu holen. Anderen ist es in diesem Jahr auch bereits so gegangen.
Warum sollte ich Kontakt mit Michael aufnehmen?
Ich habe doch mein Boot auch aus Italien geholt (incl. minuziöser Vorbereitung) und da ging das mit dem Kurzzeitkennzeichen halt eben nicht.
Wenn es bei all den anderen funktioniert hat ist doch gut.

Zitat:
Zitat Dieter:
und der KFZ Zulassungsstelle in Bamberg
und hier mal ein Auszug aus der antiquitierten Homepage von Bamberg
Zitat:
Kurzzeitkennzeichen

Sie möchten ein Fahrzeug für eine begrenzte Zeit, z.B. für eine Probe- oder Überführungsfahrt, mit Kurzkennzeichen – sog. rote Nummernschilder - verwenden. Diese Kennzeichen sind grundsätzlich nur im Bundesgebiet gültig.
Ich lass das jetzt auch mal gut sein, denn ich habe ja mein Boot überführt.

Gruß
Gunter (nicht Günter gell Dieter)
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  #29  
Alt 09.10.2007, 07:30
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trolldich trolldich ist offline
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Hallo Gunter,

Zitat:
Als Privatperson bekommst Du gar kein rotes Schild von der Zulassungsstelle.
Das kann aber auch nicht sein, da ich als Privatperson von unserer Zulassungsstelle schon eines bekommen habe. Ist zwar ca. 8 Jahre her aber ich habe eines bekommen.
Vielleicht ist die Sache aber auch so undurchsichtig, dass jeder sein eigenes Süppchen kocht und "nix genaues weiß man nicht"

Gestrn habe ich die Sache mit dem roten Kennzeichen in der Firma mal in die Runde geworfen und siehe da es fand sich ein Kollege der war vor ca. 12 Jahren mal mit einem roten Kennzeichen in Holland. Folge: Auto in Holland stillgelegt, 500 Gulden Strafe und Auto auf Transporter wieder zurück über die Grenze. Vielleicht hat sich in den Jahren da ja was geändert?!

Ich hab den Jungs in GB, so wie Helmut gesagt hat, mal mitgeteilt, dass sie versuchen sollen den Trailer direkt mit deutschen Papieren vom Hersteller zu bekommen. Mal sehen, was die Antwort ist.
Gruß
Oliver

Geändert von trolldich (09.10.2007 um 07:36 Uhr)
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  #30  
Alt 09.10.2007, 11:51
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Rotes Kennzeichen !!

Zitat:
Zitat von trolldich
Hallo Gunter,


Das kann aber auch nicht sein, da ich als Privatperson von unserer Zulassungsstelle schon eines bekommen habe. Ist zwar ca. 8 Jahre her aber ich habe eines bekommen.

Das hat sich leider inzwischen geändert ! Das klassische rote Kennzeichen wird nur noch an Händler als dauerhaftes rotes Kennzeichen ausgegben !
Für Privatpersonen wurde das rote Kennzeicne durch das Kurzzeitkennzeichen (3-5 Tage) ersetzt !

Gruß
Volker
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Länge läuft !!! / Und nicht vergessen: " Ruhe bewahren und Sicherheit ausstrahlen "
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