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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Luke, du schreibst :
"Der UBI erlaubt es dir am Binnenfunk teilzunehmen, in Deutschland. NUR BINNEN." Das ist fast richtig, das UBI ist international gültig nur Binnen! Mini, hast du bei deiner Zulassung nur eine ATIS Nr. oder auch eine MMSI? Falls du nur das HR Funkzeugniss machen möchtest, ich müsste noch die Unterlagen samt Liste der Hafenämter wo du Prüfung machen kannst, da haben. Ich habe es zwar nicht in HR gemacht, da ich dieses Jahr hier noch das SRC mache, habe mich aber mal für das HR Funkzeugniss interessiert und mir eben die Unterlagen besorgt. Falls du Interesse hast, schick mir ne PN mit deiner Email Adresse.
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Gruß Peter |
#2
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Zitat:
Du hast natürlich recht! Der einfachheit habe ich das weggelassen. Zitat:
Erst mal zu CB bzw PMR Funk - Das sind keine Schiffsfunkstellen - Ship Stations sind lizensierte (Per Ship Station License, und der zugeteilten MMSI bzw ATIS code) Funkstellen welche in unserem Falle per VHF miteinander kommunizieren. Dein Binnengerät funk auf VHF - Machst du es auf See an betreibst du eine illegale Funkstelle, aus einem einfachen Grund. Zum betreiben einer legalen Funkstelle auf See sind mehrere Dinge nötig - Dafür brauchst du kein Gesetz(Steht aber IMHO im TKG und in der SeeSchStrO, Ich such das jetzt nicht raus, das braucht mir zu viel Zeit, auf ELWIS findest du es aber sicher, ist besser als sich auf Aussagen von WSA mitgliedern zu verlassen), sondern es lässt sich ganz logisch abstrahieren. Zur Teilnahme am Seefunk sind diese Dinge nötig Zugelassenes Funkgerät Funkzeugnis(SRC) Ship Station License Du hast Ein nicht zugelassenes Funkgerät(Ja, Binnegerät, ich weiß, aber du kannst damit immer noch auf VHF Seefunk betreiben, du sagtest ja das es sogar Kanal 16 kann, und es gibt auch einige See und Binnenkanäle die sich überschneiden, also kannst du physisch am Seefunk teilnehmen im sinne von auf dem Frequenzband funken.) Man kann sich auch selber ein Funkgerät bauen, da bekommt man im Seefunk auch keine Zulassung und funkt illegal. Du hast kein Funkzeugnis(Auf See im VHF Bereich braucht man SRC, hast du nicht du hast nur UBI) Ship station license hast du - Das wäre erfüllt Dir fehlen zwei von drei Vorraussetzungen für den legalen Seefunk. Also ist es nicht erlaubt und du musst Schritte als Bootsführer unternehmen, um illegales Funken zu unterbinden - Das muss nicht ausbauen sein, Stecker raus reicht IMHO völlig. In Deutschland darfst du m.W. dein Binnengerät auch nur im Übergangsbereich zwischen Binnen und See nutzen, auf See musst du es auch betriebsunfähig machen. Wenn ich meine Kombigurke auf ATIS lasse und damit auf der Nordsee rumfunke wäre das auch nicht erlaubt. Sonst würden die ja keinen SRC verlangen weil der dann quasi keine Gültigkeit hätte.
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Gruß Luke Kardinal Avon Failte gu Alba Avon Searider 4M+Yamaha 55 an Land Rover SIII 109 2.25 Petrol. |
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