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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 07.02.2004, 17:12
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Gummizwerg Gummizwerg ist offline
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im moment funktioniert nur die italienische seite!!


über bootsverleih

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  #2  
Alt 07.02.2004, 19:13
Michel
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Hallo Gummizwerg,

also wenn das Dein Bootsverleiher so macht, ist das Sein Problem, und Deines wenn was passiert. Damit meine ich jetzt eher Verletzungen bei dritten.

Und hier noch was für dich zum Nachlesen. Das ist vom DMYV. Schau mal unter Italien und welcher Führerschein dort vorgeschrieben ist.

Das sollte auch mal der Bootsverleiher lesen !!!

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Denn nicht nur weil das einer in Italien oder mehrere so machen bedeutet dies, das es richtig ist.

Ich denke wenn das in Italien für deutsche so vorgeschrienben ist, gilt das auch für Österreicher.

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  #3  
Alt 07.02.2004, 19:36
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Kaptom Kaptom ist offline
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Hallo, jetzt möchte ich auch mal eine kleine Bemerkung zu diesem Thema machen!

Das mit den Booten ist meines erachtens nicht das Hauptproblem.
In Medulin finde ich die Jetskiverleiher viel schlimmer. Da wird gar nicht nach einem Schein gefragt. Auch Jugendliche fetzen mit den Dingern fast bis auf den Strand. Auch wissen die meisten nicht, wie eine Tauchboje aussieht.( Ich meine damit nicht nur die Jugendlichen, sondern fast jeden der sich so ein Geschoss ausleiht ).

Tom.
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  #4  
Alt 07.02.2004, 19:43
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nomen est omen
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Hallo,

Das Verkehrsministerium schreibt ausdruecklich, dass fuer Oesterreicher keine Bestimmungen in Österreich gelten, was das fahren auf See betrifft. Wie auch :) Zwar kannst du beim MSVÖ einen Schein machen, der ist in Österreich aber mangels Küste nicht vorgeschrieben. Und sie schreiben weiter, dass deshalb prinzipiell Österreicher OHNE irgendwas fahren dürften. Ausser, das Gastland akzeptiert das dezidiert nicht.

Drum gibts immer Diskussionen, wenn die Österreicher sagen, sie koennen mit dem HR Patent ueberall fahren. Klar auch, vermutlich sind die Italiener froh, wenn man irgendwas hat, den vorgeschrieben waere fuer uns garnichts an Fuehrerscheinen. Gleichzeitig weist das Verkehrsministerium aber auch darauf hin, dass es vielleicht kompliziert ist einem italienischem Beamten das so ohne weiteres verstaendlich zu machen, wenn man mal kontrolliert wird. UND, dass man das mit der Versicherung klären sollte, die eventuell Stress macht. Auch mit HR Patent in HR sollte man da vorsichtig sein und nachfragen.

Bei einer strengen Auslegung der Vorschriften bei Gericht haette man als Österreicher ohne Führerschein am Meer gute Chancen. Wie gesagt, wenn das Gastland das generell akzeptiert. Im uebrigen ist als Österreicher ein deutscher Schein genauso gut oder auch wertlos wie jeder andere nichtoesterreichische.

cu
martin
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  #5  
Alt 07.02.2004, 19:47
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Schein

Auszug aus dem zuständigen österreichischen Ministerium.

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie


Zur selbstständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See können österreichische Befähigungsausweise erworben werden.

Österreichische Staatsbürger, die die Meere befahren wollen, sind dazu zwar nicht verpflichtet, was allerdings nicht bedeutet, dass die Jachtführung auf See in den Hoheitsgewässern der Küstenstaaten ohne jeden Befähigungsausweis gestattet wäre. Da es kein internationales Abkommen gibt, sind die Vorschriften der Uferstaaten zu beachten. In der Praxis werden die vom Heimatstaat ausgestellten amtlichen Befähigungsausweise von allen anderen Staaten anerkannt.

Ich möchte darauf hinweisen das das Wort
" können" sicher sehr wichtig ist. Das Wort muß
steht nirgends. Also darf ein Österreicher mit jedem von den Seefahrtsbehörden anerkannten Staatlichen Patent die Küstengewässer befahren, um nicht zu schreiben ohne.
Also dar fich mit einem deutschen oder polnischen/tschechischen ungarischen Patent in Italien fahren bzw sie können es mir nicht verweigern.

herbert :sonne:
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  #6  
Alt 07.02.2004, 19:51
Michel
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Hallo Martin,

ja und genau da liegt das Problem denke ich, wenn es wirklich zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen würde.

Da wird Dir jeder Richter vorwerfen, dass Du den "freiwilligen" Schein hättest machen können, da er ja angeboten wird, aber klar in Ö mangels Küste nicht vorgeschrieben ist.

Ich hoffe das wird nie eintreten, aber nochmal:

Jeder Richter und jede Versicherung wird Dir das um die Ohren hauen wenn wirklich mal etwas passiert, den speziell die Versicherungen zahlen gewiss nicht, wenn nicht 100% klar ist das sie zahlen müssen.

Und nur darauf wollte ich hinaus.

Übrigens in Deutschland war ich etwa 8 Jahre mitinhaber einer Fahrschule und habe ausgebildet. Dewegen hatte ich eingangs auch nur über Deutschland gesprochen.

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  #7  
Alt 07.02.2004, 20:04
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Hallo,

Mit der Versicherung laesst sich das ja vorher abklären. Das betrifft auch HR Patentsbesitzer, da gibts auch Versicherungen, die das nicht so wollen.

Dem Richter wirds egal sein, wenn eindeutig die Verschuldensfrage geklärt ist. Beim Autofahren ist es ja nicht anders, wenn ich einen Fussgaenger erwische machts im Strafmaß kaum einen Unterschied ob mit oder ohne Fuehrerschein. Am tatbestand aendert sich ja nichts.

Warum die Oesterreicher da so umstaendlich sind, liegt halt auch am Preis fuer unseren Seefuehrerschein. Da brauch ich mindestens 200 nachgewiesene Seemeilen beim herbert zum Beispiel um ueberhauot den Schein machen zu duerfen. Mit dem darf ich dann glaube ich 2sm vor der Kueste tuckern. Zwar wuerds mir Spass machen, das im Rahmen eines Skippertrainings zu machen, und es ist auch sicher sinnvoll einen gscheiten Praxisteil zu fordern, aber wer soll das bezahlen?!

cu
martin
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  #8  
Alt 07.02.2004, 20:08
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Schein

Michael

Meine Frage war aber extra so blöd gestellt, darum noch einmal für uns Ösi Wir wollen ja nicht ohne Schein fahren sondern halt mit einem deutschen w der ist viel preiswerter und einfacher zu erwerben als der ösi schein.

Die Versicherungen bezahlen sehr wohl wenn sie überhaupt bezahlen mussen. Und da spielt nicht so sehr der Schein die Rolle, das kann man sich ja Vertraglich sichern vor allem bei eigenem Boot.

herbert
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  #9  
Alt 07.02.2004, 20:14
Michel
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Sorry Herbert,

Deinen Beitrag habe ich nicht gelesen, ich dachte ich habe direkt auf Martins Beitrag geantwortet.

Bei eigenen Booten ist das ja klar, wenn das mit der Versicherung vorher abgeklärt ist. Das HR Patent gilt übrigens hier nicht, das ist nicht verhandelbar mit der Versicherung.

Aber der Beitrag vorhin ging ja um Leihboote. Und da sehe ich eben das Problem wenn wirklich mal was passiert und man gar keinen Schein hat und demzufolge auch keine Versicherung.

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  #10  
Alt 07.02.2004, 20:24
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Naja, michel, als deutscher in D kannst du mit dem HR Patent natuerlich nicht fahren und das versichert dir auch niemand. Als deutscher in HR trau ich mich wetten dass ich eine Versicherung finden wuerde.

Ein Kroate wiederum duerfte ueberhaupt ausschliesslich mit HR Patent bei euch fahren :)

Ist ziemlich bloed geregelt finde ich, da wuerde ich mir fast eine EU weite Regelung wuenschen. Dann macht man einen "EU Schein" und der ist dann allgemeingueltig fuer alle EU Mitglieder.

Eigentlich ist das ganze beim Autofuehrerschein nicht anders, aber da gibts keine solchen Ausnahmen wie im Fall der Ösis (und vermutlich Ungarn, Slowaken, Tschechen etc..) am Wasser.

cu
martin
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  #11  
Alt 07.02.2004, 20:26
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Eines ist aber auch sicher, das ein scheinbesitzer ohne ausreichende praxis sich auch nicht darauf verlassen darf das die Versicherung bezahlt.

herbert
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  #12  
Alt 07.02.2004, 20:33
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schein

also eines ist für mich nicht ganz durchschaubar

wenn es gar keine internationale regelung der sportbootscheine gibt warum dann die einschränkungen Wohnort und Schein.
Da kochen doch die Vereinsmayer mit.

herbert
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  #13  
Alt 07.02.2004, 20:47
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@michel

der bootsverleiher gehört mir ja nicht persönlich

nein im ernst, wollt noch sagen dass ich mir der risiken wegen schadensfall schon bewusst bin! und wenn ich keine ahnung vom führen eines bootes hätte würde ich mir keinees leihen! selbst wenn das ohne führerschein geht. okay binnenschein is kein seeschein, da sind wir uns alle einig, aber trotzdem ne nautische ausbildung. den rest (seeschein) hab ich mir bis jetzt nur angelesen, möcht ihn aber demnächst machen! leider ist die ausbildung in Ö sehr geldintensiv und umständlich

ABER: wie gesagt, für mich war die firma vertrauenserweckend und ich denke schon das die auch die rechtliche lage vorher schon abgeklärt haben!!:schlaumai


den kroatischen schein kann man auch ohne prüfung oder schulung kaufen, ist mir schon einiege male ans herz gelegt worden, allerdings dürfte das auch einer der gründe sein warum z.B: italien ihn nicht anerkennt......

lg gzwerg:schlaumai
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  #14  
Alt 07.02.2004, 20:57
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Noe Gummizwerg, der Grund dass Italien den nicht anerkennt ist bloss, dass du immer den Schein deines Hematlandes brauchst, bzw den Schein jenes Landes in dem du zumindest 184 Tage/Jahr verbringst.

Ein Kroate darf zb ueberhaupt NUR mit dem HR Patent nach Italien oder sonst wohin.

Wie beim Auto halt. Da kann ich als Wiener den Schein nichtmal in niederoesterreich machen. Geschweige denn im Ausland.

cu
martin
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  #15  
Alt 07.02.2004, 21:22
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Schein

dodl

bitte nicht Auto und Boot verwechseln das sind ganz verschiedene 2 paar Schuhe. Hat nichts mit seefahrt zu tun. Wie wäre es wenn du mit deinem Führerschein nicht auf der Autobahn fahren darfst weil du keinen autbahn schein hast.

Und warum schreibst du nicht das man mit dem Ösi Schein alles fahren darf was man als Yacht zulassen kann und beim auto aber mehrere Scheine brauchst um alles zu fahren und sei es nur privat. geil ein Stockautobus als camper mit einer Azimut am Trailer und das alles mit "einem" international gültigen Führerschein den jeder machen kann. Und bei den deutschen sogar ohne viel praxis.

Also Straße ist Straße und meer ist meer, so jetzt schreiben ich nix meer ä mehr

herbert

ps
es gab mal eine Zeit da wurde das HR Patent umgeschrieben in ein österreichisches und ich glaube das geht auch heute noch wenn das Patent vor 19?? gemacht wurde
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