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Alt 18.11.2013, 00:55
muminok muminok ist offline
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UKW-Funk Handgerät Zulassung.

UKW-Funk Handgerät Zulassung.
Da ich meistens im Ausland wenn auch Küsten nahe, so doch auf dem Meer unterwegs sein will habe mir überlegt ein Funkzeugnis zu machen und ein UKW-Handgerät für den Notfall zu kaufen.
Jetzt habe ich beim ADAC gelesen zu haben das man das Handfunkgerät nur als Zweitgerät betreiben kann und es als Erstgerät nicht Zulassungsfähig ist,
Soll ich es jetzt ein stationäres kaufen und in meinem faltbaren Schlauchboot auf dem Boden festschrauben, oder wie stellen die sich das vor?
Weiß jemand eine Lösung?

Gruß
Waldemar
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