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  #1  
Alt 16.08.2018, 22:39
Benutzerbild von rg3226
rg3226 rg3226 ist offline
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Zitat:
Zitat von Little1972 Beitrag anzeigen
Ich gebe Dir ja prinzipiell Recht Reiner, es sollte aber schon eine gewisse Verhältnissmäßigkeit da sein. Max wir mit seinen 330 er andere Reviere befahren, als mit einem großem RIB
Sorry.....Verhältnismäßigkeit gibt es bei einer BSH Beleuchtung nicht.

Entweder BSH oder ähnlich oder garnicht.

Unterhalte dich mal mit Vertreter der Behörde....Wasserschutzpolizei genannt.

Und wenn man sich auf dem Wasser bewegt sollte man sich schon an die gängigen Vorschriften halten.
__________________
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  #2  
Alt 17.08.2018, 06:14
ulf_l ulf_l ist offline
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Zitat:
Zitat von rg3226 Beitrag anzeigen
[...]
Entweder BSH oder ähnlich oder garnicht.
Unterhalte dich mal mit Vertreter der Behörde....Wasserschutzpolizei genannt.
[...].
Zitat:
Zitat von rg3226 Beitrag anzeigen
[...]
Wird einem bestimmt spätestens bewußt wenn einem die DGzRS oder ähnliche aus dem Wasser fischt.[...].
Hallo Reiner

Ein "oder ähnlich" geht dann genauso wenig, da gibt's nur zugelassen oder nicht.
Was die BSH Beleuchtung mit der DGzrRS zu tun haben soll erschließt sich mir aber ehrlich gesagt nicht. Da würde ich dann doch auch eher der Argumentation folgen: besser irgendeine Beleuchtugn als gar keine, wenn ich gefunden werden will.

Gruß Ulf
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  #3  
Alt 17.08.2018, 09:36
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Zitat:
Zitat von rg3226 Beitrag anzeigen
Sorry.....Verhältnismäßigkeit gibt es bei einer BSH Beleuchtung nicht.

Entweder BSH oder ähnlich oder garnicht.

Unterhalte dich mal mit Vertreter der Behörde....Wasserschutzpolizei genannt.

Und wenn man sich auf dem Wasser bewegt sollte man sich schon an die gängigen Vorschriften halten.
Ich hatte mir auch BSH-zugelassene Beleuchtung montiert, dachte aber, die Notwendigkeit der BSH-Zulassung ist gefallen?! Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Grüße Bernhard

"Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!"
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