|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
Hallo Rüdiger,
so wie mir das erzält wurde, wird es nicht in den Papieren eingetragen, sondern man hat den Wisch vom deutschen TÜV dabei und die 100er Plakette hinten auf dem Anhänger mit Siegel. Und das sollte reichen. In Österreich wirds vermutlich nicht eingetragen, sonst würde das ja bedeuten, dass dort die 100km/h anerkannt werden.
__________________
Servus aus Oberbayern, Ralf "Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen!" Valentin Ludwig Fey (†) Dahoam is do, wos Gfui is! |
#2
|
||||
|
||||
Zitat:
Und die Papiere brauchen den Eintrag dass der Hänger für 100km/h geeignet ist...
__________________
mit besten Grüßen Dirk |
#3
|
|||
|
|||
Die 100 Zulassung ist bei mir im Fahrzeugschein des Trailers eingetragen.
Mitsamt den Mindestleergewicht des Zugfahrzeuges damit die 100 gefahren werden dürfen
__________________
Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! Gruß Axel |
|
|