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Alt 25.02.2017, 21:08
herko1 herko1 ist offline
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Zitat:
Zitat von hobbycaptain Beitrag anzeigen
und täglich grüßt das Murmeltier.
Das wurde im Forum doch schon mindestens 10x wenn nicht öfter bis zum Exzess durchgekaut.

So wie Du das beschrieben hast, Gernot, ist es wirklich und auch nicht. Die Regelung für Österreicher ist alt, als es noch keinen offiziellen österr. Küstenschein gegeben hat.
Also auch für Österreicher gilt der HR-Schein in Italien NICHT.
Ist beim Auto-FS doch genauso. Wennst den FS Deines Heimatlandes hast, dann darfst weltweit damit fahren.
Wenn Du als Deutscher aber in HR den kroatischen Auto-FS machst, dann darfst damit nur in HR fahren, sonst nirgends, auch nicht in Italien, weil'st halt Deutscher und kein Kroate bist. Dem Kroaten geht's mit dem deutschen FS genauso, der gilt für ihn auch nur in D, dafür gilt sein HR-Schein weltweit.
Das ist nicht absurd, das ist halt international so geregelt.

Und für Österreicher gibt es inzwischen einen offiziell staatlich anerkannten Küstenschein, eben FB1,2 und 3 und deshalb gibts auch keine Begründung, weshalb der kroatische Schein für Österreicher, in Ermangelung eines eigenen des Heimatlandes, weltweit gelten sollte.
Wenn manche Länder, oder besser gesagt deren Organe, den HR-Schein auch für andere als HR-Staatsbürger als gültig anerkennen, dann ist das fein, Rechtsanspruch darauf gibts keinen und der nächste Polizist, der Dich überprüft kann das schon wieder anders sehen.

Ich glaub, die Aussage Österreicher betreffend, in von Andreas verlinkter Seite, ist alt und beschreibt den Stand bevor FB1,2,3 offiziell staatlich anerkannt worden sind.
Hallo Ferdi

Bei den Autoführerscheinen stimmt deine Aussage nicht.

Grundsätzlich erkennt jedes EU-Land die Lenkberechtigung eines anderen EU-Landes an bzw muss diese anerkennen.

Du musst dafür lediglich 185 Tage deinen Wohnsitz im EU-Ausland (z B auch Kroatien) gemeldet haben.

Ist ein EU-Führerschein (egal für welchen EU-Bürger) erst einmal ausgestellt ist er international jedenfalls in jedem EU-Land gültig.

Diese EU-Führerscheine brauchen auch nicht umgeschrieben werden.

Es gibt z B viele Österreicher, die in Tschechien - teilweise unter dubiosen Umständen - ihrern Führerschein gemacht haben.
Kann keine kriminelle Handlung (z B bestochener Dolmetsch) nachgewiesen werden ist dieser Führerschein, den ein Österreicher in Tschechien erworben hat in Österreich und jedenfalls in jedem anderen EU-Land gültig.

Autoführerscheine sind jedenfalls meines Wissens wesentlich deutlicher geregelt als Bootsscheine.
__________________
Hermann aus Oberösterreich
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