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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #121  
Alt 01.10.2010, 20:54
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von fressratte Beitrag anzeigen
Glubst du nicht, dass es nicht schlecht wäre so wie es Hermann vorgeschlagen hat einmal so einen Überblick über die Führerschseine im Forum einzustellen?
Ich denke dann hört die Fragerei wirklich einmal auf?
Das wird schwierig, weil es
1) unzählige Möglichkeiten gibt
2) weil sich immer wieder die rechtlichen Aspekte ändern, und deshalb so eine Tabelle auch entsprechend aktuell gehalten werden müßte
3) aufgrund der oft widersprüchlichen rechtlichen Auslegungen auch dass schwer werden wird.

Ergo ist das Diskutieren, Bekanntgeben von Neuigkeiten und die Hinweise auf entsprechende Quellen, so wie es hier gemacht wird, eh eine sehr gute Version.

Man muß halt etwas suchen und insbesondere auf das Datum der Posts sehen, um zu wissen, was wirklich los ist.
Und selbst das ist nicht immer sicher

Was Österreich betrifft:

Amtliche Scheine:
Seen und Binnen ohne Wasserstraßen
Seen und Binnen
FB1

Scheine des MSVÖ:
FB2
FB3
FB4

Scheine des ÖSV:
weiß ich jetzt nicht aktuell

Scheine anderer Verbände:
VKSÖ-Patent

Die Gültigkeit in anderen Staaten:
Muß man sich erfragen oder im Internet suchen, es gibt sehr starke Unterschiede.

Zusatz:
das viel zitierte HR-Patent:
Ist kein österreichisches, auch wenn die Schulung von österreichischen Bootschulen durchgeführt werden kann.

MSVÖ-Patente FB2 aufwärts:
Sind keine amtlichen Patente, sehr wohl aber amtlichen gleichgesetzt.
Dies vorallem deshalb, weil die Prüfung teilweise im Ausland durchgeführt werden muß, und genau hier der österreichische Beamte keine Hoheitsgewalt besitzt, ergo auch keine Prüfung durchführen kann.
Beim FB1 ist es anders, hier wird die Prüfung nur in Österreich, deshalb auch unter Beisein eines österreichischen Beamten, durchgeführt.
Ein Novum irgendwie in der ganzen rechtlichen Möglichkeit, deshalb auch sehr interessant.
Die Prüfung selber muß von HR-Beamten durchgeführt werden.

Geändert von Berny (01.10.2010 um 21:04 Uhr)
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  #122  
Alt 01.10.2010, 21:33
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Was sollen sie dir den anrechnen ?
Man kann alle Scheine unabhängig machen, im klartext
Neuling hat Lust den FB3 zu machen dann braucht er nicht erst den FB1 dann den FB2.
In D ist das anders ohne SBF See kein SKS

Vergiß nicht das du Seemeilenbestätigungen bekommst, aber Achtung du mußt auch als Rudergänger und Wachführer eingetragen sein.
Ein eigenes Logbuch wäre auch von Vorteil.
Du brauchst für den FB2 ja 500 SM zur Prüfung

Na Berny schönes Schlußwort

ps.
der Beitrag ist immer noch offen
Danke an alle
Hallo Herbert, das bleibt er auch wenn weiter so sachlich diskutiert wird.

Ich hab auch den FB 1 aus den selben Gründen wie Berny gemacht. Reicht für unsere Zwecke völlig aus, da wir ja auch nur Boote für Küstennahe Gewässer haben.

Übrigens danke für deine ausführlichen Erklärungen.

lg reini
__________________
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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  #123  
Alt 01.10.2010, 21:59
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Zitat von fressratte Beitrag anzeigen
Hallo Herbert,

ok kenn mich jetz glaube ich aus.
Glubst du nicht, dass es nicht schlecht wäre so wie es Hermann vorgeschlagen hat einmal so einen Überblick über die Führerschseine im Forum einzustellen?
Ich denke dann hört die Fragerei wirklich einmal auf?
Also wenn dann würde ich mindestens den FB2 machen (aber ganz ehrlich is momentan fi****ell nicht wirklich drin bei mir).
Also jetzt is es wirklich meine aller letzte Frage.
Gehen wir einmal davon aus, dass versicherungstechnisch alles passt.
Würdet Ihr dann nur mit dem HR Patent in der Tasche in Griechenland fahren?
Werde auf jenden Fall schon mal anfangen auf den FB2 zu sparen
Also schönen Abendd noch
Lg,
Stefan
ich würde in GR schwarz fahren
__________________
Grüssle vom Bodensee
Roland

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  #124  
Alt 01.10.2010, 22:05
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Scheine

na na Berny ganz so ist es nicht

Die Österreichischen Scheine werden vom MSVÖ & ÖSV im Auftrage des Staates die Prüfungen durchgeführt, kann sich aber noch ändern es gibt da was.
Diese Scheine werden jeweils vom ÖSV für die Segler und MSVÖ für die Motoerbootfahrer ausgegeben
Die Scheine werden bei beiden Verbänden FB Fahrbereich genannt
Also FB1 FB2 FB3 und FB4 und auch die erforderlichen Pflichtmeilen angeglichen worden.
Dadurch machen die wenigesten Motorbootfahrer den FB3 denn da brauch man 1.000 SM Nachweis früher 500 SM und noch einiges mehr.

Das der FB1 nun auch in Österreich abgenommen wird ist eine Sache.
Bei den anderen Scheinen muß die Praxisprüfung am Meer stattfinden muß aber nicht in Kroatien sein. Ist aber für alle Beteiligten die kostengünstigste.
Kurze Anreise und auch ausreichend Schiffe vorhanden, manche fahren auch von Italien den Prüfungstörn. Wenn eine Truppe es zahlt kann man auch in Florida die Praxisprüfung abnehmen

Über die rechtliche Seite will ich nicht schreiben, wenn es interressiert findet iim Forum der Yachtrevue einges.
Ist ganz interessant was durch die Streitigkeiten beim ÖSV auch zum Thema FB1 alles hochgekocht ist. Das viele Leute wirklich verarscht wurden zum Thema Österr. und Patente. Wird aber die meisen net wirklich interessiern
Um alles zu lesen brauchst Wochen und dann verstehst als Neuling sowieso nur Bahnhof.
Schon allein das ich zum Segel auf dem Meer einen Schein brauche aber mit dem ÖSV Schein keinen Motor anwerfen darf denn dazu brauchst an zusatzschein. Und die "ALTEN " Segler fragten sich wozu ein FB1 überhaupt erforderlich ist. Da hatten einige wirklich nur Scheuklappen auf den die dachten nur ans segeln und nicht das es auch Sportbootfahrer gibt.

Auf deine Frage
Zitat:
Würdet Ihr dann nur mit dem HR Patent in der Tasche in Griechenland fahren?
Mit dem Boat Skipper B auf alle Fälle da habe ich keine Bedenken, beim Boat Skipper A muß ich gestehen da habe ich keine Ahnung.

Ich für mich würde im Rahmen der Gültigkeit schon damit fahren.

Im Falle einer Anhaltung wäre meine argumentation das in Österreich keine Vorschrift besteht und wir so behandelt werden wie die anderen Länder die keinen Schein vorschreiben.
Geht aber nur wenn Griechenland in seinen Bestimmungen stehen hat:
Es gelten die Bestimmungen/Vorschriften des Heimatlandes.
Wenn es aber so ist wie in Kroatien das für alle Antriebsmaschinen ab 0.00001 PS ein Schein vorgeschrieben ist dann hast du den Boat Skipper A

Versicherung ist wichtig Schein und Revier eintragen lassen.
Den Link zum Ministerium und eine Kopie von der Seite.
ist leichter das ganze mitzuhaben als bei der Behörde am Computer das rauszusuchen.

Mit dem Boat Skipper kenne ich keinen einzigen Fall wo es Probleme gab.
Aber es gibt immer ein 1. mal

Ich hoffe wir konnten dich ein wenig durcheinander bringen.

Aber da du ein dein Geld einteilen mußt gebe ich dir einen Link von einem Seekartenprogramm für den Computer wenn du das brauchen kannst dann melde dich bei mir PN oder mail Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Gruß
Herbert
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  #125  
Alt 01.10.2010, 22:47
Bernhard
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die FB-s

die FB-s sind mitlerweile amtlich gültige lichtbildausweise, weil ja von der republik ausgestellt. die basis dafür, die yachtmasterlicens ist die amtlich bestätigte version, auf basis der man dann das amtliche patent bekommt. das ist aber dann, wie du sicher weißt auf 24 meter beschränkt, was mich persönlich wahnsinnig stört. ich muß jetzt bei der wahl meines neuen boots penibel darauf achten, diese länge nicht zu überschreiten. was mich in ein persönliches dilemma bringt, hat doch die frau eines ehemaligen kunden von mir gesagt: alles unter 25 meter ist camping.......
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  #126  
Alt 01.10.2010, 23:14
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Dumme Frage: was heißt eigentlich die Bezeichnung FB in Österreich für die Boots-Führerscheine?
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  #127  
Alt 01.10.2010, 23:16
Bäriger
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Dumme Frage: was heißt eigentlich die Bezeichnung FB in Österreich für die Boots-Führerscheine?
Dieter,

wenn ich´s den Ausführungen von Herbert richtig entnommen habe heißt es ´Fahrbereich´



Viele Grüße

Wolfgang
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  #128  
Alt 01.10.2010, 23:37
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Scheine

Waaaaaaaaaaas Dieter du kennst die Österreichischen Scheine nicht

FB = Fahrtbereich
Befähigungsausweis Fahrtenbereich 1-3 Seemeilen, Watt- oder Tagesfahrt
Befähigungsausweis Fahrtbereich 2- 20 Seemeilen, Küstenfahrt
Befähigungsausweis Fahrtbereich 3- 200 Seemeilen, Küstennahe Fahrt
Befähigungsausweis Fahrtbereich 4- Weltweite Fahrt

Quelle Um Links zu sehen, bitte registrieren

Zitat:
Was sind die Voraussetzungen für einen der Führerscheine des MSVÖ?

Für den FB 1 das vollendete 16., für die FB 2, 3 und 4 das vollendete 18. Lebensjahr
Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrterfahrung:

Watt- und Tagesfahrt (FB 1) durch 50 Seemeilen einschließlich einer Nachtansteuerung

Küstenfahrt (FB 2) durch 500 Seemeilen einschließlich von mindestens drei Nachtfahrten mit Nachtansteuerung

Küstennahe Fahrt (FB 3) durch 1000 Seemeilen einschließlich von mindestens fünf Nachtfahrten mit mindestens drei Nachtansteuerungen. 90 Seemeilen davon müssen außerhalb des FB 2 liegen, die geforderten Seemeilen müssen an zumindest 14 Bordtagen erfahren werden

Weltweite Fahrt (FB 4) durch 3500 Seemeilen einschließlich von mindestens zehn Nachtfahrten mit mindestens drei Nachtansteuerungen. 300 Seemeilen müssen in einer durchgehenden Fahrt zurückgelegt werden, davon müssen mindestens 100 Seemeilen außerhalb des FB 2 liegen. Ausgangs- und Zielort müssen mindestens 80 Seemeilen voneinander entfernt sein. Zusätzlich müssen 100 Seemeilen außerhalb des FB 3 liegen, die geforderten Seemeilen müssen an zumindest 70 Bordtagen erfahren werden.
Regelungen für die seemännische Praxis und Seefahrterfahrung:

Der Praxis- und Erfahrungsnachweis ist auf einer geeigneten Jacht zu erbringen
Der Praxis- und Erfahrungsnachweis gilt ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
Mehr als die Hälfte des geforderten Praxis- und Erfahrungsnachweises muss durch Verwendung als Wachführer nachgewiesen werden. (gilt nicht für Nachtfahrten)
Nachtfahrten dauern mindestens vier Stunden nach Sonnenuntergang/vor Sonnenaufgang und schließen eine Ansteuerung (Ein- bzw. Auslaufen während dieser vier Stunden) mit ein. Fahrten auf offener See sind als Nachtfahrt anrechenbar, wenn sie von Sonnenunter- bis Sonnenaufgang gedauert haben. Während der Nachtfahrt ist die aktive Teilnahme am Bordgeschehen über einen Zeitraum von mindestens vier Stunden unerlässlich.
Jeder der Befähigungsausweise kann direkt erworben werden; d.h. FB 1 ist nicht Vorraussetzung für den FB 2, FB 1 + FB 2 nicht Voraussetzung für FB 3, FB1 + FB 2 + FB 3 nicht Vorraussetzung für FB 4


so schauts aus
__________________
Gruß
Herbert
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  #129  
Alt 02.10.2010, 09:02
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Zitat von herbert Beitrag anzeigen

Wenn du in Österreich die Binnengewässer befahren möchtes brauchst du 2 Scheine und die gehen alle nur bis 10m
Wasserstraßen, bei uns umgangsprachlich Donaupatent genannt,
dann die Flüsse und See´n + Bodensee.
Hallo Herbert,
vielen Dank für diesen wirklich wertvollen Beitrag.
(und auch für Deine Geduld, dass Du zum wiederholten Male zu diesem Thema ausführlich Stellung nimmst).

Das ist genau das, was ich gemeint habe: jemand Kompetenter soll einmal eine Zusammenfassung schreiben, wie es derzeit ist.

Es gibt ja nicht allzu Viele, denen man die fachliche Kompetenz zutraut, hier das Richtige zu schreiben. Dir - und auch dem Berny - kann ich aus meiner Sicht voll vertrauen. Natürlich einigen anderen auch, ich möchte da niemand vergessen oder vor den Kopf stoßen. Aber Du und Berny schreibt Beiträge, die vollständig sind und Hand und Fuß haben.

Eine kleine Anmerkung zum Österreischischen Binnenpatent: wenn Du den Bodensee weglässt (oder ein 'Urlaubspatent' nimmst) kommst Du mit einem Schein durch, denn Wasserstraßen und Flüsse und Seen sind nun in einem Patent vereinigt.
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Viele Grüße aus Wien-Umgebung
Hermann

Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel...
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Wenn man auf Süddeutsch/Österreichisch "des" bzw. auf Norddeutsch "det" sagen kann, schreibt man "das", ansonsten "dass".

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  #130  
Alt 02.10.2010, 09:22
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1) Vertrauen ist gut, Kontrolle besser (siehe auch meine Signatur )
2) Es gibt auch das Seen und Flüsse außer Wasserstraßen (außer dieser sei gefallen, kann ich mir aber nicht Vorstellen, da gerade im Seenbereich (Salzkammergut, Kärnten, usw) dieser aktuell geschult wird)

Das der FB2 aufwärts auch amtlich ist, ist mir neu.
Beim FB1 ist ein Prüfer der Landesregierung bei der Prüfung dabei, weshalb dieser auch als amtlicher österreichischer Schein gilt.
Ich wußte nicht, dass dies auch bei den FB2 aufwärts gibt.

Die letzte Info die ich habe, ist, dass der MSVÖ-FB2 aufwärts dem amtlichen Schein gleichgesetzt ist.
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Nach diesen Infos ist der FB1 eine Ausnahme, weil ein richtiger österreichischer amtlicher Schein, soferne sich das in letzter Zeit bei den anderen nicht grundlegend geändert hat. Der erste Küstenschein, den die Österreichische Regierung direkt ausstellt. (Abgesehen von der Hochseeschifffahrt...)

In der Praxis macht das sicherlich keinen wirklichen Unterschied.
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  #131  
Alt 02.10.2010, 09:35
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Zitat von herbert Beitrag anzeigen
@ Hermann

Das ist schon mal GRUNDFALSCH so wie du es schreibst.
Nicht das Patent ist das Dilemma sondern die Person die es hat.

In Kroatien ist es doch nicht verboten an einem Skippertraining teilzunehmen
Hallo Herbert,

hier muss ich Dir doch etwas widersprechen: es gibt leider aber doch Einige, die den Schein machen, aber keinerlei Praxis haben und auch nicht im Traum daran denken, sich weiterzubilden.

Haben wir hier im Forum ja auch schon öfters diskutiert, kann man aber nicht oft genug wiederholen.

Beim Binnenschein (ich spreche hier nur für Ö) hat man wenigstens ca. 1 Std. Fahrunterricht und lernt Manöver wie Mann-über-Bord und An-und Ablegen. Wenn Du Glück hast, vielleicht auch noch eine Schleusung.

Ich finde es nicht gut, wenn man jemanden einen Schein in die Hand drückt, und plötzlich darf er Schiffe bis 30GT führen. Ich war natürlich damals, als ich das Kroatienpatent gemacht habe, froh, dass es 'nur' eine theoretische Prüfung war, aber etwas Praxis sollte man schon vorschreiben.

Ich schreibe deshalb 'nur' in Anführungszeichen, weil zumindest meine theoretische Prüfung gar nicht so einfach war. Der Prüfer hat wirklich alle relevanten Gebiete von uns wissen wollen.

Nochmals zur Praxis: wir lassen ja auch keinen Autofahrer auf die Straße, der keinerlei praktische Ausbildung hat.

Das mit dem Skippertraining ist ein tolle Sache. Ich fahre ja nur ein kleines Schlauchi mit 3,8m und habe in den letzten Jahren sehr viel durch try-and-error gelernt.

Aber: wenn ich - was ich vorhabe - mir ein größeres Boot chartere, werde ich mich auf jeden Fall mindestens 1/2 Tag darauf einweisen lassen.

Es gibt so viele Details, die man mit der theoretischen Ausbildung nicht mitbekommt, daher stimme ich Dir voll und ganz zu, dass man als verantwortungsvoller Skipper sich das zeigen lassen soll.

Aber es jedem Einzelnen zu überlassen, ob er es auch tut, finde ich von der kroatischen Behörde etwas verantwortungslos (und für Dich als Ausbilder wäre es auch nicht schlecht, würde es vorgeschrieben werden ).

Danke auch für den Hinweis auf Edwin!
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Hermann

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  #132  
Alt 02.10.2010, 09:39
Bernhard
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amtlich

@berny

also, der fb 2 aufwärts sieht genauso aus, wie die internationale version des "schiffsführerpatents 10m". d.h. International certificat for operations of pleasure craft republic of austria. und dann kommt der bundesadler! der schein wird von der östereichischen staatsdruckerei produziert, und gilt als amtlich gültiger lichtbildausweis. und es bleibt der republik ja unbenommen, wen auch immer mit der abnahme der prüfung zu beauftragen, d.h. ob die republik jetzt einen beamten dazu beauftragt, oder aber einen verband beauftragt, die prüfung nach bestimmten richtlinien abzunehmen, ändert am ergebnis nichts.

ich glaube daher ja schon seit es das ding gibt, dass österreich einen amtlichen schein hat und daher alle spekulationen über: als österreicher brauchs sowas nicht, weil es im eigenen land keinen führerschein gibt, hinfällig sind. und auch der oberösterreichische anbieter, der immer behauptet, bei ihm ginge das genauso, du weißt schon diese yachtschule, deren namen mir nicht einfällt, schafft es, wenn ich mich richtig erinnern kan, nicht einen solchen ausweis zu bekommen, sondern macht etwas, was man als plagiat bezeichnen könnte.
ich glaube aber, dass seit es den fb1 gibt, es für schlauchbootfahrer keinen sinn mehr macht, ein hr patent zu erwerben, weder von kostenseite noch von akzeptanzseite her. ein ausweis mit dem bundesgeier macht sich einfach immer besser als einer ohne.
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  #133  
Alt 02.10.2010, 09:41
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Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Es gibt auch das Seen und Flüsse außer Wasserstraßen
Ja, hier hast Du Recht, man kann den Binnenschein auch auf 'Seen und Flüsse' einschränken lassen. Dann fällt bei der Prüfung der Wasserstraßenteil weg.
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  #134  
Alt 02.10.2010, 10:14
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Sorry Hermann, man kann den nicht einschränken lassen, sondern das sind 2 verschiedene Patente!
Klingt vielleicht komsich, ist aber so.

Wenn du zB den Seen und Flüsse ohne Wasserstraßen hast, und du willst jetzt das mit Wasserstraßen machen, dann mußt du das Patent komplett neu machen (ist mir passiert)

@Bernhard: Danke für diese Ausführung.
Wie gesagt, trotzdem ist dieser kleiner Unterschied aber erst sei 2009 gültig, vorher gab es keinen amtlichen österreichischen FB.
Auch wenn das immer wieder behauptet wurde, es gab lediglich mal die Zustimmung des BMVIT, dass der MSVÖ Schein mit einem amtlichen gleichzusetzen ist, das heißt aber nicht im Rückschluss, dass dieser auch ein amtlicher (behördlicher) ist.
Der FB1 ist aber ein amtlicher (behördlicher) Schein, ist halt ein feiner aber kleiner Unterschied, letztlich der einzige behördliche Küstenschein von Österreich (Ein Novum, zumal Österreich gar keine Küste hat!)

Wer sich noch erinnern kann, es gab dann noch eine Fahrschule, die sich hier gerichtlich gegen genau diesen Vorwurf, sie stelle keine amtliche und daher wertlose Scheine aus, aber der MSVÖ schon, wehrte und auch gewann.

Und wie auch schon gesagt, in der Praxis ist das relativ egal, zumal es sowieso darauf ankommt, welcher Staat welches Patent anerkennt.
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  #135  
Alt 02.10.2010, 10:21
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Zitat:
Zitat von Icing Beitrag anzeigen
Habe den link mal aufgesucht. Ist natürlich informatives Grundwissen. Aber für ein Forum?? Ich weiß nicht, lauter geschlossene Beiträge.
Die haben diese Beiträge deswegen geschlossen, weil es grundlegende Informationen des Forums sind. Also das, was ich vorgeschlagen habe: eine eigene Grundlagen-Seite. Und diese Beiträge soll nur der - kompetente - Verfasser ändern können, damit nicht zuviel Widersprüchliches reinkommt und sich wieder keiner mehr auskennt.

Andere Beiträge sind durchaus offen in diesem Forum.
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