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  #1  
Alt 10.10.2011, 22:20
Benutzerbild von thball
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Rückdatierung HU soll ab 2012 wegfallen

Hallo,

laut aktuellem ADAC Heft soll bei der HU die Rückdatierung wegfallen (falls die neue HU nach Ablauf stattfindet).

Diese Regelung soll ab dem 01.01.2012 gelten.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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  #2  
Alt 10.10.2011, 22:28
Benutzerbild von Icing
Icing Icing ist offline
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Ich glaube in Hessen wurde das bereits praktiziert.
Das war ja auch ein vollkommener Quatsch, den sich ein Sesselpupser da wieder ausgedacht hatte.
Da mußten manche Fahrzeuge die viel stehen gleich zweimal Abnahme bezahlen.
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Es is ja immer was.....

LG
Gernot
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  #3  
Alt 12.10.2011, 18:09
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schlauchi20 schlauchi20 ist offline
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Hallo zusammen.
Ja, das hat mir der Mann von der DEKRA auch gesagt, der gerade meinen 2 Monate über den Termin fälligen Wagen "getüvt" hat.

Jetzt aber das große ABER:
Wenn Du demnächst dann zu spät kommst, werden höhere Gebühren fällig, obwohl die Arbeit ja die selbe bleibt. Die Strafe wird quasi direkt bei der Überprüfung eingetrieben, egal ob es die Sheriffs gemert haben oder nicht.

Sein Zitat:
Das wird lustig. Die da oben denken sich neue Regelungen aus und wir kriegen dann die Haue ab.

Gruß
Rüdiger
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Viele Grüße
Heike & Rüdiger
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  #4  
Alt 13.10.2011, 08:01
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Inwiefern soll die HU denn teurer werden?
Ne Neuabnahme ist da ja noch lange nicht Pflicht, wenn z.B. ein Bootstrailer mal 5 Monate wegen Winter übern Durst war.
Hat man da schon Infos?
__________________
Gruß
Frank



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  #5  
Alt 13.10.2011, 13:39
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Servus Rüdiger ,

dass die Gebühren bei Überziehen des Untersuchungstermins teurer werden sollen, ist mir neu. Woher weißt Du das ?

Gruß Peter
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  #6  
Alt 17.10.2011, 22:01
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Hallo

wie geschrieben:
Das es dann teurer wird, wenn der Termin überschritten ist, hat mir der DEKRA Mitarbeiter, der bei meiner freien Werkstatt die Abnahmen macht, selber gesagt.
Er wußte auch schon, wie viel es dann mehr kostet. Die Zahlen habe ich allerdings vergessen. Irgendwo so um die 20 Euro meine ich mich blass zu erinnern für den ersten Monat.
Soweit meine Informationen.

Gruß
Rüdiger
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Heike & Rüdiger
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  #7  
Alt 17.10.2011, 22:54
Benutzerbild von Icing
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Das kann ich ja kaum glauben..

Wenn der TÜV abgelaufen war, konnte man eine Überführungsfahrt zur nächsten Abnahmestelle machen. Eine Terminbescheinigung mußte mußte natürlich vorhanden sein.
Auch wenn mehr als ein Jahr vergangen war. Es gibt immer Gründe, zb. gerade bei Oldtimern das man reperaturbedingt manchmal erst über ein Jahr später dort vorfährt. (oder der Trailer steht in HR)

Was sollen die Prüfer denn dann machen?
300 Euro verlangen?
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LG
Gernot
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  #8  
Alt 03.11.2011, 17:39
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Jetzt wird es endlich konkreter. Klingt doch nicht übel.
Von anderen Gebühren wird auch nichts erwähnt:

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LG
Gernot
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