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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #31  
Alt 11.06.2008, 16:23
Benutzerbild von herbert
herbert herbert ist offline
schwerer Leichtmatrose
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schein

Wie und wann das ganze beim MSVÖ aussehen wird kann immo keiner (ich) wirklich sagen.
Ich habe die Info auch nur aus der Yachtrevue und da ging es um Prüfung und unter anderem um dem FB1.

Über Koller Scheine na ja da kann sich jeder selbst ein Bild machen wenn er voraussetzt das der Binnenschein bei einem Küstenpatent Pflicht sein soll.

Da ja allgemein bekannt ist das wir Ösi auf eigenen Booten kein Küstenpatent brauchen wozu dann einen FB1 vom Verband der Schiffsführer.
Kroatien schreibt als einziges Mittelmeerland vor das ein Patent erforderlich ist auch unter 5 PS , sonst gelten die Vorschriften des Heimatlandes
Österreicher die in Kroatien rumfahren möchten die können das HR Patent, den SBF SEE machen. Beim SBF See kannst dann auch in Germany rum flitzen.
Charterboote:
Selbstverständlich bekommt jeder ein Charterboot, nur laut Chartervertrag wird er kaum auslaufen dürfen und wenn dann ist es eher Zufall

MSVÖ Scheine sind in Kroatien sehr wohl anerkannt
War zwar mal im Gespräch das auf HR Schiffen NUR HR Scheine gelten aber das war nur ein Gespräch und ist nie angewendet worden.

Ich würde eher den Schlauchboot Forum Schein machen
__________________
Gruß
Herbert
  #32  
Alt 12.06.2008, 14:36
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Gummizwerg Gummizwerg ist offline
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Zitat:
Zitat von herbert
Da ja allgemein bekannt ist das wir Ösi auf eigenen Booten kein Küstenpatent brauchen wozu dann einen FB1 vom Verband der Schiffsführer.
Ist das tatsächlich so? Ich meine worauf könnte man sich berufen im Fall des Falles??
__________________
lg Wolfgang

"Es gibt viele junge, mutige Piloten, aber wenige alte, mutige Piloten!"
  #33  
Alt 12.06.2008, 16:19
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schwerer Leichtmatrose
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Schein

Zitat:
Zitat von Gummizwerg
Ist das tatsächlich so? Ich meine worauf könnte man sich berufen im Fall des Falles??
nur auf die Österreichischen Vorschriften, die ja nix vorschreibt
In Deutschland ist es zumindest so das die Vorschriften des Heimatlandes gelten anders sieht es in Kroatien aus die schreiben ein GÜLTIGES MSVÖ/SVÖ/SBF SEE/HR Patent A oder B vor.

Ob jetzt jedes Organ in den Urlaubsländern die Österreichischen Vorschriften kennt mag ich nicht zu beurteilen.
Die Wartezeit bis zur Klärung wird mit Sicherheit die Urlaubsfreude etwas dämpfen.
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Gruß
Herbert
  #34  
Alt 12.06.2008, 16:54
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Berny
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Zitat:
Zitat von herbert
anders sieht es in Kroatien aus die schreiben ein GÜLTIGES MSVÖ/SVÖ/SBF SEE/HR Patent A oder B vor.
Nur wo ????

Ich kenne derzeit nur den Inhalt der Kroatienverordnung, dort wird ein gültiges Patent des Heimatlandes vorgeschrieben, da steht nix von MSVÖ oder so.
In den Resolutionen steht auch nix, in der 13er gehts um die Form des IC, in der 40er um die allgemeine Hochseeschifffahrt.

Ist jetzt zB der Schein des VKSÖ kein gültiges Patent des Heimatlandes ???

PS.: ich hab mal das Ministerium angeschrieben, hoffe mein dreifach automatisch übersetztes Deutsch/Kroatisch kommt dort auch so an wie es soll
  #35  
Alt 12.06.2008, 17:20
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schein

Zitat:
Ist jetzt zB der Schein des VKSÖ kein gültiges Patent des Heimatlandes ???
Hat es den Segen der Schifffahrtsbehörde ? wenn ja dann ist es ein gültiges, wenn nein dann mußt du nachdenken
__________________
Gruß
Herbert
  #36  
Alt 12.06.2008, 18:29
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Hmm, das ist ein gutes Argument!

Zitat:
Zitat von BMVIT
die von den gesetzlich genannten Verbänden, dem "Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ)" und dem "Österreichischen Segelverband (ÖSV)",
Eines sollte aber in diesem Zusammenhang den diversen Verbänden auch bewußt sein:
Da der VKSÖ ein offiziell eingetragener Verband in Österreich ist, könnte es auch sein, dass diese Monopolstellung auch in nächster Zeit gekippt werden kann! (Gabs den Verband VKSÖ zu der Zeit, als diese Bestimmung entstand, überhaupt schon? Ist so eine Bestimmung laut EU-Recht überhaupt möglich?)

Der Segen der Schifffahrtsbehörde?
Reicht dies alleine, zumal ja die Österreichische Schifffahrtsbehörde küstentechnisch in diesem Bereich (also nicht Hochseeschifffahrt) gar nix kann ?

Wenn dem so wäre, warum kann oder darf die Fahrschule Koller dann überhaupt sowas anbieten (Siehe Homepage Zitat: "Auch bei uns ist eine IC-KARTE erhältlich !")?
Warum erkennen diverse Versicherungen diese Scheine auch an (siehe Gerichtsurteil, da ist das sogar festgestellt worden !)

Ist die Zeit jetzt reif, für die FB1 Petition ? (Damals gings leider nicht, da der Verkehrsminister wechselte usw... )

Und noch etwas, vor nicht allzulanger Zeit:
Zitat:
Zitat von MSVÖ vom 09.08.2007
Sehr geehrter Herr Stummer,
Leider muss der MSVÖ Ihnen mitteilen, dass eine Wiedereinführung des FB1 in Österreich nicht möglich ist.
mit freundlichen Grüßen
Claudia Loza Castañeda
MSVÖ Sekretariat
Ketzergasse 30
1230 Wien
Warum hat sich die Meinung des MSVÖ auf einmal geändert?
Gehts also doch, ist halt nur ein Wille nötig oder der Druck der Kleinbootfahrer, Fahrschulen oder anderer Verbände ???

Man sieht also, dass aufgrund dieser Diskussionen endlich Bewegung in die Sache kommt

PS.: noch etwas sei gesagt, ich bin weder gegen den MSVÖ, noch für den VKSÖ, mir gehts einfach mehr um die Sache selbst, wonach für mich als Österreicher die derzeitige Situation einfach unbefriedigend ist.
  #37  
Alt 12.06.2008, 19:20
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Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
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HI Berny!

Sorry jetzt mal, aber wenn du schon sagst dass die Versicherungen den Schein anerkennen und die Haftung übernehmen warum zeigst du uns nicht mal die Bestätigung von einer Versicherungsanstalt hier rein ? Du schreibst immer nur dass es irgenwo in einem Gerichtsurteil steht dass der FB1 vom VKSÖ von diesen Anstalten anerkannt wird.
LG
Mathias
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LG
Mathias

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Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren

Geändert von Rotti (12.06.2008 um 19:24 Uhr)
  #38  
Alt 12.06.2008, 20:20
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von Rotti
HI Berny!

Sorry jetzt mal, aber wenn du schon sagst dass die Versicherungen den Schein anerkennen und die Haftung übernehmen warum zeigst du uns nicht mal die Bestätigung von einer Versicherungsanstalt hier rein ? Du schreibst immer nur dass es irgenwo in einem Gerichtsurteil steht dass der FB1 vom VKSÖ von diesen Anstalten anerkannt wird.
LG
Mathias
das sagt der Koller
  #39  
Alt 12.06.2008, 20:21
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ZarRottiKer
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Hier noch was was ich gefunden habe contra FB1 vom VKSÖ

Andere Ausweise von Privaten, Schiffsführerschulen, Yachtschulen wie etwa „Yacht Master Licence“ des „Verbandes der Konzessionierten Schiffsführerschulen Österreich“ sind vom Seeschifffahrtsgesetz nicht anerkannt und haben daher nur privatrechtlichen Charakter. Diese Scheine gelten gegenüber den Behörden der Uferstaaten nicht als offizielle Dokumente Österreichs. Bei eintreten eines Versicherungsfalles ist die Versicherung gegenüber Inhabern solcher Scheine leistungsfrei, sofern sie diese Scheine nicht ausdrücklich als Befähigungsausweise anerkannt hat. Ausländische Sportbootfahrer benötigen in Österreich, wenn s......

Nachzulesen hier bei IBN - Um Links zu sehen, bitte registrieren

Ob IBN eine seriöse Berichterstattung hat wird uns am besten Thomas Thball - der sicher dieses Onlinemagazin kennt - sagen können.

LG
Mathias

P.S.: Mich würde es sicher freuen wenn wir in Ö auch einen intern. anerkannten FB1 bekommen würde. Vielleicht entsteht aus Konkurenzgründen ( MSVÖ vs. KSVÖ) eben einer.
__________________
LG
Mathias

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Geändert von Rotti (12.06.2008 um 20:26 Uhr)
  #40  
Alt 12.06.2008, 20:25
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Berny
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Zitat:
Zitat von ferdi
das sagt der Koller
Ähh, nein

Das sagt die Yachtpool (tel Auskunft Hr Schöchl mir gegenüber) und es steht auch im Gerichtsurteil:
Zitat:
Zitat von Gerichtsurteil
Nach den Feststellungen gewähren nämlich inländische Versicherungen auch aufgrund von Ausweisen des Klägers Versicherungsschutz.
@Rotti:
In diesem Gerichturteil steht auch folgendes:
Zitat:
auch ist nicht erwiesen, dass solche Ausweise im Ausland nicht ausreichend anerkannt werden.
Diese Dinge sind also nicht irgendwo herausgezogen oder erfunden oder wie auch immer, sondern stehen sogar öffentlich einsichtlich in öffentlichen Urteilen eines Gerichts.
  #41  
Alt 12.06.2008, 22:28
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Zitat:
Zitat von Rotti
Andere Ausweise von Privaten, Schiffsführerschulen, Yachtschulen wie etwa „Yacht Master Licence“ des „Verbandes der Konzessionierten Schiffsführerschulen Österreich“ sind vom Seeschifffahrtsgesetz nicht anerkannt und haben daher nur privatrechtlichen Charakter. Diese Scheine gelten gegenüber den Behörden der Uferstaaten nicht als offizielle Dokumente Österreichs. Bei eintreten eines Versicherungsfalles ist die Versicherung gegenüber Inhabern solcher Scheine leistungsfrei, sofern sie diese Scheine nicht ausdrücklich als Befähigungsausweise anerkannt hat. Ausländische Sportbootfahrer benötigen in Österreich, wenn s......

Nachzulesen hier bei IBN - Um Links zu sehen, bitte registrieren

Ob IBN eine seriöse Berichterstattung hat wird uns am besten Thomas Thball - der sicher dieses Onlinemagazin kennt - sagen können.
Hallo Mathias,

die IBN haben eine sehr seriöse Berichterstattung und meistens auch ganz gut recherchiert. Trotzdem will ich Fehler nicht ausschließen. Ist aber eine der wenigen Magazine, die ich im Abo habe.

Im Prinzip deckt sich die Aussage mit meinen Erfahrungen. In jedem Revierführer, den ich gelesen habe (egal ob I Binnen, See, HR, F etc.) stand sinngemäß: Entweder Patent des jeweiligen Staates haben oder das im Heimatland vorgeschriebene Patent. Wenn man jetzt kein Patent im Heimatland machen kann (wieso auch immer) hat man nach meiner Definition kein Patent und muss auf das Patent des Staates in dem man unterwegs ist zurückgreifen. Und so lese ich auch die IBN. Das Verbandsführerscheine nicht gelten ist in D schon lange - darum musste man auch die ehemaligen DSV Führerscheine umschreiben (BR-->SKS, BK-->SSS und C in SHS). Nur der Sportboot See und der Sportboot Binnen waren amtl. Scheine. Bei jeder Charteragentur (Segeln) liest man in den Bedingungen, dass die reinen Verbandsführerscheine nicht mehr gelten.

Trotzdem will ich nicht ganz ausschließen, dass es in manchen Ländern Sonderregelungen gibt. Vielleicht erkennt HR manches Patent an obwohl ich es mir nicht vorstellen kann. Eine Lösung kann aber nur eine autorisierte Stelle bieten. Darum auch mein Vorschlag der Umfrage. Wenn man dann einen Schrieb von einer übergeordneten Stelle hat ist man vielleicht auf der sicheren Seite. Am besten hierzu eine Kopie des Scheins mit der Bitte um Anerkennung zuschicken. Andere Länder, andere Sitten... Aber so ganz 100%ig sicher wird man nie sein können. Behörden ändern gelegentlich auch Verordnungen etc. Nur das einen Binnenpatent auf See gelten soll kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Zumindest in D unterscheiden sich die Prüfungsthemen nicht unerheblich.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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  #42  
Alt 13.06.2008, 01:29
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Ähh, nein

.......................und es steht auch im Gerichtsurteil:

Diese Dinge sind also nicht irgendwo herausgezogen oder erfunden oder wie auch immer, sondern stehen sogar öffentlich einsichtlich in öffentlichen Urteilen eines Gerichts.
Das steht NICHT im Urteil sondern in der Begründung warum das Wort WERTLOS nicht anzuwenden ist

und
Zitat:
Nach den Feststellungen gewähren nämlich inländische Versicherungen auch aufgrund von Ausweisen des Klägers Versicherungsschutz
Es wird NICHT gesagt unter welchen Bedingungen und in welchen Seegebieten, dies ist auch für das Urteil auch irrelevant es reicht wenn EIN Boot einmal am Attersee versichert war


Zitat:
auch ist nicht erwiesen, dass solche Ausweise im Ausland nicht ausreichend anerkannt werden.
Das Gegenteil aber auch nicht das Gericht hat das garnicht geprüft, sondern der beklagte hätte den nachweis erbringen müssen.

Diese Zitate aus der Urteilsbegründung sind absolut nichtssagend für die konkrete Frage FB! und Anerkennung.
  #43  
Alt 13.06.2008, 07:48
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von rotbart
Diese Zitate aus der Urteilsbegründung sind absolut nichtssagend für die konkrete Frage FB! und Anerkennung.
Das sehe ich etwas anders, aber was solls, bei der Urteilsbegründung gehts ja nicht nur um die Anerkennung in HR, sondern vielmehr um die generelle Anerkennung in anderen Staaten und der damit indirekt verbunde Vergleich mit den MSVÖ-Patenten. Wenns rein um den Nachweis geht, den hätte ja der MSVÖ leicht erbringen können, gings ja um viel Geld bei dieser Sache! Also warum gibts den Nachweis nicht ???
Klar ist aber auch, dass von einigen Patenten eine Gültigkeit behauptet wird, diese aber auch nirgendwo nachgwiesen werden kann (zB FB des MSVÖ).

(Mein Wissensstand ist daher immer noch, dass derzeit nur das kroatische Patent auch wirklich offiziell in Kroatien anerkannt wird, alles andere ist immer noch Grauzone für mich, auch die Gültigkeit des österreichischen Binnenpatents.)

Als Nachtrag noch die Mail, die ich ans Verkehrsministerium gesandt habe.
Ich hoffe, die Übersetzung ist nicht allzu schlimm, wurde von einem automatischen Übersetzer gemacht, ich habe auch die Gegenprobe gemacht, deshalb ist die deutsche Vorgabe auch ein bisschen beeeemisch...
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren

Da sich in letzter Zeit in Kroatien rechtlich sehr viel getan hat, gibt es derzeit immer noch Unstimmigkeiten über die wirkliche Gültigkeit von Patenten in Kroatien:

Folgende Patente sind für Österreicher in Österreich erhältlich:
FB I Küstennahe Gewässer bis 3 Seemeilen, ausgestellt von einem registrierten Verband in Österreich (IC)
FB II bis IV, Küstenbereiche und internationale Gewässer, ausgestellt von einem registrierten Verband in Österreich, mit dem Vermerk "ist einem amtlichen Ausweis gleichzusetzen" (IC)
Patent See und Fluss mit internationalen Wasserstraßen (In Österreich für ein Boot notwendiges Patent)
Patent See und Fluss ohne internationale Wasserstraßen (In Österreich für ein Boot notwendiges Patent)
Patent für Bodensee (Auf dem Bodensee für die Länder Österreich, Deutschland, Schweiz notwendiges Patent)
Sportbootführerschein See aus Deutschland, als Österreicher in Deutschland ausgestellt

Auch wird von verschiedenen Verbänden behauptet, dass die von ihnen ausgestellten Patente in Kroatien gültig sind, jedoch kann keiner ein Recht nennen.

Da auch in diversen Internetforen und anderen Publiktionen immer wieder über diese Punkte diskutiert wird, jedoch keine eindeutige Regelung zitiert werden kann, wünsche ich eine Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Stummer

Izgovor za loše jezik, prijevod automatski


Dame i gospodo

Kao što je nedavno u Hrvatskoj, pravno učinjeno mnogo, trenutno još uvijek postoje neslaganja o stvarnom valjanost patenata u Hrvatskoj:

Sljedeći patenti su u Austriji za Austrijanci:
FB sam obalnih voda u blizini 3 nautičke milje, izdao je registrirana udruga u Austriji (IC)
FB II do IV, obalnim područjima i međunarodne vode, izdaje registrirana udruga u Austriji, s riječi "službenu iskaznicu na ravnati" (IC)
Patent jezera i rijeke s međunarodnih plovnih putova (u Austriji za brod je potrebno patent)
Patent jezero i rijeku bez međunarodnih plovnih putova (u Austriji za brod je potrebno patent)
Patent za Bodensee (za Bodensee za zemlje Austrija, Njemačka, Švicarska potrebno patent)
Sport brodom dozvola jezero iz Njemačke, kao austrijskog u Njemačkoj izdaje

Također je tvrdio raznim udrugama koje su izdane patenti vrijede u Hrvatskoj, ali se ne mogu pravo.

Kao u raznim Internet forumima i drugim Publiktionen više puta na ovim pitanjima će se raspravljati, ali nije jasno pravila može se navodi, želim mišljenje.

Srdačan pozdrav,


Bernhard Stummer
  #44  
Alt 13.06.2008, 10:24
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Das sehe ich etwas anders, aber was solls, bei der Urteilsbegründung gehts ja nicht nur um die Anerkennung in HR, sondern vielmehr um die generelle Anerkennung in anderen Staaten und der damit indirekt verbunde Vergleich mit den MSVÖ-Patenten. Wenns rein um den Nachweis geht, den hätte ja der MSVÖ leicht erbringen können, gings ja um viel Geld bei dieser Sache! Also warum gibts den Nachweis nicht ???
Nochmal es geht NICHT um die Anerkennung oder gar um die Vergleichbarkeit, es geht um die Frage ob das Wort wertlos wettbewerbswidrig war oder nicht.
und um den Beweis anzutreten dass dem so ist JEDEN von Österreich anerkannten Staat befragen müssen und eine Erklärung beibringen - ein unmöglich Unterfangen.

Dagegen reicht Koller 1 Zeuge der in sagen wir Kasachstan mit diesem Schein Boot fahren durfte, denn ER muß ja keinen Negativbeweis erbringen.

und nochmals geurteilt wurde NUR und AUSSCHLIEßLICH über die Aussage "wertlos" nicht über den Sinn oder Unsinn solcher Scheine.
  #45  
Alt 13.06.2008, 13:53
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Du solltest bei solchen Urteilen aber auch die Begründungen lesen, diese sind für das Urteil sehr wohl ausschlaggebend, also nicht einfach wegzudenken.
Es stimmt schon, dass das "Urteil" selbst was anderes ist, aber eine Feststellung eines Gerichts hat eben auch seine Gültigkeit.
Wenn nicht, wäre das ganze Urteil ja nicht gültig, oder?

Das können sicher Rechtsanwälte genauer erklären...
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