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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #61  
Alt 01.09.2011, 09:05
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Berny
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Zitat:
Zitat von fredloader Beitrag anzeigen
Nochmals vielmals um Verzeihung du kompetenter User.
Hab nie behauptet, dass ich ein kompetenter User bin, also auch du solltest lesen lernen

Im Ernst, Edwin ist zu diesem Thema sehr kompetent, auf seine Aussagen kann man sich mit ziemlicher Sicherheit (ja ich weiß, nix ist fix!) verlassen.

Und du motzt ja auch gleich herum, wenn jemand Kritik äußert...

Also ruhig Blut bewahren, dir wird noch öfters ein rauher Wind in die Segel blasen, aber zumindest lernst du hier sehr viel theoretisches übers Bootfahren
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  #62  
Alt 01.09.2011, 09:46
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Hr

@Berny
Du machst ja mächtig Werbung für den FB1

Klar du warst auch derjenige der am meisten interveniert hat.
Ich denke das dein Einsatz für den FB 1 einiges dazu beigetragen das sich der MSVÖ damit beschäftigt hat. Auch Edwin (Sailornet ) hat trotz seiner Nähe zum HR Patent hat in div. Foren für den MSVÖ FB1 plädiert.
Aber nun zur Sache:
Zitat:
Und genau deshalb ist es eigentlich widersinnig, einen anderen Schein als den FB1 zu machen.
Das ist nicht ganz so, außer du betrachtest es rein von der Sportboot Seite.
Der FB1 ist einfach ein abgespeckter SBF See und im Grunde "nur" eine Geld rückhol aktion die zwar für die meisten von euch brauchbar ist aber nix ganzes.
Sollte einer auf die Idee kommen, das sind nicht wenige,auch mal zu ein größeres Schiff chartern, dann sitzt du wieder im Kurs.
Jetzt stellt sich halt die Frage mache ich den FB2 oder den Boat Skipper B inkl. Funk. Vom Preis und Aufwand braucht man gar nicht viel nachdenken.
Da 90% der Österreicher sowieso in der Adria rumfahren spare ich mir über die Gültigkeit in anderen Ländern zu schreiben wo wir Ösis sowieso von der Führerscheinpflicht entbunden sind, selbst in Deutschland

Wie Edwin schon anmerkte, es haben nicht alle Länder eine Führerscheinpflicht.
Warum soll es bei den Österreichern anders sein als bei den Engländern usw.

Ich denke das es kein Fehler ist einen Boat Skipper B zu erwerben.
Sollte man dann noch immer der Meinung sein das man einen FB1 braucht kann man diesen doch jederzeit nachholen.
__________________
Gruß
Herbert
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  #63  
Alt 01.09.2011, 17:58
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Ich bin früher genauso wie viele andere mit dem 10m Binnenschein an der Adria unterwegs gewesen.

Wurde nie kontrolliert, denke aber, dass es DAMALS mangels rechtlicher Klarheit seitens Österreich auch okay war.

Mittlerweile ist es doch wirklich easy...

Binnenschein für Binnengewässer
FB1-FB... für Küstengewässer

Ist man ausschließlich in HR unterwegs dann halt HR-Schein...

Was genau muss immer noch diskutiert werden? Der FB1 ist wirklich nicht teuer, darum verstehe ich nicht ganz warum mancher sich unbedingt vorbeilavieren will?
__________________
lg Wolfgang

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  #64  
Alt 02.09.2011, 07:03
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@Herbert:
Da hast du wiederum recht, ich bin bei der Sache bisher immer davon ausgegangen, dass ich ein eigenes Schlauchboot habe und damit herumfahre.
Dabei habe ich weder ein Segelboot, Motorjacht oder ähnliches in Betracht gezogen, auch nicht die Möglichkeit zu chartern .

90% der österreichischen User aber hier gehen (vermute ich mal) von den gleichen Voraussetzungen aus, sprich eigenes Schlauchboot...

So gesehen sollte sich jeder im Vorfeld klar sein, für was er das Patent machen will.
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  #65  
Alt 02.09.2011, 09:00
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Zitat:
Zitat von FAR FAR AWAY Beitrag anzeigen
Der FB1 ist ja schön und nett, aber eben auf nur 3sm beschränkt (wem das reicht,..) selbst der Boat Skipper A ist auf 6sm dann doppelt so weit gültig,...
Aber PS beschränkt

OLKA hat geschrieben:
Zitat:
tDer deutsche Sportbootführerschein ist (imo) auch auf 3 sm "begrenzt"
Welcher Führerschein wird denn außerhalb der nationalen Seeschiffahrtsstrassen verlang?
Seeschiffahrtsstrassen haben nur die Deutschen

Reine Theorie aber ein wenig zum nachdenken.

Es wird doch immer wieder geschrieben, was ist wenn etwas passiert dann zahlt die Versichung nicht usw.

Warum steht auf den Scheinen 3 Seemeilen? ist das nur ein Fehler oder gilt der nur dort.
Was ist wenn ich 6 Sm fahre, bin ich mit einem ungültigen bzw. ohne Schein unterwegs ?
Ist es nicht so, warum steht es dann drauf?
Weshalb gibt es dann den
FB2 = 20 Sm
FB3 = 200 Sm
SKS und SHS
Sind die nur Augenauswischerei, Geldbesorgung oder haben sie eine Recht und Versicherungsrelevanz.

Wenn ich manche Beiträge lese wo dann steht, draußen brauchst keinen Schein ist das für so manchen Neo Skipper nicht wirklich nachvollziehbar. Wo ist draußen?
Könnte es sein das da nur etwas verbreitet wird was man als Ente bezeichnen kann?
Was ist wenn das Boot für den Fahrtbereich gar nicht zugelassen ist ?
Wenn man als Österreicher keinen Schein braucht bzw. als Deutscher draußen keinen braucht ist man im falle eines Falles von der Versicherung auch draußen ?
Die Frage stellt sich schon denn wozu gibt es den FB2 / SKS ?
Ich gehe davon aus das sich die Schifffahrtbehörde etwas dabei gedacht hat.

Wer schreibt vor das man den Schein seines Heimatlandes besitzen muß ?
Auf keiner Seite der Österr. Behörde ist darüber etwas zu finden.
Außerdem wäre es sowieso unerheblich den es kann nur das Gastland vorschreiben.
Das auf Anfragen in den Urlaubsländer geantwortet wird das der Schein des Heimatlandes erforderlich wäre sagt im Grunde nicht das aus was mancher als verpflichtend verbreitet.
Auf der Kroatischen Liste der gültigen Scheine sind im Grunde auch nur die Scheine angeführt die Kroatien als gültig anerkennt nicht mehr und nicht weniger.

Eines ist natürlich klar mit dem Heimatschein hat man es einfacher bei einer Kontrolle.
Wer sitzt schon gerne im Urlaub ein paar Stunden bei den Kontrollorganen bis die feststellen das es OK ist wenn ein Österreicher z.B. mit einem SBF See in Italien fährt.
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Gruß
Herbert
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  #66  
Alt 02.09.2011, 13:53
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Hallo Freunde,

hier wird wieder hin und her diskutiert.

Ich finde entscheidend ist doch, das man das Metier Boot führen und die Seemanschaft beherrscht.

Das lernt man eigentlich nicht nur durch Gas geben, sondern in einer Wassersportgemeinschaft mit Schulung und Skippertraining. Das ist auch Urlaub unter Gleichgesinnten und keine verlorene Zeit. Die Kosten gehören dazu aber das ist gut investiertes Geld. Und darum geht es auch.

Die Wenigsten werden hier im Wassersport aufwachsen wie in Skandinavien oder auch in England. Da macht ein Befähigungsnachweis sicher auch Sinn. Dafür sind dann verschiedene Einrichtungen wie auch Wassersportschulen, die hier nachhelfen und ganz betimmt nicht lästig sind. Auch da können sich wie hier im FORUM neue Freundschaften von Gleichinteressierten ergeben.

Diesen Investitionsposten halte ich für ganz wichtig, es ist nicht ein Unkostenposten wie viele hier sehen sondern ein Urlaub der besonderen Art.

Daher halte ich auch nix von billigen ausländischen Befähigungsscheinen. Es sind nur gekaufte Scheine die wenig taugen aber kein Wissen vermitteln, und darum geht es doch.
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  #67  
Alt 02.09.2011, 15:02
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Schein

Dieter, das beantwortet doch nicht die Frage.
Es geht doch nicht ums Können oder oder um die Kosten allein.
Genausowenig gibt es den einen Schein, nicht einmal in Deutschland.

Und wenn wir schon dabei sind dann erkläre mir welchen Schein ein Österreicher machen soll wenn er als gewerblicher Skipper in Kroatien fahren möchte?

Bewegt man sich außerhalb der 3 Meilen legal oder nicht.
Wenn ja warum steht dann 3 Sm auf dem Schein.
__________________
Gruß
Herbert
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  #68  
Alt 02.09.2011, 16:45
goeberl
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Ich finde entscheidend ist doch, das man das Metier Boot führen und die Seemanschaft beherrscht.
dieter, das ist genau das, was leider rechtlich nicht relavant ist.
wenn du vor 50 jahren in einem schnellkurs einen sbf-see (oder wie auch immer der damals geneissen hat) gemacht hast, seitdem aber nie mehr gefahren bist, bist du trotzdem juristisch auf der sicheren seite.
wenn du hingegen seit jahrzehnten immer irgendwo mitgefahren bist, zb. im rahmen von familienurlauben gemeinsam mit einem sbf-see besitzer und dabei jährlich mehrere wochen erfahrung gesammelt hast, bist du vielleicht ein super seebär, das ist aber jedem hafenkapitän und auch der versicherung sowas von wurscht.

am besten ist es natärlich, wenn man sich auskennt und auch die rechtliche legitimation zum führen eines bootes hat.

lg martin
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  #69  
Alt 02.09.2011, 17:12
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Im Prinzip hat ein Führerschein nie wirklich etwas mit Können direkt zu tun. Ist beim KFZ genauso. Letztendlich schickt man die Leute nach 20 Fahrstunden (waren es noch bei mir) auf die Strasse und hofft, dass diese sich im ersten Jahr so viel an Erfahrung ansammeln um ein Auto oder Motorrad sicher bewegen zu können und dabei niemand ernstahft in Gefahr bringen!

Mein ertster Segellehrer war ein 79 jähriger Italiener, ehemaliger Regattasegler, der mich ungläubig angesehen hatte, als ich ihm erzählt habe, dass ich nach dem Urlaub in Ö den A- Schein machen werde...

Trotzdem sind Führerscheine nicht unbedingt überflüssig. Denn zumindest ist sichergestellt, dass man notwendiges Grundwissen vermittelt bekommt!

Nur wäre es wünschenswert, dass man beim Thema Bootsführerschein noch ein wenig mehr europäisch denkt und das ganze vereinheitlicht.

Solange jedes Land ein wenig am eigenen Süppchen kocht werden diese Diskussionen nie aufhören und sich immer Schlupflöcher finden...!
__________________
lg Wolfgang

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  #70  
Alt 02.09.2011, 17:46
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Dieter, das beantwortet doch nicht die Frage.
Es geht doch nicht ums Können oder oder um die Kosten allein.
Genausowenig gibt es den einen Schein, nicht einmal in Deutschland.

Und wenn wir schon dabei sind dann erkläre mir welchen Schein ein Österreicher machen soll wenn er als gewerblicher Skipper in Kroatien fahren möchte?

Bewegt man sich außerhalb der 3 Meilen legal oder nicht.
Wenn ja warum steht dann 3 Sm auf dem Schein.
SHS bis 12 Personen - sonst Kapitänspatent siehe Um Links zu sehen, bitte registrieren

Guckst Du dort Um Links zu sehen, bitte registrieren- und wenn Du was für's Leben lernen willst, dann ist Werner der richtige Ansprechpartner.
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Viele Grüße aus dem 4Ländereck (Deutschland/Österreich/Schweiz/Liechtenstein)

Jochen

Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #71  
Alt 02.09.2011, 18:37
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Schein

@Jochen
War mir klar, ABER es gibt auch gute Kroatrische Berufspatente
nach dem Boat Skipper B

War eher eine Randfrage an Dieter denn es geht ja um Patent für den Freizeitskipper.
Da stellt sich halt die Frage, vor allem für die Österreicher welchen.
und auf meine Frage warum auf dem FB1 3 Sm steht und wie es im Falle aussieht hat mir auch noch keiner sagen wollen.
Nur wenn es ums HR Patent geht dann wissen die meisten was Sache ist,
komisch
__________________
Gruß
Herbert
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  #72  
Alt 02.09.2011, 22:30
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
und auf meine Frage warum auf dem FB1 3 Sm steht und wie es im Falle aussieht hat mir auch noch keiner sagen wollen.
... weil die Dreimeilenzone das originäre Hoheitsgebiet eines Staates begrenzt. Durch andere Übereinkommen kann das Hoheitsgebiet auf 12 Meilen erweitert werden (Um Links zu sehen, bitte registrieren). Somit ist davon auszugehen, dass das Patent für das jeweilige Hoheitsgebiet eines Staates gedacht ist und weniger ob der Bootsführer jetzt 2,9996537 sm zum Ufer hält oder 3,0001323 sm.

By-the-way - in einer italienischer Übersetzung las ich mal, dass entweder der italienische Bootsführerschein oder der jeweils im Heimatland gültige Schein anerkannt wird. Von einer Sonderrolle des HR Patent las ich da nichts. Kann mich aber auch täuschen...
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!
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  #73  
Alt 03.09.2011, 07:32
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Alf2T Alf2T ist offline
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Zitat:
Zitat von Alf2T Beitrag anzeigen
I....
Also hier bitte KEINE Diskussion bezüglich Eurer Einstellung zum "Küstenpatent" sondern wirklich nur Aussagen darüber ob in Zusammenhang mit dem EU Beitrittes von Kroatien grössere Änderungen schon für nächstes Jahr in Planung sind!
"Danke!"
Schon interessant zu beobachten, was gleich für eine Diskussion entsteht, wenn man das Küstenpatent auch nur "erwähnt!"

Wollte, wie im Eingangsposting geschrieben, eigentlich bloß wissen ob jemand aus VERLÄSSLICHER Quelle Näheres von den Preiserhöhungen für das nächste Jahr erzählen kann!

DARAUF sind ca. 2 (!) recht konkrete - leider widersprüchliche - Antworten gekommen - der Rest ist nur "Patentdiskussion!" - und Diese hatten u. haben wir ja schon in vielen, vielen anderen Threads durchgekaut!

Schade!

Anm: wenn sich ein Termin (in Tirol) findet, wird meine Frau den FB1 machen und "gut iss!"

(muss aber noch abklären wie genau es die Fahrschulen mit den geforderten/gewünschten 50sm Praxis halten! - was für mich in Bezug auf einen EINSTIEGSschein wenig Sinn ergibt!)
__________________
lg. Alex


Wiedereinsteiger
47°18'55.14"N 11°32'43.83"E
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  #74  
Alt 03.09.2011, 08:20
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Schein

@Tom
War klar das du diese Frage beantwortest
Zitat:
By-the-way - in einer italienischer Übersetzung las ich mal, dass entweder der italienische Bootsführerschein oder der jeweils im Heimatland gültige Schein anerkannt wird.
Gestern 18:37
Zitat:
Somit ist davon auszugehen, dass das Patent für das jeweilige Hoheitsgebiet eines Staates gedacht ist und weniger ob der Bootsführer jetzt 2,9996537 sm zum Ufer hält oder 3,0001323 sm.
Davon auszugehen, ist es so oder nicht ?

Zitat:
Befähigungsausweis Fahrtenbereich 1-3 Seemeilen, Watt- oder Tagesfahrt
Befähigungsausweis Fahrtbereich 2- 20 Seemeilen, Küstenfahrt
Befähigungsausweis Fahrtbereich 3- 200 Seemeilen, Küstennahe Fahrt
Befähigungsausweis Fahrtbereich 4- Weltweite Fahrt
Was sagt das nun aus, wenn man das liest ?

Wenn man schon Fahrtbereiche hat gehe ich davon aus das sie so gelten.
Ob die Versicherungenm es so wie in deiner Ausführung steht sehen mag ich nicht wirklich glauben. Die werden alles daran setzen ein Loch zu finden um sich das Geld ersparen.

Es kann doch nicht sein das man auf der einen Seite von amtlich festgelegten Fahrtbereichen liest, auf der anderen Seite diese dann anders auslegt.
Tom damit meine ich nicht dich.

@Tom
Zitat:
Von einer Sonderrolle des HR Patent las ich da nichts. Kann mich aber auch täuschen...
Habe mit Absicht nix von HR Patent und Italien geschrieben wenn dann habe ich Österreicher + SBF See und Italien geschrieben

Aber nochmals:
Österreich schreibt KEINEN Bootsführerschein vor !!!!
Also kann man davon ausgehen das in den Ländern in deren Verordnungen/Gesetzen steht: Es gelten die Bestimmungen/Gesetze des Heimatlandes es auch ohne Schein bzw. mit jedem amtlich oder amtlich anerkannten Schein keine Probleme geben kann.
Wie schon einmal geschrieben wenn es die Engländer usw. dürfen warum sollte es bei den Österreichern anders sein.

Vor Jahren gab es schon im Boote Zeitschrift Forum diese Frage
Der Redakteur Straßburger hat es dann bestätigt das es in Deutschland so ist
Damalige Beiträge habe ich noch auf meinem Rechner zu Hause gespeichert.

Aber darum geht es ja in diesem Beitrag nicht.

Mittlerweile sind wir beim Geltungsbereich 3 Sm angelangt und was geschieht darüber hinaus beim FB 1
__________________
Gruß
Herbert
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  #75  
Alt 03.09.2011, 08:41
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Zitat:
Zitat von Alf2T Beitrag anzeigen
Anm: wenn sich ein Termin (in Tirol) findet, wird meine Frau den FB1 machen und "gut
Hi!

Dies ist die richtige Entscheidung.
Ich habe mich mal schlau gemacht, bei mir
ist es nur Geldschneiderei, ich muss nur die
Prüfung machen und den Landesregierungsschein
statt der Fahrpraxis dazulegen. Die Prüfungsfragen
habe ich aus dem Netz und ca. 99 % richtig beantwortet.
Bei so Fragen, wie erkenne ich einen Dieselmotor
Antwort: Einspritzpumpe, stellt es mir dann die Haare
auf.
Wie auch immer, der Hintergrund ist Abzocke in HR,
fängt bei der Bootsanmeldung an und hört beim
HR-Patent auf, dies werde ich nicht unterstützen und
vielleicht in Ö den 2er-Schein (20Sm) machen.
LGryße
Mike aus Salzburg
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