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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #91  
Alt 06.03.2017, 07:17
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Schebi Schebi ist offline
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Ohne Hauptwohnsitz in HR wirst auch keine Zulassung dort bekommen!
So ist's halt in Ö!
__________________
MfG
Schebi
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  #92  
Alt 06.03.2017, 07:51
fma fma ist offline
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Zitat:
Zitat von Schebi Beitrag anzeigen
Ohne Hauptwohnsitz in HR wirst auch keine Zulassung dort bekommen!
So ist's halt in Ö!

Möglich. Bei Flugzeugen reicht der Wohnsitz in EU und Du kannst Dir aussuchen unter welches EU-Register Du willst.

Ist aber Alles eine theoretische Betrachtung. Letztendlich tauscht Du ein Übel gegen ein anderes. Überall wirst Du Vorteile und eben auch Nachteile finden.
Und das macht wegen einem 4 mtr. Schlauchi keinen Sinn. Da ist es einfacher den D oder A-Schein zu machen. Dann hast Du eine saubere Lösung.

Bei richtigen Schiffen kann sich das Ausflaggen aber schon lohnen. Oder auch wenn auf Grund z.B. der neuen EU-Richtlinie gewünschte Änderungen oder Zulassungen nicht mehr möglich sind.

Muss jeder entsprechend seiner persönlichen Schmerzgrenze für sich entscheiden.

VG

Frank
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  #93  
Alt 06.03.2017, 08:10
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wwoody wwoody ist offline
l'ombra rossa
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Zitat:
Zitat von Schebi Beitrag anzeigen
Ohne Hauptwohnsitz in HR wirst auch keine Zulassung dort bekommen!
So ist's halt in Ö!
Das ist nicht korrekt. Es gibt sehr viele Deutsche, Österreicher und auch andere, die ihre Boote direkt in HR zulassen.
Letzten Sommer habe ich mich mit einem Deutschen in Hvar darüber unterhalten. Ist überhaupt kein Problem ein Boot direkt in HR zuzulassen.
Meinen Marshall habe ich auch in Hvar zugelassen. Ich bin zwar Kroate, mein Hauptwohnsitz ist aber in Österreich.
__________________
Gruß, Ranko
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  #94  
Alt 06.03.2017, 08:30
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gotti gotti ist offline
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Zitat:
Zitat von wwoody Beitrag anzeigen
Das ist nicht korrekt. Es gibt sehr viele Deutsche, Österreicher und auch andere, die ihre Boote direkt in HR zulassen.
Letzten Sommer habe ich mich mit einem Deutschen in Hvar darüber unterhalten. Ist überhaupt kein Problem ein Boot direkt in HR zuzulassen.
Meinen Marshall habe ich auch in Hvar zugelassen. Ich bin zwar Kroate, mein Hauptwohnsitz ist aber in Österreich.
Ja aber ich denke du brauchst zumindest eine gültige Adresse in Kroatien, sowie bei größeren Schiffen die in einer Marina einen fixen Platz haben.
__________________
liebe Grüße
und immer eine Hand breit Wasser unterm Propeller(Schlauch)
Gottfried
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  #95  
Alt 06.03.2017, 08:59
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l'ombra rossa
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Zitat:
Zitat von gotti Beitrag anzeigen
Ja aber ich denke du brauchst zumindest eine gültige Adresse in Kroatien, sowie bei größeren Schiffen die in einer Marina einen fixen Platz haben.
Die Übersetzung von Google ist zwar schlecht, es ist aber immer noch verständlich genug:

Anmeldung Boote
Nach der Registrierung von Booten, Hafenbehörde oder Niederlassung wird Sie die Tags ausgeben, die Sie auf dem Boot drucken müssen
Im Register der Boote müssen Boote länger als 2,5 Meter oder Boote mit einer Gesamtleistung und Antriebszahnrad von mehr als 5 Kilowatt eingegeben werden, die vollständig von einer natürlichen oder juristischen Person im Besitz Sitz oder Wohnsitz in Kroatien ansässig ist.

In das Register der gemeldeten Boote und ein Boot der gleichen Eigenschaften werden können, die ganz oder teilweise durch ausländische natürliche oder juristische Personen oder Personen ohne Staatsangehörigkeit oder eines kroatischen Bürger gehört, die keinen festen Wohnsitz in Kroatien hat, wenn das Boot hauptsächlich in der kroatischen Meer.

Der Besitzer dieses Bootes ist verpflichtet, einen Vertreter in der Republik Kroatien zu genehmigen, mit Sitz oder Wohnsitz im Gebiet der Hafenbehörde oder Niederlassungen errichtet, wo das Boot in das Register der Boote registriert ist.


Quelle: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Als ausländische natürliche oder juristische Person benötigt man offenbar keinen Wohnsitz in HR, aber der Vertreter den man ernennen muss.
__________________
Gruß, Ranko
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  #96  
Alt 06.03.2017, 09:20
hakopa hakopa ist offline
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Zitat:
Zitat von fma Beitrag anzeigen
Konrad,

das UNO Abkommen sieht die Verantwortung beim Registerstaat. Schön das Du praktische Erfahrungen hast. Unter welchem Register waren denn Deine Schiffe ?

VG

Frank
Unter keinem, da unter 15 m und nicht gewerblich. Boote waren beim ADAC angemeldet. Alles legal, da ein 1,5 jähriger Rechtsstreit in Frankreich dabei war, weil mich ein Franzose in Martinique gerammt hatte.
Konrad
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  #97  
Alt 06.03.2017, 09:23
fma fma ist offline
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und wie bist Du aus den Küstengewässern gekommen ? Und Versicherung ?Keine ?

VG

Frank
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  #98  
Alt 06.03.2017, 11:54
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herbert herbert ist offline
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Schein

wäre es nicht zielführender den kleinen Problemen zu bleiben als so weit auszuholen.

Es geht doch im Grunde nur darum darf ich mit DEM oder mit DIESEM Schein in XXXX fahren.
Da es sich in der Regel um Wohnsitz Österreicher handelt bringt uns doch der Vergleich mit Deutschen Bootfahrern und SBF See nicht wirklich etwas.

Anders würde es aussehen wenn ein Wohnsitz Österreicher mit einem Deutschen SBF See in Italien unterwegs wäre.
Da würde kaum einer Bedenken äußern, weil der einen guten Ruf hat
--------------------------------------------------
Als das BLAUE noch in Deutscher Hand war gab es schon dieses Thema.
Damals schrieb ich in etwa dies:
Als Österreicher darf ich mit dem eigenem Boot in Deutschlands Küstengewässer navigieren.
Da Österreich keinen Schein vorschreibt und Deutschland die Bestimmungen des Heimatlandes anerkennt.
Weiter´s der Hinweis auf Länder die keinen Schein vorschreiben.
Siehe da, der Gründer des Blauen Forum machte sich auf Deutschen Seiten schlau und die Antwort kam nach ein paar Tagen " Ja das stimmt "
Kroatien ist da ein Sonderfall den die schreiben selbst für 0.01 PS einen Schein vor.

Bin nicht sicher ob man dies noch im blauen finden kann außer Ferdi macht sich die Mühe.

Wenn man davon ausgeht das dies in Deutschland so ist dann würde ich mich wundern wenn Italien das anders behandeln würde.

Für die meisten Österreicher hier im Forum kann man natürlich die Frage stellen.
Seid Einführung des FB 1 ( > 10m ) der Binnen abgelegt werden kann, ist das HR Patent noch Zeitgemäß ?
Wenn jemand das ganze im Urlaub macht ist es OK da erspart man sich die Anreise-, Hotelkosten.

Für diejenigen die neben ihrem eigenen Boot ein größeres Boot chartern möchten die alternative gegenüber dem FB2 weil der Funk für HR inkl. ist
__________________
Gruß
Herbert
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  #99  
Alt 06.03.2017, 12:23
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
wäre es nicht zielführender den kleinen Problemen zu bleiben als so weit auszuholen.

Es geht doch im Grunde nur darum darf ich mit DEM oder mit DIESEM Schein in XXXX fahren.
Da es sich in der Regel um Wohnsitz Österreicher handelt bringt uns doch der Vergleich mit Deutschen Bootfahrern und SBF See nicht wirklich etwas.

Anders würde es aussehen wenn ein Wohnsitz Österreicher mit einem Deutschen SBF See in Italien unterwegs wäre.
Da würde kaum einer Bedenken äußern, weil der einen guten Ruf hat
--------------------------------------------------
Als das BLAUE noch in Deutscher Hand war gab es schon dieses Thema.
Damals schrieb ich in etwa dies:
Als Österreicher darf ich mit dem eigenem Boot in Deutschlands Küstengewässer navigieren.
Da Österreich keinen Schein vorschreibt und Deutschland die Bestimmungen des Heimatlandes anerkennt.
Weiter´s der Hinweis auf Länder die keinen Schein vorschreiben.
Siehe da, der Gründer des Blauen Forum machte sich auf Deutschen Seiten schlau und die Antwort kam nach ein paar Tagen " Ja das stimmt "
Kroatien ist da ein Sonderfall den die schreiben selbst für 0.01 PS einen Schein vor.

Bin nicht sicher ob man dies noch im blauen finden kann außer Ferdi macht sich die Mühe.

Wenn man davon ausgeht das dies in Deutschland so ist dann würde ich mich wundern wenn Italien das anders behandeln würde.

Für die meisten Österreicher hier im Forum kann man natürlich die Frage stellen.
Seid Einführung des FB 1 ( > 10m ) der Binnen abgelegt werden kann, ist das HR Patent noch Zeitgemäß ?
Wenn jemand das ganze im Urlaub macht ist es OK da erspart man sich die Anreise-, Hotelkosten.

Für diejenigen die neben ihrem eigenen Boot ein größeres Boot chartern möchten die alternative gegenüber dem FB2 weil der Funk für HR inkl. ist


Sicher ist das noch im Blauen zu finden, die Mühe kann sich jeder mit der Forumssuche machen .
Ja, der Michel hat damals an die D-Behörden angefragt und die Aussage bekommen, gegangen ist es da im Speziellen um ein Treffen an der Ostsee, das da im Gespräch war, dass bis zu einem Jahr ein Österreicher in D-Küstengewässern ohne Schein fahren darf. Erst wenn ein Österreicher länger als 1 Jahr in D ist, muss ein gültiger Schein her.

Damals gab es aber noch keinen vom österr. Staat anerkannten FBx. Ob das jetzt, wo ja Österreich für die Küste praktisch den FBx als Heimatschein vorschreibt, so auch noch gilt ?
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  #100  
Alt 06.03.2017, 14:17
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Schein

Zitat:
Damals gab es aber noch keinen vom österr. Staat anerkannten FBx. Ob das jetzt, wo ja Österreich für die Küste praktisch den FBx als Heimatschein vorschreibt, so auch noch gilt
Das ist nicht ganz richtig.
Österreich kann gar nix vorschreiben außer Binnen, da wir keinen Seezugang haben,
Wie soll etwas exekutiert werden wenn wir keine Hoheitsrechte haben

Allein das jeweilige Urlaubsland kann etwas Vorschreiben bzw. anerkennen,
der hat auch die Hoheitsrechte.

auf der Ministeriumsseite hat sich der Text etwas geändert aber er sagt noch immer nicht aus das etwas vorgeschrieben ist.

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Zitat:
Die weltweite Anerkennung von Befähigungsausweisen und Fahrzeugzulassungen ist für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt nicht durchgehend geregelt.

Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten

Zur selbstständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See können auf Basis von Befähigungsausweisen, die bei anerkannten privaten Prüfungsorganisationen erworben wurden, Internationale Zertifikate ausgestellt werden. Diese sind von der Republik Österreich amtlich anerkannt und werden von den Küstenstaaten in der Regel akzeptiert.
Vor Via Donau Zeit wurde bei den Messen vom Standpersonal behauptet das der Schein amtlich sei war er nicht also falsch Info.
Genauso haben die Ausbildungsstätten dies behauptet, war eindeutig falsch.

So entstand der Eindruck man muß einen Österreichischen Schein haben.
Wer sich dann noch unsicher war den erzählte man die Geschichte mit dem Autoführerschein

Ich will keinen Überzeugen noch einen Schein an Personen verkaufen.
Einzig zum nachdenken anregen das nicht alles so ist wie manche es schreiben weil sie es so erzählt bekamen.

Deshalb nochmals der Aufruf zum Selbstversuch
Auch wenn es einige Zeit mit den Behörden kostet.
So manches Organ wird sich selbst die Frage stellen ob Österreich überhaupt einen Seeschein hat
__________________
Gruß
Herbert
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  #101  
Alt 06.03.2017, 17:26
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Das mit "unter Flagge fahren" ist auch noch so ein Thema, weil 1) gilt das nicht für alle Länder gleich und
2) gilt das überhaupt für die Freizeitschiffahrt?

Fakt ist, dass du als deutscher trotz 15 PS Freiheit in hr einen Schein brauchst, übrigens auch die Italiener unter 40 PS, egal welcher Flagge......

Ergo kann das rechtlich so nicht stimmen.
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  #102  
Alt 06.03.2017, 17:40
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Wie hat mal unser Alt Bundeskanzler Sinowatz gesagt:
Es ist alles so kompliziert

Mit welchem Schein darf ein Österreicher gewerblich fahren
Abgesehen von Arbeitsrechtlichen

Im Grunde ist Ausbildung auch gewerblich
__________________
Gruß
Herbert
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  #103  
Alt 06.03.2017, 18:10
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Zitat:
Zitat von wwoody Beitrag anzeigen
Die Übersetzung von Google ist zwar schlecht, es ist aber immer noch verständlich genug:

Anmeldung Boote
Nach der Registrierung von Booten, Hafenbehörde oder Niederlassung wird Sie die Tags ausgeben, die Sie auf dem Boot drucken müssen
Im Register der Boote müssen Boote länger als 2,5 Meter oder Boote mit einer Gesamtleistung und Antriebszahnrad von mehr als 5 Kilowatt eingegeben werden, die vollständig von einer natürlichen oder juristischen Person im Besitz Sitz oder Wohnsitz in Kroatien ansässig ist.

In das Register der gemeldeten Boote und ein Boot der gleichen Eigenschaften werden können, die ganz oder teilweise durch ausländische natürliche oder juristische Personen oder Personen ohne Staatsangehörigkeit oder eines kroatischen Bürger gehört, die keinen festen Wohnsitz in Kroatien hat, wenn das Boot hauptsächlich in der kroatischen Meer.

Der Besitzer dieses Bootes ist verpflichtet, einen Vertreter in der Republik Kroatien zu genehmigen, mit Sitz oder Wohnsitz im Gebiet der Hafenbehörde oder Niederlassungen errichtet, wo das Boot in das Register der Boote registriert ist.


Quelle: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Als ausländische natürliche oder juristische Person benötigt man offenbar keinen Wohnsitz in HR, aber der Vertreter den man ernennen muss.

Ich kann ja auch ein paar Brocken Landessprache. Sowohl 2015 in Biograd, als auch 2016 in Nerezine hätten mir die LK mein Boot sofort in HR registriert. In Biograd hab ich zuerst gefragt und die Dame hatte am Bildschirm gleich damit begonnen....war etwas enttäuscht als ich sagte es sei nur mal ne Frage gewesen.
Es gibt da wohl soetwas wie eine "Durchführungsbestimmung" (so hat es mir dann der LK in Nerezine erklärt), die den LK erlaubt nicht nur HR Bürgern, sondern EU Bürgern Registrierungen auszustellen.
Ich glaube wir waren da mal wegen Gernot seinem Steuer Problem darauf gekommen. Bin aber nicht sicher....
__________________
Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen


Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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  #104  
Alt 07.03.2017, 14:14
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Da liest man so und stellt fest....

Ich wette das über 50 % der in Deutschland ausgestellten Flaggenzertifikate für Schlauchboote in Ermangelung eines Heimathafens ungültig sind.....
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  #105  
Alt 07.03.2017, 14:55
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Da liest man so und stellt fest....

Ich wette das über 50 % der in Deutschland ausgestellten Flaggenzertifikate für Schlauchboote in Ermangelung eines Heimathafens ungültig sind.....
Mir hat die Dame beim ADAC beim Ausstellen des IBS mal gesagt: " sie sind Österreicher, da bekommen sie das neutrale IBS Cover ohne Fahne drauf und müssen die Österreichische Flagge am Boot führen. jetzt hab ich das für Deutsche mit der Tricolore Germanica...... keiner kennt sich aus, und jeder redet mit.....und ich fahr mit der Österreichischen immer noch :-)
__________________
gruss aus monaco di bavarese
Theo
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