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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #106  
Alt 07.03.2017, 15:18
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Berny Berny ist offline
Berny
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Und da sag noch einer, in Österreich sei es kompliziert
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  #107  
Alt 07.03.2017, 16:49
hakopa hakopa ist offline
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Zitat:
Zitat von fma Beitrag anzeigen
und wie bist Du aus den Küstengewässern gekommen ? Und Versicherung ?Keine ?

VG

Frank
Für die Küstengewässer international gilt der dt. Sportbootführerschein Küste.

Für die weltweite Haftpflichtversicherung galt das Logbuch mit jahrelangen Eintragungen bei Pantenius als Nachweis der Erfahrung.
Dies war auch Bestandteil der Versicherungsverhandlung in Frankreich.

Als Registrierung verstehe ich die Eintragung ins Seebriefregister. Diese ist bei Privatpersonen erst ab 15 m erforderlich.
Ansonsten Anmeldung beim ADAC oder Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt.
Gut, gilt aber doch auch als Registrierung.

Hier habe ich etwas Aktuelles gefunden zur CE Erklärung:
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Konrad

Geändert von hakopa (07.03.2017 um 16:57 Uhr)
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  #108  
Alt 07.03.2017, 17:37
fma fma ist offline
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Also ein dt. Boot beim ADAC angemeldet ?

VG

Frank
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  #109  
Alt 10.03.2017, 09:39
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hilgoli hilgoli ist offline
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Da liest man so und stellt fest....

Ich wette das über 50 % der in Deutschland ausgestellten Flaggenzertifikate für Schlauchboote in Ermangelung eines Heimathafens ungültig sind.....
Ich kann mir kaum vorstellen dass es eine relevante Menge an deutschen Schlauchbooten gibt die ein Flaggenzetifikat haben.

99% werden ihre Boote amtlich per Kleinfahrzeugkennzeichen beim Wasser und Schiffahrtsamt (WSA) oder amtlich anerkannt, per Internationalem Bootsschein (IBS) beim ADAC oder DMYV angemeldet haben. Und diese "Register" kennen keinen Heimathafen sondern man führt nur das vergebene Kennzeichen...
Diese Verfahren sind deutlich einfacher und günstiger als dasFlaggenzertifikat und unter 15 Meter auch formal korrekt.
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  #110  
Alt 10.03.2017, 11:27
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Berny Berny ist offline
Berny
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Das ist eben die Frage, weil viele ja behaupten, sie hätten eines.
Und ich vermute, dass das schlichtweg rechtlich falsch ist.
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  #111  
Alt 10.03.2017, 13:06
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Zitat:
Also ein dt. Boot beim ADAC angemeldet ?
Ja,,
ich hatte einen IBS vom ADAC bei meinen 3,60 ziger.
Nachteil ist nur die Gebühr alle zwei Jahre.
Beim Schiffahrtsamt zahlt man ja nur einmalig bei Anmeldung.
Das nächste Boot wird dort angemeldet.
__________________
Besten Gruß aus Nuthetal bei Berlin

Frank

24:


"Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen...."

Legende:
ex Moritz 360 mit ex Force 5 PS, ex Suzuki DT 5

aktuell: Yammi F6,Trailer: Anssems PLT 750 mit Flachplane, Boot kommt irgendwann wieder...
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  #112  
Alt 13.03.2018, 17:44
black50 black50 ist offline
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Zitat:
Zitat von Visus1.0 Beitrag anzeigen
So ist es wirklich!!!!!!!!!

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Ich bin deutscher Staatsbürger, lebend in Österreich und will das kroatische Küstenpatent machen.

Wo darf ich wirklich mit dem kroatischen Küstenpatent noch fahren?
Macht es einen Unterschied, ob ich Deutscher oder Österreicher bin?
Macht es einen Unterschied, ob ich den "Lappen" in Österreich oder Deutschland mache?

Einerseits lese ich immer wie oben, dass für Österreichische Staatsbürger das kroatische Küstenpatent B auch in Italien gilt bzw. in noch diversen anderen Ländern (siehe Link oben).
Andererseits sagt mir ein österreichischer Fahrlehrer das sei alles Quatsch und diese Angaben würden alle einfach nicht stimmen.
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  #113  
Alt 13.03.2018, 18:13
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im Prinzip gelten die Vorschriften Deines Wohnsitzlandes. Und dann gibt es Auslegungen, die immer viele Diskussionen mit sich bringen...
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!
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  #114  
Alt 13.03.2018, 21:08
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Patent

Zitat:
Zitat von black50 Beitrag anzeigen
Ich bin deutscher Staatsbürger, lebend in Österreich und will das kroatische Küstenpatent machen..
Du bist genau der User auf den ich jahrelang gewartet habe

Sagen wir mal so, nach gängiger Meinung zählt nicht der Staatsbürger sondern der Hauptwohnsitz.
Da Österreich kein Anrainerstaat mit Meer Zugang ist kann der Staat nicht ein Patent VORSCHREIBEN
Im Grunde brauchst für ein eigenes Boot keinen Schein, wenn die z.B. Uferstaaten schreiben, es gelten die Bestimmungen des Heimat Landes.
Es gibt aber Länder wie Kroatien die schreiben EINEN Schein vor.
Also braucht man selbst für 0,0001 PS einen Schein, selbst wenn für Italener 40 PS und für Deutsche 15 Ps FS frei wären.

Zitat:
Wo darf ich wirklich mit dem kroatischen Küstenpatent noch fahren?
Da wirst du kaum eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen.
Im schlimmsten Falle wirst du etwas Zeit bei Behörden verbringen bis die feststellen das du als Wohnsitz Österreicher mit jedem Amtlich anerkannten bzw. ohne Schein fahren darfst.
NUR du hast einen Deutschen Pass wie erklärst du dem Kontrollorgan das du Wohnsitz Ösi bist
Aus meiner 45 jährigen Bootserfahrung in zig Mittelmeer Länder und 25 Jahre Skippertrainer für mehrere Bootsfahrschulen ist mir (und vielen anderen aus div. Foren ) kein einzige Fall bekannt das man mit dem HR Patent Probleme hatte.
Als ich noch aktiv war hatten wir einige Zeit aufgewendet um Amtliches zu bekommen und wir bekamen sie.

Zitat:
Macht es einen Unterschied, ob ich Deutscher oder Österreicher bin?
ja, Wohnsitz ist ausschlaggebend nicht ob du A oder D Staatsbürger bist.

Zitat:
Macht es einen Unterschied, ob ich den "Lappen" in Österreich oder Deutschland mache?
na sicher.
1. ist der Deutsche SBF See + Binnen in der Praxisausbildung um vieles einfacher ( keine Praxis Seemeilen vorgeschrieben) und dadurch preiswerter.
Dann solltest du auch beachten ob du wieder nach D zurück gehst.
Hier kommt mein Satz zur Anwendung
Nach gängiger, nicht meiner, Meinung muß man den Schein haben wo der Hauptwohnsitz ist.
Umschreiben, das geht leider bei keinem Schein.

Solltest du dich für den HR Schein entscheiden wirst du in D kaum einer Kontrolle weiterfahren, so wird es von Deutschen verbreitet

Zitat:
Einerseits lese ich immer wie oben, dass für Österreichische Staatsbürger das kroatische Küstenpatent B auch in Italien gilt bzw. in noch diversen anderen Ländern (siehe Link oben).
Ist so.
Aber wenn 200 es anders schreiben glaubt man dies nicht.

Zitat:
Andererseits sagt mir ein österreichischer Fahrlehrer das sei alles Quatsch und diese Angaben würden alle einfach nicht stimmen
Das kenne ich sehr gut
Da ich für eine MSVÖ Fahrschule die Seemeilen Törns durch führte konnte ich vieles erfahren was der Anwärter für FB2 - FB3 nicht erfahren durfte.
Das er NUR ein Vereinspatent erwarb natürlich auch nicht obwohl immer erzählt wurde das ist International gültig, das sind keine Scheine.

Eines kann/möchte ich dir mitgeben:
Du als Deutscher (auch mit Wohnsitz Österreich ) wäre der SBF See einfacher und hast in D kein Problem wenn du mal in der Nordsee fahren möchtest.
Um die selbe Bootsgröße wie beim SBF See (24 m ) mit dem Österreichischen Schein zu fahren mußt du de FB2 machen also Seemeilen Praxis nachweisen.

Wenn du nur Mittelmeer bleibst ist das HR Paten B inkl. Seefunk eine gute und preiswerte alternative


Nachtrag:
Wenn Anbieter für das HR Patent auf ihren Seiten schreiben wo das HR Patent überall gilt ist das nicht falsch.
Wäre es dies gäbe es mit Sicherheit einige Klagen der andern Fahrschulen
__________________
Gruß
Herbert
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  #115  
Alt 14.03.2018, 08:59
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Berny Berny ist offline
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Zitat:
.Das er NUR ein Vereinspatent erwarb natürlich auch nicht obwohl immer erzählt wurde das ist International gültig, das sind keine Scheine.
.
man sollte erwähnen, dass dies ja mittlerweile überholt ist und man amtlich anerkannte Scheine über die Via Donau erhält.

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des weiteren glaube ich, dass den Behörden wichtig ist, dass man eine offizielle Ausbildung hat. wo wie und was wird dadurch zweitrangig.
ob das in Zukunft so bleibt, ist eine andere Frage.
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  #116  
Alt 14.03.2018, 10:43
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Patent

Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
man sollte erwähnen, dass dies ja mittlerweile überholt ist und man amtlich anerkannte Scheine über die Via Donau erhält.

Um Links zu sehen, bitte registrieren
Da ich nach wie vor up date Infos bekomme ist mir das auch bekannt.

seid dem großen Krach in Österreichs Scheinwelt verändert.
Der FB 1 wurde eingeführt und nach einem up date auf 10 m angehoben.

Leider wurde versäumt ihn dem Deutschen SBF See anzugleichen>24m

Die 10m werden den meisten Bootfahrer in diesem Forum reichen
ABER
wie sieht es bei denen aus die chartern möchten ? hier liegt der Hund begraben

Wer sich mal einen 42er Segler ausleihen möchte, dürfte das mit dem FB 1 nicht, der mit dem Deutschen SBF See schon.


Zitat:
des weiteren glaube ich, dass den Behörden wichtig ist, dass man eine offizielle Ausbildung hat. wo wie und was wird dadurch zweitrangig.
ob das in Zukunft so bleibt, ist eine andere Frage.
Wird sich noch einiges ändern
__________________
Gruß
Herbert
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  #117  
Alt 14.03.2018, 12:21
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Berny Berny ist offline
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dass du es weisst, Herbert, ist mir schon klar, aber Leute, die sich mit dieser Materie nicht auseinander setzen, könnten das falsch interpretieren.
deshalb der Hinweis.
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  #118  
Alt 15.03.2018, 22:10
black50 black50 ist offline
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@Herbert: super Antwort! Besten Dank!

Jetzt hab ich mich mal kurz in den deutschen SBF See reingelesen.

- Dieser soll nun mal auf den ersten Blick wirklich international gültig sein. (inkl. Geltung für mich auch in Deutschland)
- Allerdings erst mal nur bis 3SM Küstenenternung. (dürfte vermutlich dennoch reichen).
- Hier gibt es eine Theorie und Praxisprüfung. (vielleicht bessere Ausbildung, aber auch zeitlich etwas aufwändiger)
- Die Kosten sind mit ca. 500-650€ etwas höher gegenüber dem Kroatischen Küstenpatent.


Also wenn ich voraussichtlich eh nur im Mittelmeerraum (bzw. HR) fahren werde. (Nord- und Ostsee reizen mich tatsächlich deutlich weniger)
Bin ich dann dann mit dem HR Patent vielleicht insgesamt doch ähnlich gut und günstiger bedient?
+ ich kann den Schein + die Prüfung zusammen mit meiner (österreichischen) Freundin machen (ja es wird noch komplexer )

Zitat:
Im schlimmsten Falle wirst du etwas Zeit bei Behörden verbringen bis die feststellen das du als Wohnsitz Österreicher mit jedem Amtlich anerkannten bzw. ohne Schein fahren darfst.
NUR du hast einen Deutschen Pass wie erklärst du dem Kontrollorgan das du Wohnsitz Ösi bist
Dann pack ich zu meinem HR Patent und der Bootsversicherung halt noch ne Kopie von meinem Meldezettel.
So viele Kroaten können so gut Deutsch, dass man sich ne beglaubigte Übersetzung vermutlich sogar sparen kann.

Oder wird es dann doch kompliziert, wenn das Schlauchboot in Deutschland (beim ADAC) versichert ist? (das ist nämlich der Fall)



Was mich weiterhin interessiert (Prio. 2) ist der Binnenschein.
Wie schaut es hier mit Bürokratie oder uneindeutiger Interpretierbarkeit aus? Wird das da genauso kompliziert? :D
In erster Linie um legal auf den nahelegenden Seen (Attersee, Wolfgangsee und Mondsee) fahren zu dürfen.
Auf dem Gardasee waren wir schon - da gehts ja eh führerschenfrei bis 40PS (?)
Von Salzburg aus gibts in Deutschland keine Binnengewässer, die mich zu nem deutschen Binnenpatent verleiten würden - bzw. bis 15PS sind eh Führerscheinfrei.

Also hier einfach einen Österreichischen Binnenschein machen?

Geändert von black50 (15.03.2018 um 22:21 Uhr)
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  #119  
Alt 15.03.2018, 23:48
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
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Das wird ja lustig. Wohnort Österreich, Boot und Auto Deutschland ?
__________________
Liebe Grüße

Werner
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  #120  
Alt 16.03.2018, 11:00
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Zephyr-Zodiac-Zar
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Zitat:
Zitat von Flipperskipper Beitrag anzeigen
Das wird ja lustig. Wohnort Österreich, Boot und Auto Deutschland ?
na ja, wennst Nebenwohnsitz gemeldet bist geht alles....
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gruss aus monaco di bavarese
Theo
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