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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #31  
Alt 19.07.2007, 12:40
rotbart
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Lesen ist scheinbar gigantisch schwierig
in Posting 1 stand als Frage
Zitat:
Frage:
Darf ich (Österreicher) in Italien mit meinem Schlauchi mit 15PS an der Küste entlangbrausen? ((Boat Skipper B)Kroatisches Küstenpatent natürlich vorhanden)
Da steht nix von Zulassung o.ä.

Die Frage ist eindeutig zu beantworten

(A) NEIN

(B) Er braucht AN DER ITAL. KÜSTE KEINEN FÜHRERSCHEIN ALS ÖSI MIT ÖSI BOOT UND WENIGER ALS 40 PS
(Versicherung, Notausrüstung etc ist eh klar)

TU FELIX AUSTRIA

Ein Deutscher BRAUCHT an der I Küste EINEN FÜHRERSCHEIN , weil dies eben in D vorgeschrieben ist.

Das ist sooooooo einfach und dafür werden seitenweise Postings benötigt



P.S.: Wenn man einen Führerschein für Besitz und Registrierung eines Bootes/Schiffes bräuchte , dann gäbe es keine Reeder mehr
und keine Luxusyacht würde mehr verkauft

Geändert von rotbart (19.07.2007 um 12:45 Uhr)
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  #32  
Alt 21.07.2007, 11:34
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OK,muss das nochmal anwärmen aber Zitat :
Für deutsche Staatsbürger gilt nach letzten Informationen wie folgt:

z.B. mit der Boat Leader's Licence können Boote
im kroatischen Hoheitsgewässer geführt und gechartert werden.
Mit Booten unter kroatischer Flagge kann auch im internationalen Gewässern navigiert werden bzw.
fremde Hoheitsgewässer angelaufen werden
l
(bei Charterbooten Einverständniserklärung der Charterfirma vorausgesetzt).
(es gilt das Gesetz des Landes, unter dessen Flagge die Boote laufen)
In vielen Ländern wird das kroatische Patent zur Navigation mit Booten unter eigener Nationalflagge anerkannt
Ausnahmen sind uns derzeit keine bekannt.

Eigene Boote unter Deutscher Flagge dürfen im kroatischen Hoheitsgewässer geführt werden
(abhängig von Ihrer Versicherung und der Polizze - kontaktieren Sie Ihre Versicherung),
aber nicht im Deutschen Hoheitsgewässer (z.B. in der Nord und Ostsee).

Ergo ,Also ne Frage der Flaggenführung ?
Wie schwer ist es in CRO ein Boot zuzulassen?
__________________
Gruß
Holger
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  #33  
Alt 21.07.2007, 11:58
rotbart
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Zitat:
Zitat von Holger K.
OK,muss das nochmal anwärmen aber Zitat :
Für deutsche Staatsbürger gilt nach letzten Informationen wie folgt:

z.B. mit der Boat Leader's Licence können Boote
im kroatischen Hoheitsgewässer geführt und gechartert werden.
Mit Booten unter kroatischer Flagge kann auch im internationalen Gewässern navigiert werden bzw.
fremde Hoheitsgewässer angelaufen werden
l
(bei Charterbooten Einverständniserklärung der Charterfirma vorausgesetzt).
(es gilt das Gesetz des Landes, unter dessen Flagge die Boote laufen)
In vielen Ländern wird das kroatische Patent zur Navigation mit Booten unter eigener Nationalflagge anerkannt
Ausnahmen sind uns derzeit keine bekannt.

Eigene Boote unter Deutscher Flagge dürfen im kroatischen Hoheitsgewässer geführt werden
(abhängig von Ihrer Versicherung und der Polizze - kontaktieren Sie Ihre Versicherung),
aber nicht im Deutschen Hoheitsgewässer (z.B. in der Nord und Ostsee).

Ergo ,Also ne Frage der Flaggenführung ?
Wie schwer ist es in CRO ein Boot zuzulassen?
Neeee zunächst einmal wo stammt das Zitat her ????
Es muß ziehlich antik sein, denn die BLL gibt es m.E. seit Endde 2004 nicht mehr
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  #34  
Alt 21.07.2007, 12:12
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Gruß
Holger
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  #35  
Alt 21.07.2007, 13:58
rotbart
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Zitat:
Zitat von Holger K.
Na ja das ist ein rechter Unsinn, am Besten schaust Du
DA ==> Um Links zu sehen, bitte registrieren

Da steht alles rund um's Bootfahren
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  #36  
Alt 21.07.2007, 19:37
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Steht doch drunter:
Anerkennung über die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord
Frau Bloeck - e-mail: bbloeck@wsd-nord.de

Fragen wir doch die einmal
Irgendwo muss das ja stehen mit der Annerkenung in den jeweiligen Staaten.
Das mit "in der Regel" ist mir zu auch zu schwammig.
__________________
Gruß
Holger
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  #37  
Alt 22.07.2007, 21:37
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Zitat:
Zitat von rotbart
Na ja das ist ein rechter Unsinn, am Besten schaust Du
DA ==> Um Links zu sehen, bitte registrieren

Da steht alles rund um's Bootfahren
Was ist daran Unsinn ?
im Grunde habe ich keine Lust mehr über diese Sachen in diesem Beitrag zu diskutieren. Wenn jetzt sogar bei Schiffen unter Kroatischer Flagge Informationen als Unsinn bezeichnet werden.

Ich werde weiterhin Neulingen, die Fragen zum HR Patent haben,
Ihre Fragen beantworten.
__________________
Gruß
Herbert
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  #38  
Alt 23.07.2007, 09:01
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Voriges Jahr habe ich beim Zoll in Lignano erkundigt wie es mit dem Zulassungen,Versicherungen,Patenten in Italien aussieht.
Antwort(mündlich)und daher ohne Garantie:
-Kroatische(auch ehemalige aus Ex-Jugoslawien)werden nicht anerkannt
-Mein Papierl Yacht Master Licence VKSÖ nach Besichtigung schon
-Versicherung(blaues Zetterl) Wichtig!
-Österreichische Zulassung
-Ausrüstung (wie schon oftmals beschrieben) ab 3 Meilen Handfackeln,Signalraketen,Feuerlöscher
-Die Regelung ab 40 PS oder über 750 ccm (2 T) oder 1000 ccm (4 T) gilt für uns nicht,bei uns gilt die Regelung Int.Wasserstrassen
-Lagune ist Adria,Flüsse zB.Tagliamento ist Wasserstrasse
Ich hatte bis jetzt 4 Kontrollen wobei ich nie wegen der Papiere beanstandet wurde (Zoll,Polizei) sondern Geschwindigkeit,Naturpark und vermutlich Langeweile.Dabei konnte ich mir ihre Sacs Boote ansehen,seither weis ich den Unterschied zwischen Badeboot und Einsatzbooten.Bin immer höflich und korekt behandelt worden.
__________________
Grüße Gerhard

Genieße froh dieTage,des Augenblickes Gunst:Richtig dosierte Faulheit ist ein Stück Lebenskunst.

Geändert von Gerhard (23.07.2007 um 09:17 Uhr)
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  #39  
Alt 23.07.2007, 09:18
rotbart
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Zitat:
Zitat von herbert
Was ist daran Unsinn ?
im Grunde habe ich keine Lust mehr über diese Sachen in diesem Beitrag zu diskutieren. Wenn jetzt sogar bei Schiffen unter Kroatischer Flagge Informationen als Unsinn bezeichnet werden.
Nu ja
Zitat:
Für deutsche Staatsbürger gilt nach letzten Informationen wie folgt:

z.B. mit der Boat Leader's Licence können Boote im kroatischen Hoheitsgewässer geführt und gechartert werden. Mit Booten unter kroatischer Flagge kann auch im internationalen Gewässern navigiert werden bzw. fremde Hoheitsgewässer angelaufen werdenl.
welchen Sinn sollte es für einen DEUTSCHEN haben einen HR schein zu machen, der nirgendwo gilt ausser in HR; da ist ja selbst der SBF See besser zu gebrauchen.

dann
Zitat:
In vielen Ländern wird das kroatische Patent zur Navigation mit Booten unter eigener Nationalflagge anerkannt
in welchen bitte ???? und unter "eigener" soll ja wohl HR Flagge sein oder ?

Also dann - alle auswandern einen Wohnsitz in HR nehmen und Schiff anmelden!!!!

und last but not least, seit wann wird die Boat Leader Licence nicht mehr ausgegeben ???

Informieren ist ja gut - aber so ?
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  #40  
Alt 23.07.2007, 10:27
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Schein

Lieber Rotbart
Ich denke das du noch nie von mir gelesen hast das ich das HR Patent einem Wohnsitz Deutschen empfohlen habe.

Also bitte denke daran das es in meinen Beiträgen immer nur um Ösi geht und sonst nix.

Warum ein Deutscher auf die Idee kommt ein HR Patent zu machen kann ich dir nicht beantworten aber wird schon Gründe haben.
Ich denke mal das es auch Deutsche geben wird die nur in Kroatien fahren möchten. Wenn ich /wir über das HR Patent schreiben bist du meist der 1.
der über Deutsche Abhandlungen schreibt obwohl der Anfrager ein Österreicher ist.

Wenn du schon auf eine Seite einen Link setzt, "mein kroatien....." dann schau mal nach was - wer hinter der Seite steht.

Weshalb auswandern du kannst doch ein Boot chartern die laufen alle unter HR Flagge

Zitat:
und last but not least, seit wann wird die Boat Leader Licence nicht mehr ausgegeben
na dann schau mal wie der neue Schein bezeichnet wird.
__________________
Gruß
Herbert
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  #41  
Alt 25.07.2007, 11:27
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Information

Dies soll nur eine Info sein.
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von User Frixos aus dem Charterforum
Zitat:
Nachdem es immer wieder Diskussionen zu den in Griechenland anerkannten Führerscheinen gibt habe ich mich bei der Cost Guard in Ermioni schlau gemacht.

Fazit ist:
1. Griechenland anerkennt alle in Europa (nicht nur EU) ausgestellten Führerscheine.
2. Eine 2te Person muss dieselbe Fahrberechtigung wie der Skipper vorweisen.
3. Irgendwelche Bestätigungen eines Clubs haben keine Gültigkeit mehr.
4. Kein Bezug ob der Inhaber gleicher Nationalität wie die ausstellende Behörde ist.
Nach Vorlage meiner Kroatischen Boats Leaders License und Hinweis auf meine österreichische Staatsbürgerschaft wurde das ausdrücklich bestätigt.
__________________
Gruß
Herbert
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  #42  
Alt 28.07.2007, 14:20
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Berny
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Ich verstehe die ganze Diskussion auch nicht so ganz, weil

1) Wenn ein Boot unter österreichische Flagge in It fährt, gelten die Österreichischen Bestimmungen, sprich ab 6 PS Schein.
2) Prinzipiell werden nur Patente anerkannt, wenn das aus dem Wohnsitzland des Inhabers stammt
= Österreicher mit Wohnsitz in Ö und HR Patent = geht nicht
= Österreicher mit Wohnsitz in HR und HR Patent = geht

Was sicherlich interessant bleiben wird, ist die Behandlung der HR Patente, wenn HR zur EU kommt, könnte es sein, dass die HR Patente auch generell für den EU Raum anerkannt werden.
Ist derzeit nur Spekulation, aber sicherlich eine interessante Alternative für einen Ö zu einem Küstenpatent zu kommen!
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  #43  
Alt 28.07.2007, 15:20
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Hallo rotbart,
Du schreibst oben:

" da ist ja selbst der SBF See besser zu gebrauchen."

Ich habe zur Zeit nur den Binnenschein und will den Sportboot-Führerschein See in Deutschland machen. Ich habe nur ein 10 Ps Schlauchboot, bin Wohnwagenfahrer und bekomme höchstens mal einen stärkeren Motor ans Boot. Dein Satz oben hat mich jetzt nachdenklich gemacht. Ist der SBF See nicht so gut, gibt es noch einen besseren Schein oder habe ich den Satz einfach nur falsch verstanden. Ich werde bestimmt kein grösseres Boot bekommen, dachte aber, der Schein ist alles was ich für das Meer brauche , ausser natürlich Funk, dass betrifft mich mit meinem Boot aber nicht.
Den Schein mache ich in Deutschland, er kostet mich mit Prüfung und Nebenkosten um die 320 Euro und ich kann damit überall fahren.
Gruss Klaus
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  #44  
Alt 28.07.2007, 15:26
rotbart
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Zitat:
Zitat von klaus52
Hallo rotbart,
Du schreibst oben:

" da ist ja selbst der SBF See besser zu gebrauchen."

Ich habe zur Zeit nur den Binnenschein und will den Sportboot-Führerschein See in Deutschland machen.

Den Schein mache ich in Deutschland, er kostet mich mit Prüfung und Nebenkosten um die 320 Euro und ich kann damit überall fahren.
Gruss Klaus
Genau das ist der Punkt, er gilt überall !!!!

Der Spruch bezog sich darauf, dass es natürlich noch mehr weiterführende Scheine gibt, die Du aber sicher nicht benötigst !

und einiges wird ja eine Wiederholung sein,
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  #45  
Alt 28.07.2007, 15:57
klaus52 klaus52 ist offline
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Hallo rotbart,
danke für die Aufklärung, bin echt etwas erschrocken und dachte, der SBF-See ist auch nur etwas Halbes. So gut kenne ich mich ja auch nicht aus, denn ich fahre meistens nur im Urlaub mit dem Boot. Für mich ist es schon etwas ärgerlich, wenn ich mit drei Erwachsene im Boot nicht ins gleiten komme und werde von einem führerscheinfreien Boot überholt und muss trotzdem den SBF-See machen. Wegen dem Versicherungsschutz will ich mich aber an die Gesetze halten und meine Frau und ich fahren sowieso meistens alleine, da kommt das Boot wenigstens ins gleiten.
Gruss Klaus
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