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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #16  
Alt 22.03.2006, 20:14
Benutzerbild von Aladin
Aladin Aladin ist offline
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Zitat:
Zitat von Speedle
Is gut ihr habt mich bekehrt ich werds mit meinem Boot lassen, natürlich nur bis ich den Schein habe. Bis dahin fahr ich nur noch mit meinem Schnellboot der Bundesmarine spazieren ( keine Angst ist nur ein ferngesteuertes Modell )
Ok, falls da was mit 12 im Busch ist hast du evtl Glück...
Falls nicht, brauchst du für deine 5 PS KEINEN Führerschein machen sondern einfach nur warten bis du 16 bist. Besser ist es natürlich du machst den Schein (oder auch gleich noch den SBF SEE dazu), dann darfst du auch mit mehr Leistung fahren...
TIP: Erst SBF See und danach Binnen machen, das Spart die Prüfungsfahrt beim Binnenschein

Gruß Carsten

PS: und wo sind die Bilder von deinem "Ersatzboot" ?
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  #17  
Alt 22.03.2006, 20:15
nordy nordy ist offline
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Hallo,

glaubt ihr wirklich, dass sich irgend jemand für ihn von der Wapo interessiert, solange er die Geschwindigkeitslimits einhält ?

Warum soll er nicht mal an sicherer Stelle, wo er nun wirklich niemanden tot fahren kann, "üben" dürfen ?

Sind wir nicht alle in dem Alter schon mal - manchmal auch häufiger - Moped gefahren ?

An der Ostssee rasen 12-Jährige mit den Booten ihrer Väter durch die Badezonen und da die Eltern dort Dauercamper sind und Liegegeld bezahlen, sagt niemand etwas.
Das finde ich viel bedenklicher.

Gruss Nordy
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  #18  
Alt 22.03.2006, 20:27
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Aladin Aladin ist offline
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Zitat:
Zitat von nordy
Hallo,

glaubt ihr wirklich, dass sich irgend jemand für ihn von der Wapo interessiert, solange er die Geschwindigkeitslimits einhält ?

Warum soll er nicht mal an sicherer Stelle, wo er nun wirklich niemanden tot fahren kann, "üben" dürfen ?

Sind wir nicht alle in dem Alter schon mal - manchmal auch häufiger - Moped gefahren ?

An der Ostssee rasen 12-Jährige mit den Booten ihrer Väter durch die Badezonen und da die Eltern dort Dauercamper sind und Liegegeld bezahlen, sagt niemand etwas.
Das finde ich viel bedenklicher.

Gruss Nordy
Natürlich ist das bedenklicher, ganz ohne Frage. Es geht aber darum ob er Probleme bekommen KANN. Und die kann er ohne Zweifel bekommen (ausser bei dieser Regelung mit 12...)

Gruß Carsten
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  #19  
Alt 22.03.2006, 20:29
Speedle Speedle ist offline
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Zu Carsten: den Schein will ich sowieso machen aber der Tipp mit SBF See ist gut
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  #20  
Alt 22.03.2006, 20:31
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helbil helbil ist offline
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Zitat:
Zitat von HaraldGesser
Hallo Helmut,


in der FeV, Fahrerlaubnisverordnung.

hier kannst Du´s nachlesen: Um Links zu sehen, bitte registrieren




Grüße

Harald
Hi Harald


finde nicht was Du meinst.
Wir sperchen doch von Wasser und nicht von Straße?
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Gruß aus dem Schwarzwald
Helmut
Rib that`s it
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  #21  
Alt 22.03.2006, 20:31
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Eigentlich is der Tip nicht von mir sondern von der fahrschule bei der ich momentan den See mach Also Ehre wem Ehre gebührt Um Links zu sehen, bitte registrieren

Gruß Carsten
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  #22  
Alt 22.03.2006, 20:44
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DieterM DieterM ist offline
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Hallo Freunde,

Jürgen Straßburger sagt im BOOTE-Forum folgendes am 23.6.2004:

„Auf jedem in Fahrt befindlichen Fahrzeug muss das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt sein“ heißt es gleichlautend in § 1.09 Absatz 1 aller Schifffahrtspolizeiverordnungen (Rhein, Mosel, Donau) und der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
Damit ist klar, dass der Rudergänger auch eines führerscheinfreien, motorisierten Fahrzeugs (weniger als 3,68 kW) mindestens 16 Jahre alt sein muss.
Ganz eindeutig heißt es deshalb in § 1.09 Abs. 2: „Diese Altersvorschrift gilt nicht für Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb“

Wenn aber schon der Rudergänger eines jeden Fahrzeugs mit Maschinenantrieb 16 Jahre alt sein muss, ist doch wohl auch klar, dass der verantwortliche „Schiffsführer“ auf so einem Fahrzeug ebenfalls nicht jünger sein darf als 16 Jahre. Klar ist aber auch, dass ein Führerscheininhaber, der Schiffsführer auf einem nicht führerscheinpflichtigen Boot ist, seinen noch nicht 16 Jahre alten Sohn nicht einmal ans Ruder lassen darf!!!

Anders verhält sich die Sache auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen. Klar ist, dass auf Seeschifffahrtsstraßen Boote mit Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW führerscheinpflichtig sind und das das Mindestalter zum Erwerb des erforderlichen Sportbootführerscheins See 16 Jahre beträgt (Sportbootführerscheinverordnung-See).
Gleichzeitig aber definiert die Seeschifffahrsstraßenordnung kein Mindestalter für das Führen eines führerscheinfreien Fahrzeuges. Es ist also kein Gesetzesverstoß, wenn ein 14jähriger (oder noch jüngerer) ein Bötchen mit weniger als 3,69 kW auf einer Seeschifffahrtsstraße führt. Ob diese Regelung sinnvoll ist, möchte ich hier nicht diskutieren....

Grüße
Redaktion BOOTE
Jürgen Straßburger


Hier ein weiterer Hinweis für die Wasserstraßen des Landes Brandenburg von Jürgen Straßburger v. 30.9.2004:

Zitat von AndyG
Auf den Landeswasserstrassen des Landes Brandenburg gilt für Fahrzeuge bis 3,68kw ein Mindestalter von 10 Jahren.
Wenn der Nachwuchs unbedingt mal motoren(legal) soll, bleibt zumindest die Möglichkeit eines Urlaubs in Brandenburg.
MfG
AndyG


Lieber AndyG,
eine guter Hinweis auf ein Revier, in dem auch Kinder ab zehn (10) Jahren allein (!) legal ein Bötchen bis 3,68 kW führen dürfen.
Allerdings sollte man dazu auch wissen, auf welchen Wasserstraßen in Brandenburg dies möglich ist, weil die meisten Gewässer Brandenburgs Bundeswasserstraßen sind.
Also: Die o.a. Regel gilt unter anderem für:
Dahme-Wasserstraße von Prieros bis Märkisch Buchholz
Emster Gewässer von Lehnin bis Mündung in die UHW
Fehrbelliner Wasserstraße von Fehrbellin bis Ruppiner Wasserstraße km 22,0
Gallun Kanal vom Motzener See (Wehr) bis Mündung in den Notte-Kanal
Gnevsdorfer Vorfluter von km 8,85 bis zur Mündung in die Elbe
Ruppiner Gewässer mit Ruppiner Kanal vom Vileitzsse bis zur HOW
Obere Spree von Schleuse Neuhaus bis Leibsch (km 160.9)

Grüße
Redaktion BOOTE
Jürgen Straßburger


Lieber Christian,

damit ist einiges klar: Du darfst im Bereich der Seeschiffahrtstraßenordnung in Deinem Alter mit 15 Jahren mit dem Führerscheinfreien Outboarder fahren. Ferner darfst Du Binnen auf bestimmten Wasserstraßen im Brandenburg mit Deinem Alter mit dem Führerscheinfreien Outboarder fahren.

Ich würde Dir empfehlen in Rheinsburg bei der dortigen WasserSchutzPolizei anzufragen was Sache für das dortige Revier ist. Dann hast Du es Hieb&Stich fest, und kannst je nachdem Dein Schlauchi mitnehmen.

Ansonsten empfehle ich Dir Dich über die Seezeichen Binnen zu informieren, am besten ein Lernbuch Binnenführerschein besorgen, denn nicht wissen entschuldigt nicht. So würdest Du Dich sicherer auf dem Wasser bewegen können und an die Fahrregeln halten können. Damit würdest Du auch in Deinem Alter bereits seemannschaftliches Können zeigen.
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  #23  
Alt 22.03.2006, 20:50
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DieterM DieterM ist offline
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Hallo Christian,

noch etwas.

Sollte in dem Gebiet um Rheinsberg das vorgenannte freie Fahren in Deinem Alter nicht erlaubt sein, so würde ich das Schlauchboot Zuhause lassen. Denn Schwarzfahren kann für Dich bei einer Kontrolle oder einem Unfall sehr schlecht ausgehen. Dein Schlauchboot könnte von der WSP beschlagnahmt werden, das ist allerdings Ermessungssache. Und Haftungsschäden bzw. Strafverfahren müssen von Dir oder Deinem Erziehungsberechtigten voll getragen werden.
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  #24  
Alt 22.03.2006, 20:51
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Ujevic Ujevic ist offline
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Also schade, dass ich die Kamera nicht draufgehalten habe, als die Dorfjugend (deutlich unter 15!) von Mirce/Loviste, HR hier mit 4-5 PS und Festrumpf-Minis Piratenverfolgung o.ä. spielte - natürlich vor der Haustüre. Ich sage nur: zukünftige Kapitäne Sabioncellos!

Also, Christian, mach dich mit allem vertraut, auch mit der Bürokratie!
Viel Spaß!

Sonst immer ganz ruhig: Mirce
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  #25  
Alt 22.03.2006, 20:55
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Aladin Aladin ist offline
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@ Dieter:

Dann war das hier ja richtig Legal:
Click the image to open in full size.

Wenns keine Alterseschränkung für See gibt durfte ja mein Sohn (zu dem Zeitpunkt 3) mit dem 5 PS Motor Fahren.
Bevor es jetzt Mecker gibt, ich saß direkt daneben, aber er war stolz bis zum geht nicht mehr

Gruß Carsten
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  #26  
Alt 22.03.2006, 20:59
Speedle Speedle ist offline
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Zu Dieter: das mit dem kaufen von einem Lehrbuch und dem lernen kommt ein bisschen zu spät hab nämlich schon in meiner Freizeit fleissig die Schulbank gedrückt und schon einiges angeeignet . Ist einfach mal ne interressante Abwechslung zu Mathe und Co.
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  #27  
Alt 22.03.2006, 22:04
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DieterM DieterM ist offline
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Naja Christian,

vielleicht hat auch Dein Papa auch etwas nautische Literatur, dann fällt der Apfel sowieso nicht soweit weg vom Baum!

Aber ich drücke Dir die Daumen für die Klärung Deiner Frage bei der WSP Rheinsberg. Geht es doch, dann wäre es eine tolle Sache für Dich.
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  #28  
Alt 23.03.2006, 07:18
Speedle Speedle ist offline
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Ich danke euch allen für die vielen Antworten werd das mit der Wapo in Rheinsberg klären
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  #29  
Alt 27.03.2006, 13:14
kodi56 kodi56 ist offline
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Führerschein

Hallo Christian,
fahren darfst Du im Binnenbereich erst ab 16, allerdings im Bereich der Seeschifffahrtsstrassenordnung auch früher (bis max. 3,68 kW).
Seit Anfang 2005 gibt es die B1-Lizenz, mit der man ab 12 Jahren auf bestimmten Wasserstrassen Boote, die bis zur o.a. Stärke reichen, fahren. Die maximale Bootsgrösse ist auch vorgegeben, habe ich allerdings nicht zur Hand (max. 4 m?). Diese B1-Lizenz wird von lizenzierten Trainer C des DMYV (Deutscher Motoryachtverband) abgenommen und ist ein offizieller Führerschein.
Nähere Infos erhälst Du auch unter Um Links zu sehen, bitte registrieren und dann weiter unter "Jugend".
Hier erfährst Du auch, welche Vereine in Deiner Nähe Jugendarbeit betreiben, die über genehmigte Übungsstrecken verfügen, auf denen auch schon 8-Jährige unter Aufsicht fahren dürfen.
Ich hoffe, Dir helfen diese Infos weiter.
Dieter
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  #30  
Alt 28.03.2006, 09:47
Pit Pit ist offline
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...absolut UNVERANTWORTLICH !!!

Einen 3 Jährigen an die Pinne lassen...


...ohne Sonnenbrille, bei dem Wetter!!!

schäm dich
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