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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #31  
Alt 04.04.2016, 17:21
Benutzerbild von fujiku
fujiku fujiku ist offline
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Also ich habe keinen Seebrief und bin mir sicher dass ich alles anfahren darf was nicht mehr als 6 Nm entfernt ist. Egal ob Insel oder Festland.
Also kann ich auch Inselhüpfen.
Wobei ich natürlich nicht vergesse dass ich auf Handymasten angewiesen bin.
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  #32  
Alt 04.04.2016, 18:26
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
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so haben wir alle unsere Bürokratiemonster.

In A ist es die aufwendige Zulassung für den Seebrief.

in D der große Unsinn mit der BSH zugelassenen Beleuchtung, mit dem auch kleine Boote gezwungen wurden riesige Leuchten zu montieren und das auch noch im vorgegebenen Abstand. Erst mit der Zulassung von LED Lampen sind zumindestens die Abmessungen kleiner geworden..
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  #33  
Alt 04.04.2016, 22:36
alpha alpha ist offline
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Ob die "recht haben" weiß nur der Stammtisch..."Recht schaffen" tun sie allemal...
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  #34  
Alt 04.04.2016, 22:49
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wer ist eigentlich ausserhalb der 3nm zuständig?
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Grüssle vom Bodensee
Roland

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  #35  
Alt 05.04.2016, 07:07
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Zitat:
Zitat von alpha Beitrag anzeigen
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Ob die "recht haben" weiß nur der Stammtisch..."Recht schaffen" tun sie allemal...
Immerhin ist es die Seite des zuständigen Ministeriums...
Damit wird einiges klar:
Zulassungsurkunden für Binnengewässer

Die österreichische Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge in der Binnenschifffahrt wurde als internationale Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge nach den Vorschriften der Wirtschaftskommission für Europa (ECE) Resolution Nummer 13 gestaltet. Diese gilt primär für Binnengewässer, aber auch für Küstengewässer, die zum Territorium eines Staates gehören, der die Resolution anwendet. Folgende Staaten haben der ECE die Anwendung der Resolution gemeldet: Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn. (Quelle: Um Links zu sehen, bitte registrieren)

Und Außerhalb der Hoheitsgebiete gelten die KVR...
__________________
Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
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  #36  
Alt 05.04.2016, 17:52
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Schebi Schebi ist offline
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Hallo!

Heut hat mich die zuständige Dame der Landesregierung angerufen, um nochmals alles abzuklären.
Laut ihrer Auskunft ist es unüblich reine Binnenzulassungen bei Booten über 6m auszustellen. Ich solle die Kombination Binnenzulassung/Seebrief nehmen.
In der Kombi ersetzt die Binnenzulassung den Messbrief, der dadurch für den Seebrief entfällt. Daher auch keine Kosten für irgend einen Ziviltechniker!

Bin gespannt ob das wirklich ohne Zusatzkosten abläuft!
__________________
MfG
Schebi
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  #37  
Alt 05.04.2016, 18:53
preirei
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Zitat:
Zitat von Schebi Beitrag anzeigen
....In der Kombi ersetzt die Binnenzulassung den Messbrief, der dadurch für den Seebrief entfällt. Daher auch keine Kosten für irgend einen Ziviltechniker!

Bin gespannt ob das wirklich ohne Zusatzkosten abläuft!
Im Seebrief ist auch die Bruttoraumzahl BRZ und die NRZ angeführt, ich glaube nicht, dass du das aus deinen Bootsunterlagen rauslesen kannst. Da wird dir der Weg zum ZT nicht erspart bleiben - aber die Dame vom Amt hat sicher einen zugelassenen Kollegen an der Hand der dir das ausrechnen kann.
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  #38  
Alt 05.04.2016, 19:03
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Berny Berny ist offline
Berny
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Ruf mal bei einer anderen Landesregierung an, das kommt mir irgendwie komisch vor.....
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  #39  
Alt 05.04.2016, 19:07
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  #40  
Alt 05.04.2016, 20:24
preirei
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Ich zitiere mich mal selber:

Zitat:
Zitat von preirei Beitrag anzeigen
Im Seebrief ist auch die Bruttoraumzahl BRZ und die NRZ angeführt, ich glaube nicht, dass du das aus deinen Bootsunterlagen rauslesen kannst. Da wird dir der Weg zum ZT nicht erspart bleiben - aber die Dame vom Amt hat sicher einen zugelassenen Kollegen an der Hand der dir das ausrechnen kann.
Es stimmt schon dass die Binnenzulassung den Messbrief ersetzen kann, trotzdem brauchst du für den Seebrief die 2 Schiffsgrößen BRZ und NRZ, die stehen normalerweise im Messbrief. Für unsere Schlauchboote steht das nirgends - aber man kann sich das ausrechnen lassen, durch einen ZT.
Kostet zwar, aber nicht wirklich viel.
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  #41  
Alt 05.04.2016, 20:47
alpha alpha ist offline
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Zitat:
Zitat von preirei Beitrag anzeigen
Ich zitiere mich mal selber:



Es stimmt schon dass die Binnenzulassung den Messbrief ersetzen kann, trotzdem brauchst du für den Seebrief die 2 Schiffsgrößen BRZ und NRZ, die stehen normalerweise im Messbrief. Für unsere Schlauchboote steht das nirgends - aber man kann sich das ausrechnen lassen, durch einen ZT.
Kostet zwar, aber nicht wirklich viel.
Für mein Schlauchboot brauchte ich kein BRZ und NRZ, es reichte die Binnenzulassung. Meines ist aber auch kleiner als 10 m und ich bewege mich auch nur im FB1...
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  #42  
Alt 05.04.2016, 20:50
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Schebi Schebi ist offline
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Genau das selbe Infoblatt hat auch die Steiermark!

Das hab ich auch gefunden!

Geltungsbereich der Internationalen Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge
Die Österreichische Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge in der Binnenschifffahrt wurde als Internationale Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge entsprechend den Vorschriften der einschlägigen ECE-Resolution Nr. 13 gestaltet.
Diese Resolution gilt primär für Binnengewässer. Gilt aber auch für Küstengewässer, die zum Territorium eines Staates gehören, der die Resolution Nr. 13 anwendet.
Folgende Staaten haben die Anwendung der Resolution gemeldet:
Österreich, Kroatien, Tschechien, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Slowakai, Schweiz, Großbritannien.

Ich hab mal eine E-Mail zurück geschrieben, wieso ich einen Seebrief brauche, und was mir das bringen soll.
Bin echt gespannt!
__________________
MfG
Schebi
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  #43  
Alt 05.04.2016, 21:13
preirei
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Zitat:
Zitat von Schebi Beitrag anzeigen
...Ich hab mal eine E-Mail zurück geschrieben, wieso ich einen Seebrief brauche, und was mir das bringen soll.
Bin echt gespannt!
Die Österreichische Zulassung ist eine Binnenzulassung. Mit einer Binnenzulassung darfst du nicht aufs Meer, es sei denn, der Anrainerstaat des Meeres erlaubt dir das (wie die Kroaten) oder es gibt internationale Abkommen zwischen einzelnen Staaten, die sich das gegenseitig erlauben (wie die ECE 13).

Für alle anderen Staaten brauchst du eine international anerkannte Zulassungsurkunde, den Seebrief. Mit sowas darf dann dein Schiff dort fahren, wo du eine Zulassung brauchst, und zwar in dem Bereich, für das dein Boot zugelassen ist. Das hat nichts mit dem (internationalen) Befähigungsnachweis zu tun, den du für das Führen so eines Schiffes brauchst!

Ich hab für mein 6,70er Schlauchboot auch einen Seebrief, weil ich mir möglicherweise auch mal Norwegen, Schweden oder sonst was da oben im Norden erfahren möchte, also Länder die nicht in der ECE 13 stehen oder damals zum Zeitpunkt der Erstanmeldung meines Boots gestanden sind - der Seebrief ist dort der Nachweis (m)einer ordentlichen Zulassung bzw. Registrierung für mein Boot.

Das zumindest ist mein Wissensstand zu dem Thema.

Geändert von preirei (05.04.2016 um 21:32 Uhr)
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  #44  
Alt 05.04.2016, 21:35
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Schebi Schebi ist offline
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Hallo Preirei!

So dachte ich mir das auch!
Das einzige Land, das scheinbar nicht die Resolution 13 anwendet, das aber in Frage käme für mich, ist Griechenland!
__________________
MfG
Schebi
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  #45  
Alt 05.04.2016, 21:43
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NoWayOut NoWayOut ist offline
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Ruf mal bei einer anderen Landesregierung an, das kommt mir irgendwie komisch vor.....
Berny das ist nicht komisch, die arbeiten dort tatsächlich so...
Habe in den letzte 5 Jahren 8 oder 9 Boote dort angemeldet! Bei jedem wollten die "netten" Damen was anderes...

Schebi die Kombi geht's sicher, jedoch bekommst dann auch 2 Zahlscheine! Einen für die Binnenzulassung & einen für den Seebrief!
__________________
Beste Grüße

FLORIAN

_____________________________________________

Boating - There is NoWayOut !!!
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